Suche löschen...
Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 26.04.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-04-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188804268
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18880426
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18880426
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1888
- Monat1888-04
- Tag1888-04-26
- Monat1888-04
- Jahr1888
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1888. 7 » Amtsblatt für die Königliche Amtshanptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. erscheint Dien»!«,, Donnerstag nnd Sonnabend und wird am Abend »orher auigegeben und nersendet BierteljahrSprei» I Mark exkl. »otengebnhren und Postspesen. SK. Zahrgang. . - ...» Donnerstag den 26. April. -Inserate werden mit 10 Pf. pro gespaltene Korpuszeile berechnet und bis mittags 12 Uhr des dem Tage des Erscheinens vorhergehenden Die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks werden gebeten, die Erträge der Sammlungen für die von de» Ueberschwemmungen der Elb-, Oder- und Weichselgebiete Betroffenen möglichst bald und spätestens bis zum Schluß dieses Monats anher einzusenden. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 24. April 1888. vr> von Gehe. Dich. Auktion. In der hier anhängigen Nachlaßsache des verstorbenen Gutsbesitzers Friedrich Wilhelm Louis Reichel in Dittmannsdorf soll dessen Mobiliarnachlaß an Vieh, Getreidevorräthen, landwirthschaftlichem Geräthe, Möbels, Kleidern und anderen Gegenständen den 1. Mai 1888, von Vormittags s Uhr an, und nach Befinden den darauf folgenden Tag in dem Nachlaßgnte an de» Meistbietenden gegen Baarzahlung durch die Ortsgerichten öffentlich ver steigert werden, waS hierdurch bekannt geinacht wird. KöniglicheSAmtsgericht Zschopau, den 16. April 1888. —, Forker. Bekanntmachung. Von dem Reichsgesetzblatt ist Nr. 2l erschienen. Dasselbe liegt an hiesiger Rathsstelle zu Jedermanns Einsicht aus und enthält unter Nr. 1795. Gesetz, betreffend den Reingewinn aus kriegS- geschichtlichen Werken des großen Generalstabes, vom 12. April 1888; Nr. 1796. Verordnung, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Aus führungsbestimmungen zu dem Gesetze über die Kriegsleistungen, vom 14. April 1888; Nr. 1797. Bekanntmachung, betreffend daS Verbot des Umlaufs fremder Scheidemünzen, vom 16. April 1888; Nr. 1798. Bekanntmachung, betreffend die Gestattung des Umlaufs d.er Scheidemünzen der Franken währung innerhalb badischer Grenzbezirke, vom 16. April 1888. Zschopau, am 25. April 1888. Der Stadtrath. ^ Kretzschmar. Bekanntmachung. Ter erste Termin der diesjährigen Einkommensteuer am 3«. April 1888 fällig und zahlbar. Zschopau, am 25. April 1888. Der Stadtrath. ' Kretzschmar. Höhere und einfache Fortbildungsschule für Mädchen. а. Bestimmungen für die höhere Fortbildungsschule. Beginn des Unterrichts Dienstag den I. Mai nachmittags 2 Uhr. Lehrzimmer in Gensels Hause am Markte — Unter richtszeiten: Montag 8 bis 10 und 2 bis 5 Uhr, Dienstag 2 bis 5 Uhr, Mittwoch 8 bis 10 Uhr, Donnerstag 8 bis 10 und 2 bis 5 Uhr, Freitag 8 bis 11 Uhr ----18 Stunden. Lehrgegenstände im Schuljahre 1888 bis 1880 Weibliche Handarbeiten, wöchentlich 14 Stunden — Fräulein Denzin: Zuschneiden der Bett- und Leibwäsche. Hand- und Maschinennähen. Flicken und Stopfen. Luxusarbeiten. Das Zeichnen ist mit dem Handarbeits unterrichte verbunden. — Deutsch, wöchentlich 3 Stunden — der Direktor: Lesen deutscher Klassiker und schriftliche Arbeiten. — Wirtschaftslehre, wöchentlich 1 Stunde — Herr Bürgerschullehrer Gläser. — Französisch, Fräulein Denzin — auf Wunsch und gegen ein besonderes nach Zahl der Teilnehmerinnen und Stunden vom Schulausschusse zu bestimmendes Schulgeld. Das Schulgeld beträgt jährlich 80 Mark, welche pränumerando in vierteljährlichen Raten zu entrichten sind. Da erfahrungsge mäß die Nähmaschinen in Schulen viel mehr als beim Hausgebrauche abgenutzt werden, so ist für die Benutzung derselben, wie in den Schulen zu Annaberg, Schwarzenberg und Leipzig, eine Entschädigung von 3 Mark pro Vierteljahr zu bezahlen. Als Lernmittel sind von jeder Schülerin zu beschaffen g.) für die weiblichen Handarbeiten 1 kleine und 1 große Schere, Fingerhut, Band maß, Holzlinea! mit Centimeterabteilung, sowie den Stoff zum Schneidertuche und den anzufertigenden Wäschegegenständen, Kleidungsstücken und Luxus arbeiten, d) für den Unterricht im Deutsch das betreffende Bändchen der Schulausgabe deutscher Klassiker, Preis für ein Bändchen 80 bis 120 Pfennige. Für sonstige Lernmittel gelten die Bestimmungen unter 6. - Der ganze Unterrichtskursus dauert 2 Jahre, ein Jahr vollständiger Wäschekursus und ein Jahr vollständiger Kleiderkursus. Jede angemeldete Schülerin ist mindestens auf ein Jahr zum regelmäßigen Schulbesuche verpflichtet. б. Bestimmungen für die einfache Fortbildungsschule. Beginn des Unterrichts Mittwoch den 2. und Freitag den 4. Mai. Unterrichtszeit der Tagesklasse Mittwoch von 2 bis 4 Uhr im Lehrzimmer des Genselschen HauseS und der Abrndklaffe Freitag 7 bis 9 Uhr im Schulziinmer Nr. 3 (Schulhaus). Lehrgegenstäude im Schuljahre 1888 bis 188S. Weibliche Arbeiten, wöchentlich 2 Stunden — Fräulein Denzin: Zu schneiden und Nähen der Bett- und Leibwäsche. Flick- und Stovfarbeiten. — Schreiben und Rechnen zusammen monatlich 1 Stunde. Das Schulgeld ist pränumerando zu bezahlen und beträgt vierteljährlich so Pfennige. Als Lernmittel hat jede Schülerin Schere, Fingerhut und Bandmaß mitzubringen. Stoff zu ganzen Wäschegegenständen ist später zu beschaffen. Der ganze UnterrichtskursuS dauert 2 Jahre, ein Jahr Wäscheschnitt und ein Jahr Kleiderschnitt. Jede angemeldete Schülerin ist mindestens ein Jahr lang zum regelmäßigen Schulbesuche verpflichtet. / L. Bestimmungen für beide Schulen. i Beide Fortbildungsschulen stehen unter Aufsicht und Leitung der königlichen Bezirksschulinspektion Chemnitz I, vertreten durch den königlichen Bezirksschulinspektor und den Ttadtrat zu Zschopau. Ortsschulinspektor ist der Schuldirektor. Die einfchläglichen Bestimmungen des Schulgesetzes und der Lokalschulordnung sind auch für diese Schulen maßgebend. Gesuche, soweit dieselben nicht durch den Schuldirektor erledigt werden können, sind an den Stadtrat zu richten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite