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Erhaltenswerte bürgerliche Baudenkmäler in Dresden Jahresgabe des Vereins für Geschichte Dresdens für seine Mitglieder
- Titel
- Erhaltenswerte bürgerliche Baudenkmäler in Dresden
- Untertitel
- Festschrift der II. Gemeinsamen Tagung für Denkmalpflege und Heimatschutz Dresden 1913
- Bandzählung
- 1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 1.B.5560
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id505888017-191300005
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id505888017-19130000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-505888017-19130000
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- Kunst
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Entwicklung der bürgerlichen Baukunst in Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftJahresgabe des Vereins für Geschichte Dresdens für seine ...
- BandErhaltenswerte bürgerliche Baudenkmäler in Dresden -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- RegisterVerzeichnis der Tafeln V
- RegisterLiteratur und Quellen VII
- KapitelEinführung 1
- KapitelDie Entwicklung der bürgerlichen Baukunst in Dresden 10
- KapitelDie Rathäuser der Alt- und Neustadt 17
- KapitelWohnhäuser aus der Zeit der Gotik und Früh-Renaissance 23
- KapitelDas Barockwohnhaus 32
- KapitelDie Bautätigkeit in der Neustadt nach dem großen Brande im Jahre ... 46
- KapitelDas bürgerliche Wohnhaus unter dem Einflusse der Palastbauten 53
- KapitelDas bürgerliche Landhaus 65
- KapitelLudwig Richters Geburtshaus 68
- KapitelSchlußbetrachtung 71
- AbbildungDas Rathaus der Altstadt. Erbaut von Knöffel I
- AbbildungDas Rathaus der Neustadt II
- AbbildungDas gotische Haus, Wilsdruffer Straße 2 III
- AbbildungHäuser Neumarkt 12 und Frauenstraße 14, Erker aus der Zeit der ... IV
- AbbildungHaus Schloßstraße 30 mit dem Fürstenerker V
- AbbildungDas Schönrock'sche Haus, Wilsdruffer Straße 14 VI
- AbbildungBarockhäuser, Große Brüdergasse 31 und 33 VII
- AbbildungHofbrunnen im Dinglingerhause, Frauenstraße 9 VIII
- AbbildungHaus am Jüdenhof 5. Erbaut von Pöppelmann IX
- AbbildungBarockhäuser, an der Frauenkirche 16 und 17 X
- AbbildungBlick in die Rampischestraße XI
- AbbildungBarockhaus, an der Kreuzkirche 2 XII
- AbbildungBarockhäuser am Eingange zur Großen Meißner Straße XIII
- AbbildungHäuser Königsstraße 1 und 3 XIV
- AbbildungHofbrunnen im Gräflich Hoym'schen Palais, Harmoniegebäude, ... XV
- AbbildungPalais de Saxe, Moritzstraße 1b. Erbaut von Georg Bähr XVI
- AbbildungBritish Hotel, Landhausstraße 6. Erbaut von George Bähr XVII
- AbbildungHaus am Neumarkt 10, Stadt Rom XVIII
- AbbildungLandhaus Antons an der Elbe XIX
- AbbildungLudwig Richters Geburtshaus, Gartenhaus Friedrichstraße 44 XX
- BandErhaltenswerte bürgerliche Baudenkmäler in Dresden -
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Die nächsten Jahrzehnte bringen unter dem Grafen Flemming, als Gouverneur der Festung Dresden, nur einige weitere Bestimmungen im Interesse der Feuersicherheit und zum Schutze der Nachbarn. Die Zulassung von Erkern, die meist aus Holz her- gestellt wurden, wird besonders geregelt. Erst unter dem Grasen lvackerbarth, dem Nachfolger Flemmings, treten wieder bedeutende Veränderungen ein. Das im Jahre 1718 eingerichtete tvberbauamt hatte ein neues Vaureglement für die Stadt Dresden aus gearbeitet. Es enthielt 45 Paragraphen und war außer für Neu- und Altdresden auch für die Vorstädte und Neu-Gstra gültig. In dieser neuen Bauordnung wird auf die Ausbildung der Schauseiten das größte Gewicht gelegt, wie die folgenden Be stimmungen zeigen. Bei der Darstellung des Aufrisses sind die angrenzenden Gebäude mit anzudeuten. An den breiteren Straßen, wie der pirnaischen, Schieß- und Rreuz- gasse, der Moritzstraße und dem Altmarkt, soll bei Erbauung der Häuser möglichst aus Symmetrie geachtet werden. Die Farbe des Putzes war ebenfalls genau vorgeschrieben. Durch die neu angeordnete Einschränkung der Dächer entwickelt sich jetzt das Mansardedach. In der Stadt waren damals außer dem Erdgeschoß drei, in den Vor städten nur zwei Geschosse zulässig. In den Vorstädten waren die Dachstuben verboten, weshalb sich hier noch lange Zeit das Satteldach erhielt. Lin weiteres Baureglement wurde im Jahre 1736 unter Friedrich August II. für die Vorstädte Dresdens aufgestellt. Hierin werden zum ersten Male bestimmte Haus höhen vorgeschrieben, und zwar an freien Plätzen und breiten Straßen 28 Ellen 2 Zoll (15,dl m), an mittelbreiten Straßen 26 Ellen 10 Zoll (14,96 m) und an den schmalen Gassen nur 23 Ellen 11 Zoll (13,29 rn) bis zum Dachfirst. Die Stockwerke sollten „proportionierlich" eingeteilt, und Höhenunterschiede möglichst in den unteren Geschossen ausgeglichen werden. Auch die Firsten waren in gleicher Höhe zu halten, wobei der Ausgleich verschieden tiefer Dächer aus der Rückseite der Gebäude stattfinden konnte. Die Schauseiten sollten gleich durchgängig symmetrisch durchgebildet sein, Erker dursten nicht angeordnet werden. Beide Lauregulative, vom Jahre 1720 und vom Jahre 1736, blieben bis zum Jahre 1827 in Kraft. An ihre Stelle trat daraus die Allgemeine Bauordnung der Residenzstadt Dresden. 13
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