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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-01-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188701099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18870109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18870109
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1887
- Monat1887-01
- Tag1887-01-09
- Monat1887-01
- Jahr1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.01.1887
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UniverssiLi-ftraße 1. 1!aui- Lösche. Krlhariaeustr. 23 vart. u. KönigSplatz 1, nur bi» '/.» Uhr. Z° S. HMerTagMalt Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Sonntag dm v. Januar 1887. Auflage LV.7S0. Ado»nrme»lsplria Viertels. 4'/, lucl. Vrmgcrlolm 5 Mk.. durch die Poft 'o.-.eu 6 Mk. Jede einzelne Nummer 20Ps Bclegezemplar 10 Ls. K-büorea iür Extrabeilagen i>:> Tageblatt-Joiinak gefalzt) »V»e Posibeförderung 60 Mk. »it Poftbelördcrung 70 Mk. Inserate 6yespaltene Petitzeile 20 Pt. «rübere Schnsltn laut uns. Preiwerze chuiß Tabellarischer u.Aifsernsatz nach HSHenn Lar,'. tleciamen anirr dem Redacrion-ftrich die sgelpall. Zeile bOPl. vor den flamiliennachrlchtrn die kqeipaliene Zeile 40 Pf. Inlerate sind sler« an die Expedition z» senden. — Rabat! wird «ich! gegeben. Zahlung prueoumeraucko oder durch Post- Nachnahme. 81. Jahrgang. Amtlicher Theil. vekannlniachnng, Vte Anmeldung Milttairpflichttaee t» dl« RecruttrungSstammrollea bete. Nach der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1878 sind für jeden Ort Verzeichnisse aller Militairpflichtigen tRecrukirungsstammrollm) zu führen und e» liegt sllr die Stadl Leipzig die Führung dieser Stammrollen der Unter zeichneten Behörde od. lieber die Meldefrist zu dieser Stammrolle enthält A. 2S der gevochlen Wchrorbnung folgende Bestimmungen: 1) Nach Beginn der Militairpflicht (d. h. nach dem 1. Januar des Kaienterjabrrs. in welchem der Wehr pflichtige da- 20. Lebensjahr vollendet) haben die Wehrpflichtigen die Pflicht, sich zur Ausnahme in die ReciutirungSstainmrolle anzumelden. Diese Meldung muh in der Zeit vom 18. Januar bi» zum 1. Februar erfolgen. 2) Die Anmeldung erfolgt bei der OrtSbehörde de»« jenigen Orte», an welchem der Militairpstichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Hat er keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der OrtSbehörde seine« Wobnsitze«. d. h. deS- lenigen Orte«, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbstständig ist. seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet. 3) Wer innerbatd de« Reichsgebiet« weder einen dauern den Aufrnlbalt noch «inen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Au-lanve liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familieuhäuptcr ihren letzten Wohnsitz batten. 4) Bei ber Anmeldung zur Stammrolle ist da« Geburt«, zeugniß*) vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am GeburiSort selbst erfolgt. L) Sind Militairpstichtige von dem Orte, an welchem si« sich nach Nr. 2 zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (aus der Reise begriffene HaodlungS- diener, aus See befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Ettern, Vormünder, Lehr». Brod» oder Fabrikherrca dir Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. E) Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der vorstehend vorgeschriebenen Weise seiten« der Militairpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, di» eine eadgillige Entscheidung Uber die Dienstpflicht durch die Ersatz- Behörden erfolgt ist. Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stamm rolle ist ber im ersten Militairpflichtjahre erhalte» LoosnngSschein vorzulegen. Außerdem sind etwa «ingetrrtene Veränderungen ^ (in Betreff vesWohnsitze», de« Gewerbe», de«Stande» re dabei anzureigen. V) Bon der Wiederholung der Anmeldung zur Stamm rolle sind nur diejenigen Militairpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatz- bebörden ausdrücklich hiervon entbunden oder Über da« lausende Jabr hinaus zurückgestellt werden. tz Militairpstichtige. welche nach Anmeldung zur Stamm rolle >m Lause eine« ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Ausentdalt oder Wohnsitz nach einem anderen AuShcbungSbezirke oder MusterungSbezirk verlegen haben diese« behus» Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, al« auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätesten» inaerhalb dreier Tage zu melden. ll) Bersäumniß ber Meldefristen (Nr. 1» 8, 8) entbindet nicht von der Meldepflicht. HO) Wer die vorgeschriedenea Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bi» zu dreißig Mark oder mit Hast bi« zu drei Tagen zu bestrafen. Ast kiese Bersäumniß durch Umstände herbeigesührt deren Beseitigung nicht in dem Willen de» Melde pflichtigen lag. so tritt keine Strafe rin. Dir sordern demgemäß unter Hinweisung auf die a..»»:- drobten Strafen alle obenerwähnten Militairpflichtigen. soweit sie im Jahre 1867 geboren, resp. bei früheren Musterungen zurückgestellt worden sind, beziehentlich ,m Falle der Abwesen> beit deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod, oder Kabrikherren hiermit zur Befolgung der im tz. 23 mthattenenBestimmunge» tusbesondere aber dazu auf: in der Zeit vom 15. Äanuar bi» 1. Februar künftigen Jahre« Obstmarkt Nr. 3.2. Obergeschoß.Zimwer 108/107 im Ouartieramte, in den Stünden von vormittag« 8—12 Uhr und Nachmittag« 2—8 Uhr unter Vor zeigung ver Geburt«- resp. Loosung-scheine die vor» geschriebene Anmeldung zu bewirken. Gleichzeitig bringe» wir zur Kcnntniß, daß Reklamation,.,> bei Verlust derselben einige Zeit vor der Musterung und spätesten» im MusterungStermine und durch obrigkeitliw ku. glanbigte Urkunden oder Stellung von Zeugen und S.ch- verständigen zu bescheinigen sind. Diejenigen Militairpflichtig,»., welchk nl« Stütze ibrer Eltern reclamirt haben, müssen Letztere i» ver Regel im Musternnq-termine vorstellea. Leipzig, am 24. November 1886. Der Rath der Stadt Leipzig. ' XM 7778- 1>r. Georgi. Lamprecht. *) Diese SeburiSzeiigniss» sind kostenfrei »u erthetlnu -» Vtkamilmachlliig. Diejenigen unserer MitdUrger, welche Arme mit Hol; «ad Kvhleaniarken zu unlerststtzen beabsichtigen, können letztere wiederum käuflich bei unserem Armenamte erkalten Dieselben taute» aus einen Korb Holz, Kubikmeter haltend, bez. auf einen kalben Hektoliter Pechstück-Kohlen und können verwerlhunq finden bei den aus der Rückseite aufgedruckten Lieferanten bez. bei deren Ambulanten. Der Prei« dieser Anweisungen beträgt 95 ^ für Kohlen U»d 90 ^ sür Holz da« Stück. Leipzig, de» S. Januar 1887. Da« Ar«,»» diesetarta». ' La»wig»D»lf. VkStnIliche Sitzung Der StuttuerrrDneteu Mittwoch» de« LS. Jaaaar 1887. Abend« v'/,Uhr, t« Saale der L. Vürgerschme. Tagesorv aung: !. Wahlen von Mitglieder» au« dem Collegia« bez. der Bürgerschaft zu ». dem städtischen Steuerau-schuß. i». der gemischten Tevutation für die Sparkasse, e. der Commission zur Erörterung uud Berathung der Frage wegen Wiedereinführung mdirecter Gemeindeabgaben, ä. dem gemischten Ga-ausschuß. e. dem gemischten Schulau-schuß, t. dem Armenvireckorium. a. der Deputation der Albrechtsstistung. o. der Depuiatwn der Friedenlstisiung. 1. dem Ausschuß für öffentliche Gesundheitspflege. II. Reklamationen gegen Dahlen in die Einschätzung«« com Missionen für die StaatSeiukommensteuer und everrl. Eriatzwoblen. HI. Bericht über die RatbSvorlage, betr. Abrechnung über den Betrieb der beiden GaSanitalten au« dem Jahre 1885. Vekannlmaihimg. Nach A. 8 der ortSstatutanskden Bemmmungen über den Schulaasschafv der S'adl Leipzig baden in letzteren all» jährlich 8 staadtge S«b»l«äa«er, «nter -«»»» neiadesteaS L Direktors« sein neüssra, neu e nzu- trelen uud e» sind diese 4 Mitglieder vo» den Direktoren und sämmtticheo ständigen Lehrern und Lehrerinnen der hie sigen städtischen Volksschulen zu erwählen. Indem wir hiermit die Wahl sür da« Jahr 1887 aus Eoanabrad, bea LS. diese» Moaat», -Lachnetttag« von S bi» <t Uhr, anberaumen, ersuchen wir dir Herren Direktoren und stän« digen Lehrer und Lehrerinnen der hiesigen städtischen Volk«» schulen, die Stimmzettel in der genannten Zeit t« Saale der L. Bürgerschule persönlich abzugedrn. Leipzig, am 7. Januar 1887. Der Gchnla««schn- der Stadt Leipzig. vr. Panitz. Lehnert. Vekülllltmachurig. Ein nicht genannt sein wollender Freund und Förderer der Interessen de« Orchester Beufton«fo»d» hat der von dieser Anstalt mitverwattctea „iLlzjtung zur Unterstützung sür die Diltwen und Waisen de« Leipziger Stadtvrchester«" -ud zwar dem sür die neu eintretenven Mitglieder besonder« ge bildeten „Fond« v." die Schenkung eine« Werlhpapiere» »m Betrage von 3000 zu Tbeil werden lassen. E« ist uns Bevürsniß. sür diese reiche Gabe, durch welche der Zweck de« letzteren Fond« eine so kräftige Förderung er halten hat. hiermit öffentlich unseren ausrichtigea Dank au«- zusprechcn. Leipzig, den 7. Januar 1887. Der Derwaltnug-.AuSschnst de- Orchester- PeufionS-Aoad«. vr. Georg,. Wilisch, Ass 77. Vorsitzender. Vckanulmllchilng. Nachdem wir mit Zustimmung der Herren Stadtverord neten beschlossen haben, den Preis sür da« zu gewerblichen Zwecken, sowie zum Kochen und Heizen verwendete Ga« von L8 Bf. ans IK Pf» für den Eubikmeter herabzusetzcn so bringen wir die« hierdurch mit den, Bemerken zur öfsent> lichen Kenntniß. daß dieser ermäßigte Preis von 15 Pfennigen für den Eubikwetrr vom 1. Januar 1887 ad in Rechnung gestellt werden wird. Gleichzeitig wird denjenigen Kon sumenten. welche GaS zu gedachten Zwecken bereit« entnehmen, weiter bekannt gegeben, daß eS nach c»izuholenderGe»ekmigung ber Ga-austaltSverwalkungen in Zukunst gestattet wird, «ine Klamme zur Beleuchtung der gewerblichen Maschine, de« Motor« «. au« derselben Leitung, welche diese Maschine rc. speist, abzuzweigen. Wegen bezüglicher Neuanmeldungen, sowie wegen sonstiger Au«kunstSertheilungen »rolle man sich au die Lasse der Gas anstalten. Ritlerstraße Nr. 6, 1. Etage, wenden. Leipzig, am 21. December 1886. . 5673. Der Statd der Stadt Leipzig. 10SL vr. Georgi. Hcnlschel Vekaililtmilchimg. Unter Aushebung unserer Bekanntmachung vom 20. August vor. I«. wird die Kochstraste von jetzt ab bis auf Weiteres sür den Verkehr wieder frei- gegeben. Leipzig, am 7. Januar 1887. Der Rath der Stadt Leipzig. IX. 12813 Vr. Georgi. Hennig Nlltzhch-Allction. Ureitag, den 21. Januar c. sollen von Vormittag» 9 Uhr an vir >m Forstreviere tkouuewitz aus den Mittelwald» schlügen Ablhtg. IS, 20 und 25 ausbrrritelen Nutzhölzer und zwar: ca. 105 Eichen- 103 Weißbuchcn 8 Eichen» 188 Rüstern» I NkatzLIötz«, 83 Ellern S 15 Linden» 1 sowie 1 Aspen» und 2 Apfelbaum es. 4 Eicken» » 4 Rüstern» und 1 SchirrhSIzer 24 Eschen» s unter de» im Termine anShLngenden Bcdingmiaen und der üblichen Anzahtuug an Ort «uv Stelle mristvietend ver» kaust werden. 3,sa»«e,k»»ft: aus dem Holzschlage an der <soane»i««r Li»1,, unweit d«r »rl-ea ond Paalg»- Brücke. Leipzig, a» 7. Januar 1887. Dr« Mach« Darstbepatatta». Vekauutmachmlg. Die Hundesteuer beträgt SV Mark jährlich für eden hier gehaltenen steuerpflichtigen Hund. Indem wir dies hierdurch wiederholt bekannt machen, ügen wir solaende im Gesetze vom 18. August 1863 ent- /altenen, beziehentlich nach Z. 4 diese- Gesetze» von un» getroffenen Äestiurmnngen binzu: 8 1. Die volle IahreSstroer ist sür jeden Hund, welcher am lO. Januar des betreffenden Jabre« hier gehalten oder später im Lause de« JadrcS hier angeschafst wird, zn entrichten. A»-qenommen sind: ». junge Hunde bi« zur nächsten Eonsignation, alko d:r zum lO. Januar de« folgenden Jahre«, jedenfalls ober so lanae. alS sie gesäugt werden; h. Hunde, welche an änderen Orten in, König reiche Sachsen gehalten und versteuert waren, «m Lause des Sleuerjabre« aber hierher gebracht worben sink, bis zum nächsten Steuertermine. also ebenfalls bis rnm lO. Januar deS folgenden JabrcS. §. 2. Die Steuer sür die a,n Iv. Januar jeden Jahre» als dem gesetzlichen dkormaltago mittelst der HauSliste consigniricn Hunde ist bi) zunr II. desselben Monat«, die Steuer für jeden i»> Lause de« Jahr.« an- qeschaffien steuerrflichtigen Hund binnen Lfl Tagen vom Tage der Anschaffung au bei Bermeidung ercculivischer Einz ehniig gegen Quittung und Empfang der Steuermarke an die Hundesteuer-E unakuie zu entrichte!'. 8 3 Wer die Hundesteuer bintcrzieht, tu«- besondere einen am bousignatiouStagc gehaltenen Hund verheimlicht oder es unterlaßt, einen im Lanse de» Jahre« angeschaffte» steuerpflichtigen Hund binnen L4 Lagen, von Zeit der Anschaffnug an, bei der Hnndestcuer Einnahme znr Ber steuerung anrnmrldeu, verfällt in die in tz 7 de« Gesetzes geordnete Strafe de) dreifachen Betrage« der Steuer, sonach in eine Strafe von vv Mark. tz. 4. Wer er» Steuerzeichen ohne den Hund, sür welch n dasselbe gelöst ist, an Tritte überläßt, wer ein sür einen jungen Hund ohne Steuerzahlung (ß. tu) empfangene« Zeichen einem steuerpflichtige» Hunde anlegt, sowie Derjenige, weicher von anderen ein Steuerzeichen ebne den betreffende» Hund bebufs der Verwendung erwirbt, verfallt ebenfalls der Strafe der Steuerhinterziehung. tz 5. In gleiche Strafe sind ferner Diejenigen zu nehmen, welche die Steuerzeichen anderer Orte zur Umgehung der hiesigen Steuer mißbrauchen. , 'Sie oben in H. t unter d gedachte gesetzliche Befremng -z kst nur dann'viatz. wenn der fragliche Hund von einer an deckb betreffenden Orte wohnbastin P-rson besess-». und ver stehet worden war. ehe er-kierber gebracht wurde. Personen, welche auswärts Grundstücke besitze», aber in Leipzig wrscnl» lich wohnhaft sind, haben ihre Hunde hier zu versteuern, da» fern sie dieselben hier regelmäßig bei sich haben. 8- 6. Wer im Lause eines SkeuerjahreS einen nach tz. 1 unter n und d nicht zu versteuernden Hund anschafst, bei sich ausnimmt, oder beim Umzüge mit hierher bringt, hat die« binnen I4l Tage« dkl einer Ordnungsstrafe von 5^s bei unserer Huiidesteucr-Eiiinahnie anzuzeigen und gegen Erlegung von 25 ein Steuerzeichen zu lösen. Hierbei ist da« Alter junger Hunde durch thicrärzlliche Zeugnisse, die anderwärl« erfolgte Versteuerung aber durch Steuerzeichen und Quittung nachzuweisen. tz. 7. Wer sich nur zeitweilig hier aushält und Hunde bei sich führt, bat, dasern der Ausentbalt die Dauer von 14 Taaen erreicht, binnen dieser Frist bei 5 Strafe sür jede» Hund ein Steuerzeichen gegen Erlegung von 25 ^ zu lösen. Wird hierbei die erfolgte Besteuerung an einem anderen Orte de» Königreichs Sachsen nachgewiesen, so hat e« hierbei zu bewende». Entgegengesetzten Falle« ist ein die Steuer deckender Be trag zu deponiren und eS wird hiervon bei der Abreise ein der Zeit beS Aufenthalte« cnlsprccheiider Steiierbelrag inne- behatien, der Rest aber gegen Rückgabe de« Zeichen« zurück- rrstaltet. Hierbei wird sür l bis 6 Tage 30 sür jede Woche, sosern nicht ein Monat erfüllt ist. 40 für jeden Monat l 50 ^ an antheiliger Steuer erhoben. Bei der Berechnung nach Wochen und Monaten wird die a» gefangene Woche, beziehentlich der angefangene Monat, sür voll angenommen. Gasthalter und LogiSwirthe haben bei 5 Strafe die bei ihnen wohnenden Fremden von vorstehenden Bestimmungen in Kennlmß zu setzen. 8 8. Besitzer von Hündinnen, welche geworfen haben, sind verpflichtet, die« und die Race, die Zahl und da« Geschlecht der geworfenen Hunde bei 5 Strafe binnen 14 Tagen bei der Hundesteuer.Einnahme anzuzeigen, auch soweit die jungen Hunde hier bleiben sollen, sür jeden der selben ein Steuerzeichen von 25 zu lösen. 8- 9. Die Steuerzeichen sind von den Hunden am Halsbinde zu lra-,e„ Hnnde, welche außerhalb der Haaser, Gehöfte und sonstigen geschloffene» Lokalitäten ohne ailtige Marken am Halsbaude getroffen werden, sind vom baviller wegzusangeu und die Besitzer sind um st Mark zu bestrafen. Binnen drei Tagen können die eingrsangcnen Hunde gegen Nachweis der Bezahlung der Slrase und Steuer sowie von 50 Fanggebühr und I sür jeden Tag Fulter gelv ausgelöst werken, nach Ablauf dieser Frist aber sind dieselbe» zu tövtrn. Diese Vorschriften leiden auch ans solche Hunde Anwen düng, welche nach dem Obigen der Steuer nicht unterworfen find, oder bezüglich welcher die Anmeldefrist noch nicht ab gelaufen ist. (tz. l und 8 7.) 8. lO. Im Falle unverschuldeten Verluste« der Steuer marke wird gegen Erlegung von l 50 eine andere au«- aebändiqt. welche aber zurückzugebca ist, wcnn die verlorene sich wieder findet. Heber die Hundesteuer find vielfach irrige Ansichten Verbreitet, zu deren Berichtigung wir auf Folgende« Hin weisen. Die Stevervflicht ist begründet, sobald «berhaupt ein Hund gehalten wird. Ob derselbe Eiqenlbuin ver Person ist. welche ihn bei sich hat. oder nicht, rft völlig gleichqiltig. und etwaige besondere Umstände, welche den Besitz de« Hunde« berbeigrsührt haben, können nicht von der Steuer» Pflicht veseeren. Daher find Hund«, welch« zu gelaufen Pud, «mich« mau aus Prob« ober in Pflege hat. welche man nicht dauernd zu behalten beabsichtigt, sowie diejenigen, mit denen Handel ge trieben wird u. f. w.. keineswegs steuerfrei. Ebensowenig befreit die Abschaffung ober der Verlust eine« consignirten ober im Lause ves LteuerjahreS angeschafften )>l»te-, sür welchen die Steuer noch rüastLnbig ist, von der Zflichl zu bereu Entrichtung. Die Steuer ist nach dem Obigen fällig am 10. Januar jeden JalneS, beziehentlich am l4. Tage nach ber Anschaffung deS bclrefsenden Hunte« Wenn kurze Zeit danach ein Huna abgeschasjl wirb, oder sonst in Wegfall kommt und veshatb um Erlaß der Steuer nachgesucht wird, kann nach Befinden e n solcher Erlaß bewilligt werden. Aber di« sogenannte Abmeldnng de« Hunde» bei der Hundesteuer-Einnahme ist in dieser Hinsicht wirlungSioS. Säumige Sleueipstichlige haben sich sofortiger Execution u gewärugrn. u»v e» ist keineswegs erforderlich, daß eine knn»eril»g vorhergeht. Nack der ausdrückliche» Bestimmung in 88 « "»d des Gesetzes haben die Hunde daS Steuerzeichen «« Halsbaude zu tragen, und e« wird daher dem Gesetze nicht entsprochen, wenn die Zeichen am Mautkorbe befestigt werden. Hiernach ist die zur Abwendung der gesetzlichen Straf« häufig gebrauchte Entschuldigung hinfällig, daß ein Steuerzeichen zugleich mit drin Maulkorbe abhanden ge kommen sei. Uebrigen» sprechen wir die Erwartung ans, daß die Haus besitzer, beziehentlich Administratoren der Häuser bei den Eon- ignationen ver Hunde sür die richtige Ausfüllung der Hau«- ti>te Sorge tragen werden, insonderheit sich genaue Kennlmß davon verschaffen werden, od und welche Hunde gerade am 10. Januar i>» Hause vorhanden sind, damit Ungenauigkeite», wie sie zeither nickt selten vorgckommen sind, vermieden werden. Auch sind die HauSlisten vorschriftsmäßig von de» Besitzern vcer Aduiinistratcren der Häuser, nicht aber von den Hausmännern zu unterzeichnen. Leipzig» am 7. Januar 1887 Der Rath der Stadt Leipzig l)r. Georgi. Koch. Vekanntmachnng. Nachdem die öffentliche Eisbahn am Schleußiger Wege eröffnet worden ist. bringen wir die sür Benutzung derselben gellenden Bestimmungen hiermit in Erinnerung: 1) Die Bahn ist errichtet sür Kinder unbemittelter Eltern und darf nur von Kindern im schulpflichtigen Alter benutzt werden. 2) Erwachsenen ist da« Betreten derselben nur zu dem Zwicke gestattet, rhrcn Kindern da- Schlittschuhlaufen zu lehren. S) Die Bahn darf nnr znr Tageszeit benutzt werden, mir einbrechendcr Dunkelheit ist dieselbe aus da? vom Auf seher gkgeb!>.- Zeichen sofort von allen Schlittschuh- sahrrr» zu verlasse». 4) De» Weisungen de» von un» bestellten Aufseber», de« FischerweisterS Herrn Meißner, ist unweigerlich Folge zu leisten. Leipzig, den 8. Januar 1887. Der Rath -er Stadt Leipzig. ld. 4226,86. vr. Georgi. Krumbiegel. Mlllmtrullchullg. Diejenigen unserer Mitbürger, welche Arme mit Speise- markcn zu nutersliitzen beabsichtigen, können solche bei un serem Arinenamle täuflich erhalten. Der Preis ist (wie bei dm Speifeanstalten) sllr da« Stück 15 . Leipzig, den 5. Januar 1887. DaS Armendireetorlnm. L udwi g-Wots. 9 sioU-^nction. Mittwoch, de» 12. Januar 1887 sollen im Forst, revierc i.se»»nenntz aus drui Holzschlage in Abth 20/25 von BormtttaaS » Übr an ca. 100 Hausen starker harter Abraum und - 100 , Schlagreifiq (Lauqhausen) unter den im Termine öffentlich ausbängenveu Bedingungen und gegen die übliche Anzahlung meistbietend an Ort und Stelle verkauft werden. Zusammenkunft: Aus dem Holzschlage an der (könne- wtyer Linie, uniont der weißen Brücke. Leipzig, am 22. December >886. DeS RathS Forstdeputatio«. Nutz- und Vrtnilliolzllilction. Montag, den 21. Januar c. sollen von vormit tag« 9 llhr an im Forstreviere Connewitz, Abth. 12, 20 und 25 3 Rmtr. Eichcn-Ratzfcheite l. Classe und ca. 16 182 6 56 6 3 ll. sowi« Brenuschett« Weißbuchen. Rüslern- EUern- und Linden unter dm im Termine auShangendm Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verkauft werken. Zusammenkunft: auf dem Holzschlcme an der Conne- wi«rr Linie zwischen der weißen und PanigS-Brüeke. Leipzig, am 7. Januar 1887. DeS RathS Forstdeputatio». Aicolai-vWilllßllllu Anmeldungen »ur Lslerauinalimc werden in der Woche vom 10. bl- 15. Januar 188? (Sprechstunde 12—1 Uhr) angenommen. Er beten wird die Borlegnng dc« l-tzten Schulzeugnisses. Leipzig, ven 15 Deren,txr 1386. ve. Matztsff. Ntalstiiille rlkuiniir;. Anmeldungen neuer Schu rr sür Ölern 1887 nimmt der Unter- »-lchneie r,unrr«tUD. »e« 3.. ond Freiing, ven 4. Frvrnie, v«r«Ut«g« von Iv— 12 U»r -nr Nachmlito,« »,» 3 VW 5 Uhr. fowie jepr, Schultag von 11—12 Uvr >m Hieolsch»«» grbande entgegen. Die Snaben sind dem Unieizeichneieu varzu- stellen, »nd haben Tanizeagnib (ober Medultescheia,. Jnipüchein ,,d letzte MichocliSeenlnr milzubrmgea. Zu weitrrer AnSkunft ist jeder zeit bereit «tgbnltz, d» U.»«r«b«r IS«. ve. I. ßend»«.
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