ZierieOt« vle. II. ILainmer. SSO ein genügend großer Amtsgerichtsneuban errichten lassen, ohne daß das oben er- wähnte größere Wohngebäude abgebrochen werden müßte. Es könnte vielmehr als Dienstwohnung für den Lanvgerichtspräsidenten verwendet werden, wodurch gleichzeitig dem Bedürfnisse einer solchen Wohnung bei dem Mangel an geeigneten größeren Mietwohnungen in Freiberg entsprochen würde. Unter Hinzurechnung der Besitzveränderungsabgaben beziffert sich der Gesammt- aufwand auf rund 1 2 3 0 0 0 -F. Angesichts des sehr hohen Kostenaufwandes für das zu erwerbende Areal, beziehentlich mit den darauf befindlichen Gebäuden, hat es die Deputation für ihre Pflicht erachtet, allenthalben zu erörtern, ob nicht billigere und nicht minder zweckmäßigere Bauplätze in Freiberg gefunden werden können, die auch ihrer Lage nach nicht schon eine reichere architek tonische Ausführung der zu errichtenden Baulichkeiten unter Festhaltung der gegebenen Normativbestimmnngen erfordern, wie dies bei dem erwählten, in hervorragender Baulage befindlichen Bauplatze der Fall ist. Diese Grundstücke befinden sich ja in sehr zweckmäßiger Lage zu den jetzigen Justiz- bauten in Freiberg und sind mit Gebäuden bebaut, von denen aber das eine, eine Billa, später zur Dienstwohnung des LandgerichtSpräsidentcn benutzt werden soll. Wenn nun auch innerhalb der Stadt noch entsprechende Bauplätze zu billigem Preise zu haben sein würden, die in den letzten Jahren aber auch schon mit 6 „F pro Quadrat meter bezahlt werden, so ist gewiß anzuerkennen, daß derartig zweckmäßig gelegener Bau grund wie der angekaufte, der sich einschließlich der Gebäude auf ca. l 2 ^ pro Quadrat meter berechnet, den Vorzug vor jenen anderen verdient. Die Deputation beantragt,^ die Kammer wolle beschließen:^ für den Ankauf eines Bauplatzes in Freiberg 123 000 ^ zu bewilligen. Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Gerichts- und Gefangenhaus in Hohenstein-Ernstthal. Das Amtsgerichtsgebäude in Hohenstein-Ernstthal, das bis in die sechziger Jahre Privatgebäude war und dem Gastwirthschaftsbetriebe diente, entspricht in keiner Weise mehr seinem Zwecke. Die Geschäftsräume reichen nicht mehr aus. Sie sind zum Theil zu klein, im Parterre überdies kalt und feucht. Der Feuchtigkeit läßt sich auch trotz wiederholter Versuche nicht abhelfen, da die Parterreräume zu wenig über das Straßenniveau herausgehoben sind. Mehreren Arbeitszimmern fehlt das nöthige Tageslicht. Das Zimmer des Gerichtsvorstandes muß zugleich als Berathungszimmer benutzt werden. Die von den Gerichtsbefohlenen viel in An spruch genommene Gerichtsschreiberei ist mit zwei Beamten in einem kleinen ein- fenstrigen Raum untergebracht. Der unregelmäßig angelegte Korridor im ersten Stockwerke dient zugleich als Warteraum und ist nur schwach vom Tageslicht er hellt. Zimmer für Zeugen und Rechtsanwälte sind überhaupt nicht vorhanden. Die Treppe nach dem ersten Stockwerke ist viel zu schmal, die Abortanlage ganz ungenügend. Auch das Gefangenhaus genügt nicht dem Bedürfnisse. Es enthält nur zehn Zellen, die sämmtlich nach Norden gelegen sind und bei höherem Ge- fangenbestande — Mapimalbestand 3 0 Gefangene — zur ordnungsgemäßen Ver wahrung der Gefangenen nicht zureichen. Die Parterreräume können nur als Archiv verwendet werden, weil sie auch dumpfig und feucht sind. Bon der Wohn ung des Wachtmeisters befinden sich die Wohnstube und die Küche im Gerichts gebäude, während die Schlafränme theils im zweiten Stockwerke des Gefangen-