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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (1. Juli 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 197
- ArtikelGerichtsverfassung, Zivilprozeß und Strafprozeß 198
- ArtikelWieder ein neues Kaliber! 201
- ArtikelDie flaue Geschäftszeit des Uhrmachers 204
- ArtikelWie verhütet man Übelstände und Nachteile des Goldwarengeschäftes 205
- ArtikelKann ein Gehilfe zum Nichtantritt einer Stellung gezwungen ... 206
- ArtikelVerband Deutscher Uhrengrossisten 207
- ArtikelAus der Werkstatt 211
- ArtikelVereinsnachrichten 211
- ArtikelFachschulnachrichten 212
- ArtikelPersonalien 212
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 212
- ArtikelGeschäftsnachrichten 213
- ArtikelRundschau 214
- ArtikelFragekasten 214
- ArtikelBüchertisch 216
- ArtikelPatente 216
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Organ 6er Deutfdjen Uf>rma$er 4 )ereinigiitig (JcmralfklU 311 £ap3ig), der 6 arantiegemeinf 4 ^ Deutf^er Uhrmacher, fontie nerf^iedener Innungen Abonnements* n. 3nferfiong*gedlngnngen ßefre fcitelblott» nod)dcn<f ig nur nod> oorfreriger Pereinbornng unter genauer (frueUenongobe geftottel lelegcammqWrepe: itt>rmacf)er-3eltung, Öiebcner, Ädpjig + Jcrnfprcc^-flnfcfdug ttr. 2991 Hummer 13 ieipjig, 1. Juli 1912 19.Jahrgang Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). Am 17. Juni waren die Zentralstellenmitglieder wieder vollzählig zu der monatlichen Sitzung vereinigt, um über die zur Beratung stehenden Fragen sich zu äußern. Die Hauptfrage bildete der Grossisten-Vertrag, über dessen in Coblenz formulierte Abänderungsvorschläge der Schriftführer eingehend Bericht erstattete. Den Wort laut des Vorschlages finden unsere Mitglieder in dem Bericht des Grossistenverbandes an anderer Stelle dieses Blattes. Nachstehend geben wir bekannt, welchen Gegen vorschlag der Zentralverband ausgearbeitet hat und was unsere Mitglieder darüber beschlossen haben: Entwurf zum neuen Grossistenvertrage vom 30. Mai 1912. § 1. Grossisten und Fabrikanten verpflichten sich, keinerlei Privatgeschäfte (Einzelverkauf) zu machen. § 2. Die Lieferung von Uhren aller Art an Waren häuser, Pfandleiher und solche Firmen, welche sich der Uhren als Gratisbeigabe bedienen, ist zu unterlassen. § 3. Marken- und Qualitätsuhren sind nur an reelle Uhren-Detailgeschäfte zu liefern. § 4. Großuhren dürfen nur an solche Versand- und Abzahlungsgeschäfte geliefert werden, welche auf den Einkaufspreis, den der Uhrmacher zahlt, für sich einen Nußen von mindestens 60 Prozent aufschlagen. § 5. Hausuhren dürfen an Möbelhändler geliefert werden, wenn es sich um Abnahme von 25 Stück in 6 Monaten von einem Besteller handelt. Komplette Groß uhren dürfen an Möbelhändler nicht geliefert werden. § 6. An Luxuswarengeschäfte dürfen Taschenuhren und kurante Großuhren nicht geliefert werden. § 7. Verstöße gegen diesen Vertrag unterliegen einem Ehrenrat des Zentralverbandes und der anderen beteiligten Verbände. Tagungsort ist Halle a. S. § 8. Diese Bestimmungen gelten gleicherweise für Fabrikanten und Grossisten. § 9. Die Firmen, Grossisten und Fabrikanten, welche diese Abmachungen durch Unterschrift anerkennen, werden in den beteiligten Zeitungen veröffentlicht und den Uhr machern als Bezugsquelle besonders empfohlen. Es war geplant, gemeinsam mit sämtlichen beteiligten Verbänden am 27. Juni in Halle zusammenzutreten und diesen Gegenvorschlag gründlich zu prüfen. Die Zentral stelle nahm deshalb eine Besprechung der einzelnen Para graphen vor und bestimmte, wie sichihreVertreter, als solche wurden der Vorsißende und der Schriftführer gewählt, dazu stellen sollten. Im großen und ganzen erklärten sich die Mitglieder mit den Vorschlägen einverstanden, bis auf § 7, der wegen der einseitigen Festlegung von Halle als Tagungsort abgelehnt wurde. Die Mitglieder waren sich aber darüber einig, daß weder der Hallesche Vorschlag, noch der Coblenzer dem Grossisten-Vertrag die Macht verleihen können, die geschäftlichen Mißstände aüszu- merzen. Die Verhältnisse sind stärker als der gute Wille der Verbandsleitungen, und sie lassen sich weder durch philosophische noch andere schöne Worte aus der Welt schaffen. Mit leßteren erzielt man wohl als Festredner lauten Beifall, mit ersteren auch bei den Verhandlungen tiefen Eindruck, aber kein Fabrikant, der Uhren herstellt, wird sich dadurch abhalten lassen, auf die Ausdehnung seines Absatzes zu sinnen; kein Uhrmacher wird deswegen ein billiges Angebot von verkäuflicher Ware ablehnen, weil der Grossist oder Fabrikant nicht dem Verbände an gehört. Es hieße Versteckenspielen, wollte man sich diesen Tatsachen verschließen, und es wäre ein Versuch mit untauglichen Mitteln, die unbequeme Konkurrenz der Außenseiter unterbinden zu wollen, indem man die Uhr macher zu verpflichten sucht, nur von den alten einge führten, im Verband der Uhrengrossisten organisierten Firmen zu kaufen. Jede dieser Firmen ist einmal Anfängerin gewesen, hat durch besonderen Fleiß und das Bieten von Vorteilen sich Kundschaft erringen müssen und auf andere Weise ist es auch heute nicht möglich, Kundschaft zu erhalten. Dies alles hätten wir bei der gemeinsamen Zusammen kunft in Halle zur Ausführung gebracht, leider ist diese aber nicht zustande gekommen. Vom Zentralverband wurde uns mitgeteilt, daß die Vorverhandlungen mit dem Grossisten-Verbande ergeben hätten, daß es keinen Zweck habe, vor der Eisenacher Tagung nochmals zusammen zukommen. Nun heißt es die leßtere abwarten. Sehr hoffnungsfreudig sind wir nicht, und die Berichte von den Unterverbandstagen, bei denen die Verträge behandelt worden sind, lassen auf eine Zustimmung vorläufig nicht rechnen. Es wird nach Eisenach noch weiterer Verhand lungen bedürfen, um an Stelle der alten neue Abma chungen mit demVerbande der Uhrengrossisten zu schließen. Als zweiter Verhandlungsgegenstand wurde unsere Schweiz-Reise erledigt. Der Schriftführer, dem die Vorbereitung und
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