Zweiter Teil: Verordnungen, Anordnungen, allgemeine Bekanntmachungen der Landesverwaltung (Landesregierung) Sachsen, vom Sächsischen Landtag erlassene Gesetze, Verordnungen und Anordnungen der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge
Zweiter Teil Verordnungen, Anordnungen, allgemeine Bekanntmachungen der Landesverwaltung (Landesregierung) Sachsen, vom Sächsischen Landtag erlassene Gesetze, Verordnungen und Anordnungen der Deutschen Verwaltung für Arbeit und Sozialfürsorge A. Allgemeine Bestimmungen Verordnung über die Bekanntmachung und das Inkrafttreten von Verordnungen und sonstigen allgemein verbindlichen Anordnungen der Landesverwaltung vom 17. August 1945 (Amtl. N. d. LVS Nr. 4 vom 6. September 1945) Verordnungen und andere allgemein verbindliche Anordnungen der Lan- desverwaltung Sachsen erlangen verbindliche Kraft durch ihre Veröffent lichung in den „Amtlichen Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen' . Sie treten, soweit sich nicht aus ihrem Inhalt etwas anderes ergibt, am ersten Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Pr.-B. 1174/45 Der Präsident der Landesverwaltung Sachsen Friedrichs Anmerkung: 1. Durch den Befehl des Obersten Chefs der SMA vom 22. Oktober 1945 ist den Provinzial- und Landesverwaltungen in der sowjetischen Besatzungs zone Deutschlands das Recht eingeräumt worden, Gesetze und Verordnungen zu er lassen, die Gesetzeskraft haben. Die früher durch diese Verwaltungen erlassenen Verordnungen sind ausdrücklich als gesetzkräftig erklärt worden, wenn sie nicht den Gesetzen und Befehlen des KoiÄrollrats und den Befehlen der Sowjetischen Militärverwaltung widersprechen. Durch Befehl Nr. 332 des Obersten Chefs der SMA sind Anfang Dezember 1946 die Präsidenten der Provinzen und Länder verpflichtet worden, die entsprechenden Vollmachten aus Befehlen und Anordnungen der SMA an die Landtage und die neu gewählten Regierungen zu übergeben. 2. Die „Amtlichen Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen" sind bis Februar 1946 erschienen. An ihre Stelle ist das amtliche Verordnungsblatt mit der Bezeich nung „Gesetze / Befehle, Verordnungen, Bekanntmachungen, veröffentlicht durch die Landesverwaltung Sachsen” getreten. Von Nr. 1 des Jahrganges 1947 ab ist das Wort „Landesverwaltung'' durch „Landesregierung" ersetzt worden. Vom 1. Januar 1948 lautet der Titel: „Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen.” 3. Uber die Verkündung und das Inkrafttreten der vom Landtage beschlossenen Gesetze trifft die Verfassung des Landes Sachsen vom 28. Februar 1947 Be stimmungen, und zwar in Abschnitt E „Landesgesetzgebung''. Nach Artikel 57 hat der Präsident des Landtages die beschlossenen Gesetze auszufertigen und unverzüg lich, spätestens binnen zwei Wochen, im Verordnungsblatt des Landes zu ver künden. — Die Gesetze treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem 14. Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Verordnungsblatt in der Landeshauptstadt ausgegeben worden ist.