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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 03.10.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-10-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-190810035
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19081003
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19081003
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1908
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Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher auSgegeben und versendet, Bterteljahrsprei» l Mark 20 Psennige auSschltetziich Boten- und Postgebühren, Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanstalten angenommen, tithriibliitt Jnsrrate'jwerde» mit lO Psennigen für di« S. gespaltene tkorpuSjeile berechnet und dt» mittag» 12 Uhr de» dem La,, de» Erscheinen» vorhergehenden Tage» angenommen. Kür Nachwet» und Offerten-Annahme 10 Pfennige Extragebühr. Kernsprech. Anschluß Nr. t2. für Zschopau »Wund Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. 117 Sonnabend, den 3. Oktober 1668 76. Jahrgang. Da in de» letzten Tagen im Eisenbahnverkehr eine Zunahme russischer Reisender beobachtet worden ist, die anscheinend aus Besorgnis vor der Cholera das Ausland aussuchen, hält es das Ministerium des Innern zu Begegnung der Gefahr der Cholera- Einschleppung sür geboten, nach 8 13 des Seuchengesctzcs vom 30, Juni 1900 (Reichs- gesetzbl. Seite 306>, Ziffer 1 unter I der Ausfiihrungsbestimmuiigen hierzu vom 21 Februar 1904 (Rcichsgesetzbl. Seite 67) und 8 8 der Anweisung zur Bekämpfung der Cholera folgendes zu verordnen. Jede in einen Gemeinde- oder Gutsbczirk zureiscnde fremde oder ortsangchörigc Person, die unmittelbar oder in unterbrochener Fahrt aus Russland kommt und nicht Nachweisen kann, daß sie mehr als 5 Tage vor ihrem Eintreffen Rußland verlassen hat, ist binnen 12 Stunden nach ihrer Ankunft der Ortspolizcibchördc oder, wenn der Gutsvorstehcr nieldcpflichtig ist, der Amtshauptmannschaft mündlich oder schriftlich zu melden. Die Anmeldung liegt neben dem Zurciscndcn oder seinem gesetzlichen Vertreter den Inhabern oder Verwaltern von Gastwirtschaften, Pensionen oder dergleichen, den Haushaltungsvorständcn und Arbeitgebern ob, wo von dem Zureiscnde,, Wohnung oder Arbeit genommen wird. Jede zu meldende Person ist bis zum Ablaufe von 5 Tagen seit ihrem Austritt aus Rußland, soweit dieser Zeitpunkt nachweisbar ist, sonst seit ihrer Ankunft in dem betreffenden sächsische» Gemeinde- oder Gntsbczirkc, der ärztlichen Beobachtung zu unterwerfen. Diese Beobachtung kann gegenüber etwa für die Kartoffel- oder Rüben ernte zu erwartenden Personen nach der in den angeführten Vorschriften zugelasscnen verschärften Art durchgcführt werden, Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verordnung oder die über die ärztliche Beobachtung etwa zu treffenden polizeilichen Anordnungen werden nach 88 45 Ziffer 4 und 46 Ziffer 2 des Seuchcngesctzes bestraft. Das Ministerium des Innern will noch ausdrücklich hervorhcbcn, daß zurzeit kein Grund zu einer Beunruhigung besteht. Dresden, den 30. September 1908, Ministerium des Innern. Von der Unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast ist Carl Friedrich Uhlman» aus Krumhermersdorf als Fleisch- und Trichinenschaner für die Gemeinden Krumhermersdorf und Hohndorf verpflichtet worden. Flöha, am 30. September 1908, Die Königliche Amtshauptmannschaft. Wegen Reinigung der Geschäftsräume können hier Freitag und Sonnabend, den 9. und 16. Oktober 1668 nur dringliche Sachen erledigt werden, Zschopau, den 30. September 1908. Königliches Amtsgericht. Das im Grundbuche für Zschopau Blatt 204 ans den Name» Christian Friedrich Lorenz eingetragene Grundstück soll am SL November ISt»8, vormittags '/, II Uhr an der Gcrichtsstcllc im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchc 15,4 Ar groß und auf 28200 Mark geschätzt. Es liegt in Zschopau an der Johannis- und Thumcrstraßc und besteht aus zwei Wohnhäusern Nr, 222 des Brandkatastcrs mit drei Nebengebäuden, Gartenhaus, Hofraum und Garte», Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sic zur Zeit der Ein tragung des am 25, Juli 1908 verlautbarten Verstcigerungsvermerkes ans dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Vcrsteigerungstcrmine vor der Auf forderung zur Abgabe von Gebote» auzumeldcn und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechte» »achgesctzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgcgcnstehendes Recht habe», werden auf- gefordcrt, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Nerfabrens hcrbeizuführcn, widrigenfalls für das Recht der Bersteigerungs erlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Zschopau, den 2, Oktober 1908. Königliches Amtsgericht. Die letzten öffentlichen Impfungen in diesem Jahre betreffend. Die letzten öffentlichen unentgeltlichen Impfungen für dieses Jahr werden in hiesiger Stadt Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, am 6., 7. und 8. Oktober, nachmittags von 2 bis 3 Uhr im Saale des Gasthauses zum Meifterhaus hier und zwar so erfolgen, daß Herr Or. meä. Klöpper Dienstag, - - - Behr Mittwoch und - - - Bahr Donnerstag impft. Diejenigen Eltern, Pflcgccltern und Vormünder, welche mit ihren in diesem Jahre impspflichtigen Kindern und Pflegebefohlenen in keinem der anbcraumt gewesenen Impf- und Revisionstcrminen erschienen sind, auch, daß sie der Jmpfpflicht genügt, bcz, davon befreit, durch ärztliche Zeugnisse »och nicht nachgewiesen haben, werden hiermit aufgeforoert, ihre impfpflichtigcn Kinder und Zöglinge in einem der obigen Schlußtermine zur Impfung bringen zu lassen, oder bis zum 3«. Oktober dieseS Jahres an Ratsftelle — Zimmer Nr 4 — die ärztlichen Befreiungen nachznweisen, bez. Bescheinigungen über die erfolgten Impfungen vor- znzetgen, widrigenfalls sie nach Ablauf dieser Frist in Gemäßheit 8 14 des Jmpf- aesetzes vom 8, April 1674 mit Geldstrafe bis zu 50 M, oder mit Haft bis zu drei Tagen unnachsichtlich werden bestraft werde». Zschopau, am 1. Oktober 1908, Der Stadtrat. vi. Schneider. W. Die Bekämpfung der Blutlaus betreffend. Die Besitzer und Züchter von Obstbäumen werden erneut aus die großen Ge fahren aufmerksam gemacht, welche den Obstbäumen durch das Auftreten der Blutlaus entstehen. Besonders im März und Oktober ist cs notwendig, alle Obstbäume einer ein gehenden Untersuchung zu unterziehe» und die geeigneten Vertilgungsmittel anzuwenden. Eine Beschreibung der Blutlaus und das Vertilgungsverfahrcn kann auf hiesigem Rat- Hause cingesehen werden. Da eine zweckentsprechende Vertilgung dieses schädlichen Insekts nur durch ein allgemeines Vorgehen zu erreichen ist, erhalten alle Besitzer von Obst bäumen PP. die Anweisung, die hiernach nötigen Vorkehrungen zu treffen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Haftstrafe geahndet. Zschopau, am 1, Oktober 1908, Der Stadtrat, vl. Schneider. W. Aus wachsen. Zschopau, den 2. Okwber 1808. — .Ein Abend Im Reiche der Wunder" ist der Titel de» Programm», da» der hiistge Gewerbeverein nächsten Mittwoch, den 7. Oktober, zu seinem Boltrog»odind im Kaiser- saal gewählt hat und da» geeignet sein bürste, ein« ganz be sondere Anziehung»krost au»zuüben. Der Vortragende, Herr Direktor Conradi, ist rin Meister aus dem Gebiete der magischen Kunst; sein ganze» Auitreten, di« Art seine» vortrage» und die Exaktheit in der Au»sührung der Experimente bezeugen die». Er ist, wie au» den Urteilen der Puffe heroorgeht, aus seinem Gebiete ein« ganz eigenartige, wir wollen sagen unerreichbare Erscheinung. Mit den Allüren de» vornehmen Weltmänner au»grstallet, wußte er in seinem scharsen Intellekt, mit seiner geheimnisvollen Phantasie und seinem sicheren Blick illr die Bühenwirkunq begabt, im Lause der Jahre so viele Wunder ding« zu schaffen, daß er die Blicke allerhöchster und höchster Herrschasten wiederholt aus sich lenkte. Wurde ihm doch während einer Reihe von Jahren die hohe Ehre zu teil, da» Programm zur Nordlandtretse Sr, Maj, de» Deutich'N Kaiser» zusammenstillen zu dürft» Am sächsischen Hose war Conradi während seine» Drr»dn«r Ausenthalte» jederzeit hoch angesehen und stehen ihm hierüber die ehrenvollsten Zeugntffe zur Bersllguag. So ging ihm von der Adjutantur Sr. Königlichen Hoheit de» Prinzen Johann Georg von Sachsen solgende» Schreiben zu: .Euer Wohlgeboren bin ich beauftragt, Ihrer König!. Hoheiten Prinz »na Prinzessin Iah MN Grorg blslrn Dark »»»zurpiechen sür di« wohlgelungene Vorstellung, welche Sie Höchstdenselben gestern abend gegeben. Ihre König!. Hoheiten haben sich gut unterhalten und glauben auch Höchstth en Gästen durch die den selben gebotene Gelegenheit, Sie in Ihrer Kunst bewundern zu können, eine Freude gemocht zu haben. Mit vorzüglichster Hochachtung Euer Wohlgeboien ergebenster v. Noftih, Premter- leutnant." — Aber auch in Fachkreisen ist Conradi berühmt, beliebt und populär. Seine Trick« und Erfindungen werdrn in ollen Weltteilen von den ersten Jüngern dieser Kunst vor- gesührt und seine magischen Neuheiten stet» al« Schlager aller ersten Range» begrüßt. Gibt «» doch kaum aus diesem Gebiete großartigere und unerklärlichere Wirkungen, wie er sie mit seinen Erfindungen: .Die fliegende Lampe", „Die magischen Kubuffe", „Die Tuchillusion", „Da» Durchbringer, der Materie", „Im giubergorten der Semtrami«', „Chronometer» Werde gang" u o m. hervorbringt. Einerlei, ov nun Conradi durch seine eminente Handsertigkeit, seine geistvoll durchdachten Appa rate wirkt, er bleibt immer in seiner Borsührung»wetse der Aristokrat der magischen Dorstrllungtkunst, der e» liebt, durch unzählige selbstersundene Neuheiten sein Publikum sür sich zu entftffeln, — Dem b-kannten Erzgebirg»-Wildschühen Karl Stülpner ist in seinem Geburtsorte Scharsenste in ein schlichte» Denk mal ges-tzl worden, drffrn Weihe am Mittwoch ftattsand. — Die Ankunjt de« König» Alson» von Spanien in Dr«»- den ersoigt, wie nunmehr seststeht, Montag, den b Oktober vormittag». Der König, der nicht von seiner Gimahlin be gleitet sein wird, wird aus dem Bahnhose vom König Friedrich August und vom Prinzen Johann Georg begrüßt. Außerdem werden aus dem Bahnhol« auch di« Spitzen der königlichen und städtischen Behörden, sowie die Mitglieder de» diplomatischen Korp» anwesend sein. Die Ehrenkompanie stellt da» Leib- grenadter-Regiment Nr. 100, während im großen Schloßhos« eine zweite Ehrenkompanie, di« vom 13, Jägerbatoillo» gestellt wird, Ausstellung nimmt. Der königliche Wagen, in dem die Fahrt nach dem Residenzichloff« ersolgt, wird von zwei Schwad ronen de» Gardereiter-Regiment» «»kartiert. Im Refidenz- schloffe findet zunächst eine Begrüßung der nicht aus dem Bahn- Hose anwesenden Mitglieder de» Königlhause» statt, woraus Galatasel ungesagt ist, Abend» ist eine Festvorstellung im Kvnigl. Opernhause geplant, bei der die Oper ,Actö von Manbn" zur Aufführung gelangt. Der 1. und 2. Rang bleibt sür dt« Gäste de« König!. Hose» reserviert König Alton» nimmt im Refidenz- schlosse Wohnung. Dien»tag, den 6. Ottober findet vormittag» eine Fahrt per Extrazug nach Leipzig statt, wo König Slson» da» dortige Ulanenregtmenl besichtigt, zu besten Lhes er ernannt werden soll. Die Hostasel findet vorau»fichtltch i« Königl. Palat» statt. Außerdem sind noch Brsichtigungen mehrerer industrieller Etablissement» geplant, — Ihre Königlichen Hoheiten Kronprinz Georg und die Prinzen Christian und Heinrich trafen Mittwoch nachmittag tn Bcglettung de» Herr» Major O'Byrn, zu Fuß von Ehrenberg kommend, in Ringethal bet Mittwetda «in, wo sie der gamili«
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