Suche löschen...
Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 25.08.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-08-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190808257
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19080825
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19080825
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1908
- Monat1908-08
- Tag1908-08-25
- Monat1908-08
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher ausgegeben und versendet. BterteljahrSpret» l Marl 20 Pfennige ausschließlich Boten- und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanstalten angenomme«. chklMtt Jnserate'swrrde» mit il> Pfennigen für di« 4-gespalten« KorpuSzeile berechnet und bis mittag» 12 Uhr de» dem Tag« de» Erscheinen» vorhergehenden Tage» angenommen. Für Nachwei» und Offerten-Annahme >0 Pfennige Extragebühr. Kernsprcch-Anschluß Nr. l2. für Zschopau Ms und Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshanptmannschast Mha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Dienstag, de« 25. August 1908 7«. Jahrgang. Nach einer Mitteilung der Königliche» Amtshauptmannschaft Marienbcrg ist am 20 dieses Monats ans Schloff Scparfeintein ein Hund getötet worden, welcher nach dem Ergebnisse der bezirkstierärztlichen Sektion tollwutkrank gewesen ist. In Gemäffhcit von 88 3? flg. des Neichsgesctzcs vom 23. Jnni 1880/l. Mai 1694, die Abwehr »nd Unterdrückung von Viehseuche» betreffend, 88 >9 flg. der In struktion zu Ausführung der 88 19 bis 29 gedachten Gesetzes vom 27. Jnni 1895 und 8 4 Absatz 2 und 3 der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 31. August 1905 wird für die Orte: Hohndorf, Krnmhermersdorf, Schlöftchen-Porschendorf, Weiffbach (einschließlich der selbständige» Gutsbezirke) die Huudesperre für einen Zeitraum von 3 Monaten verhängt. Hiernach sind bis mit SI. November dieses Jahres alle in den obengenannten Gemeinde- und Gutsbezirkcn befindlichen Hunde festzulegen (cmznketten oder cinzuspcrrcn). Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maul- korbe versehenen Hunde an der Leine: jedoch dürfen die Hunde ohne polizei liche Erlaubnis aus dem gefährdeten Bezirke nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, das, dieselben fest angeschirrt, mit einem guten Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauches fcstgelegt werden. Die Verwendung von Hirtcnhundcn zur Begleitung der Herde, von Fleischer- Hunde» zum Treiben von Vieh »nd von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hnnde außer der Zeit des Gebrauches (außerhalb de« Jagdreviers) festgclegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Alle Hunde, welche innerhalb des vbcnbezcichncten Sperrbezirks frei umhcr- lanfend betroffen werden sind einzufangen und in sicheren Gewahrsam z» bringen. Die Entschließung darüber, ob dieselben.zu töten sind, behält sich die nntcr- zcichnete Königliche Amtshauptmannschaft, an welche deshalb unverzüglich Anzeige z» erstatten ist, für jeden einzelnen Fall vor. Die Ortspolizeibchörden erhalten andnrch Anweisung, für gehörige Bekanntmachung und strenge Aufrcchtcrhaltung der vorgedachtcn Maßregeln besorgt zn sein, und auf die Dauer der Huudesperre öfters Umgänge des KavillerS anzuordnen. Im klebrigen sind alle diejenigen Hunde und Katze», welche von dem wutkranken Hunde gebissen worden sind, oder rücksichtlich welcher der Verdacht vorlicgt, daß sie von diesem Tiere gebissen sind, sofort zn töten. Zuwiderhandlungen gegen die vorgedachtcn Schutzmaßrcgel» werden, insoweit nicht die Strafbestimmungen in 8 67 des Reichsgcsetzcs vom 23/Jnni 1880/1. Mai 1894 Anwendung zu leiden haben, nach 8 38 und 8 66, 4 des obenerwähnten Gesetzes mit Geldstrafe bis zu IS« Mark oder entsprechender Haft, beziehentlich, wenn dieselben wissentlich geschehen, nach 8 328 des Reichsstrafgcsctzbnchcs mit Gefängnis bis zn einem Jahre geahndet werden. Gleich zeitig werden die Herren Gcmcindevorständc und Gntsvorsteher hierdurch angewiesen, die Namen derjenigen Personen binnen 84 Stunden hierher anznzeige», welche von dem getöteten Hunde oder einem der Tollwut verdächtigen Hnnde gebissen worden sind, damit die beim König!. Prcuß Institut für Jnfektionskrankheiteii in Berlin bl. 39, Nordufcr Föhrenstraße, vorzunehmcnde Schutzimpfung gegen Tollwut rechtzeitig in die Wege geleitet werden kann. Flöha, am 22. August 1908. Königliche Amtshauptmannschaft. Hun-esperre betreffend. Am 20. dss. Mts. ist aus Schloß Scharfenstcin ein Hund getötet worden, welcher »ach dem Ergebnisse der bezirkSticrärztlichcn Sektion tollwutkrank gewesen ist. In Gemäßheit von 88 37 folgende des Reichsgcsetzcs vom 23. Jnni 1880 — 1. Mai 1894, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, und 88 19 folgende der Instruktion zu Ausführung der 88 19 bis 29 gedachten Gesetzes vom 27.' Juni 1895 wird für den Bezirk der Stadt Zschopau bis mit ÄI. November IS08 die Hundesperre verhängt »nd dabei folgendes angcordnet: 1. Alle Hunde und Katzen, welche von dem vorgedachten Hunde nachweislich ge bissen worden sind, oder rücksichtlich deren der begründete Verdacht vorliegt, daß sic von demselben gebissen worden seien, sind sofort zu töten. 2. Während der Dauer der Hundesperre sind alle Hunde festzulegen (anzuketten oder einzusperrcn). Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; jedoch dürfen die Hunde ohne polizeiliche Erlaubnis aus dem Sperrbezirke nicht ausgeführt werde». 3. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest cingcschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außcr der Zeit des Gebrauchs fcstgelegt werden. 4. Die Verwendung von Hirtenhnndcn zur Begleitung der Herde, von Fleischer hunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs, bez. außerhalb des Jagdreviers fcstgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt werden. 5. Alle Hunde, welche innerhalb des hiesigen Sperrbezirks frei herumlaufeud betroffen werden, sind einznfangen und werden ev. getötet werden. Verdächtige auf Tollwut hindcutende Erscheinungen an Hunden und Katzen sind sofort zu unserer Kenntnis zn bringen. Zuwiderhandlungen gegen die vorgedachtcn Schutzmaßregeln werden, insoweit nicht die Strafbestimmungen in 8 67 des Reichsgcsetzcs vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 Anwendung zn leiden haben, nach 8 66, 4 des obenerwähnten Gesetzes mit Geld strafe bis zu 150 M. oder entsprechender Haft, beziehentlich, wenn dieselben wissent lich geschehen, nach 8 328 des Reichsstrafgcsctzbuchs mit Gefängnis bis zu einem Jahre geahndet werden. Zschopau, am 24. August 1908. Der S t a d t r a t. vr. Schneider. W. Kirchengefälle betreffend. An die Bezahlung der noch rückständigen Kirchengefälle wird mit dem Bemerken erinnert, daß die Zahlungsfrist am St. August d. I. ab- läust, und demnach bis dahin die bezüglichen Abgaben an den Kirchrcchnungssührer zu entrichten sind. Zschopau, den 25. August 1908. Der Kirchenvorstand. Aus Sachsen. Zschopau, den 24. August 1908. — Am 20. d. M. ist aus Schloß Scharsenstein ein Hund getötet worden, welcher nach dem Ergebni» der bezirkStierärzt- ltchen Sektion tollwutkrank gewesen ist. Die König!. Amt»- haupimannschast Flöha versügt deshalb laut amtlicher Bekannt machung stir die Orte Hohndors, Krumhermer»dors, Schlößchen-Porschendors, Weißbach (einschließlich der selbstständigen Gutsbeztrke) die Hundesperre. — Wie weiter au» einer Bekanntmachung de» Stadtrot» zu Zschopau hervorgeht, ist auch für den Bezirk der Stadt Zschopau bi» zum 21. November 1908 die Hundesperre verhängt worden. — Für da» am 30. August ftatifindend« Schulfest spendete in hochherziger Weise Herr Fabrikbesitzer Georg Bodemer 200 Mark. X Immer näher ist der Tag de« Schulseste» herange. rückt, und voll sehnlichster Erwarlung sieht ihm unsere Kinder- welt entgegen, sür die e« sitzt den Hauptgegenstand ihre» Ge- spläch» bildet und deren Herzen e» mit Freude erfüllt. Die einen sreurn sich daraus, mit der Armbrust oder gar dem Ge wehr oder auch mit dem Stechvogel Proben ihrer Treffsicher heit oblegen zu können, andere aus die schmacthasten Würstchen »nd da» große Stück Kuchen und die sonstigen Leckereien, die sie da bekommen werden, wieder andere aus die Geschenke, die Wettspiele und wer weiß was olle». Welche» Ktnderherz wäre nicht sür alle diese Dinge empfänglich und mit welchem Stolze wollen sie mit Fahnen. Schärpen oder Kränzen geschmückt unter den Klängen der Musik durch di« flaggengeschmückten Straßen > ziehen, wo Bater und Mutter und viele andere Bekannte au» den Fenstern aus sie herabschauen und sie bewundern! Schon regen sich viele fleißige Hände tn Schule und Hau», um such da» dietjährige Fest seinen Borgängern würdig anzureihen, damit e» eine schöne Erinnerung au» den Tagen der Kindheit sür» ganze Leben werden kann. Da werden Spiele eingeübt und Festkleider hergerichtet und jeder Junge sucht sich in den Besitz einer möglichst großen Fahne zu setzen. Auch sür die großen Leute soll in ou»retchendem Maße gesorgt werden. Der Vergnügung»au»schuß sür da» Bolk»sest unter der Leitung de» Herrn Franz entsaltet schon seit Wochen eine emsige Tätigkeit, und voll Erwartung darf man dem Programm entgegensehen, mit dem er tn den nächsten Tagen vor die Oeffentlichkeit treten will. Mögen alle diese Vorbereitungen zu einem guten Er folge führen I — Die Feier de» 40 jährigen Bestehen» der Gesellschaft .Deutsche Schlitzen' wurde heute früh mit einem musikalischen Weckruf etngeleilet, vormittag» fand unter vllg>meiner Beteiligung da» KöotgSsrühftlick statt, da» einen schönen Verlaus nahm. Am Nachmittag stellten die Schützen zum festlichen Au»marsch, der unter den schneidigen Marschklängen der Städtischen Kapelle seinen Weg durch die Straßen der Stadt nach dem Schützen hau» nahm, wo die geplanten Festlichkeiten abgehalien werden. Der Einzug de» neuen Schützenkönigs soll Mittwoch abend er folgen. — Da» K. S. Ministerium de» Innern hat aus Anregung de» Direktorium» de» statistischen Lande»ami» und nach Gehör der Krei»haupimannschasten versuch»weisc geschehen lasten, daß die Erhebung der Statistik der Gemeindefinanzrn nicht mehr wie birher jede» Jahr, sondern nur alle zwei Jahr« und zwar nur sür da» zweite, nicht etwa sür beide Jahre zusammen statifindet. — lieber die Dauer der Nachsession de» sächsische« Land tage» bestehen, wie den .Leipz. N. N.' au» Dreilden ge schrieben wird, verschiedenerlei Lesarten, die jedoch ohne Beweise bleiben. Die erste Sitzung der Zweiten Kammer in der Nach session — die 129. öffentliche Sitzung der Gesamttagung — ist aus Mittwoch, den 28. Oktober, vormittag» 11 Uhr an- gesetzt worden. Die Tag«»ordnung sür die Sitzung liegt auch bir-it» vor. Die noch outstihenden Arbeiten sollen von de» längere Zeit vor dem Landtage zusammentretenden Deputationen so vorbereitet werden, daß ihre Verabschiedung im Plenum ohne Verzögern erfolgen kann. E» ist der feste Will« der Regierung, daß der Landtag ketneksall» über da» Neujahr hinau» tagen soll, vielmehr noch Nor dem Wethnacht»s«ste — vorau»stchtlich am Freitag, den 18 »-ezember — zu schließen ist. — König Friedrich August wird aus eine Einladung de» Kaiser» hin den Paraden bet Metz und Straßburg beiwohnen und sich dann von Straßburg au» zu einem Jagdausenthalt nach Tarvi» begeben. — Gestern nachmittag 2 Uhr nahm Se. Majestät der König die Huldigung de» Chemnitzer Bürgergesangverein» ent gegen. Die Sänger, di« mittel» Sonderzug» von Chemnitz nach Dretden gefahren, benutzten von dort au» den bunlbewimpelte« Extradampser .Sachsen' zur Fahrt noch Pillnitz, «l» der Dampser sich der großen Freitreppe am Wafferpalai» näherte, gewahrten die Festteilnehmer Sachsen» König mit den drei Prinzessinnen dicht am Wasser stehen. Dieser Anblick löste einen spontanen Jubel au». Die Ausstellung der Sänger er- solgt« lm Schmuckgarten vor dem Vestibül de» Salon» im Wasser-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite