General-Anzeiger für Chemnitz und Umgegend : 02.12.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-12-02
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512384843-189912021
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512384843-18991202
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGeneral-Anzeiger für Chemnitz und Umgegend
- Jahr1899
- Monat1899-12
- Tag1899-12-02
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Darauf wird die zweite Berathung der Novell« zur Gewerbe ordnung bei Z 139s fortgesetzt, der die Bestimmungen über die Ladenschltttzstnnde enthält. Der Paragraph lautet in »er Fassung der Kommission: „Auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der betheiligten Geschäftsinhaber kan» für eine Gemeinde oder mehrere örtlich un mittelbar zusammenhängende Gemeinde» durch Anordnung der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörden für alle oder einzelne Geschäftszweige augcordiict werden, daß während bestimmter Stunden um die Mitte des Tages oder in der Zeit zw scheu 6 Uhr Abends und 6 Uhr Morgens oder in der Zeit zwischen 9 Uhr Abends »nd 7 Uhr Morgens die Verkaufsstellen für de» geschäftliche» Verkehr geschlossen sein müssen. Die Bestimmungen der 88 139s und l39ä werden hierdurch nicht berührt. Ans Antrag von mindestens einem Drittel der betheiligw» Geschäftsinhaber hat die höhere Verwaltungsbehörde die betheiligten Geschäftsinhaber durch ortsübliche Bekanntmachung oder besondere Mittheilung zu einer Acußerung für oder gegen die Einführung des Ladenschlusses im Sinne des vorstehenden Absatzes aufzufordern. ErkWen sich zwei Drittel der Abstimmeudcn für die Einführung, " " ^ die Höhere Mnvaltuugsbehörde die entsprechende UWrhnung "^Der Bnndesrath ist befugt, Bestimmungen darüber zu erlassen, in welchem Versah,en die erforderliche Zahl von Geschäftsinhabern festzustellen ist." (Die letzten beiden Abschnitte hat die Kommission »eu eingefügt, desgleichen die im erste» Abschnitt durch Sperren ausgezeichneten Worte.) > ^ Ei» letzter Absatz besagt, daß während der Zeit des Geschästs- schlusscs auch der Handel auf den Straßen und im Umherziehen ver boten ist; Ausnahmen können von der Ortspoli'zeibehörde zugelassen tvcrdc». Ein zweiter 8 139 es ordnet gesetzlich den Ladenschluß für de» geschäftlichen Vcr.'ehr von 9 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens an und steht einige Ausuahmrfälle vor. Tie <5 ozialdcm. (Albrecht und Gcu.) becknlxagen die Zusammeu- sasjung beider Paragraphen in einen, der den gesetzlichen Schluß von Verkaufsstellen für den geschäftlichen Berkehr von 8 Uhr Abends bis Morgens 5 Uhr anorduet und nur für Tage vor Sonn« und Feier tagen bis 9 Uhr zuläßt, außerdem, wie der letzte Absatz der Kom- mijsivnssasjuug, jeden Handel während dieser Zeit untersagt. Frhr. v. Stttnini-^allberg (Np.) beantragt, die von der Kom mission im ersten Abschnitt eingesügte» Worte: „um die Mitte de» Tages oder" und den 8 139 ss zu streichen. Abg. Blett (freist Vp.) beantragt, die von der Kommission ein- gesügleu Absätze 2 und 3 zu streichen. Abg. v. Salisch (kons.) beantragt, im ersten Absatz am Ende hinlcr de» Worten „7 Uhr Morgens" einzuschalte»: „für bestimmte Zeiträume oder für das ganze Jahr." Abg. Rorsicke-Dessau (wildlib.) beantragt schließlich, im letzten Absatz des 8 139 s hinter den Worten „von solchen Maaren" ein zuschalten: „in anderen Verkaufsstellen". Abg. Liedemann (Np.) empfiehlt dringend den Antrag v. Stumm. Ter ganze obligatorische Ladenschluß falle ganz heraus auS dem Nahmen des Arbeilerschutzes, des Schutzes der Schwachen; indem er in das Selbstbestimmungsrecht der Gewerbetreibenden eingreise, habe er unter diesen, den kleinen noch mehr als den großen, allgemein starke Mißstimmung erregt. - Abg Müuch-Ferbev (nat.-lib.): Wenn der Vorredner be- Häuptel, es handle sich hier nicht um den Schutz der Schwachen, so siche» meine Freunde und ich auf einem vollständig entgegengesetzten Standpunkt. In Bezug auf die Arbeitszeit der Angestellten in vstencii Verkaufsgeschästcn liegen ganz unhaltbare Zustände vor. 1-l, ja 15 und 16 Stunden Arbeitszeit auch für Lehrlinge! Welchen Schaden an ihrer Gesundheit und Ihrer Entwickelung müssen da die jungen Leute erleiden! ES entspricht nicht unserer gegenwärtigen sozialpolitischen Anschauung und den in dieser Richtung hervor« »elenden Bestrebungen, daß »och weiter durch eine so übermäßige Arbeitszeit Geist und Körper Schaden leide». Die Ursache des jetzige» späten Lad.nschluffcs ist nur die unerbittlich zähe Konkurrenz, welche sich die Geschäftsinhaber selber bereiten. Das allzu lange O ijenholten der Läden untergräbt die Gesundheit auch der Prinzipale. Ich habe viele Prinzipale gesprochen, die gesagt haben: „Der Laden- scilns, ist ein Segen für uns, wir sind dann nicht mehr gezwungen» drr N ottkurrcnz wegen unser Familienleben und unsere Gesundheit zu evicni." Ich bitte, treten Sie den KommisfionSbcschlüffen bei. (Bei vo bei den Sozialdemokraten.) Abg. EaheuSly (Zenlr.) befürwortet, dem eine» Stumm'schen ko,rag entsprechend, die Streichung der Worte „in der Mitte des Tages". Auf dem platten Lande und in den kleine» Städten müsse eine solche Bestimmung sehr schädlich sein. Die Bauern kommen in de» Ort, um ihre Maare zu verkaufen und machen gerade während der Mittagsstunde ihre Einkäufe, um alsdann wieder »ach Hause zurückzukehren. Auch gegen den obligatorischen Ladenschluß de» 8 139so habe er entschieeen Bedenken. Sehr viele Ladeninhaber würden dadurch schwer benachtheiligt, aber am allerwenigsten dürste der Ladenschluß schon um 8 Uhr erfolgen müssen, wie der sozial demokratische Antrag das wolle. Abg. Bebel (Soz.) empfiehlt den Antrag Albrecht. Man könne «»bedenklich den weitgehendsten Antrag «»nehme», denn nach früheren Erfahrungen weiß man, daß sich stets Prinzipale finde», welche die Arbeitszeit bis au die äußerste zulässige Grenze ausdehnen und so ihre Berufsgenvsse» zwingen, dasselbe zu th»n. Zu einer großen Belästigung des kaufende» Publikums werden diese Bestimm, ungen auch nicht führen; sie werden vielmehr erziehlich wirken, wie man das jetzt schon bei der Sonntagsruhe beobachten kan». Andererseits brauche man nur die lOOOOOe von Unlerichriften der eingegangenen Petitionen zu lese», »in sofort zu erkennen, wie viele» jungen Leuten und Familienväler» durch eine möglichst lange Ruhe zeit eine Wohlthat gewährt wird. Auf billige Verlängerungen der Geschäftszeit wollen seine Freunde Rücksicht nehmen, sie willigen in die Verlängerung der Geschäftszeit am Sonnabend, sowie darin, daß die zur Schlnßstunde im Lokale Anwesenden abgefertigt werden könne». Auch werde «S den Frauen wohl möglich sein, sich mit der neuen Ordnung abzufinden, wenn er auch nicht jeder Schwäche de» weibliche» Geschlechts" unzugänglich sei. (Heiterkeit.) Im Allgemeinen bin ich ja für Frauemuanzipation, leugne aber nicht weibliche Schwäche». So ist es eine Schwäche, daß sie mit ihrer Zeit nicht Haushalten könnte». Abg. Frhr. v. TtttMM-Hatberg (Neichsp., aus der Tribüne nicht verständlich) bestreitet, daß die Gewerbetreibenden den obligatorischen Ladenschluß wollten, sie wünschten vielmehr nur einen Ladenschluß ans Aütrag der Betheiligten. Ein gesetzlicher Zfvcn>g sei jetzt umso weniger erforderlich, als nach dem vorgestern zu 8 l 39 ci gefaßten Beschluß der Prinzipal de», Angestellten «ine be stimmt« Ruhezeit gewähren müsse. . Abg. Blrll (sreis. Bolksp ): Seine Freunde legte» das Haupt gewicht auf die vorgestern beschlossene Ruhepause für die Angestellten und bedauerten nur, daß ihr Antrag auf durchweg 11 Stunden ab gelehnt sei. Eft« einheitlicher Ladenschluß für alle Orte in ganz Deutschland sek undurchführbar. Am Besten sei es, die Regierungs vorlage wieder herznstellen. Abg. vr. Hitze (Zenlr.) empfiehlt dagegen die KowmissionS- beschlüsse mit dem Antrag v. Salisch. Mit der Ruhepause haben wir doch nur die Angestellten geschützt, mit de,p obligatorische» Ladenschluß schützen wir aber die Prinzipale; und das ist nothwendig angesichts der Konkurrenz. Manche Zigarrengeschäfte mögen sich vielleicht zu Anfang geschädigt fühlen, aber auch das wird aufhören, sobald sich das Publikum erst einmal daran gewöhnt hat, zu einer frühere» Zeit einzukanfe». Was den Ladenschluß schon um 8 Uhr nach dem Antrag Albrecht anlange, so werde man hoffentlich auch einmal dahin komme», aber für den Anfang sei es doch wohl besser, nicht gleich so einschneidend vorzugehen. Abg. Pachuicke (sreis. B.): Der obligatorische Ladenschluß würde sehr lief einschneiden, und da müsse man sich fragen, ob diese Maßnahme denn wirklich so absolut nothwendig sei. Die Gewerbe treibende» selber, namentlich die kleineren, wollten keineswegs den ge setzlichen Ladenschluß, sondern nur de» fakultativen nach dem Beschluß der Majorität. Abg. Storker (fraktionslos) stimmt im Großen und Ganzen den Kommissionsbeschlüssen zu. Unter dem Arbeiten bis in die Nacht sei das Familienleben an Leib und Seele geschädigt. Der obligatorische Ladenschluß könne Niemand benachtheiligen; das Publikum müsse sich an rechtzeitigen Einkauf gewöhnen. Jeder Schädigung der Betheiligten werde vorgebeugi, wenn man auch den Antrag Roesicke anurhinen wolle, wonach der Verkauf von Maare» »ach Eintritt des Ladenschlusses auch an anderen Stätten nicht statt finde» dürfe. Damit würden die Zigarrenhändler gegen die Konkurrenz der Zigarrenverkänfs in Schankwirthschaften geschützt. Machen wir einen kühnen Schnitt in die Souveränetät der Schank- wirthschaste»! DaS späte Einkäufen am Abend sei nur eine Bummelei. Auch die Frauen könnten vielfach früher einkanfen, nicht Alles bis zur letzten Minute lassen. Herr Bebel hat ja schon aus die Schwäche» der Frauen hingewiesen. Wir verstehen die Schwächen der Frauen anders als die Sozialdemokraten. Diese haben nur die wirthschaftlichen Schwächen im Auge, wir dagegen sehen ihre Schwäche gerade darin, worin, wie das auch auf dem letzten sozialdemokratischen Parteitag hervorgctrete» sei, die Stärke der Frau liegt, in ihrer Beredtsamkeit. (Heiterkeit.) Abg. Röficke-Dcssau begründet seinen Antrag als nothwendige Ergänzung zn der Kommissionsfassuiig. Die sozialdemokratischen An träge gingen zu weit. Dagegen könne er nicht finden, daß die Nach theile des Mittagsschlusses zn groß seien. Staatssekretär Graf Posadowsky: Sozialpolitisch wäre der 8 Uhr-Ladenschluß das Richtige. Wenn wir trotzdem die Sache den Betheiligten anhcimgegebe» haben, so geschah dies wegen der Er bitterung, die wegen eines derartigen Zwanges »nter den Be theiligten Platz gegriffen hat. Die Frage ist so ivichlig, der Schritt ein so bedeutsamer, daß ich heute noch nicht in der Lage bin, zu sagen, wie sich die verbündeten Negierungen zn de» Beschlüssen der Kommission stellen würden. Für taktisch richtiger halte ich aber die Regierungsvorlage. Man kann dann crst einmal ablvartcii, wa» die Betheiligten th»n werden; geschieht ihrerseits nicht», so kann dann immer noch erwogen werden» ob nicht zu dem gesetzlichen Ladenschluß zu schreiten ist, jedenfalls aber bitte ich Sie, die eine Bestimmung über den Ladenschluß zn Mittag zu streichen. — Der Staatssekretär stimmt schließlich dem Anträge Nösicke zu. Abg. v. Salisch (kons.) empfiehlt seine» Antrag ans formellen Gründen. Abg. Raab (deutsche Reformpartei) empfiehlt die Kommission»« beschlüsse, die dem Wunsche der großen Mehrzahl der Gewerbe« treibenden entsprächen. Abg. Panli (wildkons.) hält die Regierungsvorlage für aus reichend. Den Antrag Nösicke halte er für eine Verbesserung. Abg. Pfauukuch (Soz.) wendet sich gegen Naab. Abg. Rösicke-Dessau (wttdlib.) bemerkt, sein Antrag beabsichtige nicht, dem Schankwirthe den Verkauf von Zigarren zu verbieten. Dies sei schon dadurch ausgeschlossen, daß die Vorschriften über Schankwirthschaften in einem ganz anderen Abschnitte der Gewerbe ordnung ständen. Staatssekretär Graf Pasavowsktz erklärt r» für unmöglich, offenen Geschäften zwischen Maaren mit und ohne Ladeilschluß- zwang zu unterscheide», also Läden offen zu lassen, ihnen aber zu gleich den Verkauf einzelner, bestimmter Maaren zn untersagen. Abg. Beckh (freist Bolksp.) halt auch den Antrag Rösicke für undurchführbar. ; - Abg. Raab (Reformp.) geht in der weiteren Debatte auf all gemeine Themen ein. Präsident Graf Ballestrem bittet ihn, zur Sache zu sprechen Abg. Rosenow (Soz.) wirft Naab vor, er renommlre, welchen Ausdruck . / der Präsident Gras Ballestrem als unzulässig bezeichnet. Es sprechen ferner die Abgg. l)r. Hitze und Rösicke, sowie der Staatssekretär Gras Posadblbsky, der warnt, in die Auswüchse des Zunftzwanges zu falle», ferner noch die Abgg. Pfannkttch, Naab, Stumm, 1)r. Hitze und der Referent. Hieraus werden die Anträge Albrecht und Mell abgelehnt, die Anträge Stumm, v. Salisch und Rösicke angenommen. Sodann werden dir M 139s und jAHes ln die KommissionSsaffimg, ferner debattrlvs die Paragraph?» , bi» zum Schluffe de» «lrlffel» tz au- geuvmmr«. Freitag 1 Uhr: Fortsetzung der Berathung und Münz- gesetz. Schluß Uhr. . . ; : . . ft Politische Rundschau. Chemnitz, 1. Dezember 139S.. ä» "4- .. ' Lettisches — Der deutsche» Kolonialgefeklfchaft ist astfihr« ast- läßlich der Erwerbung von Samoa an den Kaiser abgefandte HuldigniigSadresfe das folgende Handschreiben des Kaiser» zugcgangcn.- Der Deutschen Kolcuualgesellfchaft spreche Ich für die freundliche,, Glück wünsche, welche Mir zn der Erwerbung -er Samoa-Inseln durch Ihren Er lauchten Präsidenten unterm 1». d. Mts. dargebracht sind, Meinen wärmste» Dank ans. Ich freue Mich, daß die glückliche Lösung dieser bisher mit so vielen Schwierigkeiten verbunden gewesenen Frage in den Kreisen der Deutschen volle Würdigung gefunden HM, und checke die Hoffnungen, welche für die Entwickelung nnsercr koloniale» Bestrebungen a» diese Errnngcnschast ge knüpft und in der Adresse znm Ansdruck gebracht sind. Mit Gottes Hilfe werden unsere Kolonieen, getragen von der verständiiißvollen und opferbereiten Fürsorge des deutschen Volkes »nd gestützt ans eine kräftige Flotte, im fried lichen Wettbewerb mit anderen Völkern einer gedeihlichen Fortentwickelung entgegengehen und sich dem deutschen Vaterlands segensreich erweisen. Die treue Mitarbeit der Deutsche» Kolouialgescllschaft an diesem nationalen Werke ist Mir außerordentlich werthvoll »nd kann Meiner dankbaren Anerkennung allezeit gewiß sein. , gez.: Wilhelm, 1. 1t. — T»e „Köln. Vollsztg." wirft der Negierung wieder einmal ihre Unentschlossenheit vor. Die Negierung müsse sich über einen bestimmten Kurs klar werden und für ihre Ziele durch Ver ständigung mit den größeren Parteien eine sichere Mehrheit zn ge winnen suchen. Jetzt werde planlos darauf los gewirlhschaftet. Es ei der richtige Zickzack-Kurs. Wenn eine Negierung so veränderlich sei wie das Weiter, so brauche sie sich »icht zn wundern, wenn sie keine treue Gefolgschaft finde. Die Regierung soll gewiß nicht exknlpirt werden, aber gerade die Zentrnmspresse dürfte sich nicht erlaube««, ihr Vorwürfe zu machen. Es wird der Regierung erschwert, sich mit den größere» Parteien zu verständigen, weil gerade die größte aller Parteien, das Zentrum, „so veränderlich ist wie das Wetter". Im Jahre 1893 gegen eine Heeresvermehrung, 1898—99 im Wesent liche» dafür; 1896/97 die wüthendstcn. Abstriche am Marineetat, 1899/99 ein Uebertrumpfen der NegierungSwünsche, indem aus hem vorgeschlagenen Septennat ein Stemmt gemacht wird, bei her «sie» Lesung des Arbeitswilligengesetzer die Ankündigung eigner Vorschläge für die zweite Lesung, bei der zweiten Lesung keine Spur von eigene« Vorschlägen, sondern schnelles Begräbnis) der Vorlage; bei einer Reihe wichtigster Abstimmungen vollständige» Ausrinandersallen der Partei, und zwar nicht nur im Reiche, sondern auch in Preußen: so sicht es im Zentrum aus. — Wie bekannt, sollen ei»ige Gewerbszweige, ftvie die der Schlosser und Schmiede, völlig neu und von anderen, wie der Brauerei, größere Bruchtheile i» die Unfallversicherung ein bezogen werden. Es ist anzunehmen, daß die in das Gesetz »en aufgcnommeiltn Betriebe vielfach Anschluß an bestehende Bernfs- genoffens.hafteli suchen werde». W.nn gegenwärtig Betriebe sich durch Erweiterung unter die Versicherungspflicht stellen und der Berufsgcnosseiischaft eingegliedert werde», so müssen sie ohne Weitere- gemäß der Summe der von ihnen gezahlten Löhne »nd ihrer Gefahrenziffer die gleichen Beiträge zahlen, wie die Betriebe, welche schon von Beginn der Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft waren. Ungerecht aber wäre die gleiche Behandlung bei den Betrieben, welche auf Grund neuer gesetzlicher Bestimmung«» der VersichernngS- pflicht unterstellt werden solle». ES soll daher auch bei der ir Aussicht stehenden Revision der Unfallversicherung aus diese Betriebe entsprechende Rücksicht und zwar so genommen werte», daß sie np^ Brnchlhcil« der Beiträge der übrigen Betrieb« in einer bestimmt begrenzten Uebcrgangszeit zn entrichten gezwungen wären. Bei Ablauf der Uebcrgangszeit erst würde jeder Unterschied in Wegfall kommen.
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