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General-Anzeiger für Chemnitz und Umgegend : 21.11.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-11-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512384843-189911217
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512384843-18991121
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512384843-18991121
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGeneral-Anzeiger für Chemnitz und Umgegend
- Jahr1899
- Monat1899-11
- Tag1899-11-21
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--Rr.271.-18v«.— Ltrsr verbreitetste unparteiisch« Leitung erscheint Wochentag» Lhrnd» (mit DatmndeS nächst« Lage») und kostet mit den füns »vbchentlichen Beiblättern: «leine Botschaft, Sächsischer Erzähler, Berichts-Zeitung, Sächsisches Allerlei, JllustrirteS Unter- haltungSvlatt, bei den Postanstalten und bei den Ausgabestelle» Monatlich 40 Psennigi. «ostliste: 1. Nachtrag Nr. 2877. kelegramm - »dreste: Lennalantelger SerntprMkll- Ar. LM. ..,4. General- Dienstag, den 21. November. erg er für Chemnitz und Umgegend. tSSchstscher Landes«Anzeiger). - Gegründet 1878 als „Anzeiger" ,c. »erlag nnd R-tat1»n»maschi«e«.Drna von Alexander Wiede in Chemnitz, »heaterstraß» Nr. 8. Inseraten - Preis: Di» »ge« spaltene TorpnSjeile ober deren Raum 30 Pfg- (PrelSverzeich. Me ä Zelle 2» Pfg.) - Be- vorzugto Stelle (Reklame-Zeile) 80 Pfg. Bei vorausbestellten Wiederholungen größerer In serate entsprechender Rabatt. — Anieigcii silr die Nachmittag» erscheinende Nummer können nur bis Bormittag l» Uhr au- genou«» »«den. Geschäftliche Anzeiger-Inserate finden für billigsten Preis zugleich Verbreitung durch die täglich erscheinende Chemnitzer Eisenbahn-Zeitung. Aus Amtliche Anzeigen. Han-el-regist«*-Eintragungen. Zolium 4563 wurde die am 1. November 1899 errichtete Firma - — , 'daß auf Folium sü64 wurde die Firma „Hamburger Sächsische Cigarren«Lageret Arthur Kalkofen" in Chemnitz und als deren Inhaber Herr , - daselbst eingetragen, aus Folium 4565 wurde die Firma „Otto Brückner Siachf« In st aberin: AgneS Brückner" in Chemnitz und als deren Inhaberin Frau Agnes Jda verwittwete Brückner geb. Lohse daselbst eingetragen. auf dem die Aktiengesellschaft unter der Firma „Deutsche Werkzeug- Maschinenfabrik vormals Eonbermann ä- Stier" in Chemnitz be treffenden Folium 1541 wurde verlautbart, daß der Gesellschaftsvertrag durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. Oktober 1899 abgeändert worden ist, aus Folium 4566 wurde die Firma „C. G. TchSnherr" in Chemnitz und als deren Inhaber Herr Kaufmann Carl Gustav Schönherr daselbst eingetragen. auf Folium 4567 wurde die Firma „R. E» Stiehl" in Chemnitz eingetragen und verlautbart, daß die Kartonnagenfabrikantln Frau Anna Elise verehelichte Stiehl geb. Luther in Chemnitz Inhaberin ist, Herr Ernst Louis Stiehl daselbst aber Prokura ertheilt erhalten hat, auf dem die Firma „Siegfried Francke" i» Chemnitz be treffenden Folium 2832 wurde verlantbart, daß Herr Architekt Friedrich -osrar Franck« am 15. November 1899 als Mitinhaber ausgelchieden ist und daß die Firma nuninehr „M. F. Siegfried" lautet und aus den, die Firma „F. C. Püschmann" in Nenktrchen be treffenden Folium 285 wurde verlantbart, daß Frau Anna Marie ver wittwete Püschmann geb. Lämmel nicht niehr Inhaberin ist und daß die Kansleute Herr Ernst VSkar Püschmann und Herr Clemens Paul Püschmann in Neukirchen Inhaber geworden sind. Deutscher Reichstag. 104. Sitzung vom 18. November 1899, 1 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen zunächst die fünf Resolutionen, welche die Kommission für die Postvorlage dem Hause unter breitet hat. Die drei ersten Resolutionen beziehen sich auf den ZeitungSdebit der Post. 1. soll möglichst bald das Bestellgeld der Zeitungen nen ge regelt werde» und zwar in der Richtung, daß die Häufigkeit des Erscheinens mehr als bisher und anßerdem auch da» ZeitungSgewicht berücksichtigt wird. 2. soll dem Verleger gestattet sein, für die vcn ihm gewonnenen Post-Abonnenten selbst die Bestellung bei der Post auszugebe». Und 3. soll die Beschränkung der zulässigen Ueber- wcisungs-Excmplare auf 10 Prozent der Postauslage wegfallen. Abg. Müller-Sagan (freis. Vp.), die Resolutionen empfehlend, wünscht insbesondere Berücksichtigung des Gewichts bei Bemessung des Bestellgeldes. Staatssetteiär v. Podbielski: Die Herren wissen ja schon, daß die Reichspostverwaltung im Allgemeine» sympathisch den Resolutionen gegenübersteht. Wie der Bundesrath sich dazu stellen Wird, weiß ich freilich noch nicht. Dem Vorredner möchte ich aber doch noch erwidern, daß die Berücksichtigung des Gewichts beim Be- slellgclde doch dem Bestreben d r Verwaltung hinderlich ist, den Tarif möglichst zu vereinfachen. Wenn von einem zum anderen Jahre da» Gewicht sich ändert, würde das Bestellgeld ein variables werden. Auch der Verleger würde also mit einem variablen Faktor zu rechnen haben, bezw. der Besteller. 1 Nach einer Entgegnung Müller's-Saga» erklärt Abg. Oertel-Sachsen (kons.), »ach den Darlegungen des «Siaatssärelärs halte er es nunmehr für richtiger, auf den Wunsch betreffend Berücksichtigung des Gewichts beim Bestellgeld zu ver zichten. Abg. Dasbach (Zentr.) äußert sich in ähnlichem Sinne. Gleichwohl wird schließlich auch die erste Resolution, ebenso wie die 2. und 3. unverändert angenommen. Die Resolution 4, wonach z»r Drucksachentaxe auch Geschäfts papiere sollen befördert werden können, wird von dem Berichterstatter Abg. O>-. Haffe mit kurzen Worte» zur Annahme empfohlen; die Resolution spreche für sich selbst. Abg. Singer (Soz.) fragt, ob Mitgliedsbücher für Kranken- kassen u. dergl. unter die Eeschä tspapiere fallen. Staatssekretär V. Podbielski antwortet bejahend. Resolution 4 ivird angenommen, ebenso Resolution 5. Es folgt die zweite Bernthung der Fernsprechgcbührcii-Ordnung. Berichterstatter Abg. Or. Haffe. Die Kommission empfiehlt in 8 1 für jeden Anschluß an ein Fernsprechnetz die Erhebung einer Pausche,ebühr (die Vorlage unter schied eine Grundgebühr und eine Gesprächsgebühr); diese soll nach Z 2 betragen jährlich für jeden von der Vermittelungsstelle bis 5 Kilometer entsernte» Anschluß in Netzen bis zu 50 Theilnehmer- anschlüssen 80 Mk. in Netzen bis zu !00 Theilnehmeranschlüssen 100 Mk., in Netzen bis zu 200 Theilnehmeranschlüssen 120 Mk., in Netzen bis zu 500 Theilnehmeranschlüssen 140 Mk., in Netzen bis zu 1000 Theilnehmeranschlüssen 150 Mk., in Netzen bis zu 5000 Theilnehmeranschlüssen 160 Mk., in Netzen bis zu 20 000 Theil nehmeranschlüssen 170 Mk., in Netzen mit mehr als 20000 Theil nehmeranschlüssen 160 Mk. (Die Vorlage enthielt dagegen in den 88 2—4 die Sätze für die Grundgebühr, nämlich in Netzen bis zu 1003 Theilnehmeranschlüssen 60 Mk., i» Netzen bis zu 5000 Theil nehmeranschlüssen 75 Mt., in Netzen bis zu 20000 Theilnehmeran- schlüssen 90 Mk., i» Netzen mit mehr als 20000 Theilnehmeran schlüssen 100 Mk., und eine Gesprächsgebühr jährlich für die ersten 800 Verbindungen von 20 Mk., bis 1500 für jede 500 Verbind ungen von je 15 Mk., bis 3000 für jede 500 Verbindungen von je 10 Mk., für die überschießenden zusammen von 10 Mk.) Die Abgg. Or. Müller und Sickhoff (sr. Vp.) beantragen, hie Pauschgebühr wie folgt zu bemeffe»: in Netzen von nicht über 80 Theilnehmeranschlüssen 50 Mk., bei mehr als 50 bis einschließ lich 100 Theilnehmeranschlüssen 78 Mk., bei 100 bi» 1000 An- Müssen 100 Mk., bei 1000 bis 5000 Anschlüssen 125 Mk.. bei mehr als 5000 Anschlüßen 150 Mk. jährlich für jeden Anschluß. 8 1 wird ohne Erörterung angenommen. Bei 8 2 begründet Abg. Or. Müller-Sagan den von ihm eingebrachte» Ab- änderungsantrag; die Ausführungen des Redners im Einzelnen bleiben auf der Tribüne unverständlich. Staatssekretär v. Podbielski bezeichnet Letzteres als irrig. Der Vorredner übersehe, daß, je größer di« Zahl der Theilhaber an einem Netze, um desto mehr Verbindungswege für den einzelnen Theilnehmer hergestellt werden müßten. Er selbst habe jüngst genaue Aufstellungen darüber veranlaßt, welches finanzielle Resultat sich schon aus den Beschlüssen der Kommission ergebe, und da habe sich ein Ausfall herausgestellt von 4,517,000 Mk. Danach sei es ganz unmöglich, gar noch den Wünschen des Vorredners stattzngebe». Solle die Verwaltung den Fernsprechverkehr immer mehr ausdehnen, so dürfe man ihr auch die Einnahmen nicht gär zu sehr schmälern. Abg. Oertel-Sachsen (kons.) bittet ebenfalls um Ablehnung des Antrages Müller. Seine Freunde hielten es speziell für einen guten sozialen Gedanke», di« Gebühr in Großstädten heranszusetzen, denn die Theilnehmer in diesen hätte» zweifellos einen besonders großen Stutzen von der Fcrnsprcch-Einrichtung. Eine Herabsetzung der Gebühr in kleinen Netzen wäre ja seinen Freunden sehr erwünscht, sie müßten aber auf entsprechende Anträge verzichten angesichts des Ziffernmaterials d«S Staatssekretärs. Abg. Cahensly (Zentr.) lehnt Namens des Zentrums gleich falls den Antrag Müller ab in Anbetracht der Einnahme-Verringerung, welche sich laut Angabe des Staatssekretärs schon au» den Beschlüssen der Kommission ergebe. Abg. Müllev-Sagan (freis. Volksp) plaidirt nochmals für seinen Antrag, damit schließend, um einen Sprung jn» Dunkle handle eS sich hier in Bezug aus da» finanzielle Ergebniß ja ohne hin, auch bei Annahme der Kommissionsbeschlüsse, Staatssekretär V» Podbielski betont in einer nochmaligen Entgegnung, daß seines Erachtens in Großstädten die Gebühren zu niedrig, in kleinen Slädtc» und dem platten Lande noch zu hoch seien. Es gehe nicht an, den Ausgleich einseitig nach unten zu suchen. Was müsse er nicht, allein schon ln den Großstädten a» Abg. Gamp (Rp.): Nach der Erklärung des Herrn StaatS- felretärs, der die Durchführung meiner Anregung in den mögliche» Grenzen i» Aussicht stellt, ziehe ich meinen Antrag zurück. Di» Erörterung schließt. Der Paragraph wird angenommen, desgleichen «Ine Reih« weiterer Paragraphen. Zu 8 9 (Befugniß de» Reichskanzlers zur Festsetzung der Ab- gaben) beantragt Abg. Or. Oertel (kons.), dem Reichskanzler nicht dlo» di« Befugniß zu geben, die Zuschläge zur Gesprächsgebühr, sondern »die Gebühr" überhaupt zu ermäßigen. Es muß ein nobilo otüoium des Reichskanzlers sein, ausgleichend zu wirken. Da» platte Land bedarf de» Entgegenkommens in dieser Richtung. Der Antrag Oertel wird angenommen. Auf eine Anfrage de» Abg. vr. Arendt (Rp.) erwidert Staatssekretär v, Povbielsli: Die Hausanschlüffe fallen unter die Znsatzerklärungen des 8 12, 3. Ich kann dazu erklären, daß wir an Live Erhöhung der Gebühr für Hausanschlüffe denken, sondern nur etwa eine Herabsetzung erwägen werde». Der Paragraph. 9 und ebenso der Rest des Gesetzes ivird an- genommen. Es folgt die zweite Berathung eines Gesetzentwurfes, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen. Die 88 1 bis 9 werden ohne Erörterung angenommen. Bei 8 10 erklärt Abg. v. Strombeck (Zentr.), gegen die Zulässigkeit der Aufgabe oder Beschränkung der Gläubigerrechte durch die Glänbigerversammlung stimmen zu wollen, da die Rechte der Minderheit nicht genügend geschützt seien. Abg. Schräder (freis. Ber.) tritt für die KvmmMvnr- fassung ein. StaatSfekretär Or. Rteberdtng bezeichnet den Paragraphen als eine Wohlthat für das wirthfchaftliche Leben. Auch in der KommiffionSfaffung würden die wvhlthätigen Folgen nicht wesentlich eingeschränkt. Nach weiteren Bemerkungen der Abgeordneten v, Strombeck (Zentr.), Bttsing (nat..Iib.) und Dietrich (kons.) werden 88 10 bis 13 angenommen. Bei 8 14 beantragt Abg. b. Strombeck die Besti»imuiig zu Miethe für die Fernsprech lokale berechnen, das wolle doch aufge-1 streichen, daß die Befugnisse eines Vertreters, dessen Bestellung auf I bracht sein! I GriNld einer bei Ausgabe der Schuldverschreibung in verbindlicher Der Antrag Müller wird sodann abg.lehnt und der 8 3 -'n ^ °°n^ ...A ^ der Fassung der Kommission angenommen. Eine Debatte entsteht ^ alsdann erst wieder über einen Antrag Gamp (Np.), durch einen ,, . K ^ ' ° und t». Stromveck ivird der Paragraph, sowie der Rest der Vorlage i» der Kominisslonsfassung angenommen. Nächste Sitzung Montag 1 Uhr. Tagesordnung: Zweit« Berathung dcS Gesetzentwurfs zum Schutze V«r Arbeitswillige». Schluß der Sitzung 5 Uhr. Politische Nrmdschan. L hem Nitz, 20. November 1899. Lettisches Reich. — Die »Deutsche Tagesztg." schreibt, daß der Kaiser dir Rekrutenvereidigung dazu benutzt habe, »m seine Generäle um sich zu versammeln und ihnen auseiiianderzusetzen, weshalb rr trotz der herrschenden Volksstimmung nach England reisen müsse. Er sei durch ein Versprechen gebunden, dessen Bruch beleidigend empfunden werden müßte. Die Reise trage nach seiner Auffassung durchaus keinen politischen, sondern ausschließlich einen familiäre» Charakter. Daß d:e Reise des Kaisers mit schwerem Herzen unter nommen wird, und daß sie für ihn keinen politische» Charakter trägt, so fährt das Blatt fort, glauben wir gern. Leider ivird da durch freilich die Auffassung der Reise im Auslande, insbesondere in England selbst, nicht bestimmt. — Die „Köln. Zig." bringt zur Kaiserreise über das Ber- hältniß Deutschlands zu England eine» für letzteres freundlichen Artikel und sagt betreffs des zwischen beiden Negierungen getroffenen Abkommens, die Abmachungen bezüglich Südwcst- und Ostnfrikas seien wichtiger als die Austyeiiung Samoa». Letztere sei eine friedliche Scheidung, erstcre bringe uns zusammen; Deutschland wolle und werde mit iem britischen Nachbarn im beste» Einvernehmen vereint wirken, zur Lösung der für beide Theile in fernen Wetttheilcn harrenden Aufgaben. — Die Kommission für Arbeiterstatistik wird, wie von gut unterrichteter Seite verlautet, am 14. oder 15. Dezember zu sammentreten. — Zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs über de» Schutz des gewerblichen A r b e i t s v e r h ä l t n i s s e s hat nun auch der Abgeordnete Freiherr v. Stnmm-Halberg mit Unterstützung der ReichSpactei Abändermigsanlräge eiugcbracht, die gegenüber den nationalliberalen Anträgen höhere Strassätzc verlangen und einig« weitere Bestimmungen der Ncgierungsvorla.e aufnehnie». Danach soll der 8 163 der Gewerbeordnung folgende Fassung erhalten: „Wer durch körperliche» Zwang,. Drohung, Ehrverletzung, Verrufs- erklärnng oder rechtswidrige Wegnahme, Vorenthaltung oder Be- . schädigling von Arbeitsgeräth, Arbeitsmaterial, Arbcitserzeugnisscn oder Kleidungsstücken 1) Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zur Theil- »ahme an Vereinigungen vdc" Verabredungen der im 8 162 be- zeichneten Art bestimmt oder z» bestimmen versucht oder von der Theilnahme an solchen Vereinigungen oder Verabredungen abhätt oder abznhalten versucht, 2) zur Herbeiführung oder Förderung einer Arbeitsaussperrung Arbeitgeber zur Entlastung von Arbeit nehmer» bestimmt oder zu bestimmen versucht oder an der Annah»» leilunge» zum Anschluss« an ganz kleine Netze (von höchstens 25 Theilnehmeranschlüssen) den Betheiligten auf deren Koste» solle überlassen werten können. I» solchen Fällen soll die Gesprächs, gebühr nur 5 Pfg. pro Verbindung im Orte betragen. Abg. Gamp (Rp.) empfiehlt den Antrag damit, daß es den Interessenten zuweilen möglich sein werde, die Fernsprecheinrichtnngen viel billiger herzustellen, als die Postverwaltung, die doch ihre Arbeiter erst so und so weit über Land schicken müsse. Das wäre doch eigentlich eine unnöthige Vergeudung von Kapital, ebenso wie es eine Vergeudung sei, wen» die Verwaltung die Telcgraphc»- stangeu 40 Meilen weit irgend wohin schicke, während sich In teressenten die Stämme an Ort und Stelle zu beschaffen misten würden. Der Redner bemängelt schließlich, daß die Verwaltung, ehe sie an die Errichtung eines neuen Fernsprechnetzes her »trete, sich von de» Interessenten eine gewisse Garantie leisten lasse. Staatssekretär P. Podbielski verwahrt die Verwaltung gegen den in den letzten Worten des Vorredners liegenden Borwurf der Fiskalität. Angesichts der großen Fülle von Gesuchen um Er. Achtung »euer Netze, welche an die Verwaltung hcrantreten, müsse Letztere vorsichtig sein, und gerade aus der Geneigtheit oder Abneigung der Interessenten, eine gewisse mäßige Garantie zu übernehmen, lasse sich erkennen, ob für ein neues Netz thatsächlich ein Bcdürfniß vorlicge. Direktor im Neichspostamt Sydow: Die Befugniß, die uns der Antrag Gamp geben will, besitzen wir schon, wir haben von ihr nur darum wenig Gebrauch gemacht, weil es von Interessenten selten bcanlragt wurde. Wen» man haltbare Anlagen mache» will, werden sie durch Private übrigens nicht um so viel billiger hergestellt werden, wie Abg. Gamp meint. Der Antrag erschöpft die Sache nicht; es müssen doch rcglcmcntarische Ergänzungen dazu kommen. Es ist vielleicht besser, der Herr Antragsteller zieht sein,« Antrag nach diesen meinen Erllärunge» zurück und läßt ihn nicht ins Gesetz einsleUen. Abg. Dasbach (Zentr.): Ich bitte Sie, den Antrag Gamp anzunehmen; gegen ihn liegt nichts vor, und überflüssig scheint er mir nicht zu sein. Vielfach werden Private bessere Anlagen und Apparate liefern, als die Reichspostverwaltung. Jedenfalls können wir uns die norwegische» Einrichtungen noch in vielen Beziehungen znm Muster nehme», zum Beispiel die Telephoiianschlüffe in Holel- zimmern. Abg. Or. Müller-Sagan (freis. Volksp.): Ich glaube, daß der Antrag Gamp völlig überflüssig ist, während sür die von mir gestellte» Anträge durch vielfache Erfahrung die Nothwendigkeit »ach- gewiesen ist. Staatssekretär v. Podbielski: Wir stehen den Bestrebungen des Abgeordneten Gamp wohlwollend gegenüber, aber meines Erachtens ist es nicht gut, dies in s Gesetz zu schreibe». Wir belasten das Gesetz unnütz und es ist nicht gut, das Regal zu durchbreche», nachdem wir es eben im Postgesetz vervollständigt habe». Ich bi» bereit, auf die Sache einzugehen, aber darüber hinan», auf gcseyliche Feststellungen, kann ich mich nicht cinlaffen.
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