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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 285
- ArtikelDer Uhrmacher im Rechtsstreit mit seinem gewerblichen Personal 286
- ArtikelDie 24-Stunden-Zeit 290
- ArtikelDie Reise in die Schweiz 292
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 297
- ArtikelGeschäftsnachrichten 299
- ArtikelRundschau 299
- ArtikelFragekasten 299
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 300
- ArtikelPatente 300
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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<2>rgon der fceutföen Ufycmacijer-Üminigung ßentrolfteUe ju JSeipafg), der 6aranttegemeinfd)afi Deutfc^er Ubmtodjer, forote oerf^iedener Innungen ftbotuiewente* ü . Jnferfiong^geöingüngen ließe Citclblott ■> flocßdrutf If! nur nodj oorßgtiger Pereinborung unter ggnemgr d&glignongobg ggftottg t SEelegramm-ft&reD'e: mjrmacfyer-Jeitung, Dlebener, fieipjig + $etrofpre<f)-?lnf<bhif 5 Hr. 2991 Hummer 1$ Setpjig, 15. September 1912 19. Jahrgang Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig). Vom 28. bis 29. August fand in Münster der Verbands tag der Rheinisch - Westfälischen Uhrmacher statt, dem unser Schriftführer als Vertreter der Zentralstelle beiwohnte. Auf der Tagesordnung standen auch Anträge, die sich gegen das Leihhausunwesen richteten, und da wir in dieser Sache seit Jahren kämpfen und auch einige Erfahrungen und kleine Erfolge erzielt haben, so wurde unser Vertreter bei der Vorberatung mit zugezogen und die von ihm vorgeschlagene Resolution einstimmig angenommen. Sie lautet: „Der im Schützen hof in Münster versammelte Rheinisch-Westfälische Ver band der Uhrmacher und Goldschmiede beschließt, mög lichst gemeinsam mit allen übrigen Verbänden des Uhr macher- und Goldschmiedegewerbes an die Handwerks kammern, städtischen Behörden, Bundes- und Staatsregie rungen eine Eingabe zu richten, in der unter ausführlicher Begründung auf die Mißstände und Auswüchse im Pfand leihgewerbe hingewiesen und dringend eine Abhilfe auf dem Wege einer Neuordnung der Vorschriften für den Betrieb privater Pfandleihen gebeten wird. Insbesondere muß die Eingabe die Aufmerksamkeit der Regierungen und Stadtbehörden darauf lenken, daß die allermeisten Pfandleihanstalten über den Rahmen ihrer ursprünglichen Aufgaben hinausgegangen sind und heute nicht mehr eine Wohlfahrtseinrichtung, die dem vorübergehend in Not Ge ratenen eine Hilfe sein sollte, sondern Erwerbsinstitute darstellen, die dem Vertriebe neuer, minderwertiger, oft besonders für Versatzämter hergestellter Waren dienen.“ Die Begründung lautet folgendermaßen: „Die in Preußen vor 7 Jahren zum Geseß erhobenen verschärften Vorschriften für das Pfandleihgewerbe, welche in erster Linie dem Massenversaß neuer Waren ein Ende machen sollten, haben sich nicht als ausreichend erwiesen, und mit Hilfe von Kniffen schlimmster Art ist es manchem Pfandleiher möglich, die Vorschriften zu umgehen. Wenn die geschädigten Gewerbetreibenden von einer Verlegung der Vorschriften Kenntnis erhalten, ist es meist zu spät Anzeige zu erstatten, da inzwischen die dreimonatliche Verjährungsfrist überschritten ist. Alle diese Vorkommnisse sind nachgerade zu einer unerträglichen Schädigung, nicht nur der erheblich beein trächtigten Gewerbetreibenden geworden, sondern noch mehr zu einer Ausbeutung des von den Pfandleihern in den falschen Glauben verseßten Publikums, die im Pfand leihgetriebe zum Verkauf gestellten neuen, meist minder wertigen Waren, seien verfallene Pfänder, die infolgedessen in der Regel weit über den Wert bezahlt werden. Gegen derartige Ausbeutungen muß endlich einge schritten werden, am wirksamsten durch Einschränkung, bzw. Aufhebung der Konzessionen aller privaten Pfand leihanstalten und Übernahme des Leihgewerbes in städtische Verwaltung, soweit für derartige Einrichtungen ein wirkliches Bedürfnis vorliegt. Da heute noch ver schiedene Bundesstaaten weder städtische noch private Pfandleihanstalten besißen, ohne daß dort Forderungen, solche zu errichten, laut geworden sind, so kann behauptet werden, daß ein Bedürfnis, Pfandleihinstitute in so großer Menge bestehen zu lassen, nicht vorliegt. Die Regie rungen werden sich bei einer strengen Prüfung hiervon überzeugen können und hoffentlich baldigst Schritte er greifen, um den hier geschilderten Mißständen ein Ende zu bereiten. Bei dieser Prüfung werden die Regierungen von selbst erkennen, daß gerade das Uhren- und Edelmetallgewerbe, soll es seine für den Staat wichtige und nötige Stellung als steuerzahlende und steuerkräftige Gruppe behalten, gegen die sie bedrohende Schädigung durch die Aus wüchse des privaten Pfandleihgewerbes geschüßt werden muß.“ Da wir uns bereit erklärt haben, an der Abfassung dieser Leihhaus-Eingabe mitzuarbeiten, bitten wir alle unsere Mitglieder höflichst uns durch Einsendung von Material kräftigst zu unterstüßen. Wer Fälle kennt, in denen Pfandleiher auch Handel mit neuen Waren treiben und bei dem Verkauf leßterer den Anschein bestehen lassen, daß es sich um verfallene Pfänder handelt, der gebe uns davon Kenntnis und zwar umgehend. Der genannte Verband plant auch mit den übrigen Verbänden den Abschluß eines V ergünstigungsvertrages mit einer Einbruchsversicherungsgesellschaft. Man hofft eine Gesellschaft zu finden, die die Uhrmacher zu erträg lichen Gebühren gegen Einbruch versichert, doch soll dies von der Beteiligung abhängig sein. Bei starker Betei ligung wäre natürlich billiger zu wirtschaften, als bei schwacher. Es soll, um einen Überblick zu gewinnen, eine Umfrage veranstaltet werden, und wir behalten uns vor, zur entsprechenden Zeit darüber unseren Mitgliedern noch Näheres mitzuteilen.
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