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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1891
- Erscheinungsdatum
- 1891-05-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189105226
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18910522
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18910522
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1891
- Monat1891-05
- Tag1891-05-22
- Monat1891-05
- Jahr1891
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1891
- Autor
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Kr-ortüm uni LrprLitioa JohanueSgasje 8. Sprrchknndrn -rr Nrdarlioll Vormittags 10—13 Ubr. Nachmittag- b— 6 Uhr. tzttr die Nittk^ade ernflklandrkr Manujcrivte «acht stch die diedLcno« :„chl vcrdiubtich. S««ah»e »er für »te nächstfolgende Nn««er »efttmmten Inserate an Wochentagen bis 3 Uvr Nachmittags, anSoun- »iid Festtagen früh bis' ,v Uhr. In dt» Filialrn snr Ins.-Ännatimr: Ott« Klemm's Lortim. iAifre» Hahn), Universitütsstraße 1« Louis Lösche» KaHarinenstr. 14, pari. und KSntg-platz 7, nur bis '/,3 Uhr. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. MbomaemeRtAßdreiD vierteljährlich 4»/, Mk. in Mt-Leipziq, incl. Bringerloha ö Mk., durch Li« Post bezogen 6 Mk. Einzeln« Nru. 30 PH Belegter,cp tar 10 Pf. Gebühren für Extrabeilage» sin Toaebtatt-Format gefalzt) ohne Postbesörderung 60 Mk^ Mit Postbesordermtg 70 Ml. Inserate K gespaltene Petitzekle SS Pf. Grober« Schriften laut aas. PreiSverzeichaih. ToüellLrischer u. Ziffernsatz nach HSHrrm Larss Arrlamen unter dem NedactionSstrich dt« tzyespalt. Zeile üOPt.» vor den Famtlteuualbrichte» die Sgespaltea« Zeile 40 Pf. Inserate sind stet- au die Expedition za senden. — Rabatt wird nicht gegeben. Zahlung praennineoancko oder durch Post« uach nähme. ^ m. Freitag den 22. Mai 18Sl. 85. Zahrgmg. Amtliche Bekannlmachnngen. Lekanntmachung, betteffend die Zulassung von Verlanssvermtttleni in drr städtische» Martthavc. Indem wir nachstehend die Bedingungen für die Zulassung von Berkaufsvermitilern in der am 27. dieses Monats z» eröffnenden städtischen Markthalle bekannt geben, bemerken wir über die Stellung und Thatigkeit der Berlaussvermittler noch folgendes: Tie Aufgabe derselben soll hauptsächlich dann bestehen, dost sie im Auftrag« und für Rechnung von Producente» und Händlern, welche den hiesigen Lcbensmittelmcirkt beschicken, Waarcn in der Markthalle in gröberen Posten freihändig oder im Wege der Be» steigern»» verkaufen. Die Verkaussvermittler sind von uns zum Betriebe der erwähnten Vermittlungsgeschäfte in der Markthalle ermächtigt, aber weder ver eidigt noch üdertiaupt städtische Beamte. Ihr Geschäftsbetrieb ist an die erwähnten Bedingungen und die sonstigen etwa noch zu erlassenden Vorschrislen gebunden. Die in 8- 1 unter a der Bedingungen bczeichnete Contion dient in erster Linie zu Sicherstcllnng der MietbSanspriiche der Stadt. Bis auf Weiteres sind nur zwei Verkaussvermittler zugclassen und zwar die Herren -oh» Schcllong und Bruno von Haustein. Dieselben benutzen zu ihren Geschäften die ihnen miethweise überlassenen Comptoirs und Lagerräume in der Markthalle. Leipzig, am 17. Mai 1891. Ter Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Lindner. Bedingungen für die Zulassung der städtischen Berkaussvermittler für den tSroszhandel in der städtische» Markthalle zu Leipzig (nur verbindlich zwischen der Stadtgcmeinde Leipzig einerseits und den Berkaussvermittler!, andererseits). Ms städtische Berkaussvermittler für den Großhandel der Markt halle werden Personen in beschränkter Zahl unter folgenden Be- dingungen zugelassen. 8. 1. Der Verkaufsvermittler verpflichtet sich: a. eine Caution von 10 00» .öl bei der Depositencasie des Raths der Stadt Leipzig zu hinterlcaen, welche zur Sicherheit für die pünktliche Erfüllung der seitens des BcrkaufSvermittlers der Stadtgemcinve gegenüber cingegangenen Verpflichtungen haften. Sofern die «tadtgemeinde wegen ihrer Ansprüche befriedigt ist, kann dieselbe, wenn sie es für angemessen er achtet, Ansprüchen Dritter an» dieser Caution Genüge leisten: b. für die lieber! assung der zum Geschäftsbetriebe erforder lichen Räume einen Micthsbctrag laut besonderen Vertrages zu zahlen; v. aus Verlangen */«"/» Provision des buchmäßig ermittelten Umsatzes, deren Leistung bis auf Weiteres nicht gefordert wird, jedoch für später Vorbehalten bleibt, zu zahlen; L. kaitsmünnische Bücher zu führen und jederzeit die von der Verwaltung verlangte wahrheitsgetreue Auskunft, unter Vor legung der Bücher und Corrcspondenz, zu geben: L die an ihn zum Verkauf eingehenden Maaren ohne Verzug in Empfang zu nehmen und auf ihre Qualität zu prüfen; L den Einsender unter allen Umständen umgehend voin Eingang und Befund zu benachrichtigen: x. den Verkauf möglichst schnell zu bewirken und unmittelbar nach demselben die Sendung mit dem Einsender abzurechnen und zu begleichen; h. keinen Detailverkauf in den Geschäftsräumen der Verkaufs- Vermittler zu betreiben; l. das Maximum der VerkanssprovisionssStze der Verwaltung nntziitheilcn und außer denselben keine Gebühren irgend welcher Art lauster baaren Auslagen), weder vom Verkäufer noch vom Käufer, zu erheben, es sei denn, daß er mit dem betreffenden Committenten in dieser Beziehung ein besonderes Abkomme» getroffen hätte; ü. olle Verordnungen und Anordnungen der Behörden und der Verwaltung der Markthalle zu befolgen; I. für peinlichste Sauberkeit in den Geschäftsräumen zu sorgen; m. bei der Auswahl und der Annahme des Arbeitcrpersvnals mit der nöthigeu Vorsicht zu Werke zu gehen; n. der Verwaltung gewissenhaft die erzielten Preise für die Ver- iverihung im amtlichen Marktberichte anzugcbcn; o. keine von den amtlichen Marktpreisnotirmigen abweichenden Berichte zu veröffentlichen; I>. sich nur des Titels: „Städtischer Berkaussvermittler" ohne jeden weiteren Zusatz zu bedienen. 8. 2. Den städtischen Berkaufsvermittlern ist gestattet, in den ihnen überwiesenen Geschäftsräumen die ihnen zum Verkauf übersandten oder eingelieferten Lebensmittel in Engrosvosten zu ver steigern, deren Minimalniengen die Markthallen-Jnspcction fest- stellt und veröffentlicht. Ferner wird bestimmt: a. in benachbarten Bersteigrrungsständen dürfen nicht gleichzeitig zwei Versteigerungen stattfinden. Die Inhaber haben sich daher über die Auclionszeit vor der Bekanntmachung der Auktion zu einigen, oder, wo die Einigung nicht stattsand, die Ent scheidung der Inspektion der Markthalle einzuholen; ä. die Versteigerungen sind in geeigneter Weise rechtzeitig bekannt zu machen. Der Beginn ist durch ein Glocken zeichen onznzeigen; e. die usanccinäßige Besichtigung der Waore ist den Kauf lustigen vor Beginn der angezeigten Versteigerung gestattet; ck. über die Versteigerung ist von dem Berkaussvermittler ein Buch zu führen, aus welchem Name und Wohnort des Eigentbümers der versteigerten Maare, Tag ihres Angangs, Gattung und Menge der Post, Stunde der Versteigerung, der erzielte Preis und Namen und Wohnung des Käusers zu ersehen ist; s. der Berkaussvermittler darf die Waarrnposten mit einer Mindestforderung eiujctzen und dieselben nur dann znrück- ziehen, wenn sich kein Käufer dazu findet; 5. die Versteigerung eines WaarenpostenS beginnt durch Ausruf unter möglichst genauer Bezeichnung der Meng« oder des Gewichts und der Qualität der Maare; ff. der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf des Höchst gebots. Bei Doppelgeboten entscheid-t der Berkaussvermittler ' oder dessen Vertreter; ü. dem Meistbietenden ist sofort eine Notiz zu Übergeben, welche den Namen des VerkanfsvermilllerS, das Datum, die Nummer des Postens, die Bezeichnung der Maar« uach Art und Menge und den Preis enthält; l. falls der Meistbietende die gekaufte Waarr nicht pünktlich ab- nimmt, oder nicht genügende Anzahlung erlegt, ist der Bn- kaus-vermittler berechtigt, die Waarc für Rechnung und Gefahr des Säufers anfs Neue zu versteigern, und haftet der Letzter« für etwaigen MindererlSS unter Verzicht ans etwaigen Mehrerlös. Die Abnahme der Waare Hot innerhalb zwei Stunden nach beendeter Versteigerung stattzufiuden; andernfalls wird dieselbe für Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert, degichmigSwekse verkauft. k. Reclamationen sind nur bezüglich erheblicher Differenzen in der etwa angegebenen Menge und Stückzahl und dem Be funde zulässig und können nur berücksichtigt werden, wenn sie entweder bei der Uebcruahme oder unmittelbar nach der selben angebracht werden. Im Streitfälle entscheidet die In- spection der Markthalle; l. wer die Versteigerung durch Lärmen, Streit oder Zwischen- rufe stört, wird durch die AussichtSbeamtrn aus dem Ver- steigerungslocal entfernt; m. diese Vorschriften sind für alle städtischen Berkanfsvermittler verbindlich. Ihre Verletzung berechtigt die Marklhallen- vcrwaltttiig, die Versteigerungen dem Bcireffenden zu unter sagen. 8- 3. Der Verkaufsvermittler darf außerhalb der Markthalle Geschäfte nicht machen, darf auch an einem am Platze bestehenden Handels- geschäste als Inhaber oder Mitinhaber oder Angestellter nicht bethciligt sein. 8. 4. Tie all 1a erwädnie Cauiion wird in Werthpapierrn hinterlegt, über deren Zulässigkeit der Rath der Stadt Leipzig zu entscheiden hat. Falls der Berkaussvermittler seinen dnrch den Vertrag und durch diese demselben beigefugten Bedingungen gegen die Stadt- gcincindc übernommenen Zahlungsverpflichtungen nicht pünctlich nach kommt, so ist der Rath der Stadt Leipzig befugt, ohne Weiteres den Betrag aus der Caution zu entnehmen, bezw. Effecten in Höhe der Forderung durch einen Makler zum TageScours versilbern zu lassen. In jedem Falle hat der Berkaussvermittler die angegriffene Caution innerhalb 8 Tagen nach erhaltener Aufforderung wieder auf die Höhe von 10000 ^ zu ergänzen. Die Caution wird erst orct Monate nach etwaigem Ausscheiden des Vcrkaufsvermittlers au denselben zurückgezahlt, falls bis dahin keine Ansprüche an dieselbe geltend gemacht worden sind. 8. 5. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen berechtigt den Rath der Stadt Leipzig, jederzeit den Geschäftsbetrieb zu untersagen und die Geschäftsräume einzuziehen. Auch steht dem Rache der Stadt Leipzig frei, sofern nach dessen pflichtmäßigem Ermessen der Geschäftsbetrieb eines Verkaufsver mittlers der Entwickelung des Markthallenverkehrs schädigend ent- gegenwirkt, die Einstellung seines Geschäftsbetriebs und die Nück- gewähr der Geschäftsräume mit 4 Wochen Frist zn fordern. 8. 6. Diese vorstehenden Zulaffungsbcdingungen treten am Tage der Eröffnung der Markthalle in Kraft. Etwaige Abänderungen bleiben Vorbehalten. Gesunde» oder als herrenlos nngemeldet resp. abgegeben worden in der Zeit vom 1. bis 15. Mai 1891 folgende, znni Theil vermulhlich auch von früheren Diebstählen hcrrührcnde Gegenstände: eine silberne Tauienuhr, eine alte silberne Hcrrcnuhr. eine goldene Brache, 2 goldene und ein ucustlberucr Klemmer, 4 verschiedene Brillen, eiu goldener Herren ring (bereits in den ersten Tage» des April gefunden), ein silberner Armreif, 3 verschiedene Corallen-Armbänder, Geld- betrage von 20 .L, 2 mal 10 5 .Xt 2 ^ und Porte monnaies mit 14 50 /H, 5 .öi 75 5 .»e 12 3 82 und init geringeren Beträgen, ein Fächer, ein kleiner Dolch, ein Revolver, ein Cigarren-Etui, 2 Leihhaus- scheine, 8 Choralbüchcr, 2 einzelne Glacehandschuhe, 2 Paar schwarze und ein Paar gelbbraune dergl., eine schwarze Weste, 3 neue Strohhüte, ein Spazierstock, mehrere Schirme, ein Stück rothgestrcistc Leinwand, div. Möbclverpackungsmaterial, eine sogen. Stechkarre, rin Kinder-Spielwagen, eine Wagen- kapsel, eine große btaugestrichene Wagen-Stemmteiste, eine Echrotleiter, ei» Block Blei, eine Anzahl Schlüssel und endlich eine gröbere Quantität Rindfleisch. Die unbekannten Etgenthümer dieser Gegenstände werden hier durch ausgcsordert, sich zur Empfangnahme derselben in unserem Commiffariat rechtzeitig zu melden, andernfalls darüber »ach tz. 239 des B. G.-B. anderweit verfügt werden wird. Gleichzeitig fordern wir auch Diejenigen, welche vom Januar bis mit April vor. Jahres Fundgcgenstände bei uns abgegeben baden, aus, diese Gegenstände zuruckzufordern, andernfalls auch hierüber den Rechten geinäß verfügt werden wird. Leipzig, Len 16. Mai >891. Taa Polizei-Amt der Stadt Leipzig. In Stellvertretung: vr. Schmid. Ml. Lekanntmachung. Nach 8- 17 der Kirchenvorstands, und Synodalordnung hat im Mai d. I. die Hälfte der Mitglieder des hiesigen Kirchenvorstandes auszuscheiden. Es sind dies die Herren Comptoirist Carl Hart mann, Steuerinspektor a. D. Louis Kreutzer, Kürschner Eduard Meißner. Professor Ilr. Rudolph Seydcl. Die Ausscheidcnden sind wieder wählbar. Tic Wahl wird am Trinitatisfeste, Sonntag, den 24. Mai, von Vorm. 11 bis Nachm. 1 Uhr in der Sakristei der Kirche stattsinden und hat durch persönlich abzugebend« Stimmzettel zu geschehen, was den in die Wahlliste eingetragenen Stimmberechtigtcu init der Bitte »m zahlreiche Beibringung an der Wahl hiermit bekannt gemacht wird, zugleich unter Hinweis darauf, daß nach dem Gesetze alle stimmberechtigten Gemenideglicder wählbar sind, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, und daß dieWablcr ihr Augenmerk auf Männer von gutem Rufe, bewährtem christliche» Linnc, kirchlicher Einsicht und Ersahrung zu richten haben. Leipzig.Gohlis, am 16. Mai 189l. Drr Wahlausschuß. vr. W. Scydel Pastor, Vorsitzender. Lkitwniitiukeliiiiiff Sonnabend, den 23. Mai. von Vormittags 10 Uhr an soll im Geschäftszimmer des Proviant-Amtes Leipzig, Pleißcnburg, Thuruchaus, 2. Stock 1 Partie RoggenNeie und üehrmrhl öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung ver- steigert werden. Leipzig, den 17. Mai 1891. Köntgl. Proviant-Amt. Lekanntmachung. Die Lieferung und spätere Verlegung der Fußböden für das neue Schulgebäude (amerikanische Kiefer pitck piue) soll in öffentlicher Ausschreibung vergeben werden. Tie Bedingungen, Berzeichniffe und Kosten-Anschlags-Auszüg« u. s. w. sind im Stadtbanamt einzusehen, können auch gegen Er- ieguug von 1,50 ^l (bezw. zuzüglich 20 ^ Porto) von dort bezogen werden. Anbietungen sind verschlossen und mit entspreü>ender Aufschrift versehen bis Freitag, den 5. Juni d. Js., Vormittags ll Uhr, auf dem Stadtbanamt einzurrichen. Die Zuschlagsfrist wird auf 8 Tage festgesetzt. Es bleibt ausdrücklich Vorbehalten, auch sämmtliche Anbietungen abzu lehnen. Jena, den 19. Mat 1891. Ter Schul»orftand. Bürgermeister Singer. W. Lekanntmachung, die Auüloosuiig Leipziger Stadtschuldschrine betr. Die Ausloosiing von 13 200 -/L Capital der Anleihe vom 2. Januar 1865 (Theater-Anleihe), von 4l 000 Capital der Anleihe vom 4. September 1876 und von 47 700 Capital der Anleihe vom 15. Mai 1884 soll den 20. dieses Monats Vormittags 10 Uhr im Rathhause, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 13, öffentlich erfolgen. Leipzig, den 19. Mai 1891. Ter Rath der Stadt Leipzig. I)r. Georgi. C. Schulze. Die Lage in Serbien. Die blutigen Kämpfe bei Gelegenheit der gewaltsamen Entfernung der Königin-Mutter Dialalie aus Belgrad sind beklagenswertst, die Maßregel selbst aber war »olbwendig für das Land. Der maßlose Ebrgci^ und die Herrschsucht dieser Frau staben schweres Unglück über Serbien gebracht; sie war die Urheberin dcS Krieges gegen Bulgarien im Jahre 1885, und hauptsächlich dieser Krwg hat Serbien so voll ständig außer Rand und Band gebracht, daß König Milan eS vorzog, zu Gunsten seines Sohnes astzudankcn. Man sucht die Sache jetzt so darzustcllcn, als ob die Liebe der Königin zu ihrem Sohne der Beweggrund ibrer tbörichten Handlungsweise gewesen sei, man vergißt aber dabei, daß sie im Jabre 1889 diesen Sobn auS Serbien entführt hatte und ihn der väterlichen Gewalt zu entziehen suchte, um ihn um Werkzeuge ihrer ZukunftSpläne zu machen. Ihre lusweisimg aus Wiesbaden machte einen Strich durch diese Rechnung. Später machte sich Milan zum Herrn der Lage, indem er seinem Sohne die Krone anssctzte, aber die Fäden der Leitung in der Hand behielt. Das erregte den Widerstand der Königin und nun entwickelte sich der unleid liche Zustand, daß lRilan und Natalie sich den Einfluß auf den jungen König und auf die Regentschaft gegenseitig streitig machten. DaS war aus die Dauer itninöglich, und die Regentschaft entschloß sich zu dem Schritt, welcher daS Königspaar bis zur Großjährigkeit deS Königs auS Serbien verbannt. Milan sab die Nothwcndigkeit dieses Schrittes ein und reiste von Belgrad ab; seine geschiedene Gemahlin glaubte aber jetzt die Zeit gekommen, nm die Herrschaft über Serbien an sich zu reißen und die Regentschaft zum Werk zeuge ibrer Pläne zu machen. DaS wäre vielleicht gegangen, wenn Rußland hinter ihr gestanden hätte; da aber Rußland in dem Kampf der geschiedenen Ehegatten um den bestim menden Einfluß in Serbien neutral blieb, so war die Sache der Königin Natalie aussichtslos, sie war von den Ent schlüssen der Regentschaft abhängig und mußte sich fügen oder die Folgen tragen. Sic bat das Letztere gctban und dadurch die Schuld für daS durch ihren Eigensinn vergossene Blut aus sich geladen. Die Regierung konnte gewiß geschickter zu Werke geben und dadurch daS geschehene Unheil verhüten, aber durch die Ungeschicklichkeit der Regierung wird die Königin von ihrer Schuld nickt frei; sie ist die eigentliche Urheberin der Ereignisse vom 18. Mai; sie mußte den Anordnungen der Regierung Folge leisten und ihre Wünsche und Hoff nungen auf die Zeit nach erlangter Großjährigkeit ihres Sohnes vertagen. Was hat sie jetzt durch ihre Hartnäckigkeit erreicht? Sie hat Berwirrung in Serbien angerichtet, das Ministerium ist erschüttert, die Parteileidenschasten sind erregt, die Autorität der Regentschaft hat gelitten, die Armee ist durch die Ereignisse vom 18. Mai in Mitleidenschaft gezogen, es wird längerer Zeit bedürfen, bis die Ruhe wiederhergcstellt ist und die Folgen der Handlungsweise der Königin-Äkntter überwunden sind, aber der Gewinn wird nicht auf ihrer Seite sein. Wenn die ruhige Ueberlegnng über Berblendnng und Leidenschaft die Oberhand gewonnen bat, wird man sich in Belgrad sagen, daß die Regentschaft die fernere Anwesenheit der ränkesüchtigen Königin-Mutter m Belgrad im Interesse der Aufrechthailung von Ruhe und Ordnung nicht dulden konnte, und daß der König keinen anderen Einflüssen ausgesetzt werden dürfe, als sie durch das seiner Thronbesteigung voran gehende Ucbcreüikoinmcil mit dem König Milan sestgestcllt worden waren. Das ist der Sachverhalt, wie er klar zu Tage liegt und nur durch Leidenschaft verdunkelt werden kann. Daß der ohnehin nicht allzu feste Ban des Königreichs Serbien durch solche Streitigkeiten und Kämpfe erschüttert wird, daß Ministerium und selbst Regentschaft dadurch ins Schwanken gerathen, kann daran nichts ändern. Wenn wegen der Vor gänge vom 18. Mai in Belgrad eine Revolution ausbricht, welche daS vor zwei Jahren aufgericktcte künstliche Gebäude über den Haufen wirst, dann ist dafür nickt die Ungeschick lichkeit der Regierung verantwortlich, sondern die Unhaltbar keit der Zustände. Mord und Revolution sind aus der Balkanhalbinscl an der Tagesordnung. In Serbien endete Michael Obrcnowitsch durch Mord, in Rumänien wurde Fürst Kusa vom Thron gestoßen, in Bulgarien gab eine Verschwörung den Anstoß zur Abdankung des Fürsten Alexander und in Griechenland mußte König Otto nach langer Regierung abdankcn. Die Entwickelung der Balkan- staatcn ist noch in den Anfangsstadicn begriffen. Ver änderungen kann jeder Dag bringen; diese Lage der Dinge wird durch die Launen einer hcrrschsüchtigcn Frau weder ver schärft, noch gemäßigt; die Zustände in Serbien erscheinen schon seit geraumer Zeit unhaltbar, und wenn der König großjährig ist. werden sic nicht anders sein. Dann wird der fetzt ruhende Kampf zwischen dem geschiedenen KönigSpaar erst in seiner ganzen Heftigkeit entbrennen und daS Land wird die Beute von Ränken und Leidenschaften sein wie nie zuvor. Deshalb war eS ein ganz unverantwortliches Be ginnen des Königs Milan, die Verwirrung, deren er selbst nicht Herr zu werden vermochte, ans die Schulter» cincö Knaben zu wälzen und Serbien der Regierung von Männern zu übergeben, über deren Beruf zur Leitung des StaatS- wcscnS die Meinungen getheilt sind. Die Königin Natalie hat die heutige Lage Serbiens ver schuldet. aber sic wäre dazu nicht im Stande gewesen, wenn König Milan ein Mann wäre. Leider verdient er diese Be zeichnung nicht, denn er hat weder seine Fra», »och die Parteien zu leiten vermocht, und zwar nicht deshalb, weil eS ihm an Fähigkeit dazu fehlte, sondern weil er die ibm verliehenen Gaben durch Mangel an Selbstbeherrschung nicht zur Geltung zu bringen vermochte. Tic Wciber- herrschasl hat den Ländern, in welche» sie bestand, niemals zum Segen gereicht, natürlich Ausnahmen abgerechnet, wie Maria Theresia und Elisabeth von England, im Alter thum Scmiramis; aber besonders War der Einfluß deS weiblichen Regiments verderblich, wenn di« Wirksamkeit dcö eigentlich zur Herrschaft berufenen ManneS dadurch lahm gelegt wurde, wie in Frankreich unter Katharina von McdiciS und unter der Pompadour und Maintenon. Königin Natalie scheint sich die russischen Kaiserinnen zuin Muster genommen zu haben, ohne die Möglichkeit, eine ähn liche Rolle zu spielen. Als sie im Jahre 1885 zum -Kriege gegen Bulgarien trieb, schwebte ihr Wohl eine neue Auflage dcö Krieges von 1876 vor, durch den bekanntlich der nach- herige russisch-türkische Krieg eingcleitet wurde, und sie glaubte durch kräftige Unterstützung der russischen Absichten sich den Anspruch aus nachberige bedeutende Machterweitcrung Serbiens zu sichern. Durch den schweren Mißerfolg der serbischen Waffen erlahmte sofort daS Interesse Rußlands au dem Unternehmen, das vielleicht bei siegreichem Borgeheu Serbiens eine entgegengesetzte Wendung genommen hätte. Wie Weh der Königin Natalie die damalige Niederlage Serbiens gethan bat, gab sie noch bei ihrer gewaltsamen Entfernung aus Belgrad zu erkennen, indem sie den Soldaten, welche sie zur Abreise »öthigten, zuricf: „Sehr tapfere Soldaten! Eine schwache Frau ist nicht Slivnica!" BeiSlivnica sind allerdings die stolzen Hoffnungen Derer zu Grabe getragen worden, welche auf Wiederherstellung dcS bei Kosiowa im Jahre 1389 untergegangenen Serbenreiches hofften. Ueber- baupt sind GroßmachtSträume in keinem Lande weniger am Platze als auf der Balkanhalbinsel. Die beiden Großmächte, welche über dieZukunsl dcrBalkanhalbinscl zu entscheiden haben, sind Rußland und Oesterreich-Ungarn. Deshalb kommt auch Das, was daü „Wiener Fremdenblatt* über die Entfernung der Königin Natalie auS Serbien sagt, weit mehr in Betracht, als die Ansschrcitungcn der Belgrader Bevölkerung. DaS „Frcmdcnblalt" sagt: Die Beilegung de« Streites ist ein Gewinn für die Rnkc des Landes trotz der Folgen, welche die Ereignisse vom 18. Mai für einzelne Personen haben. * Leipzig, 22. Mai. * Se. Majestät der Kaiser und König weilte auch am Mittwoch noch zur Jagd in Schlobitten und gedachte sich am Donnerstag zu Wage» nach Prökclwiy zu begeben, um sich dort gleichfalls zur Abhaltung von Jagden mehrere Tage aus- zuhaltcn. Die Rückkehr nach Potsdam dürste vorauöstchllich kaum vor dem 25. d. M. erfolgen. * AuS Berlin wird dem „Hamburger Corrcspondcnt" berichtet: „Die englische Zeitung „Trust," schreibt, der Kaiser habe die Absicht gehegt, mit einem Gefolge von 70 Personen in England cinzutreffen, sei aber darauf aufmerksam gemacht worden, daß es für die Königin von England sehr unbcguciu sein würde, für eine so unerwartet große Zahl von Gasteu stilterkommcn zu finden; der Kaiser sei deshalb gebeten worden, sich nnt einem kleineren Gesolge begnügen zn wollen. — Selbstverständlich ist diese Mitthcilung von Anfang bis zu Ende erfunden." * Dem Bnndcsrath ist der Entwurf einer Verordnung, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Bestimmungen über Tagegelder und Fuhr losten von Beamten der Reicks- P o st - »nd Telegraphen Verwaltung zugegangcn. Der Entwurf entspricht dem hcrvorgelrctenen Bctürsniß, die Reisekostencntschädigungen der mit der Herstellung und Unter haltung der Reichs-Telegrapkenlinien beauftragten Beamten und der angcstellte» Telcgrapbenlcitungs-Aufseher anderweit zu regeln und die bestehenden Vorschrislen wegcn Gewährung ermäßigter Tagegelder und Fubrkostcn bei Dienstreisen be stimmter Beamten innerhalb des "Amtsbezirks in einzelnen Puncten zu ergänzen oder abzuändcrn. Im Allgemeinen sind die bisherigen Bestimmungen vereinfacht und die Ent schädigungen nach den Anforderungen an die Dienstleistungen und die damit verbundenen Anstrengungen bcmcffen worden. Der Zeitpnnct des Jnkrasttretens der Verordnung ist offen behalten worden. * In Bestätigung der von uns in der letzten Nummer veröffentlichten Mitthcilung schreibt die „Nat--Lib. Eorr.": Sonntag, den 31. Mai, findet in Berlin im großen Saale dcS ArchitektenbauseS ein allgemeiner Delegirtentag der nationalliberalcn Partei statt. Die Bcrhandlung wird Herr von Bennigsen einleiten. Die Versammlung, aus jetzigen und früheren Abgeordneten, Dclegirten der naticnallibcralcn Vereine und sonstigen Vertrauensmännern bestehend, wird einen vertraulichen Charakter tragen. * Die „National-Zeitung" bemerkt zu der vorstehenden Angelegenheit Folgendes: Schon nach den ReichStagswahlcn vom 20. Februar 1890 ist vielfach auS der Mitte der nationalliberalcn Partei der Wunsch laut geworden, daß Vertreter derselben auö allen Thcilcn Deutschlands behufs einer Erörterung der Stellung der Partei zn den wichtigste» Fragen unseres öffentlichen Lebens zusamnien- trelcn möchten. Nach dem großen Wendepunkt desselben, welcher dnrch daS Ausscheiden des Fürsten Bismarck aus dem Amte bezeichnet wird, ist die Nothwcndigkeit einer neuen Stcllungnabme um so dringlicher geworden. Ter Eentralvorstand der nationalliberalcn Partei wird demgemäß in den nächsten Tagen die Einladung zu einem Delegirtentag versenden, welcher am Sonntag, den 3t. dS. Mts., hier im Architeklenhause stattsinden soll. ES war auch die Berufung desselben nach Eisenach in Frage gekommen, weil diese Stadt für die Mittel- und Süddeutschen, ans deren zahlreiche Beiheiligung großer Werth gelegt wird, geographisch vielleicht etwas bequemer, als Berlin, liegt; indes; baden die Gründe, welche für die Abbalkung einer solchen Versammlung in der Rcichs- banplstadt sprechen, überwogen. Tie Mitglieder deS Reichs tages und des preußischen Abgeordnetenhauses auS der jetzigen und den jüngsten Legislaturperioden und Delegirte, welche von den nationalliberalcn Vereinen dcS Landes gewählt werden sollen, werden Len Delegirtentag bilden. Du Ver handlungen, die Herr von Bennigsen einleiten wird, sollen, der Natur und dem Zwecke einer derartigen Delegirten- Versammluiig gemäß, vertraulich geführt werden, weshalb der Zutritt nur mit Karte gestattet sein wird. Doch wird ein Bericht für die Presse selbstverständlich hergestcllt und versandt werden. * In dein durch den Tod des Abg. Rumpfs erledigten preußischen Landtagswahlkrcisc Mettmann ist von nationallideraler Seite Herr Bölling er, Director der Elbcrfelder Farbwerke, ausgestellt. -
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