. Nönig 6^ Ebhardt, Hannover. K rankenkaffen B uchführung. lgentur für wachsen und Thüringen bei L. G. Mylius, Leipzig. HIu der Einführung de» Urankenkaffen-Gesetze» im Jahr« s88tz ist die Gallu»'sche Urankenkaffen - Buchführung meisten Raffen eingeführl worden. Ihre Brauchbarkeit ist allseitig anerkannt, (vergl. tVödtk«, Uommentar de» Ges., 2. Aust., vr. HLpe, da» Urankenkaffen - Recht etc.) Nachdem nun durch Bunde»rath»-Beschluß ein neue» Formular der Berichterstattung für kenkaffen vorgeschrieben und di« hohen Staat»regierung«n weiter« Vorschriften hierüber haben, ist die Gallu»'sch« Buchführung daraufhin vom Verfasser einer eingehenden unterzogen worden, so daß die Formulare derselben auch den neuesten behördlichen »gen auf da» Genaueste entsprechen, wa» wir den vielen Jntereffenten hiermit zur bringen. Im Weiteren verweisen wir auf den Prospekt, welcher durch unsere sämmtlichen Herren und auch direkt bezogen werden kann. Den Fabrikkaffen bringen wir gleichzeitig unser« allseitig al» praktisch anerkannte kohnbuchführung hlende Erinnerung. Dieselbe, bepehend au» zwei Büchern, dem eigentlichen kohi.i'uch ItWLshnnachwcisung-t'uch, ergiebt in einfachster Weise sowohl die für den Betrieb nSthigcn wie sie auch besonder» ermSglicht, di« am Schluffe de» Jahre» für di« Berufs ist zu leistend« tohnnachweisung mit leichter Müh« herzustellen. Muster, sowohl der Urankenkaffen- al» auch der Lohnbücher, stehen auf Verlangen zur Verfügung. Hannover, November l887. Hochachtungsvoll I. L. König 6c Lbhardt. Indem mir p»m bevorstehenden Jahre»»«chiel un» anch mit «nseren Übrigen anerkannt soliden Fabrikaten von SeschStt^stchern besten» empfohlen halten, bitten mir nm recht baldig» Lrtheiinn, der m>» gktigst ^»gedachten Lnftrll-e, nm allen billige« wiinschen betreff der kieftrzei» thnniichst gerecht «erde« ;« kdnnen.