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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 19.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454410Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454410Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454410Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 15. März 1906
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das kaufmännische und handelswissenschaftliche Wissen des Uhrmachers
- Untertitel
- III. Die kaufmännischen Grundregeln von Treu und Glauben
- Autor
- Volger, Bruno
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 19.1906 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Ausgabe1. Januar 1906 1
- Ausgabe15. Januar 1906 13
- Ausgabe1. Februar 1906 24
- Ausgabe15. Februar 1906 35
- Ausgabe1. März 1906 53
- Ausgabe15. März 1906 65
- ArtikelDas kaufmännische und handelswissenschaftliche Wissen des ... 65
- ArtikelDie Getriebelehre in der Uhrmacherei 66
- ArtikelDas "Visitieren" des Werkzeuges abgehender Gehilfen 67
- ArtikelAllgemeine Rundschau 68
- ArtikelFachschulen 70
- ArtikelFamilien-Nachrichten 70
- ArtikelVereinsnachrichten 70
- ArtikelOeffentliche Quittung 72
- ArtikelBriefkasten 72
- ArtikelFragekasten 73
- ArtikelNeue Mitglieder 74
- ArtikelDomizilwechsel 74
- ArtikelGeschäftliches 74
- ArtikelEtablierungen 75
- ArtikelZurückgekommene Zeitungen 75
- ArtikelLitteratur 75
- ArtikelDer Arbeitsmarkt 76
- Ausgabe1. April 1906 77
- Ausgabe15. April 1906 93
- Ausgabe1. Mai 1906 107
- Ausgabe15. Mai 1906 119
- Ausgabe1. Juni 1906 133
- Ausgabe15. Juni 1906 147
- Ausgabe1. Juli 1906 161
- Ausgabe15. Juli 1906 175
- Ausgabe1. August 1906 189
- Ausgabe15. August 1906 201
- Ausgabe1. September 1906 213
- Ausgabe15. September 1906 225
- Ausgabe1. Oktober 1906 237
- Ausgabe15. Oktober 1906 249
- Ausgabe1. November 1906 263
- Ausgabe15. November 1906 277
- Ausgabe1. Dezember 1906 289
- Ausgabe15. Dezember 1906 301
- BandBand 19.1906 -
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Allgemeine Uhrmacher- (3 Internationales Fachjournal für Uhrmacherei und uer- r wandte Berufszweige s Uerbands trsohelnt am 1. und 15. jeden Monats. Abonnementspreis halbjährlich Mk. 3,— für Deutschland bei allen Post anstalten u. Buchhandlungen. Für das Ausland Mk. 4,— bei direkter Zusendung unter Kreuzband durch die Post. Postzeitungsliste: Seite 7 der Zeltungspreisllste für 1905. —; ; — Zeitschrift für die Fortschritte im Uhrmachergewerbe, In dustrie und Wissenschaft - ■ fj .. Preis der Anzeigen:.. Die viergespaltene Nonpa reille-Zeile 30 Pf. unter Ra* battgewflhrung bei Wieder- — holungen. - Beilegung von Prospekten unterliegt besonderer :— Vereinbarung. =rrr, Offizielles Organ des Deutschen Uhrmacher Gehilfen-Verbandes, Redaktion: C. Sohulte, Berlin SW., Koohstr. 25. Telephon Amt IV, 7791. Berlin, den 15. März 1906. Expedition: Arthur Kriiger. Görlitz Jakobstrasse 10. Fernspreoher 234 W. Lehmann, I. Vorsitzender Berlin 8. 42 Brandenburgstrasse 18, I. Central-Gesohäftsstelle: Carl Sohulte Berlin S.W., Kochstrasse 25. Ernst Knuth I.Cassierer des Deutsch. Uhrm.-Gehilfen-Verbandes Berlin S.W., Kochstrasse 25. Das kaufmännische und handeiswissen schaftliche Wissen des Uhrmachers. III. Die kaufmännischen Grundregeln von Treu und Glauben. (Nachdruck verboten.) Von Bruno Volger, früh. Dozenten für Handelswissenschaften. Dass Treu und Glauben im Kaufmannsstande Träger des gesamten Handels sind, dass bei ihrem Nichtvorhandensein der imposante Bau des von Welt zu Welt spannenden Welthandels Schiffbruch leiden müsste, wer zweifelt wohl daran. Auf Treu und Glauben, der freiwillig vorausgesetzten Redlichkeit eines Ändern innerhalb des Geschäftsverkehrs, beruht in vielen Fällen die Geschäftsfähigkeit des Einzelnen. Treu und Glauben sind die Wiege des kaufmännischen Kredits und stellen zusammen das Vertrauen dar, dass die relative Unsicherheit einer in der Zukunft liegenden Erfüllung irgend welcher Art auch stattfiuden wird, resp. erfüllt werden wird. Der Kredit, der zum wesentlich» n Teile dem Dasein von Treu und Glauben entspringt, ist für das gesamte Wirt-chaftMeben das, was der Dampf der Lokomotive, die Luft dem Men.*-» heu i»t Betrachten wir nun einmal diese Faktoren „Treu und Glauben* Anwendung auf da kaufmännische Lehen und v»*rn rechte i»-<•(,-Standpunkt Eine Wi>tfung v-u Tr u und Glauben Dt wenn ich gut en Glaub, i. u:i*- ; irom he, indem Uh bei»pi<dsw«*i.«~ einen ertrag. fund» ».•!*•• Wort in »Sem Moment einseitig lose ' *•«» tue. ti>-, w• • i' n »< ■ -!*.r »!:•• Gewu-sheit erlange dn«s ein V. rt - ‘irr Vefiroghh.t«-n mir und meinem Kontrahenten S»-lmd**u ot4 Na*At*ii bring«* wird Während isb stich tut durah «in seitigen Rücktritt aus .der Schlinge ziehe“, lasse ich den vollen Nachteil über meinen Kontrahenten kommen, verletze also wissent lich und absichtlich dessen Vertrauen, das darin gipfelte, dass ich, als sein Mitkoutrahent, meine Verpflichtungen, d. h. Schaden und Gewinn mit ihm gleicherweise teilen werde. M i t dem Einverständnis eines Kontrahenten kann man jederzeit einen Vertrag lösen, nicht aber ohne jenes Mitwissen. Treu und Glauben verpflichten zum b e d i n g ajig s 1 o s e n Wortlialteu ; Treu und Glauben foidern, auch dort strikte den eingegangenen Verpflich tungen nachzukommen, wo ein Nachteil durch eingetretene und unvorhergesehene Verhältnisse unabweisbar ist; Treu und Glauben erwarten ein Worthalten und Erfüllen nach bestem Wissen und Gewissen, auch wenn dieses Erfüllen auf keinem Rechtstitel, sondern einfachem Wort und Handschlag beruht. Die Regeln von Treu und Glauben sind auf den Grundsätzen der herrschenden Verkehrssitto anfgebaut, sind aus diesen gleichsam als „Gebrauch* und als .üblich“ emporgewachsen, sie sind meist mehr moralisches Gesetz als zwingendes .lieichsgosetz“ usw. Was seitens eines Kontrahenten mit Fug und Recht und nach Lage der Hache vom anderen erwartet werden konnte, und wie der Lmfang und die Art und Weise dieses .Erwarteten* vom ander» n Konnaheuten meist selbst sehr gut gekannt wird, so muss der eine bedingungslos erfüllen. Weins dagegen der eine Kontrahent, »lass das von ihm Erwartete (dio Leistung, Lie ferung, Zahlung usw.) nicht in allen Funkten dem entspricht, was der amicre Kontrakt ut grün»! kaufmännischer Ehrlichkeit, gruml Treu und Glauben er«u»trn micste und konnte, so ent- j springt hieraus für d»-n bist enden Kontrahenten die Pflicht, dem J ander»*n Kontrahenten ent>pre» irnnd»* Mitteilung zu machen, j In zahlreichen Füllen kann nun allerdings unmOgl eh jede i Eventualität bei Hin iii YertrHg*ah-< h'uxi beuchtet, v»>rausges<<hen j und in Erwägung gcr gen werden, »la viele fpätrr etutret»uuleu i Umständ« bvirti V«rt rng»i<'hlu*!* g»nr und gar ruii«sr dem B«rei>'h*
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