Erster Teil: Gesetze und Befehle der Alliierten Kontrollbehörde – Kontrollrat. Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militär-Administration und des Oberbefehlshabers der sowjetischen Besatzungsgruppen in Deutschland
68 Erster Teil, Gesetze und Befehle a) sind die Länderregierungen zu verpflichten, im Laufe der nächsten zwei Jahre die Organisierung von Sanitätsstellen in allen Betrieben mit 200 bis 5000 Beschäftigten zu sichern. In den Betrieben mit über 5000 Be schäftigten sollen Betriebspolikliniken eingerichtet werden. Die Bereitstellung von Räumen und die Ausgaben für den Unterhalt der betrieblichen Sanitätsstellen und Polikliniken sowie für die Beschaffung von Möbeln haben durch die Betriebe zu erfolgen; die Ausgaben für den Unterhalt des ärztlichen Personals, für die Beschaffung der medizinischen Einrichtung und Medikamente haben die Organe der Sozialversicherung zu bestreiten; b) die Lebensmittelversorgung der Ärzte der betrieblichen Sanitätsstellen und Polikliniken hat nach den höchsten Versorgungsnormen der Arbeiter in dem von ihnen betreuten Betrieb zu erfolgen; c) die Ausgabe von zusätzlicher warmer Verpflegung hat auch an das medi zinische Personal der Sanitätsstellen und Polikliniken der Betriebe zu erfolgen, in denen diese Verpflegung eingeführt ist; d) eine unverzügliche Einführung einer für die ganze Zone einheitlichen offiziellen ärztlichen Bescheinigung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit sowie die Anwendung von S'trafmaßnahmen gegen Ärzte, die solche Be scheinigungen bewußt an Personen, die sich vor Arbeit drücken, ohne einen ausreichenden medizinischen Grund ausstellen, sind vorzusehen. Die schuldigen Ärzte können das Recht verlieren, ihre private ärztliche Praxis auszuüben. 12. Die Betriebsleiter haben sich ständig mit den Fragen der Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse der Werktätigen zu beschäftigen, wobei der Versorgung der Arbeiterumsiedler besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist. Im vierten Quartal 1947 ist die Instandsetzung der Gemeinschaftswohnun gen der Arbeiter und der Kinderstätten abzuschließen. 13. Der Stab der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland wird be auftragt, in Übereinstimmung mit diesem Befehl folgende Dokumente zu überprüfen und zu bestätigen: a) die von der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge ein- gebrachte „Verordnung über die Ausbildung von Industriearbeitern in den Berufsschulen" und „Instruktion über die Regelung der Arbeits beschaffung und der Verteilung der Arbeitskräfte"; b) die von der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge sowie der Deutschen Verwaltung für das Gesundheitswesen eingebrachte „Ver ordnung über die Verbesserung der ärztlichen Betreuung der Versicher ten und über Maßnahmen für die Regelung der Befreiung von der Arbeit in Krankheitsfällen". 14. Die Verantwortung für die Durchführung dieses Befehls ist den Län derregierungen der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge sowie der Deutschen Wirtschaftskommission der Zone aufzuerlegen.