ZUR EINFÜHRUNG I. Aufbau der Sammlung, Ordnung des Materials Die vorliegende Sammlung umfaßt zeitlich die gesetzgeberischen Ver öffentlichungen und die wichtigsten Verwaltungsanordnungen seit Beginn der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Neuordnung nach dem Zu sammenbruch des Naziregimes bis Ende 1947. Sie zerfällt in zwei Teile. In ihrem ersten Teil enthält sie die von der Alliierten Kontrollbehörde —- Kontrollrat — erlassenen Gesetze und Befehle, die von dem Obersten Chef der Sowjetischen Militär-Administration erlassenen Befehle arbeits rechtlichen Inhalts, in ihrem zweiten Teil die von der Landesverwal tung bzw. Landesregierung Sachsen herausgegebenen Verordnungen, Anord nungen und allgemeinen Bekanntmachungen sowie die vom Landtag (seit Dezember 1946) beschlossenen Gesetze auf dem Gebiete des Arbeitsrechts. Auch die einschlägigen Verordnungen und Anordnungen der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge haben hier Aufnahme gefunden. Der zweite Teil ist in Anlehnung an die bei den zuständigen Be hörden geübte Verwaltungspraxis in die Sachgebiete: Allgemeine Vor schriften, Arbeitslenkung, Arbeitsschutz, Löhne und Arbeitsbedingungen gegliedert. Innerhalb dieser Sachgebiete sind die Rechtsvorschriften nach einzelnen Gruppen zusammengefaßt (z. B. Urlaub), ohne daß aber nochmals eine äußerlich hervorgehobene Untergliederung geschaffen worden ist. Der Benutzer der Sammlung soll das Material möglichst für einzelne Fragen beisammen haben. Innerhalb dieser systematischen Gliederung ist aber die zeitliche Folge soweit wie möglich aufrechterhalten worden. Im ersten Teil sind die dem Inhalte nach zusammengehörigen Rechts normen ebenfalls zusammengefaßt worden. Es ist auch hier von der rein chronologischen Aufführung der Vorschriften abgesehen worden. Eine ausdrückliche Unterteilung wurde jedoch nicht vorgenommen, da sie zu einer Zersplitterung der Sammlung geführt hätte. Die Hinweise in den An merkungen und Fußnoten haben hauptsächlich den Zweck, die Verbindung zwischen den beiden Hauptteilen zu erleichtern und Wesentliches kurz her vorzuheben., Das Inhaltsverzeichnis wird der Übersichtlichkeit dienen und das Stichwortverzeichnis das Auffinden der einzelnen Rechtsvorschriften erleichtern.