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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 14.01.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190801140
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19080114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19080114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1908
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Erstheint D>-n»>a,i. Donner»tag und -i>omiabend und wird am Abend vorher audgegeben und versende«. BtriteijadrSprei« l Mark 20 Piennige ausschließlich Bolen- und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanftaiien angenommen. «ihkllllllltt Inserate werden mit 10 Psennigen st r die «-gespaltene kkorpuSzetle berechnet und bi« mittag« 12 Uhr de» dem Tag« de« Erscheinen« vorhergehenden rage» angenommen. Für Nachweis und Osserten-Annabm, 10 Psennige Extragebiihr. Fernsprech. Anschluß Nr. 12. für Zschopau WZund Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. ^ «. Dienstag, den 14. Januar 1968 76. Jahrgang. Bekanntmachung, bete, den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintrcten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppcn. den Maschinengewehr-Ab teilungen. der fahrenden Feldartillcric oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigen Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufent haltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung »ach- zusuchcn. 3. Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission gibt seine Erlaubnis durch Er teilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilvcrhältnisse nicht gebunden ist und sich untadel haft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppen teils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sic haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchcn.*) Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom l. Oktober bis 31. März, in d«r Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps cinzutretcn wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintrcten wollen, vorzugsweise dann Aussicht aus Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungs- terminc. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwillige» angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem l. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingctrctcncn Leute haben de» Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger ge nügen und im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Errcichcns des Unter offiziers. Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilver- sorgunßsschcin und die Dicnstprämie von 1000 Äkark bereits vor vollendetem 32. Lebensiahrc erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppcn, der Maschinengewehr-Abteilungen, der fahren den Feldartillcric und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dicnstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr l. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich frei willig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung er füllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahr aktiv gedient haben, werden zu Ucbungen wahrend des Reservcverhältnisscs in der Regel nicht Hera »gezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Ucbungc» nicht einbcrufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden (auf das Los verachten), erwächst ci» besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. Kriegsminifterium. *) Für dkn Eintritt bei den sächsische» Eisenbahnkompänien und der sächsischen Telearaplien kompanie in Berlin sind die Anmeidunnen an den Kommandeur de« König!. Preuß. Eisenbahn, regimeni« Nr. 2 bezw. d,s König!. Preuß. Tclegraphendniaillon« Nr. > x» richrige». Nrimadl mm Dnlttttt» der HSWk-entttkil W Ak- liiliMtsiMMlinig des jöemkMtbaiiiikg Löh« dktr. Gesetzlicher Vorschrift zufolge haben wegen Ablaufs ihrer Wahlperiode die Herren 1. Kurt Alexander Oehme, Kaufmann und Kommerzienrat in Grünhainichen, 2. Max Teichmann, Fabrikbesitzer in Wingendorf, 3. Friedrich Hermann UHIemann, Rentier in Frankenberg, 4. Robert Wilisch, Fabrikbesitzer in Plaue-Bernsdorf, als Vertreter der Höchstbesteuerten aus der Bezirksversammlung des Be zirksverbandes Flöha mit Ablauf des Jahres IV07 auszuscheiden, und es sind deshalb für die Ausschcidenden Neuwahlen vorzunchmen. Zur Vornahme dieser Wahlen wird hiermit, unter Abänderung des ursprüng lichen Termins, Termin aus Sonnabend, den 1. Februar 1968 mittags 12 Uhr anbcraumt und als Wahllokal der Berhandlungssaal der Unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft bestimmt. Diejenigen Personen, welche nach Z 17 des Gesetzes, die Bildung von Bezirks- Verbänden und deren Vertretung betreffend, vom 21. April 1973 in Verbindung mit Artikel II des Gesetzes, einige durch die Reform der direkten Steuern bedingte Ab änderungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, vom 2. August 1878, als Höchstbe- stcuertc des hiesigen Bezirks stimmberechtigt sind, werden hiermit aufgefordert, in dem vorstehend anberaumte» Wahltermine zu erscheinen und an der Abstimmung, welche um 1 Uhr nachmittags geschlossen wird, teilzunehmen. Die als Vertreter juristischer Personen zur Wahl Erscheinenden haben sich als solche und als sächsische Staatsangehörige im Termine uuszuweisen. Flöha, den 10. Januar 1908. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Dost. Die Hundesteuer betreffend. Nach dem Gesetze, die allgemeine Einführung der Hundesteuer betreffend, vom 18. August 1868 und Z 3 des hiesigen Ortsgcsctzcs über die Hundesteuer hat am 10. Januar eines jeden Jahres eine genaue Auszeichnung sämtlicher steuerpflichtiger Hunde zu erfolgen. Zu diesem Zwecke werden den Hausbesitzern oder de» Hausverwaltern hiesiger Stadt Listen zugcstellt werden, welche de» Hausbewohnern, die Hunde besitzen, vor zulegen sind. In diese Listen haben alle diejenigen, welche am I«. Januar 1008 einen oder mehrere Hunde besiften, gleichviel ob sie dieselben eigentüm lich besitze» oder für einen anderen halten, bei der ans die Hinter ziehung der Hundesteuer gesetzten Strafe die erforderlichen Einzeich nungen zn bewirken. Nach Erfolg dessen hat jeder Hausbesitzer oder Hausverwalter diese Liste unter- schriftlich zu vollziehen und bis zum IS. Januar 1008 auf dem Rathaus«, Zimmer Nr. 4, einzureichen, auch dafcrn in dem betreffenden Hause Hunde nicht gehalten werden, solches auf der Liste zu bemerken. Diejenigen Listen, welche bis zum 13. Januar dieses Jahres nicht cingereicht sind, werden auf Kosten der Säumigen durch die Schutzmannschaft eingeholt und nach Befinden angcfcrtigt werde». Außerdem verfallen die Säumigen und diejenigen, welche falsche Einträge be- wirke», soweit nicht eine Steuerhinterziehung vorliegt, in eine Ordnungsstrafe von 3 Mark. Die jährliche Steuer beträgt für jeden Ketten- oder Zughund S Mark, für jeden anderen Hund V Mark SO Pfennige und ist längstens bis zum 31. Januar 1968 auf dem Rathanse — Zimmer Nr. 4 — zu entrichten. Außer der Hundesteuer ist für jede Hundestcucrmarke 30 Pfg. zu bezahlen. Als äußeres Zeichen der erlegten Steuer dient in diesem Jahre eine mit dem Namen der Stadt Zschopau, der Jahreszahl 1908 und einer Nummer versehene gelbe Marke, mit welcher der Hund am Halsband stets versehen sein muh. Zschopau, den 2. Januar 1908. Der Stadtrat. vr. Schneider. Aus Sachsen. Zschvpa«, den 13. Januar 1908. — Orssentliche Etadtverordneten-SIHung, Donnerl- tag, am 2. Januar 1909. Anwesend: 21 Stadtverordnete, sowie von Velten de» Rat» Herr Bürgermeister Or. Schneider -"d dle Herren Stadlrllte Walther, Sprung, Hl>s,r und Schulze, z,-r Stadtgut»befitzer, L»ndtog»,bgeordneter O»wln Hübner e.bffnet die Versammlung nomen» de» alten Vorstände» abend» nach '/iS Uhr und «uldletet den Erschienenen, welche er herz- llchst willkommen heißt, de» N«uj°hr»gruß mlt dem Wunsche, daß alle Arbeiten un» Vtschlüsse de» Kollegium» zum Wähle und zum Segen der Stadt gereichen möchten. Nach Feststellung der Teilnehmerllste wird ln dle Tage», ordnung «lngrlreten, delr. Wahl de» 1., 2 und 3. Borsteher», die Wahlen in dl« gemischten ständigen Au»schliste, sowie der Borderatung»ou»schllsse der Stadtverordneten. H-rr Obersorst- melster Klette schlägt vor, zum Zeichen der Anerkennung, den bt»h«r!gen Vorstand der Stadtverordneten, und zwar Herrn El>dtgut»befitzer Laadlag»abgeordnet«n Otwln Hübner al» 1., Hirrn Kantor Friedrich Sühnel al» 2. und Herrn Hmdel»- mami Bruno Wunderlich al» 3. Vorsteher durch Zurus zu wählen. Widerspruch ersvlgt gegen den Vorschlag der Vornahme der Wahl durch Zueus nicht, ouch werden andere Vorschläge nicht gemacht. Bet der hieraus durch Zurus vorgenommeuen Wahl wird der bl»herige Gesamtvorstand der Stadtverordneten rin- stimmlg wiedergewählt. Die Gewählten nehmen dle Wahl mlt Dank an. Dt« übrigen Wahlen in die gemischten ständig«, Au»schüffe, sowie der Borberalung«an»schllsse werden glelchsall» durch Zurus vorgenommen. Da» Ergebnt» dieser Wahl ist dl« Wiederwahl der zeitherlgen Mitglieder In dle betr. Au»schllsse. Zu eine« an dle Stadtverordneten eingegangenen Gesuche einer Anzahl ln vodemer» Spinnerei hier beschäftigter Personen um An bringung elner Ga»l,lerne an der Thnmerstraße, unterhald dn
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