Allgemeine Uhrmacher-Zeitung fj — Internationales Fachjournal für Uhrmacherei und uer- r wandte Berufszweige r ^ . a trsohelnt am 1. und 15. jeden Monats. Abonnementspreis halbjährlich Mk. 3,— für Deutschland bei allen Post anstalten u. Buchhandlungen. Für das Ausland Mk. 4,— bei direkter Zusendung unter Kreuzband durch' die Post. Post-Zeltungsliste; Seite 7 der Zeitungspreisliste Für 1905. Uerbands- O Zeitschrift für die Fortschritte im Uhrmachergewerbe, In dustrie und Wissenschaft ^ f'i .. Preis der Anzeigen:.. Die viergespaltene Nonpa reille-Zeile 30 Pf. unter Ra battgewährung bei Wieder- holungen. i Beilegung von Prospekten unterliegt besonderer r~ Vereinbarung. Offizielles Organ des Deutschen Uhrmacher Gehilfen-Verbandes. Redaktion: C. Sohulte, Berlin SW., Koohstr. 25. Telephon Amt IV, 7791. Berlin, den 1. April 1906. Expedition: Arthur Kriiger, Görlitz Jakobstrasse 10. Fernspreoher 234 W. Lehmann, I. Vorsitzender Berlin S. 42 Brandenburgstrasse 18, I. Central-Gesohftftsstelle: Carl Sohulte Berlin S.W., Kochstrasse 25. Ernst Knuth I.Cassierer des Deutsch. Uhrm.-Gehilfen-Verbandes Berlin S.W., Kochstrasse 25. Preisausschreiben pro 1906. s wird hiermit das Preisausschreiben für das Jahr 1906 eröffnet. Ein bestimmtes Thema ist nicht vorgeschrieben und bleibt es daher jedem selbst über lassen, sich nach Massgabe seiner Fähigkeiten und innerhalb der durch das Grundgesetz § 43 vorgeschriebenen Grenze das Thema selbst zu wählen. Bestimmung ist, dass der gewählte Stoff einer Preisschrift die Uhrmacherei betreffen muss, derselbe kann demnach bestehen in einer beliebigen Abhandlung über Neuarbeiten; praktische Arbeitsmethoden; Kunst uhren; elektrische Uhren, deren Konstruktion, Anlage, Betrieb und Unterhaltung. Die Preise bestehen in: 1. Preis ein künstlerisch ausgestattetes Ehren-Diplom und bar 30 Mark. 2. Preis ein künstlerisch ausgestattetes Ehren-Diplom und bar 25 Mark. 3. Preis ein künstlerisch ausgestattetes Ehren-Diplom und bar 15 Mark. Drei 4. Preise zu je 10 Mark nebst Attest. Allgemeine Bestimmungen. 1. Mit dem 1. September 1906 läuft die Einlieferungsfrist der Arbeitern ab, eine Verlängerung dieses ein für allemal festgesetzten Termins findet unter keinen Umständen statt und werden deshalb alle nach dern 1. September einlaufenden Arbeiten zur Wertung nicht mehr zugelassen bezw. dem Ein sender zur Verfügung gestellt werden 2. Prämiierungsfähig sind nur solche Arbeiten, die Eigentum des Einsenders sind. Demnach sind auch diejenigen praktischen Arbeiten von der Prämiierung ausgeschlossen, welche der Einsender für Rechnung dritter Person angeiertigt hat. Desgleichen sind von der Wertung ausgeschlossen alle Arbeiten, die schon an anderer Stelle prämiiert wurden md odet zu diesem Zwceke einer fremden Prei»*Jury Vorgelegen haben.