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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454412Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454412Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454412Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 293 - 296 fehlen, S.313/314 unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6 (15. März 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rundschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1912 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 85
- ArtikelDie Grundgedanken unserer Sozialpolitik 86
- ArtikelZeitbestimmung mittels des Lotes 89
- ArtikelModerne Laden- und Schaufenster-Beleuchtung 91
- ArtikelKreissägen aus Schnellaufstahl 93
- ArtikelAus der Werkstatt, für die Werkstatt 94
- ArtikelVereinsnachrichten 94
- ArtikelFachschulnachrichten 95
- ArtikelPersonalien 95
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 95
- ArtikelGeschäftsnachrichten 96
- ArtikelRundschau 96
- ArtikelFragekasten 99
- ArtikelNeue Exportverbindungen 100
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 100
- ArtikelPatente 100
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 217
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 233
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 249
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 269
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 333
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- BandBand 19.1912 1
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Räumung verurteilt waren. Das Landgericht Bonn hatte im Sinne der Klage erkannt, d. h. zur Räumung und Zins zahlung verurteilt und die Widerklage der Beklagten ange wiesen! ln der Berufungsinstanz hatten die Beklagten ihre Schadensforderungen weiter erhöht und auf Wieder ein- räumung dos Ladenbesitjes geklagt. Das Oberlandes- o-ericht Köln hatte dem auch stattgegeben und zur Begrün dung ausgeführt: Es sei unstreitig, daß die Läden bis zum 15. Januar 1909 als bis zu dem Tage, an welchem die Läden bezogen worden seien, hätten fertiggestellt werden können, daß die Läden aber an diesem Tage noch mit verschiedenen Mängeln behaftet gewesen seien. Nach ständiger Recht sprechung des Reichsgerichts sei nach § 320 BGB. ein Mieter zur Mietzinsverweigerung berechtigt, wenn der Vermie ter es seinerseits daran fehlen lasse, gerügte Mängel recht zeitig abzustellen und daß diesem Zurückbehaltungsrechte des Mieters auch nicht die Vereinbarung entgegengehalten werden könne, der Mietzins müsse im voraus bezahlt wer den. Sonach seien auch die Beklagten berechtigt gewesen, Zahlung des Mietzinses zu verweigern. Allerdings bestimmt § 320, Abs. 2 BGB., daß die Zurückbehaltung nur teilweise berechtigt sei, wenn die Weigerung der ganzen Leistung gegen freu und Glauben sein würde. Die Beklagten hätten aber auch nur teilweise den Mietzins zurückbehalten und es verstoße nicht wider Treu und Glauben, die Hälfte, nach Lage der Sache also einen geringfügigen Betrag, eingehalten zu haben. Die Rechtslage der Beklagten, werde auch dadurch nicht verändert, daß sie sich vertraglich verpflichtet gehabt hätten, Abzüge vom Mietzins nicht zu machen. Der Räu mungsklage sei deshalb auf jeden Fall der Erfolg zu versa gen, zumal der Kläger auch nachträglich den rückständigen Mietzins noch angenommen habe. Bez. der Widerklage der Beklagten sei es nicht zweifelhaft, daß diesen durch die mangelhafte Licht- und Heizanlage Schaden erwachsen sei, auch die Klage auf Wiedereinräumung sei berechtigt. Die Revision machte geltend, der Mietvertrag sei überhaupt nichtig, da in ihm auch die Bestimmung enthalten sei, den Mietern soll ein Verkaufsrecht zustehen. Derartige Verträge bedürften aber nach § 313 BGB. der Beurkundung. Das Reichgericht hob auch das Urteil auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück. (Aktenzeichen: III 21./II.) Master Humphreys Uhr. In London ist jetzt eine Uhr zum Verkauf ausgestellt, die eine literarische Reliquie darstellt. Es ist zwar nur eine schlichte Tor-Uhr aus der Großvaterzeit, aber sie hat für viele einen nicht geringen Wert; stand sie doch seinerzeit im Torweg des Hauses in Barnord Castle, wo Charles Dickens täglich vorüber kam und es nie unterließ, bei dem alten Uhrmacher Nickleby auf ein paar Minuten einzu treten und einen Plausch mit ihm zu halten. Dem alten Uhr macher hat er später, als aus dem Schreibergehilfen Englands berühmtester Dichter geworden war, ein literarisches Denkmal in „Nicholas Nickleby 1 gesetzt und hat auch die alte Tor-Uhr nicht vergessen. Sie hat den Titel für die Romanserie abge geben, die unter der Flagge „Master Humphreys Uhr 1 ' segelt. Die alte Uhr selbst war in ihrer Glanzzeit ein wichtiges In ventarstück der Stadt; sie war die einzige Uhr des Städtchens, auf die man sich verlassen konnte, und in jenen patriarcha lischen Zeiten wurden die Kinder von ihren Eltern zum Hause des alten Nickleby geschickt, um die richtige Zeit zu ersehen. Jetjt wird sie wahrscheinlich einen Plag in dem geplanten Dickens-Museum finden. Förderung des Unterrichts im Russischen in Deutsch land. Durch eine den zuständigen Zentralbehörden für Handels- und gewerblichen Unterricht sowie den deutschen Handelskammern zugegangene Umfrage sucht der Deutsch- Russische Verein E. V. den gegenwärtigen Stand des russi schen Unterrichts in Deutschland festzustellen. Gleichzeitig soll ermittelt werden, an welchen Plägen und in welchen Handeis- und Industriekreisen ein starkes Bedürfnis nach Einführung und Ausdehnung guter russischer Unterrichtsge legenheit vorhanden ist. Der Verein hofft auf Grund des eingehenden Materiales praktische Vorschläge für die Förderung dieses Unterrichtes machen und soweit es eben möglich, die Vermittlung geeigneter russischer Lehrkräfte einleiten zu können. An Hand der in einer beigefügten kartographischen Dar stellung niedergelegten Ergebnisse einer Umfrage, die der Deutsch-Russische Verein bereits im Jahre 1899 veranstaltet hat, wird in dem Anschreiben darauf hingewiesen, daß es verfehlt sei, wenn ein Bedürfnis nach gesteigertem russischen Unterricht nur in den östlichen Provinzen vorausgesegt werde. Schon damals hat sich gezeigt, daß ein mindestens ebenso starkes Bedürfnis nach russischem Unterricht in den großen Handels- und Industriezentren Mittel- und Westdeutschlands vorhanden war. Das ist auch gar nicht anders zu erwarten, da es sich hierbei doch nicht so sehr um den Grenzverkehr als um den gesamten Verkehr zwischen den über beide Länder verbreiteten Handels- und Industriehäusern handelt. Immer wichtiger wird die Kenntnis der russischen Sprache vor allem im kaufmännischen Verkehr sodann aber auch für Techniker, Ingenieure wie Monteure usw. die bei Abschluß und Aufstellung technischer Anlagen_ nicht mehr ohne Sprach- kenntnisse auskommen. Unentbehrlich ist die Landessprache auch für Tausende von deutschen Kaufleuten und Fachleuten, denen sich in Rußland, insbesondere in dieser Zeit wirtschaft lichen Aufschwunges unseres Nachbarreiches gute Aussichten bieten. Es sollte uns auch zu denken geben, daß man in England, Frankreich und Belgien der Frage des russischen Unterrichtes erhöhte Aufmerksamkeit schenkt. Eine Hauptschwierigkeit wird nach den Erfolgen des ge nannten Vereines die Beschaffung gut qualifizierter russischer Lehrkräfte bilden. Wie bereits vor 10 Jahren, dürfte auch jegt die russische Regierung dem Verein auch nach dieser Richtung hin behilflich sein. Eine befriedigende Lösung dieser Aufgabe wird davon abhängen, daß den Lehrkräften die Garantie einer angemessenen Existenz geboten wird. Geschwindigkeitsmesser für Luftfahrzeuge. Der Trieb, Geschwindigkeiten zu messen, ist so recht ein typisches Zeichen unserer Zeit.- Der Chronometer und die Stoppuhr genügen längst nicht mehr; man will jegt, sowohl auf dem Rade als im Auto, immer gleich_ ablesen können, wie hoch die augenblickliche Geschwindigkeit ist. Die Zahl der verschiedenen Geschwindigkeitsmesser für Kraftwagen ist schon Legion und immer noch wird Neues erfunden. Auch die Luftschiffer hat jegt der Schnelligkeitsehrgeiz gepackt; ihnen dient ein Instrument, das man unter dem Namen der Pitotschen Röhre schon lange für Wassergeschwindigkeits messungen kennt. Das Prinzip ist sehr einfach: Ein recht- winklich gebogenes Glasrohr wird mit dem einen Schenkel gegen die Strömung gestellt. Je nach dem Wasserdruck, der ja mit Schnelligkeit hier gleichbedeutend ist, wird das Wasser im anderen Schenkel mehr oder weniger steigen. Dieser Schenkel ist mit einer Skala versehen, von dem sich die Geschwindigkeit ablesen läßt, Dieses Rohr hat man auf Luftverhältnisse übernommen; es ist so tief unter dem Luftfahrzeug angebracht, daß es außer halb der Luftströmungen liegt, die durch die Propeller usw. erzeugt werden. Ein Schlauch führt zu einem Manometer, der am Fiihrersig oder in der Gondel befestigt ist. Von diesem kann die Stärke des Druckes abgelesen werden und unter Berechnung des Barometerdruckes ist man dann im stande, diesen Druck in Geschwindigkeit umzurechnen. Die Zeppelinschen Luftschiffe, bei denen diese Art der Schnelhg- keitsmessung zuerst ausprobiert wurde, sind nunmehr alle mit diesem Instrument versehen, auch die militärischen Lenk- ballons werden im Laufe des Jahres alle diese Einrichtung erhalten. . „ v Die höchsten Geschwindigkeiten, die man beim Zeppelin und Siemens-Schuckert bis jetjt gemessen hat, betragen 19,3 bzw. 19,4 Meter pro Sekunde; das ist pro Stunde eine Schnelligkeit von 69 V 2 km. Es sind jedoch Vorbereitungen im Gang, die eine noch weit höhere Geschwindigkeit erwarten lassen. Festes Benzin. Die vielen Versuche, die man schon angestellt hat, um feste Brennstoffe für Motoren zu erhalten, scheinen endlich greifbare Formen annehmen zu wollen. Ein von Dr. Rosculet in England eingeführtes Verfahren bringt ein gelatineartiges Benzin in den Handel, das durch Stearinsäure, die mit Mineralsäuren behandelt ist, zur Verdichtung gebracht wird. Die detaillierten chemischen Vorgänge sollen hier nicht weiter erörtert werden. Es hat sich herausgestellt, daß sich auf demselben WVge auch Benzol, Xylol, Rohpetroleum, Naphtalin und andere verwandte Brennstoffe verdichten lassen. Die angestellten Versuche haben ergeben, daß dem festen Benzin eine größere Zündfähigkeit innewohnt als dem flüssigen, dabei ist die Explosionsgefahr gemindert, denn in Brand gesetzt, brennt es still ab wie Holz oder Papier. Ein Hauptvorteil ist das um V» verringerte Volumen; nicht zu unterschöben ist aber vor allem, daß in Zukunft keine lanks mit komplizierter Röhrenleitung zum Aufspeichern mehr nötig sein werden, da das feste Benzin keine größere Feüergefähr- lichkeit hat als eine gleiche Quantität Holz oder Stroh hur den Transport, vor allem aber für die Zwecke der Heeres verwaltung, sind die Faktoren von weitester Bedeutung. Hier-
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