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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.10.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-10-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188410262
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18841026
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18841026
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1884
- Monat1884-10
- Tag1884-10-26
- Monat1884-10
- Jahr1884
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.10.1884
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Erscheint täglich stüh 6»/,Uhr. Ue-artion nnd Lrpkditisn JohanneSgassc 3.1. ^»kchsinnbrn der Urdaction: BormiilagS 10—12 Uhr. Nachmittags b—6 Uhr. t > >»>« Nt>a»,vk »tn,r>2ndter Miimtcrtv«» »»cht Ach »u St«r,rl>ei, »ich! rn»tndlich. A>»«tz»e »er für »t« uächsts«l,en»e Nu««« öesttm«ten Ins erat, an Wochentagen bis » U»r Nach«tttag». an «an»- «nd ffefttagen fr»» »iS'/,» Utzr. 2» de« Filialen für 3ns.-^nnah«e: vtt» Oie««, UniversttätSstratze S1, Lösche» Katharineustratze 18, p. nur »i» '/,» Utzr. ^ 3VV^ UcjMM.TllgMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- and Geschäftsverkehr. Sonntag oen 26. October 1884. Auflage 18,«ttv ^donnementopreis oiertelj. 4^, Ma ivcl. Bringkrlohn 5 Mk.. bunt, dir Post bezogen 6 Mk. Jede eiiizeliir Stummer 30 Ps. Belegexemplar 10 Ps. Gebühre» sur Extrabeilagen (in Tageblatt-Format gesalzt) odnc Postbesörderung !>l) Mk. mit Poslbesörderung 48 Mk. Inserate ffgespaltene Prtitzeile 20 Pf. Gröbere Schriften laut unserem PieiS- verzeichniß. Tabellarischer u. stlffernjatz »ach böherm Tarif. Leclamrn ontrr dem Urdaetionostrich die Spaltzeile »0 Ps. Inserate sind stet» an die strpedition zu senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praeuumerunöo oder dura» Pcst- oachttahinc. 78. Jahrgang: Amtlicher Tljeil. Seßeutttche Sitzung -er Lta-tverir-nekn, Vtlttwoch, a« SS. October 1884, NbeadSS', Utzr, t« Saale der I. Bürgerschule. Tage-orvnung: I. Bericht de« FlnannruSschuffe« über Ermiethung und Einrichtung von Lokalitäten für das Krcinken-Bcr- sicherungSamt. II. Bericht deS Bau-, Oekonomie- und Finanzausschusses über ». ein Abkommen mit Herrn Zieger wegen Flucht- linien-Regulirung an der Dusvurstraße und Verbrei terung der Spießbrvcke; d. die Vorlage betr. das der Stadlgemeinde an dem neuen ConcertbanS eingeräumte VorkausSrecht; e einen PnrcellirungSplan für das Areal de- GeorgenhauseS und de« srilberen Grundstücke- der Augenhcilanstalt. Hl. Bericht des Bau-, Oekonomie- und Stistung-auSschusseS über .Herstellung de- freien Platzes an der Kreuzung der Reitzeuhainer Chaussee mit der ehemaligen Ver bindungsbahn. IV. Bericht de- BauauSscknsseS über: ». die Eingabe wegen deS I)r. Colditz'schen Neubaue« an der Ecke der Bis marck-und MoscheleSstraße; d. Einführung der Wasser leitung in da- Stadthaus zu Feuerlöschzwecken; e. bau liche Herstellungen in der Wohnung deS Direktors im Gcorgenhause und bez. an der Decke der Speise- anstaltSküche daselbst; ä. Ausführung baulicher Re paraturen und Neuherstellungru in dem Grundstück ^Zur alten Waage". V. Bericht de« GaSauSschusseS über Anschlug der beiden städtischen Gasanstalten an di« hiesige Stadtfernsprech einrichtung. VI. Bericht deS OelonomieauSschusseS üb«: n. bauliche Herstellungen in mehreren rum Rittergute LöSmg gehörigen Baulichkeiten; d. Veränderung der Gleis anlage der Pferdeeisenbahn am Platze L de« nörd lichen Bebauungsplan««. VII. Bericht des Oekonomie- und Bauau-schusseS über Her stellung von Wasserleitungsanlagen zur Abspülung der Denkmäler. VNI Bericht de- LöschauSschuffeS über Ankauf von Schläuchen vom CentralcmSschuß für da« VNI. deutsch« BundeS- schirßen. die Errichtung eine« KranLea-Derfichernng«. Amte« der Stadt Leipzig betreffend. Zur Erledigung aller derjenigen Arbeite», welche nach >em ReichSgcsetzc vom 15. Junr 1883, betreffend die Krankcn- E.rrsicherung der Arbeiter, den Reichsgesetzen vom 7. April >876 und vom 1. Juni 1884, über eingeschriebene HilsS- eaffcn, und nach dem NnfallversicherungSgesetze vom 6. Juli >881 der Gemeindcbebörde al« unter« Verwaltungsbehörde, Polizeibehörde und Aufsichtsbehörde übertragen worden sind, haben wir unter dem Namen Kranken-Derficherung««Amt der Stadt Leipzig eine Abtheilung unter der Leitung eine« unserer Mitglieder, zur Zeit de« Herrn Stabtrath LH. Winter, eingerichtet. Bei dieser sind alle diejenigen Anzeigen, welche auf Grund der angezogcnen Gesetze den Gemeindebehörden in den ange gebenen Stellungen zu «statten sind, insbesondere auch die Ucbcrsichtcn über die Mitglieder, die Krankheit«- und Sterbe- sälle, die vereinnahmten Beträge nnd die geleisteten Unter stützungen nebst Rechnungsabschlüssen (tzff. 4l, 64. 72 und 73 deS ReichSgeseheS, betreffend die Krankenversicherung der Ar beiter. und Artikel >5 de« ReichSgesetzeS vom I. Juni 1884 zu ff. 27 de« NcichSgesetzeS über die HilsScassen) einzureichcn. Entschließungen de« Kranken-VerstcherungS-AmteS können, soweit nicht nach tz. 58 de« ReichSgesetzeS, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, der Rechtsweg Vorbehalten ist, nur binnen 14 Tagen nach der Eröffnung mittelst RccurseS an die höhere Verwaltungsbehörde angegriffen werden, sie sind, soweit e- sich um Untrrstützung-ansprüch- handelt, vor- läufig vollstreckbar. Betreffs der Geschäftsräume de« Kranken-versicherungS- Slmte« wird weitere Bekanntmachung erfolgen. Leipzig, am 23. Oktober 1884. Der Rath »er Stabt Leipzig. vr. Georgi. Schneider. Bekanntmachung, die Errichtung einer gemeinsame« Meldestelle nach ff. 41» des ReichSgesetzeS Venn IS. J«nt 1888 betreffend. DaS Reichsgesetz vom >5 Juni >883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, verfügt in ff. >, daß Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn, auch wenn solcher nur in Tantieme oder Naturalbezügen besteht, beschäftigt sind: 1) i» Bergwerken, Salinen, AusbcreitungSanstalten. Brüchen und Gruben, in Fabriken und Hüttenwerken, beim Eisen bahn- und Binneiidampsschisisahrt-betriebe, auf Wersten und bei Bauten, 2) im Handwerk und in sonstigen stehenden Gewerbe betrieben, 3) in Betrieben, in denen Dampfkessel oder durch elementare Kraft (Wind. Wancr. Damps, Ga-, heiße Lust u. s. w.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, sofern diese Verwendung nicht ausschließlich in vorübergehender Benutznng einer nicht zur BctriebSanlaac gehörenden Kraftmaschine besteht; mit Ausnakme derjenigen Personen, a. deren Beschäftigung ihrer Natur »acd eine vorüber gehende oder durch den Arbeitsvertrag im Voraus aus eine» Zeitraum von weniger als einer Woche be schränkt ist. i>. der HandliiiigSgebilse- da? ist derjenigen im Handels gewcrbc beschäftigten Personen, welche durch rin Lebr Zeugnis; über die aentücne kaufmännische Lebre sich au?- wcise», sowie rer Haiidlnngelrhrtingc, inglrichcn der Gelüsten und Lehrlinge in Apotheken, e der Personen, welche in anderen alS den »n ff. t de zcicbnetcn TranSporkgewerben beschäftigt werden. L. der Personen, welch« von Gewerbetreibenden außerhalb ihrer Betriebsstätten beschäftigt werden, e. der selbstständigen Gewerbetreibenden, welche in eigenen Betriebsstätten im Aufträge und für Rechnung ander« Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugniffe beschäftigt wrrden (Haus industrie), k. der in der Land- nnd Forstwirthschaft beschäftigten Arbeiter, ss der Betriebsbeamten, deren Arbeitsverdienst an Lohn und Gehalt 8'/, -4! für den Arbeitstag übersteigt, und l>. de, Beamten, welche in Betriebsverwaltungen de« Reichs, eine- Bundesstaates oder eine- CommunalverbandcS mit festem Gehalt angesicllt sind, nach Maßgabe der Vorschriften diese- Gesetzes, also in OrtS- krankcncassen, soweit solche für die betreffenden Gewerbe- gruppen begründet sind, event. in der Gonieinveverstcherung gegen .Krankbeit zu versichern seien, und in ff. 49, daß die Arbeitgeber jede von ibnen beschäftigte versichernngSpstichlige Person, für welche die Gemeindeversichcrung eiiitritt, oder welche einer OrlSkrankencasse angchört, spätestens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumelden und spä testen« am dritten Tage nach Beendigung deS ArbeitSocr- hältnisicS wieder abzumoldcu haben. Indem wir die Arbeitgeber hierdurch auf diese Bestimmung Hinweisen, machen wir zugleich bekannt, daß wir aus Grund der in dem anaezogencn H. 49, Abs. 3 den Aufsichtsbehörden eingeräumten Besugniß für die Geineindckrankcnvcrsicherung nnd sämmtliche hier begründete», in den Bekanntmachungen vom 7. August und vom 8. lausenden Monats verzeichnet«, 18 OrtSkrankcncaffen eine mit „nserm Kranken-BersicherungS- Amte verbundene gemeinsame Meldestelle errichtet haben, und daß bei dieser sowohl die erstmalige An meldung de« am 3. November 1884 vorhandenen Bestände« an versicherung-pflichtigen Personen, als auch die späteren Anmeldungen und Abmeldungen der nach dem 3. November 1884 eintretenden Veränderungen zu erfolgen haben. Sämmtliche Meldungen müssen schriftlich und nach d-n von uns »vrgesckrirbenen Formularen, welche im Stadrisach», Zimm« 140, Obstmarkt 3, III., in Empfang genommen werden können, erfolgen, sowie genanc Angaben enthalten, uitd zwar: die Anmeldungen über die Bor- und Familiennamen, die Wohnung, da« Alter und die Beschäftigung de» An zumelkenden, den Zeitpunct seine- Eintritt- in die Beschäftigung und dm täglichen Arbeitsverdienst, welchen er zunächst beziehe» wird, die Abmeldungen dagegm über Bor- und Familien- namen, Art dcr Beschäftigung und Wohnung deS Ab- zumelvcnden, sowie den Zeilpunct des Austritt« aus der Beschäftigung; sie sind von dein Anmeldenden mit Bor- und Zu namen, event. GcschästSfirma nnd mit der Angabe der Wohnung, beziehentlich der BctricbSstätte zu unter zeichnen. Der An- und Abmeldung unterliegen auch Diejenigen, welche aus Grund ff. 3, Abs. 2 de« Gesetze« Befreiung von dcr BcrsichcrungSvsticht um deswillen beantragen dürfen, weil sie im KrankbeitSsalle mindestens für dreizehn Wochen aus Verpflegung in der Familie deS Arbeitgeber« oder aus Fortzahlung de« Gebälkes oder Lohne« Anspruch haben. Bei den Anmeldungen sind sämmtliche versicherungs pflichtige Personen anszuiiebmen und zwar auch dann, wenn dieselben wegen bereits vorhandener Versicherung in einer anderen Krankencasie von der Verpflichtung, einer OrtS- krankencasse oder der Gemeindekrankenversicherung beizntretcn, befreit zu sein wünschen. In dem letzteren Falle sind die bezüglichen Anträge in den vorgesehenen Spalten de« Formular» zu stellen und zu begründen. Zu den versicherung-pflichtigen Personen gehören übrigen« auch Lehrlinge, welche bei dem Lehrherrn Wohnung und Be köstigung oder ein Kostgeld erhalten. Zuwiderhandelnde unterliegen nicht nur nach ff. 8l deS ReichSgesetzeS vom t5. Juni 1883 einer Geldstrafe bi- zu 20 sondern haben auch nach ff. 50 de« angczogenen Gesetzes alle Aufwendungen zu erstatten, welche die Gemeinde krankenversicherung oder eine OrtSkrankencasse aus Grund gesetzlicher oder statutarischer Vorschrift zur Unterstützung einer vor der Anmeldung erkrankten Person gemacht haben. Diese Anordnung tritt vom 3. November laufenden Jahre« ab in Kraft. Leipzig, den 23. October l884. Der Rath der Stadt Leipzig. I)r. Georgi. Schneider. Vtkannlmachimg. Die große RatbSstube bleibt wegen Reinigung der Localitäten Donnerstag, den 80. laufenden Monat« geschloffen. Leipzig, den 2l. October 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Hcntschel. Auctiolls-Vekailntmachung. Montag, den 27. diese« Monat«, Vormittag« 0 Uhr, sollen in, Stadthause 'Eingang Müblgasic Nr. 7) allbicr: I Schreidsccretair, 3 Kleiderserrctaire, l Wälchesecretair, 3 Waschtische, 2 Küchcnscl'ränke. 2 Spiegel, 2 Tücke, > Commode, l Wand- und mehrere Taschen-Ubre». darunter eine goldmc Damcn-Ubr, sowie eine Partie Kleidungsstücke:c. an den Meiübietendcn gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Leipzig, am 2l. October 1884. Der Rath der Stadt Leipzig. I)r. Georgi. Renk«. Wegen einer Baulichkeit bleibt die Stadtc.ine Donnerstag, den 80. diese« Monat«, gcichlvüen. Leipzig, den 2». October 1881 De« Raths Hinanzdeputation. Bekanntmachung, die RirthenvorstandSwahl in der Matthäikirche betreffend. Die Liste der aus Grund geschehener Anmeldung zur Er- aänzungSwabl stimmberechtigte» Mitglieder der Matthäi rtröhen-Parochie ist nach stallgebabter Prüfung zum Be huf etwaiger Reklamationen össenllich in der Expedition dcr Mattbäikirche am 27. und 28. October a. cr. auSgelegt. Leipzig, am 25. October 1884. Der Kirchenvorstand zu St. Matthäi. . v. EverS. Anctlon. Mittwoch, tzen SS. October 1884. Nachmittags S Utzr sollen in der Restauration „Zur grünen Eiche" in Lindenau 3 Arbeitspferde, 2 Pserdegcschnire, t Schreibsecrctair und 1 ovaler Tisch meistbietend gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Leipzig, am 24. October 1884. Ter Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Auktion. Montag, de« S7. October dss. I«.. Vormittags 9—12 und Nachmittags 3 — 6 Ul,r und die darauffolgenden Tage sollen vier, Vrötzl Nr. 76 im Gewölbe die zur Cramer'schcn ConcurSmasse gehörigen Stsen-, Statzl- und Kurzwaarcn meistbietend gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Leipzig, am 24. October 1884. Handtrag, GerichlSvollzieher. Nichtamtlicher Theil. Die Rrichstagswalil in Leipzig. VI. * Wenn man ältere Programmreden liest, in welchen einzeli^n Candidaten in mehr oder weniger gewinnender Weise ihre Stellung zu den wichtigeren TaaeSsragrn darzu- legeii und zu begründen sich bemühten, und sodann dir Ver handlungen im Reichstage über solche Fragen prüft, so wird man zu der Urberzeugung gedrängt, daß derartige Programme sebr häufig nur geringen Werth haben. Die Persönlichkeiten, welchen e« nicht daraus ankommt, je nach Ort, Zeit und Znbörerschast Farbe und Bekenntnis; zu ändern — gerade in der »eucftcn Zeit ließen sich nach dieser Richtung hin lehr reiche Beispiele ansühren — haben leichte Arbeit; andere dagegen, die zu solchen Wandlungen nicht geneigt sind, seben sich genötbigt, große Zurückhaltung z» beobachten und sich nanientlich über Fragen, die »och nicht in GcsetzcSvorlagc» greifbare Gestalt gewonnen baben, mit äußerster Vorsicht ans- zusprcchen. Wir sind deshalb derMcinung. daß cS weit richtiger sei, von einem Candidaten zu wisse», was er bisher gethan, wie er sich seither gezeigt ^nd bethätigt bat, alS von ibm zu höre», waö er in Zukunft thun wolle. Nach dieser Auffassung, von der wir überzeugt sind, daß sic Viele mit »nS Ihci.en, genügt eS binsichltichniisereS Candidaten, deS Herrn vr. Trö ndl i n, darauf hinznweifeu, daß er in lang jähriger öffentlicher Thäligkeit als Stadlverordneten- vorsteber und alS Bürgermeister da« Vertrauen der Bürgerschaft sich Zu erwerben nnd zu erhalten gewußt hat. Er bat sich seit seinem Eintritt in das öffentliche Lebe» allcrwärtö als tüchtiger Geschäfts- und VerwaltnngSiiiai», bewäbrt, mit ruhigem, sicherem Blick, mit maßvoller Gesinnung und Haltung, ohne Furcht nach oben und unten; und so kann man zu der vollen Zuversicht gelange», daß er auch im Reichstage ein würdiger und pflichttreuer Vertreter seiner Vaterstadt sein werde. Vr. Tröndlin hat, wie wir wissen, nie verhehlt, daher sich erst seit der Zeit freudig wieder zu den Anschauungen derjenigen Pari-- bekennen kann, in welcher die Scheidung nach link! uno recktS zuni AuStrnck gekommen ist. seitdem die alten Traditionen durch die Erklärungen ans de» Ver sammlungen in Heidelberg und Neustadt a. d. H. wieder ausgenommen wurden, und hierbei befindet cr nck sicherlich in llebereinstimmung mit dcr großen Mehrzahl unserer Bürger schaft. Denn c» ist zweifellos, daß der gesammtc Wahl kampf» so vielgestaltig cr auch erscheint, sich i>» Grunde nur um die zwei entscheidenden Gegensätze bewegt: national oder nicht national, und positiv oder negativ; dieser Gedanke wird auch bei dm jetzigen Wahlen in unserer Stadt zum Ausdruck gelangen müssen. Für mannigfaltige Unterschiede in politischer, religiöser und wirthschastlicher Hinsicht ist in jeder der beiden große» Gruppen der Ordnung-Parteien, welche wir ->l- die positiven bezeichnen, Raum; verständigen sic sich über einen gemein same» Candidaten, so bedeutet dies nicht in allen Dingen auch eine Derzichtleistiing ihrer Sondcranschaiiiingen, sondern cS heißt, sic legen aus dasjenige nickt hauptsächliches Gewickt, was sie untcrscheidot, sondern ans da«, was ihnen gemeinsam iü. Dieses Gemeinsame liegt aber zunächst darin, daß sie jede principielle OpposilionSstcllung der Regierung gegenüber rer schmähen und eS alS ihre Ausgabe ansel en, unter Wabrimg ihrer Unabhängigkeit nnd Selbstständigkeit dieselbe in der Verfolgung ihrer nationalen Politik z» llntersiützcn. Hierin und in der Tbatsacbc, daß Vr. Tröndlin sich bereit erklärt hat, alS Candidat der OrtnnngSparleie» sich aufficllen zil lassen, liegt die Beantwortung einer ganzen Reibe ron Fragen, welche an denselben gericktet werden löiinlen Wir lönncn, um nur Einzelnes bervorzubeben, nach zuverläffigcn Mittheilnngen, sagen, daß Vr. Tröndlin gegen Ein sübrnng d c« TabakSmonopolS ist, gegen Vcrstaal lichnng deS Versicherungswesens, daß-r ferner bereit ist, einzulrcten sürUnlerstützuiig aller den Ervortbandcl sördcrnven Unternebmiinge». für Verlängerung de« S ocialiste ngesetzc?» so lange diese Partei in ibren seit herigen Grundsätzen bebarrt, für die dauernde Wcbrhasligseil unserer Armee, sür be > ecbtig: e Fordern » ge n deS H and- wcrlerstandce. sowie für gesetzliche Anordnungelt znm Wohl der arbeitenden Claffen und die Heranziehung de« PrivalvcrmögenS dcr Olsicicre zu den Eomniiiiialsteiier». Dir niechten jedoch, trotzdem daß diel/ Anschauungen fick mit reu Wünschen eine« groß » TbrüS t,i Wcibler unsrer Stadt decken, nickt von einem Candidaten >ür den Reichstag im Voran« eine bindende Zusage verlangen, wie er im gegebenen Falle abstimnien werde, um ihn ans diese Welle mit vorgeschriebe»« Marschroute in den Reichstag zu ent senden. Dir erblicken vielmehr in der bürgerlichen Tüchtig keit unseres Candidaten vr. Tröndlin eine Garantie für die Richtigkeit unsrer Auffassung unk sind überzeugt, daß seine Stellungnahme zu den einzelnen Fragen immer so ist, daß sie den Wünschen der Mebrzabl entspreche, welche ihm ihr Vertrauen durch seine Wahl schenken werden. Wir kommen schließlich »och zn einem Einwand gegen die Wahl deS Herrn vr. Tröndlin, von dem wir wissen, daß er außer von den politischen Gegnern auch von manchen Anderen erbeben wird, die sonst sich mit diesem Candidaten ganz einverstanden erklären. Dieser Einwank bestellt darin, das; man sagt, die Interessen unserer Sladtgemcinde würden geschädigt, wenn ihr Bürgermeister jäbrlich mehrere Monate lang in den Reichstag gehe. Wir haben schon früher nach- gewiesen, daß die Deutschsrcisinnigen am allerwenigsten ein Reckt habe», sich auf einen solchen Emwand zu stciscn;dcnn sic baben sich niemals genirl, Commuiialbeamte, die zu ihrem politischen Programm sich bekannten, in den ReickSlag und Landtag zu wählen, und auch gegenwärtig canditirt wieder eine Reihe deutschsreisinniger Bürgermeister und Sladträlhc bei der ReickölagSwahl. Die deutschsreisinnigc Partei bält also in Anwendung aus sich selbst Etwa« für ganz in dcr Ord nung, wa« sic einer anderen Partei alS Unrecht anrechnet. Wir bestreiten aber auch aus da« Entschiedenste, daß durch den Umstand, daß der Bürgermeister unserer Stadt an den Arbeiten deS Reichstages Tdeil nimmt, unsere Stadt irgendwie geschädigt werden kann. Wenn diese Bc- bauptung richtig wäre, dann würde z. B. die Bestim mung m der sächsischen Landesverfassung, welche die Bürgermeister einer Anzahl von Städten eo ipso zu Mit gliedern der Ersten Kammer beruft, eine falsche Maßregel sein. So liegen denn dock wohl die Dinge nickt, daß durch die vorübergehende Entfernung de- Bürgermeister« die Dinge hier im RathScollegium inS Stocken gerathen müßte». Das Ratbecollegium ist dermaßen collegialisch organifirl, daß da« eine oder da« andere abwesende Mitglied von den College» mit vertreten wird; dieser Fall ist schon osl dagewesen, ohne daß sich ernstliche Unzuträglichkeiten herausgestellt haben. Wir haben in dieser Beziehung ein zutreffende« Beispiel anzufithreu; Herr vr. Stephani, gewiß rin Mann, der e« mit seinen amtlichen Pflichten streng und genau nahm, war noch längere Zeit hindurch aktiver Bicebürczermeister. alS man ihn zum ReicbStagSabgeordnetea für Leipzig gewählt batte, und er hat in öffentlich« Versammlung ans da» Bündigste versichert» daß er. obgleich er anfänglich auch entgegengesetzt« Meinung war. sich doch spät« überzeugt hat, daß eine Collision zwischen seine« Pflichten als Bürgermeister nnd al« ReichstaaSmitalied in keiner Hinsicht ein getreten ist. Der Fall übrigen«, daß etwa beide Bürgermeister zu gleicher Zeit von Leipzig durch ihre parlamentarischen Aemter abberufen werden könnte«, wird nicht eintreten; denn ersten- tritt der sächsisch« Landtag in den nächsten drei Jahren, aus die da- vom 28. October an datirende Reich-tagSmandat gilt, nur ein einziges Mal zusammen, und zweiten« pflegt der sächsische Landtag nicht zu derselben Zeit, wie der Reichstag sich zu versammeln. Wenn nun ab« auch den Interessen unserer Stadt- gemeinde durch die Wabl ihre« Bürgermeisters in den Reichs tag eine kleine Einbuße zugesügt sein würde (waS aber, wie wir nachgewiesen haben, nicht dcr Fall ist), so sind wir überzeugt, daß die Bürgerschaft Leipzig« dieses geringe Opfer znm Heile des großen deutschen Vaterlandes gern bringen würde. ES muß dringend gewünscht werden, daß der Stank dcrCommunalbcamten in, Reichstag nicht »»vertreten ist; wie viele Fragen, welche die Interessen der Gemeinden, insbesondere der großen Städte in einschneidender Weise berühren, werden dasclbü verhandelt, nnd eS ist dvch wohl ei» ander Ding, wenn bei Vieser Ge legenheit hervorragende Männer von Fach, die im Comi»»- näldicnst die nötliigen Erfahrungen nnd Kenntnisse gesammelt baben, mit zu ratbcn und zu tbatcn baben, als wenn nur Rechtsanwälte, Professoren, Landwirtbe, Kaiifleute :c. vor Händen sind, die beim besten Willen dir Materie nickt ge «lügend beherrschen. Ein solcher hervorragender Fachmann mit weitem Blick und bedeutender Arbeitskraft ist aber Herr Vr. Tröndlin, nnd nillcre Wählerschaft wird einen guten Griff tlnin, wen» sic diese Kraft auch dem Reichstag dienstbar niackt. Es gilt nickt blo? einen hochgebildeten Theoretiker, sondern auch einen ausgezeichneten Praktiker aus dem Gebiete dcr Gciiiciübe- vcrwallnng dem NeickStag zuzusühren, uno tan,», rufen wir allen hiesigen reichStrcuci, Wählern zu: Wählt vr. Tröndlin! Zur brauilschweilMtil ^rllye. Der „Regierungsantritt" deS H rzogS von Cunibciland in Braunschwcig, welcher nack der Meinung eer Ratbg der deS Herzog- so zweckcntspre l »d iiu> Werk ge! "l Worten war, ist gänzlich mißglück:. ui.d die Cinridatur dc> Herzogs von Cumberlank als Nachfolger Wilhelm',» von Braunschwcig llt damit velinändig beseitigt. Der RegenI'ckastSrath lat sich ans dcr Höbe seiner Ausgabe gezeigt und die Gegenzeich nung te-S Besitz rzreismigepatciitS durch das Ministerium ab geleimt, das Ministerium übcnvieS die ganze Angelegenheit der Reick'Sregierinig »nd benachrickligle dcmgemäs; den Reichs- lanzler von dem Eingang des Schreiben«, mit dein Bemerken, daß cS alle» w ilercn derartigen Kundgebungen enlgegenlrcten werde. Fürs, Bismarck hat daraus sofort erwidert, daß der Kaiser das Schreibe» des NcgcntsckastSralhcS mit Dank ausgenommen niiö sämmtliche Anträge desselben genebmigen werte. Durch die verständige Haltung des RegentschaslSratbeS ist somit trotz des Versuches des Heizogs von Cumbcrlanv, die Ruhe Braun- schweigS zu stören, die ordnungsgemäße Forljübrung dcr Regierung LcS Lande« bis zur Entscheidung de» BundcSratbeS gesickert. Hätte der RcgentschastSrath dem Ansinnen des Herzogs von Cumberlanv entsprochen, so wäre die Aus losung deS RegentschastSrathcS nnd die Einsctznng einer provisorischen Regierung durch die RcickiSregierung die noth- wendige Folge gewesen, gerade der Zweck, welcher durch das RegentschaftSgcsctz erreicht werden sollte, wäre verfehlt, und die Entscheidung de« BundcSratbeS im Sinne der Be seitignug der staatlichen Selbstständigkeit BrannschwcigS beschleunigt worden. Hier zeigt eS sich wieder, wie »otbwcntig die sofortige il.bcrnabmr des niilitairllchen CommandoS in Bramllchweig durch den Generalmajor v. HilgerS »ach dem Ableben des Herzog« Wilhelm war.
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