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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1888
- Erscheinungsdatum
- 1888-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-188801143
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18880114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18880114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1888
- Monat1888-01
- Tag1888-01-14
- Monat1888-01
- Jahr1888
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1888
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Zweite Leilage rinn Leimiger Tageblatt und Anzeiger. 14. Sonnabend den 14. Januar 1888. 82. Jahrgang. 4 I. » ll it. M in ia «r. -f. ide IS. ad. rsi. rl». >» - 47. inst. IN. Lust al» trei. mps. ahn» Ubr. aus e l. 5^ I Hr>. sskad. ,1»-. Vas bürgerliche Gesetzbuch. * Nachdem wir gestern ausführlich die Darlegungen deS dem Entwurf deS bürgerlichen Gesetzbuchs bei- gefügten BegleilberichtS wievcrgegeben haben, welche sich aus daS ElnsührungSgesetz und die infolge der Regelung teS JnimobiliarsachenrechiS erforderliche Grundbuchorduung be ziehen, laste» wir im Nachstehenden die Erörterungen folgen, welche sich mit der Zwangsvollstreckung indaS un bewegliche Vermögen, mit dem Verfahren in den Angelegenheiten der nichlstreikigen Gerichts barkeit, mit de» Aenderungen und Ergänzungen der NeichS-Proceßordnung und der ReichS- ConcurSordnung, mit der besonderen Erbfolge in die ländlichen Grundstücke, mit den Vorschriften über daS internationale Privatrecht und mit der Frage deS Erlöstes von allgemeine» Vorschriften über die zeitliche Collifion der Gesetze beschäftigen: Die Lwilproccßordnang enthält nur wenige and dürstlge Vor schriften über die Zwangsvollstreckung i» daß unbeweg liche Vermögen, während sie die Zwangsvollstreckung in das übrige Vermögen sowohl in formeller als materieller Hinsicht mit geringen Ausnahmen erschöpfend geregelt hat. Der Grund jener Uuvollsländigkcit liegt darin, Sah die Verschiedenheit des im Deulichw Reich geltenden materiellen Iinmobiliarsachcnrechl- der einheitlichen Gestaltung der Zwangsvollstreckung in daS unbewegliche Vermög-n kaum zu be.vältigrnde Hindernisse bereitete. Der vorstellende Grund wird i» t der Einführung des bürgerlichen Gesetzbuches sich erledigen und damit als im höchsten Matze sachdienlich sich ergeben, die in der Eiv lvrocißordnitng sich findende Lücke durch eia besonderes Reichs- gesetz über die Zwangsvollstreckung i» daS unbewegliche Vermögen anözusüllca. DicS tritt vm so deutlicher hervor, a!S einigen sachenrechtlichen Vorschriften dcS Eniwurss deS bürgerlichen Gesetzbuches, woraus auch in einigen Roten zum Text dcS Eiiliouri» hingem eien ist, die Vorauc-s.tzuug zu Gruiide liegt, datz iür dir Vollstreckung in daS unbewegliche Vermögen ge- wisse Rechtsnormen gellen. ES war ia Frage gekommen, ob cS nicht ratusam sei, die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, soweit diesen Borlchriftca eia nialericll- reibllichcr Cuarakter beiwohnte, entsprechend dem von dem Redaclor tcs Sachenrechts ausgrarbeiioien SachenrecktS-Eniwurse in den Ent- wurs des bürgerlichen G- setz! uches auszunehmen. Aber der Gedanke niutzle ousqegeben weröcu, weil der bezeichuete Weg eine aus prak- ljchen G.üiiben nißüche und auch schwer durchsührbare Trennung der materiell-rechtlichen und sormell-rechtliche» Rechtsnormen erheischt, bei einer ebenlo wichtigen als schwierigen Materie durch Zer>vl»ieruug der gesetzlichen Vorschriften die llcbeisjchtlichkeit und Verständlichkeit dis gellenden Nech's stört und besten praktische Handhabung in be denklicher Ke sc erschwert. Die Verthcilung der Rechtsnormen in per schiedene Gesetze sieht auch nicht im Einklänge mit dem von den modernen sogenannten Sr.bhastationSgeietzen befolgten und dem von der Civilprocetzordnung in Ansehung der Zwangsvollsir-ckung ia das bewegliche Vermögen einaehalleuen Systeme. Nicht unerwähnt darf bleiben, bah die Erlassung eines besonderen ReichSgesekeZ über die Zwangsvollstreckung in daS unbewegliche Vermögen iusoser» nicht unwesentlich erleichtert ist, als derartige Gesetze jüngst in Preuße» Bayern und Sachsen erlassen sind, Gesetze, welche in den Haupt, sachliche» Grundsätzen sowohl unter sich, alS mit den einschlagenden Vorschriften des Entwurfs des bürgerlichen Gesetzbuches harmonire» und nach zuverlässige» Nachrichten in der Praxis sich als wohlthätig erwiesen imben. Die Ausarbeüung des Eniwurss eine- RcichS- gesctzeS über die Zwang, volliircckuiig in das unbewegliche Vermöge» ist von dem Redaclor veS Sachenrechts bereit- in Angriff genommen. a»i die ZivaiigSvollstricknng in da- unbewegliche Vermöge» sich beziehende» niaieri.llrcchllnhen Vorschriften, welche der daS «achea recht :ii»sasi'»de Entwurf dieses Redactors enthalten hat und von deren Berathung auS dem obige» Grunde abgesehen ist, werden, soweit sie nicht nach dem vorliegenden Entwurf des bürgerliche» Gesetzbuches z» ändern oder auszugeben sind, in jenem neuen Ent Wurf ihre Stelle finden. Das Bersahren in den Angelegenheiten der nicht streitigen Gerichtsbarkeit bildet Mindestens in seinem volle» Umfange au und für sich keinen Gegenstand des materiellen bürgcr IiLen Recht-, ES hat daher in dein vorliegenden Entwurf nur in loser» eine Regelung crsahren, als cS mit materiellen Rechtsnormen in eine,» „ichl zu lösenden Zusammenhang steht, wie j. B. bei den Vorschriften über Errichtung der restaniente und bei einer Gruppe von Vorschriften, welch» die Ebeschlietzung. daS VormilndichaftSwejen und die behördliche Miiwnkuiig in Eibjchailsjällen beireffen. Zm Uebrigen wird also die gestern ermähnte Grundduchordnung autzer Betracht gelassen, in Anlehnng deS V-rsahren- in Angelegenheiten der nichislreilige» Gerichtsbarkeit laS Landesrecht maßgebend bleiben Allein eS fragt sich jrdoch, ob nicht der Einheitlichkeit dci materiellen RcchiS eine gewisse Gefahr drohe, wenn nicht in der fraglichen Beziehung noch eiivaS weler gegangen w.rde. Ins» besondere möchte cS sich zur Abwendung jener Geiahr empfehle», im Kege der RcichSgcsitzqebung einbeiiliche Vorschriften zu erlasten über die örtliche Zuständigkeit der Behörden, über die Zulässigkeit der Abänderung der Beringungen, Beschlüsse und Entscheidungen, deren Zustellung, Wi.k'samkeit, Anirchtung »nd Rechtskraft. Vorschriften dieser Art eignen sich wegen ihres sorliiell-rechtlichen Charakters und weil sie mit den cw lproceßrechistchen Normen verwand! sind, eben- sowenig wie die Letzteren zur Ausnahme in daS bürgerliche Gesetz, buch. Betreffend die ErnnLbuchjachen, so hat der vo» dem Sie dacior des Sachenrechts vorgelegte Entwurf der Grundbuch ordiiung daS Erforderliche vorgesehen. Aulangcnd die Bor,»und- schaftsiachen und die sonstigen daS sdamiüenreäir betreffenden L» gelegenheitcn, so hat der Ncdoclor deS FamilieurrchlS einen sehr a»S sührlichcn Eulwuis eine- NeichSgesetzcS über daS Verfahren in solchen Sachen unter Beifügung vo» Motiven zur Vorlage gebracht. Mil der Lommission davon auSgrgange», daß die reichsgeletzliche Rege, lung aus dasjenige z» beschranken sei, was unerläßlich ericheint, nm der gedachten Geiahr vorzubeugen, wird der von dem Rcdactvr des FamilienrcchlS vorgelegte Entwurf in nickt unerdeblichem Maße zu vcrcinsachcn und in der vereinsachien Gestalt auf die noch übrigen Exirajudicialsachen, namentlich die Nachlaßsachen, auszudchnen lei» wobei auch die Berücksichtigung der Gruudbuchiache» nicht auSgeichtoffen wäre. Die Commission hat beschlossen, daß in der hieran- sich er gebenden Weise der >u Rede stehende Gegenstand bei Berathung der erwähnten Entwürse zu erledigen sei. I» Folge der Emsühruag de- bürgerlichen Gesetzbuches werden verschiedene Aciidcrunge n und Ergänzungen der Reichs Ctvilproceßordnung und der NeichS-ConcurSordnniig unerläßlich, sei eS, »:» da- i» den beiden Proeeßordnungen enthaliene materielle Proceßrech» oder auch diele oder jene Procedurnormcn in- den «inschlagenoen Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches in den er forderlichen Einklang zu bringen, sei es zur Hebung von Zweifeln, iawiesern gewisse Vorfchrlsteii der Prozeßordnungen als durch das bürgerliche Gesitzbuch ausgehobe > oder geändert anznseheu seien, sei es endlich zur Beseitigung von Rnvollständigkeiten, welche wegen der bisherigen Verschiedenheit des materiellen Privaircchts bei Ausstellung der Piocebordnungea Mitunter sich als unvermeidlich ergaben So enthält, um nur ein wichtiges Beispiel zu «»wähne» die Concursordniing seine zureichenden Vorschriften über den Umfang der Immobiliarmasse sowie de» Umsang und die Rangordnung der au- der Jmmobiliarmaffe zu berichtigenden An spruche, verweist in dieser Hinsicht vielmehr ans die Reichegesetze und die vorzugsweise in Betracht kommenden LandeSgrsctz«. (A. 3S der Loncureordnung.) D>e dessallsiqe Unvollstäudigkeit der LoncurS- orbnung beruht aus demselben Grunde, welcher bei Ausstellung der Lid lpioceßorduung von der vollständigen Regelung der Zwaogs- vollslrrcknnq in da« nubewegllcke Vermöge» abgehaltro bot. — Die nach dem Borstebende» ersvrderliche» Aenderangea and Ergänzungen der beiden Proeeßordnungen sind zu einem kleine» Dbeile in de» rorliegenden Entwurf selbst ausgenommen, die meiste» ober dem Enttührllngsgeietzr bezw. in Ansehung der vorerwäditeu Unvollständig keit der LnncurSordaung dem Gesetz» über die Zwangsvollstreckung m das »»bewegliche Vermögen Vorbehalte», züel« derselben >cdoch in Noten zum Texte de» Entwurfs, »ft unter grnaurr Bezeichnung ihres Inhalts, bereits angrkündigt. Ob es ober nickt angemeffener sei, ans Anlaß der Eillsührui'» des bürgerlichen Gesetzbuchs die beide» Proeeßordaunge» oder auch noch das emr oder andere Reichsgesetz, »sbesondere da» Gesetz über die Beurk«»bii,g des Personenstandes and die Eheschließung vom 6. Februar 1875 etner vollständige» Re»isi«o oud neuen Redaclio» zu unterziehe», danüber möchte erst d«su»dea werden können wen» der J-ihdlt d s bürgerlichen Gesetzb >ch:S estgullrg jesljteht. A« nicht gerinne »chck^eit iß »er in her »«mre» Zckt u»d «O »H »N — Ev «« «. A«, M»««K Name des OrtS » 3. 4. b. 5. ?. 8. S. 10. 11. fach erörterten reichSgesetzlicheu Regelung der besonderen Erb- olge ia die landwirthscholtlichea Grundstücke bei- zumcssen. Die Commission ist nach sorgfältiger Prüfung dcS in Betracht kommenden, in reichstem Maß« ihr zugänglich gewordenen Materials zu der Ucberzeugnng gelangt, daß eS unstatthaft ist, für da? ganze Gebiet des Reichs im Wege der Reichsgeietzgebuug eine besondere Erbfolge i» die laudwirthschaftlichcn Grundstücke eia- zusühren. Es gicbt ohne Zweifel und, wie allgemein anerkannt wird, im Tcuiichen Reich »ichi wenige Gebiete, für welche ein olches Gesetz nicht paßt. Ist dies richtig, so kann das fragliche Grutz auch nur für bestimmte Gebiete de- Reichs erlassen werden, die Bezeichnung dieser Gebiete aber wegen Verschiedenheit der, - - , maßgebenden, der Prüfung durch die Organe der NcichSgefttzgebuiig 1 Leipzig. Postamt 1, ich mehr oder weniger entziehenden Verhältnisse nur auf dem Wege der LoadeSgejetzgebiing eriolgen. Reich-gesetzlich kann unter den obwaltende» Umständen die Ausstellung der betreffenden erbrechtliche» Norme» «ur unvollkommen und namentlich mit dem Vorbehalte bewirkt werden, daß dieselben nur dann und insoweit Anwendung finden, als deren Geltung für daS ganze Gebiet oder gewisse Ge- bietslheile eines Bundesstaate- durch LandeSgesetz bestimmt wird, wobei zugleich der LandeSgesetzgebuuq noch die Besugniß gewählt bleiben muß, die eine oder andere Rechtsnorm zn modisiciren oder von der Anwendung anszillchließen. Nach diesem Staudpuncte gehören die in Frage kommenren reichSgesetzlicheu Rechtsnormen systematisch nicht ia daS bürgerliche Gesetzbuch, sondern in das Eilisührungs- skjetz. DaS letztere wird daher besondere NechlSnormen über die Eibsolge in die landwirtdschastlichea Grundstücke mit der Vorschrift eulhalten, daß bteselbea nur für die Gedreie in Kraft treten, sür welche ihre Geltung durch die LandeSgesetzgebung bestimmt werde. Sollte eS gleichwohl aus anderen Gründe» deu Vorzug verdienen, über jenen systematischen Grund hinwegzuseheu und die gedachten Rechtsnormen dem bürgerlichen Gcsetzbnche selbst mit den geeigneten Borbehalien für die LandeSgesetze, namentlich etwa mit dem Bor- behalte einzuverleibrn, daß der Landeegesetzgebung überlasten bleibe, die Geltung derselben sür dar ganze Staatsgebiet oder einige Dbeile dcS letzteren auSzuschließen, so würde nichts entgcge»stehen, die Bor- jchriften aus dem EinsührungSgesetze zu eutseraen und am Schluffe des bürgerlichen Geletzbuch- eiuzustellen, so daß sie ia paffender Werse den letzten Ablchnitt d»S da- Erbrecht enthaltenden TheilS deS Geletzbuchs bilden würden. Hervorzuheben ist noch, daß der Entwurf Vorschriften über daS iaternalionale Privatrecht nicht ausgenommen hat. Die Lommission erachtete eS sür zweiselhasl. ob Vorschriften dieser Art zur Aufnahme in daS bürgerliche Gesetzbuch sich eignen; sie glaubte sich deS Unheils hierüber, weil die Entscheidung zu nicht geringem Dbeile von politischen Erwägungen abdänge, cnthalien zu muffen. Gleichwohl sind von der Loinuiilsio» Vorschriften, welcke dns internationale Pnvairecht betreffen, bcralhen und sestgestellt. Ueber diese von der Lomniissioa beschlossenen, aus 26 Paragraphen bestehenden, in einer besonderen Beilage beigesügten Vorschriften wird die Entscheidung anheimgl stellt, ob sie dem Ennvnrse elnzuver» leiden seieu ober nicht, und ob sie im letzteren Falle auch bei der Publikation deS Eniwurss von der Veröffentlichung auSzuschließen wären. Der Ealwurs wird an keiner Stelle einer Aendcrnng be dürfen, wenn daS Gesetzbuch Vorschriften über daS internationale Privatrecht nicht enthalten soll. Möchte aber die Eiiilckeivuna dahin auSjallen, daß der Entwurs durch Ausnahme solcher Vorschriften zu ergänzen sei, so würden die von der Eommi sion beschlossenen Bor- schrisien, ohne daß der Entwnrs auch in diesem Falle einer Corrrctur bedürfte, am Schlüsse dcS Entwurfs ausgenommen werden könne». Vorschriften über die zeitliche Collision der Gesetze sind lm Entwürfe übergangen, weil nach der Ansicht der Eommissioa allgemeine Vorschriften solcher Art sich kaum anlstellen lassen, indem vielmehr bei jedem neuen Gesetz concret geprüft werde» muß, ob und inwieweit ibm nach seinem Gehalte und nach der erkennbaren Absicht dcS Gesetzgeber» rückwirkende Kraft oder Wiiksimkett sür die bestehenden ober »och schwebenden Rechi-vcrvältuisie be>zumeffe» sei. Wie eS in dieser Beziehung mit dem bürgerliche» Gesitzouche sich scrhalte, wird daS LinlührungSgesetz in umsaffender Weise bestimmen. Seine de-sallsige» Boi schrisien können übrigen- sür die Auslegung und Anwendung anderer RcichSgcsetz: unter Umständen von nicht geringem Belange werden. Am Schluffe seines Berichtes stellt eS der Vorsitzende der uebersicht Aber de» Umfang de- PäckeretverkehrS während der Weihnachtszeit 1887 und 188« vom 12. bis einschließlich den 27. Deccnidcr bei den Postansialten in Städten mit mehr als 50,000 Einwohnern. Gesammtstückzahl der Packele 18«? > 1886 Im » Jahre 1W7 mehr weniger sind ausgrgebti, 1687 I8«6 Don der nebenstehenden Gesammtzahl im Jahre 1867 mehr weniger sind eiagegangeu 1887 ! 1886 im Jahre 188? webe ^ «esizer Lelpzig-Couaewitz . Leipzig Eutritzsch. . Leipzig-Gohlis . . Leipzlg-Lindenau. . Leipzig-Neuschöneleld Leipzig-Plagwitz. . Leipz>g-Reud,itz . Z Leipzig-LchSaefeld . Leipzig-Stötteritz. . LeipzigLho»berg . Summa für Leipzig , , Chemnitz i,S., Postamt 1. - - 3. « «3. - » 4 Themnitz-Gabkenz . . . 81353 71439 9914 ^ «1353 71439 I 2236 3588 223« 3588 39620 31,58 8462 s 5'. 1371 1820 1371 1820 14415 11.543 2872 14415 11543 496 852 196 852 11901 1028, 1620 11901 1028, 433 697 433 «97 165 126 39 1(ü 126 . 8 1.» 8 15 6032 4832 1200 6032 1«32 252 356 w* 356 87l3 7R!l 1352 8713 736, 320 536 320 5,36 6399 5558 841 6399 5558 i 1.'.3 253 153 253 > 53 3 49 4 — d'1 49, 93728 78934 14794 — — 3936 16975 — — 4914 3.70 1144 49,4 3770 168 360 168 360 1620 1252 368 697 539 8« 240 42 69 2248 1685 563 1203 962 87 282 53 101 7401 5317 2084 3522 2554 361 1095 162 227Z' 4946 1251 2724 21.50 271 588 155 162 > 3420 2842 578 I,V9 1532 194 427 103 107 33« >3 32974 839 27774 28248 583 1431 410 703 6032 5442 590 5t »45 18« 509 157 405 572 291 281 307 ,35 28 76 1» 23 347 225 122 145 lOi! 15 56 8 '» » 1850 1249 601 756 533 165 255 »8 5,7 329542 280023 ^ 49519 ! 2178, >5 187921j 112S4 3V4I3 > «613 10353 65561 51356 14205 2701« 21902 2528 78,3 908 1425 3912 3480 432 3912 .4180 141 190 l 11 190 1930 61 1l386 «8 544 — i!«:ro 61 l 1386 - 68 11445 9,03 2342 11445 9103 > 399 660 399 660 747 532 215 259 182 46 1«I 22 »6 83.,95 S17S l 658-57 8832 17738 ! - l 44564 1531 3i>0.,3 2359 9914 6462 2872 1620 39 1200 1352 — 841 4 — 1141 — 158 i — ! 241 l — 96«! — 571 — 157: — — ! 474 408- — 172 39 223 9372« 3036 923 44 104.. 34 «879 litt» '"22 I Ni 1731 VI 6039 145 579 2i» 265 1» 202 1094 U7 7«93t> 1697., 713 723: 181 L'.63> 870 I:>g. 426 1310 320 4726 72^ 397 104 >56 5,3 N9 34 7i6 14791 210 322 1116 677 421 1313 182 109 83 378 30386^ 474 Summa für Chemnitz . . Tie fettgedruckten Zahle» stad die BerkehrSergebniffe sür den 26. und 37. December. mehr: oil«! 29914 432 — 544 2312 77! — 8511 — 1N707 4681 38543 1620 92I02I , 20060! 4«« 24 3903 t 1«44 29454 «388 35^1 8Ü 9089 1S8 298t »4l 647S> 922? Commission zur AuSardcilung de« bürgerlichen Gesetzbuches I sich unimvdeln lasten, ,e nach Bedürfniß und Zweckmäßig- dem Reichskanzler anbeim, den Entwurs VeS Ges.tzbncheS — I k"t- Wa« wollen di« Ezcchcn. waS wollen dle Deutschen? waS inzwischen bereit» geschehen — an den BundeSralh zu I D" Czcchcn wollen die Ueberorbnung m einem sctbslftändigen leiten, teffen ferneren Beschlüssen eS. wie eS in rem Berichte I Böhmen (StaalSrecht, LandeSautonomie). Die I-eißt, entsprechen wliere, wenn dieser Entwurf nicht allein I daS Nebeneinander in rer österreichischen den einzelnen Bundesregierungen zur Piüstiiig und Ausstellung I Plovin; Böhmen, die dem SlaatSinteresie. da» eine cinbetl- etwaiger Erlnnerungen milgelhcilt, sondern auch, um I liche Verwaltung gebieterisch verlangt, l>ck> genau so unler- Ai,sichle,, weiterer Kreise über den Entwurs zu erfahren, durch I j>.'»rd."en habe, wie alle übrigen dem Reiche en,verlebten die Presi: mit einer geeigneten Aufforderung z»r Krftik ver öffentlicht würde. Die neuen Versöhnungoverhaudlungeu in Minen. * Die Provinz Böhmen ist wieder einmal in de» Vorder grund dcS politischen Interesses in Oesterreich gerückt. Am 22. Januar trete» die Vertrauensmänner der Deutschen Vöbmcns zu einer Vollversammlung in Prag zusammen. E» wird ihnen daS Material der btShcr gesükrlen und noch nicht abgebrochen gewesenen VersländiguiigSverbanvlungc» zwischen den Beauftragten der Tculschen und der Czechen vorgelegl werde». Die Sachlage ist durchaus nicht verwickelt. Ver ständigung-Verhandlungen können nur unter der Garantie der Staatsgewalt nach Anschauung aller Deutschen zu einem ge deihliche» Ende geführt werden, glcichgiltig, welchen Name» die Regierung führe. Gras Taaffe erklärte aber unverhohlen und wiederholt, daß ibn der innere Streit in Böhmen nicht direct berühre, daß eS Sacke der beiden Nationen sei. einen Ausgleich zu siuden. Ta ober mit der Regelung der Dmge in Böhmen ein wesentliches SkaatSinlercffe sür Oesterreich Provinzen. Während die Czechen im ganze» Lande daS Recht beanspruchen, daß czrchisch verhandelt werde bei allen Ge richten und Behörden, selbst in den rein deutschen Bezirken, und während sie diese Forderung mit dem Hinweis aus die distorische Einheit des Lanke- Böhmen moliviren. wollen die Deutschen eine solche historische Einheit nicht anerlciine» und verlangen eine administralive Trennung der Vcr- waltungS- und Gericbtsbezirke in Böhmen !n ein rein czechischeü und deutsche» Gebiet, eine Trennung, Vie nur mit geringe» Schwierigkeiten durchzusühreu wäre. Daneben beharren die Deutschen aus der Forderung der Staatssprache. Diese Forderung darf auch in Böbme» nicht durchlöchert werden; nach der Lage der Sache kann sich nur die deutsche Sprache al» Staatssprache ciiipsehlen, einmal als Cullurspracbe von großem Einfluß, al» überlieferte StaalSsprach: sür Oesterreich und dann als Sprache deS an Kopsen wie au Bedeutung reichsten Stammes in Oesterreich. In der österreichischen ReichShälsle zählen die Deutschen über 8 Millionen, eine Kopfzahl, welcher auch der nach den Tonischen verbreitetste Stamm, der czecbische, mit seinen 5 Millionen Köpfen nickt gleichkomml. Da« leitende nngarische Organ, der »Pestcr Lloyd", bespricht diese Vclhältniffe und kommt zu dem Schluffe: .Unter solchen Nmstänben ist e» wobl kaum am Platze, den bevorstehenden Verhandlungen — voran» verbunden ist. so werken di? deutschen Vertrauensmänner un zweifelhaft-»ns ihrem Verlangen von der Garantieleistung I gesetzt, tag dieselbe» überhaupt zu Stande kommen — Hoffnung« durch die Staatsgewalt bestehen. Gras Taaffe hat nun a» I froh entgegenzusehen. Wir sehen den Verlaus der Angelegenheit den Oberst-Landmarschall Fürsten Georg Lodkcwitz nochmals die Anregung ergehen lassen» nicht die Verhandlungen mit den Telegirten der Deutschen neu aufzunehinen, — sie waren, wie gesagt, »icht abgebrochen — sondern die Dcrband- luugen zu beschleunigen. Statthalter Baron KrauS war kürzlich in Wie»; offenbar ist er die Mittel« bereit« voran«: die beiderseitigen Vertrauensmänner werden sich am grünen Tisch versammeln, sie werden ihre Programme und Forderungen präcisiren, vielleicht wirb über dieselben auch kiScuttrt werden, aber nachgcben wird kaum eine der beiden Parleien. Und so wird man schließlich unversöhnt, wie man gekommen, wohl auch anSeinandergehcn. Da« Eine aber ist Person, »uv zwar eine höchst unglücklich gewählte; denn I sicher: daS Scheitern dieser Verhandlungen wirb kw Zustände gegen den Laro» Kcauö herrscht unverändert daS tiefste I i» Böhmen >n hohem Grade verschlininicni, die Gegensätze Mißtrauen der deutschen Kreise vor. Wie sich wohl (Aras I »och verschärfen und die Basis zertrümmern, auf welcher »ran Taaffe eine Verständigung der Nationen ohne Garantie der I sich in Zukunft vielleicht einigen könnte." Staatsgewalt denken mag? Wie er nur die Deutschen für I DaS ungarische Blatt hat Recht damit, wenn cS daS so vertrauenSfctig halten kann, daß sie aus etwaige m, heutigen I Scheitern der Verhandlungen voraussagt, aber das Blatt Zeitpunkte gegeben- ^,nd morgen w.derruscne czecknsche Der- > «„„t ven Schuldigen nicht, der d,e Verständigung vcrhim sprechungen bin den Schutz ihrer Nationatität, den Schutz deS StaalStirlereffe» in Oesterreich aus die Dauer gewahrt erachten mögen. Sie müßten nicht nur die Ersadrungen der Lande- geschickte, sie müßte» auch die vielen trüben Erfahrungen der letzten Jahrzehnte gänzlich mißachten, wollten sie sich aul solche in Wolken schwebende Verhandlungen einlaffen. Ten Czechen natürlich ist die Znrückbailung der Staatsgewalt willkommen, sür sie ist die Frage, vie geschlichtet werden soll, ein Lande»- intereffe des Königreich» Bödmen, nicht rin SlaatSinlereffe des Reichs. Nie aber wird es zu einer wirklichen Verständi gung in Böhmen kommen, wenn diese Provinz al» losgelöst au» dem Bereiche der Ausgaben Le» Staate« betrachtet wird. D>e Opposition der DeulsLen in Böhmen wird steigen, wenn die Regierung sich nicht rückhaltlos zu dem Grundsatz bekennt Böhmen emr Provinz de» Reiche«. Selbstmord kann man dert: daS ist die Regierung, die daS Deuischlbum ,» Bödmen den Czecken prriSzugrben begonnen bat, die damit de» Reichs bau zur Zerrüttung gebracht hat und welche die Pflicht hätte, jetzt noch ein Nebeneinander der Nationen mit beißem Be mühen zu fördern, diese Pflicht zu 'bun aber verabsäumt. So bleibt die Wunde im StaatSlürprr Oesterreich offen erhalten Aus Rußland. * lieber die Lage ia Russisch-Polen schreibt man der ..Natwnal-Zeitung" von der Weichsel, 9. Januar: Dir Berllälluisi« ,« Königreich Polen liegen sehr trübe. Witth'chaftlich «kennt man dos jüngst noch so ansblühendr Land kaum wieder. Der Unternehmnagsgrtst stockt, der Lrebi» zieht sich zurück, die Gülerpreiie find ia großen Proportionen gesallea. Wo von den Deutschen nickt verlangen, and ein selbstständiges I man h-nhört, nnr bittere Klagen. Die Mo-touer Partei, weicher Böhmen wäre, ohne jede phrasenhaft« vedeulung gesagt, der I di« vlüthe de« Weichselg-bieie- ein D,ra im Auge ist. kann zusrieden materielle und der Moralische Untergang de« Deütschthum» in I >"»- - Du d-sL» «rncht, Ormvw." Aber w,e mau hier ganz genau Ptzbmt» ist vortheil ansgebliedrn. den sich die Moskauer ES tst naentti» merkwürdig daß Gr-s Taaffe die eiasaebe ^ Ram.rn.. Kleide.'-« E Gegen,atz.,chke.t zwischen Deut'cken und Czechen durch Dele.I,^ ^er Zar ,ft ein «rrrlam-r H-rr. D. F,r°nzm,n.s-.r von airten-Verhandlungen ub«, drücken zu ioauen glaubt. I W,sch»e«,b«1, »e,ß. »ntz ,kn n^w sicherer m der Gun» des ttaren Bmdrlt sich um voll«, und »utzl etwa u« Partmnterefiev, I hüft, «l» mm, er dem KruMmns»« oder dem verkehrsminister hier und da ein paar Millionen abstreicht; er kann dabei ganz sicher aut die Uaterslützang de« Zaren rechnen. Dobel wird durch eia Zusammenwirken von verseylier äußerer, innerer und wirthschaftlicher Politik die Eleuerttast de« Reiche« ans da- Schwerste getroffen und da« Nationalvermögen ist in raschem Sinken. Das Budget des Herrn von Wischaegradski, welches sür 1888 ein Jahr ohne Deficit auSrechnct. erregt daher nur Spott und Achselzucken. Was die militairische Lag« in dem Weichsrlgebiet ketriffl. so ist sie im Ganzen die. wie seit zehn Jahren, nur die Cavallerie an der Grenze ist erheblich verstärkt und die Truppen habe» einen erdichte» Bestand. Aeuherlich wenigstens hat sich nicht viel verändert. Dagegen ist die Sprache der Osficiere eine sehr kriegerische, wenn man sie hört, wäre der Krieg gewiss. Von einem Angriffskrieg ist allerdings dabei keine Rede. Daß man mit den in litalrischcn Kräften keinen Einsall in Deutschland machen kann, darüber hrerschci, keine Illusionen und auch darüber nicht, daß rin Cavalleneetnbruch höchsten« eine zeitweilige Etörnng mit sich bringen könnte. DaS Gebiet links der Weichsel gilt auch sür den KriegSsall al-S ausgegelien. Man will den Feind in dem FestungSbezirk er warten. Aber eS beginnen sich jetzt allerhand Bedenken zu melden; man ist doch zweiselhaft, ob die Befestigungen den neuen artilleristischen ZerstörnngSwoffen gewachsen sein werden, man fürchtet, sich ..verbaut" zu baden, gerade wie die Franzosen an ihrer Grenze. Leisten die Festungen nicht, waS man von ihnen erwartet bat, — so hört man behauvlen — so wäre die ganze Truppenausstellung in Polen eia verfehltes Unternehmen. Sie würde die russische Macht gerade da zum Schlagen bringen, wo sie am schwächsten und wo ihre Gegner am stärksten sind — an der Grenze! Denn daß man den deutschen Massrn nich'S Acbnlicheö enlgegeoslellen kann, darüber täuscht man sich doch nicht Dagegen hat man aus den VorNfeil des Hereia- jiehenS deS Gegners in die univirthbarrn Gebiete verzichtet! Einen militairischeu oder politischen Gedanken von nachhaltigem Werth kann Niemand au« der jetzigen militainicheo und po!i- liichen Gestaltung heravslesen; so begegnet man denn auch aus Schritt und Tritt unlösbaren Widersprüchen. W-r greisen nicht an, heiß» es, aber eö girl-t doch Krieg Wie der Krieg zu Stande kommen soll, wenn zusälliz Keiner angreift, darüber setzt sich dies« militairische Logik hinweg. In der nationalvolnlschen Partei waren die Hoffnungen aus einen Zusammenstoß zwischen Deutschland und Rußland sehr hoch gestiegen, bis in den November hinein. Da kam die Nachrichi von der Zarenreise nach Berlin und erhellte mit einem Mal die Lage. Man erkannte, daß der Zar, sür daS Schicksal seines Reiche» und seiner Dynastie besorgt, Bedenken trug, den entscheidenden Schritt zu thun. der ihn von den benachbarten Monarchien trennen und ihn den von ihm bisher mühselig nn Zaume gehaltenen Parteien überant worten mußte. Darin sehen die gut unterrichteten Polen die Be deutung der Zarenreise und der Veröffentlichung der gesälschten De peschen. Ueber die Art, wie diese Depeschen zusammengekommen sind, werden ln diesen Kreisen die tollsten Geschichten verbreitet, die sich der Wiedergabe entziehen, aber beweisen, wie scharssichiig man die Be deutung diese» ZwischensalleS für die Aushebung der Spannung zwischen Berlin und Petersburg beurtdeilt. Der allgemeine Wunsch Aller, die etwa» zu verlieren baden, ist nnch Beruhigung und Ver besserung der inneren Zustände, von oben bis Uttlen geht durch das ganze Laad ein Alle« ansreffeuder Pessimismus. *Zu den baltischen Verhältnissen wird der .Kölnischen Zeitung" au« Riga. 7. Januar, geschrieben: Während die Gouverneure von Kur- uudE st bland, welche sich zui Berathung über nichtige baltische Angelegenheiten mehrere Wochen in Delersviirg ausqehalieu ha ten, bereits nach Mitau de.cw. Revat zurückgetkdn sind, weilt der livläudische Gouverneur Smowjew noch immer in der Hauvlstodt. wo er den Ministerien eine ganze Reibe von Geictzentwürien und VeiwaltungSuiaßregeln, die mit d.m dcuische» und prviestanu cheu Weie» der baliiicken Provinzen vusräame» sollen, uuterbreilet bat. Von dem wichltgsten dieser Vorschläge, zeitweilig eine» ivcneralgouv rueur mit außer- orbenllicheu Vollmachten in Liv-, Efth- »nd Kurland einzuietzeu, ist bereits an dieser Stelle die ReS« gewesen. Nicht weniger wichtig und auherord.uUich hrt'vhsich ist der au maßgebender Soll« bosälliq «li'gknommenc Vorschlag, dem Minister deS Innern da« Recht emzuräumeu, von sich aus ohne irgendwelche Unter suchung jeden lutherische» Prediger, der im Verdacht steht, der Leelknsäiigercl der griechi chen Popen -iitgkgrnzunnrken. ad- setzcn und verbanne» zu können. Im D!i»ls>er-llon»IS hat sich gegen oieieu unerhörten Bo.ichlag, a» deu auch nur zu denken »och vor Jahresfrist Niemand rmgesallM wäre, nur nn Möglich dieses
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