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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 17.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141349Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141349Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141349Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1910)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Börse und Börsengeschäfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 17.1910 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1910) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1910) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1910) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1910) 57
- AusgabeNr. 5 (1. März 1910) 73
- AusgabeNr. 6 (15. März 1910) 89
- AusgabeNr. 7 (1. April 1910) 105
- AusgabeNr. 8 (15. April 1910) 125
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1910) 141
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1910) 157
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1910) 173
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1910) 193
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1910) 209
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1910) 229
- AusgabeNr. 15 (1. August 1910) 245
- AusgabeNr. 16 (15. August 1910) 261
- AusgabeNr. 17 (1. September 1910) 277
- AusgabeNr. 18 (15. September 1910) 293
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1910) 309
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1910) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1910) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1910) 361
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1910) 377
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1910) 397
- ArtikelAn unsere Leser! 397
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 398
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 400
- ArtikelBörse und Börsengeschäfte 401
- ArtikelSchwerpunkte der Spiralen und ihrer Endkurven (Fortsetzung) 404
- ArtikelEin Originalbericht über die Uhrmacherei aus der Zeit vor dem ... 407
- ArtikelGrangers freie Pendelhemmung für Präzisionsuhren 408
- ArtikelAuf- und Abwerke und Ablaufanzeiger (Schluß) 409
- ArtikelNur eine Probenummer! 410
- ArtikelDer Chronograph "Longines" mit elektrischer Betätigung 411
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 412
- ArtikelFachschulnachrichten 412
- ArtikelVereinsnachrichten 412
- ArtikelPersonalien 412
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 413
- ArtikelGeschäftsnachrichten 413
- ArtikelRundschau 414
- ArtikelFragekasten 414
- ArtikelNeue Exportverbindungen 415
- ArtikelBüchertisch 415
- ArtikelPatente 415
- ArtikelDes Uhrmachers Nebenberufe 416
- BandBand 17.1910 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
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402 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 24 Effekten- oder Fondsbörsen mit allen Staatspapieren, Obligationen, Aktien, in- und ausländischen Wechseln, Münzsorten, Papiergeld und Banknoten, Uns interessiert hier nur die Effekten- oder Fondsbörse, weil wir vom Anlegen des Kapitals, das sich ein fleißiger und vom Erfolg begünstigter Uhrmacher erworben, aus gehend ihm erzählen wollten, wo diese Papiere herkommen, und wie an der Börse damit gehandelt wird. Zunächst wie damit an der Börse gehandelt wird, und wie ich, der ich nicht selbst Zutritt zur Börse habe, die der große Markt für alle solche Dinge ist, Wertpapiere erhalten kann. Was ich mir als vorsichtiger Geschäftsmann und Familien vater kaufen soll, haben wir schon im leßten Artikel er zählt. Ich gehe nun in ein zuverlässiges Bankgeschäft und erteile dort meinen Auftrag, wofür gewöhnlich vorgedruckte Auftragsformulare vorhanden sind. Geseßt den Fall, ich will 4%tige Reichsanleihe kaufen, wofür der Kurs nach dem amtlichen Kurszettel meiner Zeitung vom leßten Abend 100.80 war, und ich halte diesen Kurs für günstig und will nicht teurer kaufen, so werde ich diesen Ankaufs kurs in meinen Auftrag hineinschreiben. Wenn der Kurs inzwischen an der Börse stieg, kann mir der Bankier I natürlich nicht eher meine Stücken Reichsanleihe kaufen, als bis sie zu meinem Kurs 100.80 erhältlich sind. In zwischen ist mein Geld unverzinst, und es ist vielleicht vorteilhafter, lieber ein wenig höheren Kurs zu zahlen, als zinslos zu warten. So ganz sichere Papiere wie Reichs anleihen, überhaupt Anleihen deutscher Bundesstaaten, ändern gewöhnlich nur sehr langsam ihren Kurs und man wird in diesem Fall dem Bankier überhaupt nicht den Kurs vorschreiben, sondern in den Auftrag den Vermerk „bestens“ seßen, das heißt, daß er umgehend an der Börse zum niedrigsten erhältlichen Kurs (Preis) kaufen soll. Dasselbe gilt umgekehrt auch, wenn ich durch meinen Bankier bei ! der Börse ein Wertpapier verkaufen will, weil ich vielleicht das Geld dringend anderweit verwenden will. Brauche ich das Geld nicht dringend, so kann ich ja einen möglichst hohen Kurs zum Verkaufen abwarten. Dieser An- und Ver kauf von Wertpapieren für Kunden an der Börse bildet einen Hauptzweig der meisten Bankgeschäfte, der Bankier will also etwas daran verdienen, deshalb entstehen dem Kunden beim Kauf und Verkauf Kosten auch noch andrer Art. Der Kunde hat zu zahlen: Stückzinsen, Provision (Vermittlungsgebühr), Courtage (Maklergebühr) und Schluß scheinstempel. Stückzinsen sind der Zinsbetrag seit dem leßten Zinstermin bis zum Tag, an dem ich kaufte. Z. ß. Ich kaufe ein Wertpapier von 1000 Mark, welchem Zinskupons für 1. Januar und 1. Juli, bei 4% also mit je 20 Mark bei liegen; ich kaufe dies Papier am 1. Oktober, so sind auf den am nächsten 1. Januar fälligen Kupon schon wieder vom 1/7.— 1/10. die Zinsen mit 10 Mark angelaufen. War der Kurs dieses Stückes 100.80, so kostet es 1008.00 Mark 4 10 Mark Zins. Die Provision des Bankiers beträgt ca. V 5 0 o=0,60 Mk., die Courtage 1 >°/ 00 (pro Mille) =0,50 Mk., der Schlußscheinstempel 2 /i 0 %o 0,20 Mk. also insgesamt 1008,00 10,00 + 0,60 -f 0,50 + 0,20 Mark 1019,30 Mark. Dieselben Unkosten entstehen bei etwaigem Verkauf. Sind noch Porto- oder Telegrammauslagen für den Bankier aus meinem Auftrag entstanden, so muß ich natürlich auch diese erseßen. In dieser Art wickelt sich in der Haupt sache jeder An- und Verkauf von Wertpapieren ab; wie der „Kurs“ eines Wertpapieres entsteht, behandeln wir noch weiter unten. Nun wird an der Börse nicht jedes Wertpapier gehan delt. Der offizielle Börsenhandel ist nur in den Wert papieren erlaubt, die von der an jeder Börse bestehenden Zulassungstelle zum Handel zugelassen sind. Nebenbei, also außer-offiziell, werden aber auch noch andere Papiere gehandelt, nur erscheint über sie keine Kursnotiz im amt lichen Kurszettel. Dies sind in der Regel Papiere, mit (lenen nur Spekulanten aber keine kleinen Privatkapita listen wie Uhrmacher zu tun haben sollen. Die Zulassungs stelle hat nach dem Börsengeseß die Pflicht, ein neues Wertpapier genau zu prüfen, bevor es zum Börsenhandel und damit zum Vertrieb an das Publikum zugelassen wird. Die Banksprache nennt das „zur Emission zuge lassen“. Die Zulassungsstelle muß die Emission solcher Wertpapiere ablehnen, durch welche erhebliche allge meine Interessen geschädigt werden oder welche offen bar zu einer Übervorteilung des Publikums führen. Sie hat ferner dafür zu sorgen, daß das Publikum über alle zur Beurteilung der Güte des neuen Wertpapiers notwendigen Verhältnisse soweit als möglich durch Pro spekte informiert wird und bei Unvollständigkeit dieser Angaben die Emission nicht zuzulassen. Sie ist deshalb be rechtigt, die Emission jedes neuen Wertpapiers, mit Aus nahme der deutschen Reichs- und Staatsanleihen, ohne An gabe von Gründen abzulehnen. Aktien von Aktiengesell schaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien dürfen zum Börsenhandel nicht vor Ablauf eines Jahres nach geseß- licher Errichtung der Gesellschaft und vor der Veröffent lichung der ersten Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlust rechnung zugelassen werden. Auch hier sehen wir wieder einen Teil der Schranken, welche durch die Geseßgebung errichtet sind, um Schwindel und Übervorteilungen kleiner unerfahrener Kapitalisten zu verhüten. Troßdem sind sie möglich, wie fast tägliche Erfahrungen zeigen, denn der gerissene Spekulant findet immer wieder Wege, um mit dem Geseß nicht in Konflikt zu geraten, sodaß wir unsre Warnung an den kleinen Kapitalisten unter den Uhr machern wiederholen, von Aktien am besten seine Finger ganz wegzulassen. Wie sieht nun ein Kurszettel aus, was steht darin und wie entsteht überhaupt der Kurs. Man muß unterscheiden bei einem Papier den Nennwert (auch Nominalwert ge nannt) und den Kurswert. Ist es z. B. ein Stück von hundert Mark, so ist dieser Wert von 100 Mark auch darauf gedruckt, und das ist der Nennwert. Ist der Kurs 105, so bekomme ich es käuflich nur für 105 Mark, das ist der Kurswert. Steht der Kurs einmal auf 100, so ist Kurswert und Nennwert gleich, man sagt dann, das Papier steht al pari (oder auch kurz pari), ist der Kurswert höher als 100, so steht es „über pari“, ist er niedriger als 100, so steht es „unter pari“. Der Bankier kann mir an der Börse ein Papier immer nur zum Kurswert kaufen. Dieser Kurswert richtet sich nach dem Verhältnis von An gebot und Nachfrage. Das läßt sich an einem einfachen Beispiel erklären: Sind auf einem Wochenmarkt außer ordentlich viel Obst und Gemüse angefahren, welche die Marktleute gern abseßen wollen, sind aber die Preise so hoch, daß die Hausfrauen und sonstige Käufer nicht recht kaufen möchten, so müssen die Marktleute den Preis herunterseßen, bis es den Hausfrauen und sonstigen Käu fern günstig erscheint, recht viel zu kaufen. Umgekehrt: Hätten die Marktleute zu wenig Waren angefahren, so daß die Hausfrauen und Käufer nicht mal ihren notwen digen Bedarf decken können, so können die Marktleute ruhig den Preis steigern und werden doch alles abseßen. In diesem Beispiel liegen die Grundzüge des wirtschaft lichen Geseßes von Angebot und Nachfrage. Was die Marktleute bringen, ist „das Angebot“, die Hausfrauen und sonstige Käufer sind „die Nachfrage“. Was hier für den Wochenmarkt gilt, gilt auch für den Börsenmarkt, gilt auch für den Weltmarkt, wenigstens in den großen Grundzügen. Werden auf der Börse sehr viel Reichs anleihen zum Verkauf angeboten, sind aber nur sehr wenig Käufer für Reichsanleihe da, so sinkt der Kurs der Reichsanleihe. Diese Andeutungen des Grundgeseßes müssen hier genügen. Der Kurs eines Wertpapieres richtet sich also nach dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage, nach der Sicher heit des Papiers, ob im Lande, das es ausgibt, gesunde wirtschaftliche und politische Verhältnisse sind, gute oder schlechte Ernteaussichten, Unternehmungslust usw. Bei Aktien richtet er sich danach, wie die Geschäftsaussichten sind, welche Höhe die leßte Dividende hatte und welche neue Dividende zu erwarten ist usw. Wie entsteht nun der Tageskurs des Kurszettels, den
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