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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 21.02.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-02-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188802214
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18880221
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18880221
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1888
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für Zschopau und Wmgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmcmnschaft zn Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. DierteljahrSpreis 1 Mark erkl. Botengebtthren und Postspesen. SK. Jahrgang. Dienstag den 2!. Februar. Inserate werden mit 10 Pf. pro gespaltene Korpuszeile berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorhergehenden Tages angenommen. Bekanntmachung. Zur erstmaligen Aufstellung der Listen der Landwehr II. Aufgebots haben sich sämmtliche, im Jahre 185V oder später geborene Per sonen — Offiziere, SanitätS-Offiziere, obere Militär-Beamte, Unteroffiziere, Mannschaften, untere Militär-Beamte — welche nach abgeleisteter gesetzlicher Dienstpflicht im stehenden Heere und in der Landwehr (Flotte und Seewehr) beziehungsweise als geübte Ersatz-Reservisten nach Ablauf der Ersatz-Reserve- Pflicht bereits zum Landsturm entlasse» sind, mündlich oder schriftlich bis 1». März 1888 bei der zuständigen Militärbehörde, Offiziere, Sanitäts-Offiziere und obere Militär-Beamte bei dem Bezirks-Kommando, alle übrigen Personen, unter Vorlage ihrer Militär-Papiere, soweit solche noch vorhanden, im Stationsorte der betreffenden Landwehr-Kompagnie anzumelden. Die Unterlassung dieser Meldung zieht die im Z 67 des Reichs-Militär-Gesetzes angedrohten Strafen — Hast, Geldstrafe resp. Nachdienen — nach sich. Die vorstehend erwähnte Meldefrist ist für diejenigen Personen, welche sich außerhalb Deutschlands bez. auf Seereisen befinden, bis zum 30. September 1888, beziehungsweise wenn dieselben vor diesem Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehren, oder bei einem Seemannsamte des Inlandes abgemustert werden, bis 14 Tage nach erfolgter Rückkehr bez. Abmusterung verlängert. Hierbei wird zugleich noch bekannt gegeben: u) Diejenigen zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes — 11. Februar 1888 — bereits dem Landsturm angehörigen Personen, welche nicht zu den vorstehend aufgeführten Categorien gehören, treten, je nach ihrem Lebensalter zum Landsturm I. bez. II. Aufgebots über, b) Angehörige der Ersatzreserve zweiter Klasse werden Angehörige des Landsturms ersten Aufgebots, o) Auf Landsturmpflichtige finden bereits im Frieden nachstehende Bestimmungen Anwendung. au. Landsturmpflichtige, welche durch Konsulats-Atteste Nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine, ihren Unterhalt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender rc. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außerhalb Europas von der Be folgung deS Aufrufs entbunden werden. Bezügliche Gesuche sind an den Civil-Vorsitzenden derjenigen Ersatz-Kommissionen zu richten, in deren Bezirk die Gesuchsteller nach abgeleisteter Dienstpflicht im Heere oder in der Flotte zum Landsturm entlassen, bezw. von vornherein (bisher der Ersatz-Reserve zweiter Klasse) dem Landsturm überwiesen sind. db. Der Uebertritt aus dem Landsturm ersten Aufgebots in den des zweiten Aufgebots erfolgt mit dem 3l. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Die Landsturinpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem vollendeten 45. Lebensjahre, ohne daß es dazu einer besonderen Verfügung bedarf. ä) Angehörige der bisherigen Ersatzreserve erster Klasse sind nunmehr Angehörige der Ersatzreserve. Diejenigen der gegenwärtigen Seewehr ange hörigen Mannschaften, welche derselben von Hause aus durch die Ersatzbehörden überwiesen sind, werden nunmehr Angehörige der Marine- Ersatzreserve. Die Mannschaften der Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve gehören zum Beurlaubtenstande und erhalten in Folge hiervon veränderte Militärpapiere. Frankenberg, den 18. Februar 1888. Königliches Bezirks-Kommando. Aus Sachsen. — Ihre königlichen Majestäten sind Sonntag abend nach Leipzig abgereist und werden während des Aufenthaltes daselbst, der bis Donnerstag in Aussicht genommen ist, nach den vorläufig getroffe nen Dispositionen einer größeren Anzahl von Vor lesungen an der Universität beiwohnen, verschiedene bedeutende Etablissements und Gebäude mit ihrem Besuche beehren, das neue Theater, das neue Ge wandhaus, das neue Konservatorium, Panorama und Harmoniegesellschaftshaus besuchen, die neue Herberge zur Heimat, das Armenhaus, die Woll kämmerei besichtigen, sowie einer bei Seiner Ex zellenz Generalleutnant von Tschirschky und Bögen dorff veranstalteten Soiroe ihre Gegenwart schenken. —. Se. Majestät der König wird sich, wie Münchener Blätter melden, am 5. nächsten Monats nach München begeben, um in offizieller Weise den Besuch zu erwidern, den ihm der Prinz-Regent von Bayern im Dezember 1886 abgestattet hatte. — Auf die an der Spitze der heutigen Num mer zur Veröffentlichung gelangende Bekanntmachung des königlichen Bezirkskommandos sei hierdurch noch besonders aufmerksam gemacht. — Am Montag ist in Oederan das 1'/, Jahre alte Kind eines Tischlers im Bett erstickt. Das Kind war in ein Zimmer allein schlafen gelegt worden und unter die schwere Zudecke geruffcht. — Die dem gegenwärtigen Landtage zur Be ratung vorliegenden Jnventurergebnisse der könig lichen Altersrentenbank in^Dresden für das Ende des Jahres 1886 zeigen, daß die beiden Geschlech ter an den Einlagen zur Bank sich nicht gleich mäßig beteiligt haben, daß vielmehr von seiten der Männer etwas häufiger als von seiten der Frauen eingezahlt worden ist. Die Mehrbeteiligung der ersteren ist jedoch nicht über alle Altersklassen aus gedehnt, vielmehr überwiegen in den jüngsten Al tersklassen bis zum Alter von 20 Jahren, sowie im Alter von mehr als 60 Jahren die Einlagen der Frauen und ist es nur daS eigentlich erwerbs fähige Alter zwischen 20 und 60 Jahren, welches den Ueberschuß zu gunsten der Männer hervor bringt. Von den gesamten bis Ende 1886 auf daS männliche Geschlecht entfallenen 13 007 Ein lagen kamen auf daS Alter bis zu 20 Jahren 3019, auf das von 20—60 Jahren 9357 und auf das von über 60 Jahren 631 Stück, wäh rend die 11301 Einlagen des leiblichen Geschlechts sich auf dieselben Altersgruppen mit 3984, 6563 und 754 Stück verteilen. Im allgemeinen übri gens scheint sich die Beteiligung an der Alters rentenbank immer mehr zu gunsten der Frauen zu verschieben. — In Mittelsaida ist am Donnerstag früh die große Spielwarenfabrik ein Raub der Flanimen geworden, wodurch viele Arbeiter brotlos werden. — In der Kirche zu Hoster Witz bei Pirna fand am Mittwoch eine ganz außergewöhnliche und erhebende Tauffeierlichkeit statt. Zwei Dissidenten kinder, Mädchen, die als solche den Religions unterricht aber mit empfangen hatten, erhielten im Alter von 13 und 10 Jahren im Beisein ihrer Mütter, der erwählten Paten und ihrer Mit schüler die heilige Taufe. Die Mitschüler der Täuflinge hatten den Tausstein mit Blumen ge schmückt und stimmten Festgesänge an. Das Glaubensbekenntnis legte das älteste Mädchen in klarer würdiger Weise selbst ab. — Die Zahl der Opfer der Trichinose inCune- walde ist auf dreißig gestiegen; am 12. Februar starb das 3 Jahre alte Töchterchen der bereits vor einigen Tagen an derselben Krankheit gestorbenen Egerschen Eheleute und leben von dieser Familie nunmehr nur noch drei Waisen, und am 14. Fe bruar erlag ein 25 Jahre alter, verheirateter Weber seinen Leiden. — Nach dem Statute der Friedrich-Wilhelm- Stiftung für Marienbad ist das kgl. sächsische Finanz-Ministerium berechtigt, alljährlich bis Ende März drei Personen, welche die Marienbader Heilquellen und Bäder gebrauchen wollen, aber die Kosten einer solchen Kur aus eigenen Mitteln nicht zu tragen vermögen, zu Gewährung von aus Stiftungsmitteln zu bestreitenden Beihilfen, welche statutenmäßig entweder in freier Wohnung oder einer Geldunterstützung oder beiden zugleich be stehen können, bei dem Vorstande der Stiftung vor zuschlagen. Zu dem Ende werden diejenigen zum Ressort des Finanzministeriums gehörigen Beamten, welche zum Gebrauche einer Kur in Marienbad in diesem Jahre eine solche Beihilfe zu erhalten wünschen, aufgefordert, ihre diesfallsigen Gesuche längstens bis zum 15. März dieses Jahres beim Finanzministerium einzureichen. — Die vorläufig festgestellte Januareinnahme der sächsischen Staatseisenbahnen ist sehr günstig ausgefallen, denn sie beziffert sich auf 5 851 000 Mk. und ergiebt gegen den vorjährigen Januar die stattliche Mehreinnahme von rund 341000 Mk. Oom Landtage. S. v. 17. Februar. Die Erste Kammer liest aus Antrag ihrer 4. Deputation die Petitionen der Orts richter des Amtsgerichtsbezirks Zittau um Aufhebung bez. Erweiterung des tz 3 des Gesetzes vom 10. Sep tember 1870, Sonn-, Fest- und Busttagsfeier betreffend, der verw. Anna Marie Schubert in Annaberg um Gewährung einer laufenden Unterstützung aus Staats mitteln und des landwirtschaftlichen Vereins zu Ka men; und des Gemeindevorstandes Hornuss zu Brauna und Genossen, die ZZ 139 sf. des Brandversicherungs-
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