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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141349Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141349Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141349Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 57
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 73
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 89
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 125
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 173
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 193
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 277
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 277
- ArtikelWelche Bankverbindung wähle ich? 278
- ArtikelDrahtlose Telegraphie und elektrische Uhren (Fortsetzung) 280
- ArtikelDas Telefon im Recht 282
- ArtikelDie Energie einer Spiralfeder 284
- ArtikelEine Ankersicherung in der Tangente 285
- ArtikelDie Schwarzwaldfahrt der deutschen Uhrmachervereinigung 285
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 287
- ArtikelVereinsnachrichten 288
- ArtikelPersonalien 288
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 288
- ArtikelGeschäftsnachrichten 290
- ArtikelRundschau 290
- ArtikelFragekasten 290
- ArtikelNeue Exportverbindungen 291
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 291
- ArtikelPatente 291
- ArtikelDes Uhrmachers Nebenberufe 292
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 309
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 377
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 397
- BandBand 17.1910 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Leipziger Uhrmacher Organ der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) der Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher, der Freien Innung- für das Uhrmachergewerbe im Stadt- und Land- S Bielefeld und der Zwangs.nnung für das Uhrmacher-, Gold- und Silberarbeiter-Handwerk des Kreises Iserlohn Abonnements- und Insertions-Bedingungen siehe auf dem Titelblatt Telegramm-Adresse: Uhrmacher-Zeitung, Diebener, Leipzig Fernsprech-Anschluß Nr, 2991 Nachdruck ist nur nadi vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe gestattet Nummer 17 Leipzig, 1. September 1910 17. Jahrgang Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). In Herford hielt am 15. August der Niedersächsische Uhrmacherverband seinen 2. Verbandstag ab. Von den Beschlüssen ist jener erwähnenswert, der auf einen Antrag der Innung Hannover erfolgte, nämlich jedem Wächter oder Polizeibeamten, der einen Dieb beim Einbruch in einem Uhrmacherladen abfaßt, 10 Mk., und wenn durch seine Achtsamkeit ein Einbruch verhütet wird, 5 Mk aus der Verbandskasse zu gewähren. Man hofft durch diese Maßregel eine schärfere Überwachung der Uhrmacherläden zu erzielen und kann solchen Bestrebungen nur Erfolg und Nachahmung wünschen. Ein weiterer Beschluß des genannten Verbandes verlangt einstimmig die Streichung des § 100 q der R G O. welcher bekanntlich den Zwangsinnungen die Festsetzung von Mindestpreisen verbietet. Dies ist seit langen Jahren eine auf vielenVerbandstagen wiederkehrende Forderung der sich bisher die Regierung völlig ablehnend entgegen gestellt hat. Leider besteht keine Aussicht auf eine Änderung ihres Standpunktes, wir haben deshalb schon voriges Jahr auf dem Rheinisch-WestfälischenVerbandstage empfohlen, gegen die Schleuderer, welche das Ansehen des Standes schädigen und sich den Beschlüssen der Innungen nicht fügen, auf Grund des verschärften Gesekes wider den unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Dies bietet jeßt erheblich mehr Aussicht auf Erfolg. Am 15. Mai berichteten wir über den Ausgang eines Prozesses, den ein Warenhaus in Mannheim gegen den Rabattsparverein wegen der Verbreitung eines Flugblattes angestrengt hatte. Ein ähnliches Blatt war im Dezember in Leipzig durch neun gewerbliche Ver einigungen zur Verteilung gelangt, worauf fünf Waren häuser eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Verbreitung beantragten und erzielten. Auf die Berufung der beklagten Vereine hat aber jeßt das Oberlandesgericht Dresden die einstweilige Verfügung aufgehoben und die Kosten beider Instanzen den klagenden Warenhäusern auferlegt. Die Aufforderung an das Publikum, seinen Bedarf nicht in den Warenhäusern, sondern bei den orts ansässigen Gewerbetreibenden zu decken, ist also nicht strafbar. Ober einen . , . - Automaten unfug bes<hwert sic h ein hannoverscher Kollege j n einer Zusc hrift, oer wir folgendes entnehmen. Die sächsische Karionagen- Maschinen-A.-G. und ihre Schwesterfirma Sächs. Automaten- und Türschließer-A.-G. in Dresden stellt Schokoladen-Ver kaufsautomaten auf, durch die für jeden Einwurf Zettel verabfolgt werden. Wer 50 Zettel und 1 Mk. bar einschickt erhält ein Album, wer 100 Zettel und 2.50 Mk. bar ein sendet, bekommt eine gutgehende Herren-Remontoiruhr. Es sind natürlich nur ganz billige Nickeluhren, die der Uhrmacher für 3.50Mk. verkauft, während der Zettelsammler rund 13 Mk. dafür zahlen muß. Leider ist gegen diesen Unfug, durch den Kinder oftmals nur zu vermehrter Na schereiverführt werden, geseßlich nichts zu machen. Wir ver öffentlichten schon in Nr. 7 unseres Organs, Jahrgang 1907, an gleicher Stelle den Entwurf einer geseßlichen Bestim mung zur Unterdrückung des Gutscheinsystems im Waren handel und haben seitdem wiederholt die Uhrmacher auf gefordert, sich diesen Bestrebungen anzuschließen und sich zum gleichen Zwecke auch mit den Organisationen der Kaufleute, die ja ebenfalls geschädigt werden, zu ver ständigen. Diesen Weg halten wir für richtiger als die Absendung von Resolutionen, die doch nur immer wieder das Gleiche Vorbringen können. Eme andere Zuschrift lautet folgendermaßen: Vor eini gen Tagen erschien bei mir der Vertreter der Bielefelder Firma Perpetuum-Mobile-Uhr-Vertriebsgesellschaft. Dieser sehr redegewandte Herr offerierte mir eine Schau fensteruhr als Schaustück. Die Uhr besteht im wesent lichen aus zwei ziemlich plumpen, ungefähr 40 cm langen Aluminiumzeigern; an deren Verlängerung ist ein Taschen uhrwerk angeschraubt, welches von vorn nicht sichtbar ist. Das Werk des Minutenzeigers trägt auf dem Minuten rohr an einer Stelle (‘in kleines Gegengewicht, das Werk des Stundenzeigers ein solches auf dem Stundenrohr. Die Zeiger werden auf einem innen an die Schaufensterscheibe gekitteten Stift lose aufgesteckt. Die Zahlen sind ebenfalls nach einer Schablone an der Scheibe anzukitten. Für die Uneingeweihten ist es sehr verblüffend, wenn man die Zeiger schnell herumdreht und schnell los läßt, daß diese sich von selbst auf die richtige Zeit einstellen. Leider muß dieses Perpetuum jeden Tag aufgezogen werden und kostet 100 Mk. Der reelle Wert mag nach meiner Schäßung 20 30 Mk. betragen. Den Patentschuß läßt sich der Verkäufer sehr gut bezahlen. Sonderbar ist aber die Geheimniskrämerei, mit der die Vertreibung der Uhr umgeben wird. Man darf vor dem Kauf nicht die Rückseite der Zeiger besichtigen, und muß sich durch
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