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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.04.1887
- Erscheinungsdatum
- 1887-04-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188704305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18870430
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18870430
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1887
- Monat1887-04
- Tag1887-04-30
- Monat1887-04
- Jahr1887
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.04.1887
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Zweite Beilage rum Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 120. Tonnabend den 30. April 1887. 81. Jahrgang. Ans dem Reichstage. 88 Berlin, 28. April Die ReichStagScvmmission jur Borberathuog deS Militairrelictengesetze« hat heute ihre Arbeiten beendet. Sie beschloß, den l. Juli 1887 als den '.'.»sanqSlermia für daS Inkrasttrete» de« Gesetze« zu bestimmen. ! und müsse bitten, der Verwaltung vertraue» entgegen zu bringen. Be züglich der staatsrechtlichen und finanziellen Bedenke» mache er nur daraus ausmerksam, baß man sich in dem vorliegende» stall in einer Zwang«, läge befand. Die Nolliwendigkeit de« Autbauc« der süddeutschen Badnen im Landesverlheid:guna«intereffe sei schon vor drei Jahren j erkannt worden. ES wurde s. Z dem Bnnde«rath eine Vorlage Die 88. 5 bi« 35 wurden unverändert angenommen, als 8. 33 aus I wegen Regelung de« Berhälttiisse« zu den Privatbahnen gemacht: Antrag der Abgg. Psasserodt und Freiherr» v. Manteussel Folgendes eingeschaltet: „Aus die Wittwen, die Hinterbliebenen ehe- ! chca oder durch nachgesolgte Ehe legitimirte» Kinder der in der Feit vom 1. April 1882 bi« zum Inkrafttreten diese« Besetze« im > ctiven Dienste, im PensionSstande oder im Genuß von Wartegeld u.istorbeiien, in den 88. 1 und 32 gedachten Personen finden vom l. Juli 1887 ab die Bestimmungen diese« Gesetze« mit folgenden Maßnahmen gleichfalls Anwendung: a. Bei Berechnung de-Wittwen- und WuiscugeldcS ist — unter Berücksichtigung der Feststellungen des 8. 14 — diejenige Pensionsgebühr zum Grunde zu legen, zu welcher ocr Ehegatte und Vater, sofern er im Dienste gestorben, an i-inem Tode-tage, sofern er im Ruhestände gestorben, an dem Tage seine« Eintritt» in den Ruhestand, nach den Bestim mungen des Reichsgesetze» vom 21. April 1886, betreffend die Abänderung de» Mtlitairpension«.Gesetze», beziehungsweise nach den Bestimmungen de« Gesetze» vom 21. April 1886, betreffend die Ab- ünderung de- Reich-beamlengesetze-, berechtigt gewesen sein würde. I>. Auf die hiernach sich ergebenden Erträge der Wittwen- und Waisengelder sind die au« Militair- und LandeSbeamten-Wittwen- caffeu, sowie die auf Grund besonderer Besetze au« der Reichs-oder Staatscasse zahlbaren Wittwen- und Waisengelder derart in An- iechnunq zu bringen, daß seiten» der ReichScasse nur der etwaige Mehrbetrag zu leisten ist." — Der gesammle Gesetzentwurf wurde mit ollen gegen eine Stimme angenommen. — Au» der Mitte der Commission wurde die Erwartung »»«gesprochen, daß die verbündeten Regierungen baldmöglichst die Livilbeamten den Militairbeamten slleichstellen würden. 88- Berlin, 28. April. Der Gesetzentwurf, betr. den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen, ist heute von der betreffenden Commission de» Reichstags in zweiter Lesung in folgender Fassung angenommen worden: 8- 1 Eß-, Trink- und Kochgeschirr sowie FlüIsigkcitSmaßcn dürfe» nicht 1) ganz oder Iheilweisc au» Blei oder einer in 100 Gewicht-theilen mehr al» 10 GewichtStheile Blei enthaltenden Metalllegirung hergestellt, 2) an der Innenseite mit einer in 100 Gewicht-theilen mehr al» einen GcwichtStheil Blei enthaltenden Metalllegirung verzinnt oder mit einer in 100 GewichtStheile» mehr al« 10 GewichtStheile Blei ent haltenden Metalllegirung gelöthet, 3) mit Email oder Glasur versehen sein, welche bei halbstündigem Kochen mit einem in 100 Gewicht-theilen 4 Gewichtttheilr Essigsäure enthaltenden Essig »schirre v doch stellten sich jo erhebliche Schwierigkeiten heraus, daß die gesetz lichc Ordnung der Angelegenheit ausgegebe» wurde. Auch die grundsätzliche Regelung de« Verhältnisse« zu den SlaatSbahnen erwies sich al» unausführbar. Man sei daher schließlich zur Ab- machung von Fall zu Fall gezwungen gewesen. Die Frage, ob die vertheilung der Kosten in den vorliegenden Einzelsällk» eine lach- entsprechende sei, werde später in der Siibcommiision von such- verständiqcr Seite eingehend beleuchtet werden. In die Subcommission für die Eisenbahnen wurde» belegtet dir Abgg. Hammacher. Bürklin, Borinan», Roß, Schräder. NlX). Berlin, 28. April, von zuständiger Seite werden wir daraus aufmerksam gemacht, daß die gestrige Mittheilung, die WahlprüsungScommission Hab« bei ihrer Entscheidung über dir Richter'schc Wahl ihren seither sestgehaltcnen Grundsatz ver- lassen, irrlhünilich ist. In dem vorliegenden Falle hat die Wahl- prüfungScominijsion nur ausgesprochen, daß aus Grund der Acte» da« vielleicht ungesetzliche verbot zweier socialdeniokratiichcr Versammlungen einen bestimmenden Einfluß aus da« Wah.resultat nicht gehabt hat, und daß deshalb weitere Beweisaufnahme darüber, wie sie der Antrag Singer verlangte, gegenstanbtloS wäre. WahlprüsungScommission und Reichstag haben früher niemals den von den Socialdemvkraten verfochtenen Grundsatz anerkannt, daß ungesetzliche oder mangelhast begründete VersanimluugSverbote immer das Äahlresultat ungiltig machten. Ob solche Verbote das Wahl- rcsultat rcchtSunbesländig machen, wird immer gunestio tuet» sein, bei der alle Umstände der einzelnen Fälle zu erwägen sind. I» Befolgung diese» Grundsatzes ist die WahlprüsungScoinnnssion bei der Hagener Wahl zu der Ueberzeugung gekommen, daß jene Pcr- sammlnngSverbote, angenommen, daß sic ungesetzlich sind, die Billig keit der Wahl nicht alteriren und die ReichSlagSmehrheit hat mit Recht dieser Entscheidung zugestimmt. sich am IS. März 1886 bei dem Betrieb» der Bierbrauerei von Emil I Zukunft die Weiterfahrt erst nach Entrichtung der Kosten jener Müller in Langensalza eine starke Quetschung de» linken Fußes zu- gezogen. Die Section VIII der Brauerei» und Mälzerei- Berus-genossenschaft hat znnachst eine ErwerbSunsähgkeit von zwei Dritttheilen angenommen, dieselbe jedoch vom 1. März d. I. ab al« nur zur Hälfte vestehend betrachtet und deshalb die Rente herabgesetzt. Probst hat gegen den letzteren Bescheid Bernsung ein WarnungSschüffe, sowie der durch die Eonlravention etwa vcranlaßle» Ausgabe» sür Telegramme gestattet sei» soll. Zur Molivirung Vieser Maßregel wird in der Note hervor- gehoben, daß nach den, bestehenden Reglement die Kosten der WarnungSschüffe den Schissen, welche durch Zuwiderhandlung - -> - - — " " ur gewendet und zwar ebensowohl gegen die Höhe der Rente als gegen I gegen die bestehenden Vorschriften dieselben veranlassen. zu die Lobnberechnung. indem er nachträglich bei der Berechnung de» I Last falle», baß aber die iLchis,«sichrer >» de» meislen Fällen Arbeil«verdie»stes die in der Müller'jchen Brauerei während seine« I sich der Bezahlung dieser Kosten zu entziehe» wissen, indem Arbeii-verbältniffe« daselbst empfangenen Trinkgelder und bez. da« > sie die überwachenden Behörden wegen Einziehung des Geldes bezogene Freibier mit in Ansatz gebracht wissen will. Die Be-s jh„ in Konstaiitinopcl verweisen, diese dann ihrer- rufungSbeklagte hat dagegen diese nachträgliche Anrechnung sür un zulässig erklärt, weil dem Kläger insoweit der rechtskräftig gewordene erste Bescheid entgegenstehe. Da- Schiedsgericht vermochte sich je- doch dieser Auffassung nicht anzuschließen. Der neuerliche Bescheid stelle sich ungeachtet der RechiSkrast de» früheren Bescheide« al« eine elbstsländige neue Rentenseststellung dar, da nach 8- 65 Abs. 1 de« InfaVoersicherungSgejetze- sür den Fall, daß in den Verhältnisse», welche sür die Feststellung der Rente maßgebend gewesen sind, eine wesentliche Aenderung eintritt, eine anderweite Feststellung der Rente erfolgen könne. Dieser Fall liege hier vor und c« bedinge diese ander weite Feststellung eine Wiederaufnahme de« Entschädigung-verfahren«, woraus zugleich folgt, daß der aus Grund dieser neuen Ermittelungen ertheilte Bescheid in jeder Richtung, namentlich auch hinsichtlich der ju Grunde gelegten Lohnbcrechnung, angesochten werden könne. Dagegen laste sich aber die Frage, ob und inwieweit in den Brauereien die Trinkgelder und das sogenannte Freibier al« bei dem Lohne mit i» Ansatz zu bringende Nebenbezüge im Sinne von 3 Abs. 1 des UnsallversicherungSgesetzeS anzusehen seien, im Allgemeinen nicht beamwurtcn, sonder» es sei dieselbe theils »ach dein Gebrauche, Iheil» auch »ach den Verhältnissen de« einzelnen Halles zu entscheiden. Eine Erörterung nach dieser Richtnnq habe bisher noch nicht statlgesunden. Wenn eS aber nicht ausgeschlossen erscheine, daß Probst einen Anspruch aus Mitberücksichtigung der ;cdachten Bezüge bei der Feststellung seines Arbeitslohnes habe, so ei daS Schiedsgericht behindert, eine hauptsächliche Entschließung in der Sache z» sasse» und habe dieselbe deshalb an dle Section zur Vervollständigung der Erörterungen und soweit uöthig Erlheilung eine« anderweite» Bescheides zurückgegeben. Aus dem preußischen Landtage. an den letzteren Blei abgeben. Aus Gei * Berlin, 28. April. Da« Abgeordnetenhaus setzte heute die zweite Berathuiiq des Gesetzentwurf«, betreffend die Gewährung einer staatlichen Subvention an die ProviuzialhilsScasse für die Rheinprovinz zur Hebung des GcundcreditS sort. Abg. von Erffa sprach die Hoffnung aus, daß die Vorlage die Vorläuferin einer und Flüssigkeitsmake I Regelung des Credilwesen« sür die ganze Monarchie sein werde. au« bleifreiem Bcitanniametall findet die Vorschrift i» Ziffer 2 betreff« I Die freien Lasse», namentlich auch die Schulze-Delitzsch'ichen, hätten de« Lothe« nicht Anwendung. 8- 2. Zur Herstellung von Mund stücken sür Saugringe und Warzenhütchen darf blei- oder zinkhaltiger ttautschuk nicht verwendet sein. Zur Herstellung von Trinkbechern und von Spiclwaaren, mit Ausnahme der massiven Bälle, darf blei haltiger Kautschuk nicht verwendet sein. Zu Leitungen sür Bier, Wein oder Essig dürfen bleihaltige Kauischukschlänche nicht ver w.ndet werden, tz. 3. Geichirre und Gesäße zur Verfertigung von Getränken und Fruchtlortea dürfen in denjenigen Theilen, welche bei dem bcstimmungSgemäße» oder vorauszusehenden Gebrauche mit dem Inhalt in unmittelbare Berührung kommen, nicht den Vorschriften de» 8- 1 zuwider Vergestellt sein. Lonserven buchsen müssen auf der Innenseite de» Bedingungen des 8. 1 ent sprechend hergestellt sein. Zur Nusbewahrung vo» Getränken dürfen Gesäße nicht verwendet sein, in welchen sich Rückstände von blei> haltigem Schrote befinden. Zur Packung von Schnupf- und Kau maucheS Gute geleistet, indessen müsse ihr Grundsrhlcr, die un beschränkte Solidarhaft, beseitigt und eine beschränkte Haftbarkeit «ingesührt werden. Abg. vo« Körber empsahl ähnliche Maß nahmen für seine Heimathprovinz Westpeeußen. Abg. Arendt empsahl zur Rettung der Landwirthschast Abschaffung der Gold> Währung. Für die Vorlage traten ferner die Abgg. von Rosem berg und Mooren ein. Abg. Mcher - BrcSlau machte Bor schlage in Betreff einer zweckmäßigen Creditorganisation. Abg. von Eyner» führte au«, daß die Rheinprovinz reich geiiug sei. um der Slaalslulse entbehren zu können, und wieS die- durch genaue Angaben über die Mittel der rheinischen Provinzialstände nach. Jniolgc dieser AuSsührungen beantragte Abg. Gras Limburg, viirum Zurückvcrweisuug in die Eouimissiou, wozu da« Haus seine Zustimmung gab. Morgen: Lantongesänzmffc, Petitionen. DaS Herrenhaus erledigte heute einige kleinere Vorlagen tabak, sowie Käse dürfen Meiallsolien nicht verwendet sein, welche I (laudwirthschastliche Berussgenosscnschaftcn). Sonnabend: Bolk-schul in 100 GewichtStheilen mehr als 1 GcwichtStheil Blei enthalte». I leistungSgesetz, kleine Vorlagen tz. 4. Mit Geldstrafe bi« zu lbO Mark oder mit Hast wird bestraf«: 1) wer Gegenstände der in 8. 1 bezcichneten Art den daselbst ge troffenen Bestimmungen zuwider gewerbsmäßig verstellt; 2) wer Gegenstände, welche den Bestimmungen in den 84- 1, 2 und 3 zuwider herstellt, ausbcwahrt oder verpackt sind, gewerbsmäßig verpackt oder seilbält; 3) wer Drückvorrichtungen, welche den Vorschriften de« 8- 1 nicht entsprechen, zum Ausschank von Bier oder bleihaltige Schläuche zur Leitung von Bier, Wein oder Essig gewerbsmäßig verwendet. 8 b Gleiche Strafe trifft Denjenigen, welcher zur Versertigung von Nahrungs- oder Genuß Mitteln bestimmte Mühlsteine unter Verwendung von Blei oder blei haltigen Stoffen a» der Mahlfläche kerstellt oder derartig hergestellte Mühlsteine zur Verfertigung von Nabrnngs- oder Genußmitleln vermciidet. ß- 6. Neben der in de» 88- 4 und 5 vorgesehenen Strafe kann aus Einziehung der Gegenstände, welche den betreffenden Vorschriften zuwider hergestellt, verlaust, seilgehalten oder verwendet * Bei der Ersatzwahl zum Landtag in vre-lo« haben die Ultramontanen wieder einmal einen Dcutschsrei- sinnigen zu einem Maiidat vcrholfen, nachdem sich der Candidat Herr von Saucken-Julienselde schriftlich zu allerlei Bedingungen verpflichte» hatte. Im ersten Mahlgang erhielt Herr von Lancken 413, der Candidat der nationalen Parteien, Schüller, 408 und der Ccntrumscandidat Porsch 40 Stimmen. Bei der Stichwahl gingen die ultramonlanen Stimme» aus Herrn von Saucke» über, der alsdann mit 44 t gegen 400 Stimmen siegte. E« ist bezeichnend, daß die Fortschrittspartei selbst die große» Städte, wo sie sonst unangefochten herrschte, nicht mehr ohne ultramontane Unterstützung zu halte» vermag. Die „Kreuzzeltuag" ereifert sich heftig gegen die Na ! tioualliberalen wegen deren Abstimmung in der kirchen- sind, sowie der vorschriftswidrig bergestcllteu Mühlsteine erkannt I ' * ? dftckh io blind, daß werde». Ist dle Verfolgung oder Vcrurtheilung einer bestimmten I ^ ^ Eigenen Partei, Herr v. Rauch- Person nicht aussühcbar, so kan» aus die Einziehung selbstständig ! erkannt werden. 8- 7. Diese- Gesetz tritt um 1, Lpril 1838 in Kraft. L/ Führ« der E von Minwg«°d? und 0," I Limburg-Slirum, sich der Abstimmung enthalte» haben. Angesicht« 88- Berlin. 28. April. Die NeichstagS-Eommission zur! der Übeln Erfahrungen, welch« Herr von Hainmersteia mit seinem Vorberathung der Arbeiterschutz.Anträge hat hcute'die ihr zugcwiesciie Aufgabe »in erster Lesung erledigt. E« wurden ziemlich weitgehende Acndcrungen beschlossen. Da« Verbot von Frauenarbeit wurde erweitert, die zeitliche Ausdehnung der Frauen arbcit eingeschränkt. Für Frauen, welche einem Hausstände vorzu- stehen haben, wurde das Maximum der täglichen Arbeitszeit ans 10 Stunden scstgesetzt. An den Abende» vor den Sonn- und Fest- tagen muß der Arbeilsichluß früher beginnen als an de» sonstige» Wochentagen. Die Ruhesrist sür Frauen nach der Entbindung wurde aus 4 Wochen ausgedehnt. Sonntags- und Nachtarbeit der Frauen in den Fabriken wurde untersagt. Vom 1. April 1890 an soll die Beschäftigung von schulpflichtigen Kindern unter 14 Jahren in den Fabriken verboten sein. Ein Antrag aus Fest setzung eines Maximal-ArbeitStageS wurde abgelehnt. Eine vo» dem Abg. vr. Hartman« (cons.) vorgcschlagene Resolution, welche den Herrn Reichskanzler um Vorlegung eines Gesetzes ersucht, daS die Beschäftigung der Kinder außerhalb der Fabriken unter Berück sichtigung der sittlichen und gesundheitlichen Entwickelung regelt, wurde angenommen, ebenso eine von demselben Abgeordneten vorgeschlagcne Resolution. welche die Anberaumung einer Enquete zur Eruirung der bezüglich einer Maxiinal-ArbeitSzcit nülhige» und mögliche» gesetzlichen Maßregeln verlangt. Bon einein Beschluß in Bezug aus die Son»tag«arbeit nahm man in Rücksicht auf die reglerung-seitig veranstaltete Enquete Abstand. berühmte» Antrag gemacht, muß mau dem Blatt die gereizte Ge müthsstimmung zugut halte». seits häufig Zählung ablehnen oder Anstände erheben. Militairisches. Die französischc Rang- »»d Luartierlifte 1887. —>- Die frühere Straßburger, jetzt Rancher Buchhandlung Berger-Levrault L Cie ist von Alters her die Verlegern, der sran- zösischen Armeeliste, dcS ..«»nuaire militniro", Jahrgang 1887 « bezcichneten Weise geschehene Auslegea der Schrift im Schaufenster icn Artikel darüber I des Buchladens da« von 8- 184 Str.-G.-B. erforderte objective Entscheidungen des Reichsgerichts. . (Abdruck ohne Angabe der Quelle wird gerichtlich verfolgt.) ' Eine für den Buchhandel hochwichlige Interpretation oe« 8. 184 Str.-G.-B. enthält daS Uriheil des Hl. Slrasjenals de» R.-G, in der Strassache wider den vom Landgericht aus 8- 184 Str.-G -B. verunheüten Buchhändler B Nach den getroffenen that- sächlichen Feststellungen ist in dem dem Angeklagten gehörigen offenen Gcschäftslocalc ein Exemplar der in französischer Sprache verfaßten Druckschrift: „Xana, pur Lmile 2ola" polizeilich beschlagnahmt worden, nachdem dasselbe einige Tage hindurch in dem »ach der Straße HInouSgelegencn Schaufenster de« Buchladen« in der Weise n»sgelegt gewesen ist, daß für die Straßenpassanten die Möglichkeit gegeben war, den a» sich nnanstößigen Titel der Druckschrift, aber nur diesen zu sehen, nicht jedoch auch vom Inhalte der Schrift Kciuitniß z» nehmen. Das Schaufenster ist so eingerichtet gewesen, daß ein Dritter weder vo» der Straße, noch vom Berkaussladen aus ohne Weiteres zu den darin ausgelegten Büchern gelangen konnte, jeder Dritte von der Straße aus aber die darin befindlichen Bücher liegen sehen konnte. Bei der Berurtheiluag stellt da» Landgericht initcr eingehender thalsächlichcr Begründung fest, daß diese Druckschrift, und zwar al« Ganze», al« unzüchtige Schrift im Sinne von 8- 184 de« Strafgesetzbuch« z» gelten habe, daß ferner, obwohl das AuSlegen der Sehr,ft im Schausenster nicht von dem Angeklagte» persönlich, sondern von dessen Gehilfen S. bewirkt worden, doch da« Auslegcu aus den Wille» des Angeklagten znrückznsühren und von ihm als Thäter strafrechtlich zu vertreten sei. E« bezeichnet den Eiuwand des Angeklagten, er habe da» Buch nicht sür eine unzüchtige Schrift, sondern für einen straflosen Sitten- rvman gehalten, aus Ihalsächlichen und rechtlichen Gründe» sür widerlegt und unbeachtüch, und erachtet endlich durch das in der mit Vergleichen au« dem in unseren Händen befindliche» Jahr- gang 1370. ' Der heurige Jahrgang zählt 1270 Octavseitc» des sparsamsten Druckes und. wie „Figaro" andeulet, eines wahrhaft mikroskopischen „Satzes". Trotz der Vermehrung des Heeres hat nämlich der Band »ur 100 Seiten mehr alS der un« vorliegende Jahrgang 1870. egen 1610 freilich ist der Unterschied groß, damals hatte das Annuaire nur 568 Seiten. Der sranzösischc Generalstab ist vo» 1870 zu 1887 enorm ver- stärkt worden: damals gehörten demselben 580 Osflctere an, jetzt und zwar: 1887; 1870: Obersten 58 35 Oberstliciitenant« i,5 35 Major« 2«U 110 Hauptleute 536 300 Lieutenant« 79 100 1002 580 Auf die Waffengallungcu verlheilen sich diese Osficiere 1887, wie Insanterle. Cavallerie. Artillerie. Genie. Obersten 32 13 8 5 OberstlikutenanIS 47 7 11 — Major- 170 40 39 15 Hauptleute 280 52 170 25 Lieutenant« 65 12 2 — 603 124 230 45 * Berlin, 28. April. Die Budgetcommission des Reichstags begann heute die Berathuug de« Nachtrags, etats. Sämmtliche Anforderungen, welche eine Folge der be schlossenen Hceresvcrstärkung sind, wurden ohne erhebliche Debatte genehmigt. Der Krieg-minister recapitulirte die schon in der vorigen Session erörterten Gründe, welche zur Beseitigung der Rekruten vocauz bei der Kavallerie, d. h. zur Einberufung der Mannschaft leweil« am 1. Oktober statt 1. November geführt hätten. Diese Gründe wurden gutgeheißea. Ebenso wurde die Uebcrtragung der an die Kamnierunierosficicre zu zahlenden Zulagen, und zwar nicht blo« sür die eine« Ersparnißsond« entbehrenden neuen Truvveiiihkile sondern auch sür die übrige» genehmigt. Auch die Vermehrung der Uebungsmunition zur Einübung der Truppea mit dem Repctir« g wehr fand die Zustimmung der Lommiision. Socialpolitisches. * Versorgung dienstunfähiger Postillone. Nach neuerer Berichtigung der Postdicnstanweisung ist Folgende» bestimmt worden: Wenn ei» Postillon im Dienste verunglückt, so stehen ihm bezw j leinen Hinterbliebenen Entschädigungen nach Maßgabe der Gesetze über die Unfallversicherung bezw. über die Fürsorge sür Beamte rc. unter Han in diesen Gesetzen bezcichneten BorauSsetzunge» zu. Wird ein Postillon au« anderem Anlässe dauernd dienstunsähig ohne daß cr sich diese Unfähigkeit durch eigene Schuld, noch erweis lich vei andere» Veranlassungen al« im Postdienste zugezogen hat so hat er, wenn er den einfachen Tressenftreisen trägt, aus 6 >ft wen» er de» ziveisachen Tressenstreisen trägt, ans S wenn er de» dre,jachen Tresseiistecise» trägt, aus l5 monatlich, bei besonderer Verdienstlichkeit auch aus ein noch höhere« monatliche« Ruhegehalt i Anspruch. * Leipzig, 27. April. SchiedSgerichtSsitziing. Vorsitzender bei der ersten Verhandlung: Der stellvertretende Vorsitzende, Herr Reqirrung«rc»h vr Schober, bei der zweite»: Herr Geh Regierung», rath Guniprectit. Beisitzer: Herren Biauereibesttzer Imhos au« Oder witz und Martini an« Erfurt au« den Arbeitgebern, Herren Iuliu« Claußner aus Chemnitz und Richard Kurzen au« Kauerndors au» den Arbeitnehmern. I. Der Brauereigehilse Otto Schweinitz hat sich am 2. Tccenibcr 1835 bei dem Betriebe der Brauerei von Joh. Nie. Stern Rwe. in Obcrrad bei Franks,irt a. M. eine Verbrühung de» rechten Fuße« und Unterschenkels zugezogen, welche die Abnahme des Fußes zur Folge gehabt hat. Die Section IX der Brauerei- und Mälzerei-Berus-genossenschast in deren Bezirk der oben- gedachte Betrieb gelegen ist, hat dem Schweinitz die volle Rente sür völlige ErwerbsunsShigkeit gewährt und die Koste» sür die Beschaffung eine» künstlichen Stiesel» zu übernehmen zugesagt, nachmal« auch den Betrag von 15 für einen solchen Sliesel bezahl», welcher nach AuS- sage de« Herrn vr. Bockenhemier in Frankfurt a. M. dem Zwecke vollständig entivrichk. Nachdem Schweinitz nach Rani-, Kreis Ziegeii- 1002 Die Bewegung in der Armee durch Abgang infolge Todesfalls, freiwilligen Abschiedes oder von Entlassung und Absetzung ergiebt folgende Ziffern. Seit 1. März 1886 kamen bei der Infanterie 374 Osficiere in Abgang. Davon waren 66 Todesfälle, 2? sreiwillige Rücktritte, 265 Verabschiedungen und 16 Sirasenilasftiiigen. Bei der Cavallerie wurde» 10 Todesfälle gemeldet, dazu kamen 83 Verabschiedungen, 29 freiwillige Rücktritte, 8 Gtrasentlassungen E>» Tragonerlicutenant mußte allgehen, weil — er ein Nachkomme Murat's war. Die Artillerie hatte 26 Todesfälle im OsficiereorpS. 12 sreiwillige Rückirilte und 63 Verabschiedungen. Beim Genie nahm nur eia Osficter den Abschied. 7 erhiellen ihn, 9 starben. Im ganzen Jahre blieben nur 2 Osficiere vor dem Feinde. Und BegrisfSmerkmal des „AuSstellenS der Schrift an einem dem Publikum zugängliche» Orte" sür gegeben. I» Folge der von dem Angeklagten namentlich wegen de» letzte» Puncles der Feststellung eingelegten Revision hat da» R-G. die landgerichtliche Entscheidung aufgehoben und de» Angeklagten frei- gesprochen. Es führt aus: Der 8 184 bei Strafgesetzbuches bedroht »nt Strafe nicht den Verfasser einer nnzüchligen Schrift, Ab- bildnng oder Darstellung, ebensowenig de., Besitz einer solchen - Sinnst rc., sonder» es erfordert neben der Unzüchi ikeit der Schrift rc. objectivein „Berka»sen, Bertheilen oder '"nsti.>es Verbreite», oder ein AuSstcllc» oder Anschlägen au Orten, welch« dem Publicuinzugänglichsind". Der Strafgrund der Strafbestimmung ist, derjenige,! Gefährdung der Sittlichkeit und Verletzung de» Scham- gesülils normal angelegter Personen entgeqenzulrcten, welche dadurch begründet wird, daß »nziictitiqe, d. h. da» Scham- und Sittlichkeit»- gkjuhl in geschlechtlicher Beziehung gröblich zu verletzen geeignete Schriften, Abbildmige» oder Darstellungen dem Publicum zugänglich ge macht werden, und zwar zugänglich gemacht in einer Weise, daß dadurch die Möglichkeit der ü enntnißnahme oder Wahrnehmung des unzüchtigen Inhalt« der Schrift, der unzüchtigen Abbildung oder Darstellung begründet wird. Al« die diese Zugänglichmachung enthaltende Thätigkeit bezeichnet das Gesetz im ersten Theil der Strafbestimmung daS Verbreiten der Schrift rc. und als Beispiele dieser Verbreitung das Berkausk» oder Bertheilen. Das Gesetz hat hiermit, abweichend von früheren partikularen Straf gesetzgebungen, davon abgesehen, schon die öffentliche Ankündigung einer bereit- erschienenen cder erst »och erscheinenden unzüchtigen Schrift zum Verkauf, oder deren ösfentlicbcü AuSbiclen oder Feilhaltrn ol de» Thalbestand erfüllend anzusehen; c» fordert vielmehr die substantielle Entäußerung, die Weitergabe der Schrift al» körperlichcn Gegenstand als denjenigen Act, dnrch welche» di« Kenntnißnahiiie de« imzüchligen Inhalt» sür den Empfänger und von diesem au» sür weitere Kreise unmittelbar ermöglicht wird, während alle, diese substantielle Weitergabe vorbereitenden Handlungen als straflose Vorbereitungen de« DelietS strafrechtlich außer Betracht zu bleiben haben. Hieran« ist zugleich ein Juterpretations- nioment für die Auslegung der weiteren Bestimmung zu entnehmen, welche neben dem Verbreiten da« A»«stellen oder Anthängrn al« den Thatbestand erfüllend bezeichnet. An» der Gleichstellung dieser Thäliakeil-acle mit dem Acte der Verbreitung, wie auch schon au« dem Wortlaute der Strasvorschrist, welche ein Au«stclle» rc. der unzückiliac» Schrift rc. fordert, ist zu folgern, daß auch sür den Begriff de« Au-stellenS oder A»-Hänge»s ein Zugänglich- machen der Schrift, und zwar de« unzüchtigen Inhalt« der Al«dann wurde zur Berathung der einmaligen Autgabe» übergegangen. Zunächst wurde , , ^ ^ zur Enigegennadmc der vertraulichen Mittheilungen der R-gierung I rück, den Pezirk der Sectio» Vlll, verzogen, hat die letztere die Für eine Subeommission eingesetzt, bestebend au« den Abgg^v. Maltzahn, j iorge sür Schweinitz übernommen. Derselbe hat sich nun eine» v. Bennigsen, v Hüne. Gras Behr, Schräder. Treiiision-lo« wurden di« Forderungen für „besondere Zulagen" <117,675 .Al) und „für Bekleidung und Ausrüstung der neu auszuftellendrn Truppentheile" <3,377.692 AI) bewilligt, bei dem Abschnitt „Garniionverwaltung-weien" wurde der Neubau etner Kaierne sür zwei Eisenbahnbataillone bei Berlin nach längerer Debatte einstimmig bewilligt, ebenso die Forderungen für Kafernen bauten in einer ganzen Reihe von Siädten, fast sämmtlich Lonle quenzen der Heere-verstärkung. Die sür Lasernen. Excercir- und Schießplätze bewilligte Summe beläuft sich auf 5 436,584 ^l Die Anforderung von 750,000 für rin Garnisonlozareth in Mainz wurde bi« zur Eiuholnag weiterer Au-kuasr zurückgestellt, ebenso die Anforderung „zur Steigerung der Operation», und Schlagsertigkeit de» Heere»", im Ganzen etwa 51 Millionen Mark, »«dann wurde die Generaldebatte über die Eisenbahnbauten eröffnet (36,314 000 Gegenüber einigen Bemerkungen der Abgg Hammacher und Schräder führte der Krieg-minister au«, daß r« ihm nicht möglich sei, die Po,l«rechtlichrn und finanziellen »esichtlpuncte voll zn würdige»; er Hab«Be Angelegenheit,ur vom imlitairischea Stondpunetr prüfen können künstlichen Fuß mit Stiesel ansertigen lassen und beansprucht von der Section VIII unter Bezugnahme aus die Zusage der Section IX den Kostenbetrag von 162^, während die Section Vlll den Anlpruch mit Rücksicht darauf, daß Schweinitz nur ein künstlicher Stiesel zugesagt worden ist. abgelehnt ha». Gleichzeitig hat auch die Sektion VHI aus Grund eine« ärztlichen Zengniffe« di« Rente Schweinitz'« vom 1. Januar d. I. ad aus die Hälfte herabgesetzt. Das Schiedsgericht bat zunächst den Emmand Beruiung»kläger«, daß die Seelion Vlll zur Herabsetzung der Rente nicht kompetent iet. weil der Unfall in, Bezirke der Section IX sich zugeirage» Hai, nicht sür begründet befunden, eine Entscheidung jedoch noch nicht erlhcilt. E- hat vielmehr da« persänliche Erscheinen Berusunq-klägcr« sür angemessen erachtet und denselben deshalb zu einem andrrweiten Termine mit der Androhung vorzuladen beschlossen, daß im Falle de« Nichlerichein«,« der von ihm aiigeiretene Nachwei« einer iniolq« de« gedachten Uniall« ringetretenen Verminderung seiner Arbeit» sähigkeit um mehr al» die Hälfte al» veriäumt und be». mißlungen werde erachtet werden. H. Der vierbrauereiaibeitrr Friedrich Probst io Langensalza hat Tonkin? Dort wurde Marineinsanlerie dccimirt. Hier ist nur I Schrift rc. sür einen nicht beschränkten Perlonenkrei» zu erfordern " " ist. Bei bildliche» Darstellungen, Plakaten, an welche bei Ausnahme des „AuSstellen« und Au«hänge»S" wohl zunächst gedacht worden ist, ist die Wahrnehmbarkeit der im Bilde unmittelbar verkörperte» und im Plakate durch Worte au-gedrücktc» Unzüchtigkeit durch die Thatsachc ichon begründet, daß Bild oder Plakat überhaupt den Blicken Anderer zugänglich gemacht ist. Deren AuSstellen oder Aus hängen enthält die Zugänglichmachung de« unzüchtigen Inhalt» in sich selbst. Ander« ist die« bei einer Dr » ckschrijt der hier fraglichen Art. Ein Zugänglich machen dessen, wa» hier die Unzüchligkeit begründet, und damit eine Gefährdung oder Verletzung von Sittlichleitt- und Schamgefühl wird erst vermittelt durch Darbietung der Möglich- keit, vom unzüchtigen Inhalte der Schrift Kenntniß zu nehmen. Diese Möglichkeit ist nicht vorhanden, wenn die Schrift nicht so, daß ihr Inhalt den Blicken Dritter zugänglich wird, sondern nur so aus- gestellt oder auSgelegt wird, daß der an sich unanstößige Titel, aber auch nur dieser allein dem Publicum ivahriiehmbar wird. Hierdurch wird nicht die Schrift al« solche, d. h. noch ihrem aa- siößigen Inhalle der allgemeinen Kennlnißnahmc zugänglich gemacht, vielmehr kann ein solche« AuSlegen nicht ander« beurtbeilt werden, a!« eine üssentltche Ankündigung de« Verkauf» der Schritt und als ei» össentliche« Feilbiete» derselben vom Landheere die Rede. Die Verabschiedungen trafen von allen Graden am stärksten die Hauptleute. E« erhiellen 205 ihren „blauen Brief", wie wir sagen würde». Die Majorsecke! Von den Major« kamen 108 zu jener Uebcrraschnng, vo» den Obersten und Oberstlieuienants 20, be ziehentlich 19. Die Obersten verloren 24 Kameraden durch Tod und Verab schiedung, außerdem noch 39. welche zu Brigadegenerale» ausrückten. Im Jahre 1870 dalirtca tl Division-general« - Paleule aus dem Vorjahre und 22 Brigadegencrals-Paleiite. „Figaro" beklagt wohl nicht mit Unrecht, daß so viele Ossiciere der Armee (ein Zehntel) vo» ihren Truppentheilen abcommandirt seien. Freilich verlausrbten wohl Alle gern Paris, wo Boulanger allein 16 Ordonnanzofficiere um sich habe, mit den Stabten der Provinz. Marine- * Wilhelmshaven, 27. April. Heute wurde die ge» sammle Tvrpedoslottille in Dienst gestellt, und zwar da« Flollillenschifj Aviso .Blitz" in Kiel, die l. nnd II. Torpedo- ^ Verlause, zu welchem, daml, dle Schrift ihrem Inhalte boolvivision aus der hiesigen kaiierlichcn Werst. Flotli-leiichcs I ^ anderen Personen zugänglich wird, erst noch eine weitere, vom »t der Jnspecteur de» Törpekowkse"», Corvcttencapitain j de« Au-legende» abhängige, diese Zugänglichmachung selbst vermittelnd- Handlung des Letzlere» hinzukommen muß. Ein solches bloße« Ankündige» oder Feilbieten ist, wie er wähnt, von» Gesetze nicht unter Strafe gestellt. Die Annahme, das Geietz wolle in 8 >84 Str.-G.-B. jede Handlung treffe», die über- baupl auj Zugänglich machung unzüchtiger Schriften sür da» Publicum hinaiiSlause, geht offenbar zu weit. Unter dem StMf- «?»W>>b.°»°,' P- e I KL.'L.-x^' TLLLL.'LL Tirpitz, Jlaaglientenant Lieutenant z. S. Brau», Flottillen- ingenicur Maschinen-Unlcringenicur Flügger, Flvtlillenzahl- »icistcr Iluterzahlincister Böhme. Der übrige Stab des! Flollilleuschisse« .Blitz" besteht cniS: Capital»-Lieutenanl ^ Heyn al» Com Mandant, Lieutenant z. S. Hobein erster Osfi- eier, Lieutenant z. S. Schmidt II., Unterlientenant» z. S. I Feilbietung. Und nur als solche stellt das AuSlegen de» Titel« eines DncheS sich dar. Ob von dessen Verfasser bekannt ist. daß er sich in Bezug auf das sexuelle Gebiet in höchst anstößiger Darstell»»gswene vergeht, hat mit der Frage, ob die concret vor liegende unzüchtige Schrift verbreite», ansgestellt oder auS- gchängt sei, schicchlerüiugs nichts zu thun. zusammen an»: dem Dwisionssabrzeng, T°rpedod.v,sio„öb°o. ^^„d- Thä.i^ei. bloßer Änk.i„digug?A',vreiiung °d.r Dl. DwistonScbes Capitainiiculeiiaiit Prinz Heinrich von - . - . . Preußen, zugleich Cominandant von D l, Lieutenant z. S. PelerS erster Osficier. Unterlientenant» z. S. Henning», Fromm, und den 6 Torpedobooten 8 25 bi» 8 30 Deren Commandanten sind: Lieutenant» z. S. Winkler. Frhr von Schimmelnia»», v. Klein, v. Krosigk, La»S. Nickel. Die II. Torpedobool-division besteht au» dem DivisivnSsahrzeug TorpekotivisionSboot D 2. DivisionSches Capitainlieukenaiit Wovny. zugleich Conimandcml vo» D 2. erster Oisioer, Lieutenant z. S. Schack, UnterlieulenanlS z. S. Riedel, Berninghau», und den Torpedoboote» 8 1 bis 8 6 mit den Commandanten: Lieutenant» z. S. Bachem, v. Colomb, von Dassel II., Grummer, Meißner, Vuchhvlz * Die Pforte hat den fremden Vertretungen in Kon- stantinopel durch Circularnole vom 3l. März d. I. an» gezeigt, daß denjenigen die Dardanellenstraße palsirendcn Fahrzeugen, welche durch Absenerung von Kanonenschüffen seilen- de» bei Lampsaki ankernden türkischen Station-schissr» zur Crsüllung der für die Dnrchsahrl erforderlichen Forma» litätrn (Vorweisung de» Kermans ober, sur Postschisse, Aus ziehen der reglementmäßigen Signale) angehalten werden, in * Leipzig» 25. April. (Die liebenden Brüder.) Jacob und Martin Decker aus Wille» »beim sind zwei Brüder, wie man sie nicht oft findet, denn sie baden sich nicht »ur lieb, sondern sie sind auch geneigt, Ungemach und Schmach für einander zu ertragen. Wenigste»« fand Jacob Gelegenheit, seine brüderliche Liebe in dieser Weise zu bethäugen, und man kann vom ellnschen Standpuncle au sast bedauern, daß ihm al« Belohnung hieriür nicht« weiter zu Theil geworden ist al« eine — Aesängnißstrafe. Und da- kam Io. Im Lctober 1885 wurde Martin zu einer viermonatigen Gesängnißstrase veruriheilt und erlangte sür einige Zeit Strasauischud. Nach Ab laut desselben verspürte er jedoch noch immer keine Lust, die goldene Frechen mit den dumpfen Kerkermauern in Eberbach zu vertauschen. Da kam nun plötzlich sein treuer Binder »nd erklärte sich bereit, die Straft sür ihn , abzubrvmmen". Marlin war vo» io großer Liebe nnd Treue gerührt und unternahm c« nicht, de» Vorschlag zurück- zuweisen, da er sich außer Stande sah, selbst in- Gesängniß zu pilgern. Er übrrgab daher dem Jacob die Legitimation-Urkunde,
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