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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-07-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18940728017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894072801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894072801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-07
- Tag1894-07-28
- Monat1894-07
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Hrtea-Veilaae» la«fal»t), nur mV G, Morgen.«»»gäbe, ohne PostbefSrberuag ^t 80—, mit Postbeförberung ^l 7V.—. Dinnahmeschlnß flr Anzeige«», Abrnb»«u»gad«: vormittag« 10 Uh»» Dior ge» »Ausgabe: Nachmittag» 4 Uhr. Sonn- und gesttaa» früh '/,9 Uhr. Bet den Filialen und Annahmestelle» je ela» halbe Stuud« früher. Anzeigen sind stet» an die Expedition zu richten. Druck «ad Verlag vo» S. Polz in Leipzig ^-381. Sonnabend den 28. Juli 1894. 88. Jahrgang, Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag, den LS. Juli, Vormittags mir bis Uhr geöffnet. Expedition des I.elprixer lÄxebiatteg. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Das 33. Stück des diesjährigen ReichS-GesetzblatteS ist bei unS elngegangen und wird bis zum 22. August Vs». IS. aus dem RathhanSsaale zur Einsichtnahme öffentlich aushängen. Dasselbe enthält: Nr. 2189. Bekanntmachung, betreffend die Ausführung de- Ge- setze- über den Orden der Gesellschaft Jesu. Vom 18. Juli 1894. Leipzig, am 25. Juli 1894. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndltn. Morche. Bekanntmachung. Mit Zustimmung der Herren Stadlverordneten haben wir auf Grund von Verhandlungen mit den betheiligten GrundstilckSelgen- thümern beschlossen, unseren mittels Bekannntmachung le. 2841 vom 10. November 1893 veröffentlichten Beschluß, der dahin ging, nach Maßgabe der durch jene Bekanntmachung zur Auslegung gelangte» 1> v 6051 Tellur j^H^'tz246 ^ festgestellten Bebauungsplan« über ^ V einen Theil der Flur Kleinzschocher enthaltenen TV. TV. T», Straßenzug X, I», II, L, L, X in Wegsall zu stellen und den in diesem Plane aus 12 m Breite festgesetzten Straßenzug k, dl, X, U, V, X, X durch Verlegung der westlichen Fluchtlinie von 12 au 14 m zu verbreitern, in nachstehender Weise abzuändern: 1) An der nach Ic. 2841 beschlossenen Jnwegsallstellung d«S StraßenzugeS X, v, X, X, L, X wird sestgehalten; eS wird jedoch unter Beibehaltung der urspllnglich im festgesteUlen Bebauungspläne enthaltenen, auf den Parcellen Nr. 279b und 280 deS Flurbuchs für Leipzig. Kleinzschocher verlaufenden Verlängerung der Rudolph. Straße in westlicher Richtung über dle Kreuzung X, hinaus zur Verbindung derselben mit der Bahnhof-Straße ein von dieser bis zu jener in südlicher Richtung durch di« Parcellen 277, 278 und 279d verlautender 12 m breiter Straßenzug nach Maßgabe der neuen Trktur D V 6783 XXX 6693 eingelegt. Festgehalten wird an der nach Io. 2841 für die Strecke II, X, O, v, X, X beschlossenen Verbreiterung von 12 aus 14 w: jener Beschluß wird jedoch aufgehoben, soweit er die Strecke LI, ?„ daS ist der zwischen der Kreuzung mit dem Schönauer Wege und der am Sädrande des Friedhofes hin führenden Straße befindliche Straßenzug, anlangt, so daß für diese Streck« die stn feststehenden Bebauungspläne enthalten« Breite von 12 m deibrhcilten wird. Die neue Tektur 1. V. 6783 X. X. X. 6693 enthält stimmt, liche am feststehenden Bebauung-plane nöthig werdenden Ver. änderungen, di« sich au» der Berbindung unserer beiden Beschlüsse, deS am 10. November 1893 bekanntgegebenen und de- durch die heutige Bekanntmachung veröffentlichten, ergeben. Diese Tektur liegt bei unserer Tiesbau-Verwaltung (Rathhau-, 11. Stockwerk. Zimmer Nr. 23) vier Woche», vom «dlause de» Tage- nach der Ausgabe der diese Bekanntmachung enthaltenden Amtsblätter an gerechnet, zu Jedermann« Einsicht au«. Widersprüche sind innerhalb dieser Frist schriftlich bei un» anzu bringen Nach Ablaus derselben eingedracht« Widersprüche werden als verblümt betrachtet und haben demgemäß keinen Anspruch aus Berücksichtigung. Leipzig, den 24. Juli 1894. ?4?3 Der Stadt Leipzig. 1050. llr. Tröndltn. «es. BtS. L) le. Bekanntmachung. Wir haben beschlossen, folgende Straßen de« Stadtbezirke« tu der nachersichtlichen Weise ne» zu benennen, und zwar: die Straße ft de- Reudnitzer Bebauungsplanes Vrettkapf-Straße, - - C desselben Plane- Crnstns-Straße, » » X » - Eöfchrn-Straße, . . Nr. 19 des Sellerhäuser Bebauungsplan»» Panllnen- Ltraße. Tie Markt-Straße in Leipzig-Neustadt, sowie deren östliche Verlängerung über die Kirch-Slraße hinweg im Stadttheiie Leipzig. Volkmarsdors soll künftig unter dem Namen Markts trabe »ur «ine Straße bilden, während die bisherige Markt-Straße in Leipzig-Volkmar-dorf den Namen Lneas-Dtraße zu führen hat. Leipzig, den 23. Juli 1894. Der Rath »er Stahl Leipzig. Ic. 3651. Llr. Lröndlin. vr. Gumpert Gesucht wird der am 14. August 1853 in Vortewih bei Dahlen geborene Handarbeiter Franz Rohert Hentzschel, welchtr zur Fürsorge für sein» Familie anzudalten ist. Leipzig, den 24. Juli 1894. Der Rath her Stahl Leipzig. Armen-Amt, Ahth. H. X.X.IV.,Abtb II.. 1162». Ludwig Wolf. Dolge. Obli-Verkeigerung von den ftScalischen Aevsel-, Bir». und Pfianmenbäiimen an den Straßen des AmtästraßenmetsterbezlrkeS Wurzen und an der 3 Ab «Heilung der Grimma-Wurzener Stratze Mantaa. am »8. Diele» Mona»», Rach«. L Uhr ta der «eher scheu Schaukmtrthfchaft zu Wurzen, de» Umtsstraßknineisietbezirkes lloldiy Dte»«tag, am ^1. dtefe» Monat». Rach». ' ,L Uhr im Gasttzai »um Felhfchtötzche« in Salditz. Grimma, am M. Juli 1894. Königliche Straßen- und Wasser- Königliche Bau- Bauknspection. Verwalterei. Köhler. R. Schmidt. Bekanntmachung. Die Königlich« KreiShauptmannschast Leipzig bat durch Beschluß vom 21.26. Juli d. I. die am 16. d. M. statlgesundene Wieder wahl der aus der Verwaltungs-Deputation unserer Sparcasse auS- scheidenden Herren Mühltß, Edle und Sauer bestätigt und wird tatutarischer Bestimmung gemäß bekannt gemacht, daß z. Z. die VerivaltuiigSdeputation unserer Sparcasse au« Lein »nlerzeichneten Director JnlluS Robert Ltebert in Leipzig-Reudnitz, owlr den nachfolgende» Herren besteht: Kaufmann Lutzwtg Avalpb Windtsch in Leipzig-Neustadt, erster stellvertretender Director, Kaufmann Earl Friedrich Uhltg in Leipzig-Crottendorf, zweiter stellvertretender Director, Kaufmann Ferdinand Venne in Leipzig-Nendnitz, Kaufmann Hermann Ehtc in Leipzig-Neusellerhausen, Stadtrath Gustav Esche in Leipzig, Kaufmann Enge» Grimm in Leipzig-Reudnitz, Holzhändler Eduard Kindt in Leipzig-Reudnitz, Echlossermeister Richard Mühlig in Leipzig-Sellerhausen, Kaufmann Eduard Tauer in Leipzig-Vottmarsdors, und KorlxiiachermkislerHeruia»» Ziegler ln Leipzig-Neuschönefeld. Leipzig-Reudnitz, 26. Juli 1894. Sparkasse in der Parochie Schöuefeld zu Leipzig-Reudnitz. Robert Liebert, Director. Bekanntmachung. Gemäß der Bestimmung in 8 l3 unserer abg. Sparcassenord- nung veröffentliche» wir hiermit, daß z. Zt. folgende Einzahlung»- ftrllen (Filialen) unserer Sparcasse bestehen: 1) in Leipztg-Rensrllrrhausrn, Wurzener Straß« 49, bei Herr» Kaufmann Xuguüt 8vlil«x, 2) in Leipzig-Neustadt, Marktstraße Nr. 32, bei Herr» Kaufmann vcko Xurtli, 3) in Leipzig-Reudnitz, Rabetstraße Nr. 6, bei Herrn Kaufmann ftileckrlek Lentr, und 4) in Leipzig-Reudnitz, Eck« der Mühl- und Neihenbainer Straße, bei Herrn Materialwaarenhändler krleckriei» Xermnnu Laeliau. In diesen Einzahlungsstelle» werden jederzeit Spareinlagen von 50 Pfennig an und Sparbücher zur Einlieserung in unsere Sparcasse gcgen Jnterim-guittung angenommen. Wir mache» besonder« daraus aufmerksam, daß die Sparcasse nur dann für die bei den obigen Filialstellen eingelieserte» Sparbeträge und Spar bücher hastet, wen» hierüber durch die Filialstellen gedruckte JnteriinSquitlllng ertheilt und di« auSgefertigten Sparbücher inner halb 4 Woche» bei der betreffenden Annahmestelle gegen Rückgabe dieser Quittung wieder abgeholt worden sind. Tie Spare,iffe selbst expedirt Spareinlagen und Rückzahlungen in ihren Geschäftsräumen. Grenzstraße Nr. 3 zu Leipzig-Reudnitz, an jedem Werktage vormittags von 8 bis 1 Uhr. Spareinlagen werben mit jährlich S"/o verzinst und haftet dafür die gesammte Stadtgemeinde Leipzig. Leipzig-Reudnitz, 27. Juli 1894. Sparkasse tu der Parochie Tchöneseld zu Leipzig-Reudnitz. Robert Liebert, Director. Gegen den Winketschank. 8.6. Während sich Behörden und Vereine abmühen, die Gefahren des übermäßigen AikoholgenusscS abzuwenten und di« Linien zu finden, innerhalb deren der concessionirte Schank- und Spirituosenhandel sich künftig bewegen soll, ist die praktisch gleich wichtige und dringliche Frage, wie der unbefugte Betrieb dieser Gewerbe und namentlich der Winkelsckank zu bekämpfen sei, bisher höchstens gestreift, nirgend» aber selbstständig behandelt worden. Und doch kann lein Zweifel sein: Wer die Trunksucht bekämpft» will, muß vor allem auch dem Winkelschank energisch zu Leibe gehen; denn er gerade ist e», der das Laster der Trunksucht in seiner gefährlichsten Gestalt großzieht. Di« zahlreichen kleinen Matcrialwaaren- und Bictnalien- läden, di« sogenannten „Bildchen", die in unseren Industrie städten und ans dem sie umgebenden platten Lande ja nur so auS der Erde wachsen, sie sind unzweifelhaft zum weitaus größten Thrile zugleich Ställen des unbefugten heimliche» Schankes und — waS damit fast gleichbedeutend — des Unmaßes im Trünke. Dort girbt eS keinerlei Eontrole durch die Oeffentlichkeit, da ist ans Niemand und nichts Rücksicht zu nehmen. In engem Kreise sitzen sie da beisammen die Zechgenossen, wie sie, schweiß- und rutzbeteckt, aus der Arbeit kommen. Man trinkt, ißt und kannegießert; was dabei draufgeht, kümmert nicht, es wird ja nicht bezahlt, eS wirb ausgeschrieben! Erst der Lohntag bringt bitteren Nachgeschmack, an ibm wird »zusammengrrechnet". Bleibt dann vielleicht die Hälfte und mehr vom ganzen Wochenvertienste im Bübchen hängen, dann wehe der armen Familie daheim! Zahllose Briese, die der Polizei fortwährend zugehen, alle natürlich anonym, aber zweifellos zum größten Thrile von de» gemißhaadelten Frauen hrrrllhrend, sprechen eine beredte Sprach« und legen sehr eindringlich Zeugniß dafür ab, wie der Besuch solcher Winkelschänkrn seitens des Manne» zum Ruin für die ganze Familie wird. Daß daneben auch noch da» reelle Schankgewerbe durch diese Winkelschänkerei den empfindlichsten Abbruch erleidet, sei nur beiläufig bemerkt. Ordentliche Wirlbs'chaflen für den kleinen Mann, die ebenso gut ein Bedürsniß sind wie die anderen Gewerbe, deren er znm Leben bedarf, können vielfach kaum nocd sich halten. Ihr Eoncurrenzkamps mit den Winkcl- schänken ist bei den Lasten, die sie ini Gegensatz zu diesen zu tragen haben, ungemein erschwert. Fast schlimmer aber noch alS in wirthschaftlicher wirkt das Unwesen tcS beim- lichcn EchankS in moralischer Hinsicht. DaS kann nicht Wunder nehmen. Denn übt schon an sich alle- Treiben, welche» daS Lickst de» Tages scheuen muß, bedenkliche Wirkung aus den Ebarakter, um wieviel mehr dann, wenn die Heim lichkeit, wie hier, ihren Grund in einer fortgesetzten Auf lehnung gegen da» Gesetz hat! Schliche und Winkelzüge aller Art, faftchcS Zeugniß. ja selbst Meineide ans der einen, niedrigste» Denunciaistenlhum aus der ankeren Seile, da» sind die allläglichen Folgen diese» gemeinsamen Treiben» von »Wirlh" und Gästen. Trotz aller Maßregeln der Behörden ist da- Unwesen de» Winkclschank« in steter Zunahme begriffen. Die Be strafungen nach 8. >47 der Gewerbeordnung, welche gewiß zu 70—80 Proc. lediglich aus o»» unbesngten Schank- und Branntweinhandel kommen, waren nach der oeutschcn Enm»ial- statistik in der Zeit von >884—1889 von 328!« aus 5391 gestiegen. Trotz deS WackiSlhiiniS dieser Zablc» darr man bezweifeln, daß die Zahlen der Wahrheit entsprechen. Denn wie will man cö zum Beispiel erklären, daß von den 539t Bestrafungen im Jahre 1889 auf die ca. 3 Millionen Ein wohner Sachsens allein 1399, d. i. über 26 Proc. kommen? Sollte eS andererseits richtig sein, daß dagegen in den — recht indnstriereichcn — Reichslanden blo» fünf, im Groß- herzogthuni Hessen sogar blos eine derartige Bestrafung in demselben Jahre vorgesomine» wären? In allen Fällen, wo BerwaltnngSbcbörden sich irrthümlich alS zur Bestrafung deS unbefugten Schanks zuständig angeseben haben, ist eben eine latistischc Mittheilunz der Bestrafungen an das ReichS- Justizamt nach den bestehenden Bestimmungen nicht erfolgt. — Unendlich größer als die immerhin recht ansehnliche An- ^abl der Bestrafungen ist also in den betreffenden Zeiträumen die Zahl der Zuwiderhandlungen selbst gewesen. Es ist be kannt, daß eS beim unbefugten Schank nur selten gelingt, den Schuftigen zur Bestrasung zu bringen. Obwohl »un das Ucbel des „Winkelschanks" allgemein bekannt ist, hat eS doch bisher in der Literatur an einer Darstellung seines UmfangS und seiner Gefahre» und der Mittel zur Bekämpfung deS Uebeiö gefehlt. Einen sehr beachlenöwerthen Versuch, diese Lücke auSzusüllen, enthält die Abhandlung eines erfahrenen sächsischen Richters, welche soeben unter dem Titel: „Gegen den Winkclschank. Ein Beitrag zum Kampfe gegen die Trunksucht. Bon I)r. zur. N. F." in der „Zeitschrift für Praxis und Gesetz gebung der Verwaltung zunächst für da» Königreich Sachse», Bd. XV, Heft 4/6", erschienen ist. Der Verfasser, der in Chemnitz als Richter fungirt, behauptet: „Der Winkclschank wird regelmäßig nur von Leuten auSgeübt, welche offenen Handel mit Branntwein oder Bier betreiben", und fügt kinzu: „Von den mehr als tausend Fällen unbefnglen Schank», die dem Verfasser zur Aburtheilung Vorgelegen haben, ist ihm ein einziger, dabei ganz unbedeutender erinnerlich, wo dieser Zusammenhang nicht vorhanden war. De-Halb ist e« auch nöthig, den Bier- und Brannlwcin-Kleinhandel be züglich seiner Ausübung überall scharf zu überwachen, will man eben nicht durch ihn den Winkclschank emporwuchern lassen." Höchst beackitenSwerth ist folgende Mittheilung de» Ver fasser»: „Die allgemeine Vorliebe unserer Arbeiterwelt für derartige Stätten unbefugten und uncontrolirten Schanks trat auch recht auffällig hervor, als vor einigen Jahren an vielen Orten Sachsens, Schlesiens, Westfalens auf einmal ganz neue eigenartige Vereinsbildungen auftaucdten, die unter Namen, wie „Arbeiter - Easino", „BcrtheilungS - Verein" und ähnliche nur darauf berechnet waren, unter Umgehung der Con- cessionS-Einholung Schankstätte» zu errichten und zu unterhalten. Jedermann konnte in diesen „Vereinen" gegen Zahlung eines minimalen EintritlSgefteS lftO bis l5 etwa), für welches noch dazu eine bestimmle O.nantität Bier oder Branntwein gratis verabreicht wurde, „Milglicd" werden. Irgendwelche Rechte oder Pflichten erwuchsen ibm hieraus nicht, nur konnte er eben beliebig in der geschaffenen Schankstätle verkebre» und zechen. Obwohl eS sich demnach stets nur darum handelte, gewissen einzelnen, dabei oft recht zweifelhaften Persönlichkeiten so die Möglichkeit zum Schänken zu verschaffen, fand diese Einrichtung doch vir lebhaftest« Tbeilnabme und den regsten Zuspruch seilen« der Arbeiterbevölkernng. DaS Verdienst, zuerst diesem Unfug auf Grund ts. >5 der Gewerbe- Ordnung mit vollem Ersvlge entgegcngelrctcn zu sein, gebührt für Sachsen unseres Wissens kein damals als ÄmtS- bauptmann in Ehemnitz amlircnven Herausgeber der Zeit schrift für Praxis und Gesetzgebung der Verwaltung zuiiachst für daS Königreich Sachsen." Tie Vorschläge deS Verfasser» der Abhandlung „Gegen den Winkclschank" geben in der Hauptsache darauf hinaus, daß der zu erwartende neue deutsche Gesctzciilwurs gcgen den Mißbrauch geistiger Gelränkc vorsehen müsie: I) eine wesent liche Verschärfung der Strafen für den Winkclschank; weiter als Norbeugungsmiltel; 2) Einschränkung deS Branntwein- Kleinhandels; 3) Ausgabe der gegenwärtigen völligen Frei heit des BierbandelS; 4) Maßregeln zur schärfere» Ucber- wachung deS Branntwein- und Bier Kleinhandels. Der Ver fasser bat diese vier Vorschläge eingehend begründet. Seine Abhandlung verdient im loben Grade die Beachtung aller Derjenigen, Venen eine Reform der deutschen Schankgesetz- gebung und Trinksitten am Herzen liegt. Deutsches Reich. Q Vrrlin, 27. Juli. Seit Jahr unv Tag ergebt bereits die dringliche Aufforderung der lbatenrifrigcn Social- dcmokraten im Lande an die Berliner Parteileitung, daß sie da« geeignete Recept braue, wie man „auf die Dörfer" gelangen kann, ohne mehr oder minder saust nach Hause geschickt zu werden. Namenllich mag ein solches HilsSbüchlrin von der unübersehbaren Zahl Derjenigen, die daS Brod des Arbeiter» preiSgegebrn haben, weil >a die gewerbsmäßige Agitation aus Rechnung der sociaftemoklatischen Partcicassc weit einträglicher ist, überaus schmerzlich entbehrt worben sein. So erlebte man denn, daß bald diese, bald jene Gruppe von „Genossen" den Antrag an de» Berliner Vorstand richlele, für die Agitation aus dem Lande eine brauchbare Anweisung zu verfassen, und der Antrag wurde sofort auch der Presft übergeben, damit er nicht unvermerkt in den Papierkorb der Parteileitung wandere. Ta war nun guter Rath Iheucr. Die Methode, wie der Industrie arbeiter zum Eocialoemokraten zu verhetze» wäre, Halle sich eigentlich wcbl von selbst gegeben. Daß nian für die gleiche Verhetzung, wo man „aus di« Dörfer" wollte, überhaupt einer melbodischen Unterweisung bedurfte, war schon ein bedenkliches Zeichen dafür, daß kiese Sache eine» Hake» haben müsse. Man hat sich zunächst damit geholfen, Commissionen zu beruft», die den SicgeSzua auf's Land vor bereiten sollten, und hat tamit die unbeguemen Antragsteller — vorläufig wenigste»« — zum Schweigen gebracht. End lich scheinen die Commissionen von der Suche nach den« Ge- hcimliiß deS Erfolge» einer Lankagitalion zurllckgekebrt zu sein, und der „Vorwärts" scheint von Le» gnlachllichen Aeußerungen ker Hkimgklekrlen da» Brauchbare zur Verwerthung als Leitartikel bekommen zu babe». Ten Charakter eines solche» GntachlenS trage» die unter ker Uebcrschrisl „WaS sebll" er schienenen Auslassungen in der vorgestrigen »nt gestrigen Nummer, die jedenfalls einiges Interesse in Anspruch nehmen dürfen. Der Verfasser dieses Gutachtens kommt, um eS vorweg zu sagen, zu dem Geständniß, daß das, wa» fehlt — nämlich ein brauchbare- Hilfsbuch für die Landagitatorcn — ewig fehlen werde. Er verrätb auch, warum e» unmöglich geschrieben werden könne. Die Industriearbeiter ließen sich allenfalls über einen Kamm scheercn, als man sie unzufrieden mache» wollte, aber aus dem Lande hat sozusagen jede« Dorf seine eigene Denk- und AuSVruckSweisc, seine eigene Agrar- geschichlc und seine eigenen wirthschastlichen Verhältnisse, folglich muß dir Landagitation in jedem Dorf unter besonderen Voraussetzungen betriebe» werden, wenn sie von Erfolg sein will; mit anderen Worten: die Agitation kann nicht „auf die Dörfer" verschleppt werden, sic kann nur au» jedem Dorf bcrvorgehen. Die um deS gewerblichen Nutzen» willen so dienstbestissciie» Agitatoren sind damit vom Parteivorstand an die — besonderen Verhältnisse de« Dorfe» verwiesen, aus denen sie sich gefälligst über Wesen und Form der Landagitation belehren mögen. Da» ist so unbedingt richtig, wie cS den Agitatoren unbeguem sein wird. Dock geht unS deren Em pfinden nichts weiter an. Die Aufmerksamkeit darf vielmehr dem besagten Gutachten rugewendct bleiben. Dessen Ver fasser ist den agraraeschioytlichen Wegweisern nachgegangen, um zu finden, ob sich etwa aus der Vergangenheit gemein same Stützpunkte für ein Hilfsbuch für Agitatoren gewinnen lassen könnten; und er ist mit der werthvollen Lehre zurück- gckommcn, daß dort allerdings ein sehr interessanter, für aufwiegelnde Arbeit dankbarer Stoff vorhanden ist. Dock bezieht er sich auf die weiten Gebiete de- Ostens, auf die Heimstätten deS HofelegenS und der Latisundienbildung, wo sich daS Aufwiezeln nicht mehr lohnt, weil eben die ehedem „gelegten" Bauern zumeist nicht mehr da und weil deren Nachfolger in der Bodenarbeit, die Knechte und Taglöbner deSGroßgrimdbesiberS, schwer zu erreichen sinv. UeberdieS haben sie de» verletzten Anspruch der „gelegten" Bauern nicht über kommen. Dort aber, wo bäuerliche Bevölkerung vorhanden und von der Stadl aus leicht zu erreichen ist, dort versagt wieder dir Agrargeschichtc den Dienst. Im Gegrntheil, e« scheint dem Gutachter klar geworden zu sein, daß sich gar nicht behutsam genug an dem Bergleich zwischen einst »nd jetzt vorbei- huschen läßt, wenn man den mittleren und kleinen Besitzer und seinen Knecht, der selber noch Aussicht hat, zu einer Parcclle zu gelangen, für die Socialdeinokratie gewinnen will. Denn die Rechtlosigkeit des NäkrslandeS in den Jahrhunderten des Streites der Centralgewalt mit dem Theilfürstcnthum, ver Kirche mit dem Kaiserlhum, der Städte mit dem Nitter- thum rc. — sie steht so augenfällig aus jedem Blatte der „Agrargeschichtc" gerade jener Gegenden, wo die Socialdemo- kralie etwa« erreichen möckte, daß am besten der heutige Besitzer nebst seinem Gesinde davon nichts mehr erfährt! Da» haben wir mit Vergnügen auS dem Gutachten zu der, wie wir gern Zureden, brennenden socialdemokratischen Parteisrage „WaS fehlt" heran-gelesen. Die Nutzanwendung daraus ergiebt sich von selbst, sie möge nur nicht vergessen werden von Alle», die Recht und Ordnung gegen den socialrevolu- tionaire» Angriff zu vcrlheidigen haben. * Berlin» 27. Juli. Die Concurrenz, welche di« Ge» fängnißarbeit der freien Arbeit macht, ist neuerdings wieder mehrfach, besonder» in Preußen, al» Uebelstand be klagt worden. Da erscheint eS angezeigt, sich den Umfang zu vergegenwärtigen, in welchem Arbeiten dieser Art durch die Insassen der Gcfangenenanstalten des preußischen Staates betrieben werden. Zu unterscheiden sind die GerichlSgefängnisse und die Straf- »nd Gesangencnanstalten im Ressort LeS Ministeriums deS Innern. WaS dir Gericht«gefangenen anbelangt, so waren, wie das „B. T." dem Bericht der NechnnngScommisston de» Abgeordnetenhauses entnimmt, von einer TageSkurchschnittSzabl von 33 385,65 nicht beschäftigt 6899,63, beschäftigt 26 486,02 Köpfe, und zwar mit Haus arbeiten 2517,9l, für Dritte gegen Lohn 23 968,08 Köpft. Tie Zahl der Arbeitstage betrug 7 945 854, und zwar für Hausarbeiten 755 4l9, für Dritte gcgen Lohn 7 190 435. An Arbeitsverdienst sind ausgekommen 2 827 892,88 und zwar durch Verwendung der Gefangenen zur Arbeit außerhalb deS Gefängnisse» 846 868,lO „A, an sonstigem Arbeitsverdienste 1 945 834,77 sowie an Uebe»schlisse», welche durch besondere Umstände veranlaßt sind, 35 l90,0l .F Die durch Beschäftigung der Gefangenen außrr- balb der Anstalten entstandenen, vom Arbeitsverdienste vorweg in Abzug zn bringenden Kosten betrugen >80 349,70 so daß 2 647 144,66 .Xl Arbeitsverdienst verbliebe», das ist 79,29 auf jeden Gefangenen überhaupt und t 10,44-«e aus jeden für Drille gegen Lohn beschäftigten Gefangenen. Von diesem Erlöse wurden für die Gefangenen abgezweigt 795 531,Ot und zur GerichlScasse abgelicfert l 85t 613,65 Von diesem Betrage von t 85l 6l3,65 fielen aus den der SlaatScasse verbleibenden Anlheil 882 36 t,48 auf die Remunerationen der Gesäiigiiißbeamle» 388 536,50 ^! und auf die Ueder- weisungcn an die Provinzial-WaisenfondS 580 712,67 — Bei den Straf- und Gefangenenanstalte» im Ressort de» Ministerium- deS Innern betrugen der baare Nclto- arbeitSverdicnst der Gefangenen 2 946 142,24 ^, der Rein gewinn von der Feld , Garten- und Viehwirthschast 139 N9.70 Mark, die sonstigen Einnahme» 158 942,12 und der Gc- sammtbelrag 3 244 204,06 U. Berlin, 27. Juli. (Privattelrgramm) Die HuftigungSsabrt der Posener Deutschen zum Fürste» Bismarck nach Varzin wird voraussichtlich in dem ersten Drittel tcS September statlsinden. Die Hin- und Rück fahrt wird an einem Tage ausgesübrt werden. Dem Ver nehmen nach wird dem Fürsten Bismarck eine künstlerisch »»Sgesübrte Adresse überreicht werden, deren Text erst in einer Ente August i» Posen stattfindtnden Sitzung de» Äe- sainnitauSschnsseS endgillig scstgesteUt wird. Die Huldigung»- sahrl soll weder die Demonstration irgend einer politischen Partei sein, noch irgend eine politische Spitze haben. X. Berlin. 27. Juli. (Pridattelcaramm.) Gegen wärtig werten in der Schiehschule zn Span»«» Versuche mir dem in der spanischen Armee eingeführtcn Infanterie- Gewehre angestellt. E» sollen sich dabei so unverkennbare Vorzüge kiescS Modell» ergeben haben, daß «ine Neubewaff- ining ker deutschen Armee mit einem ähnlichen Gewehre zu erwarten stehe. Ta- Gewehr, dessen Kaliber 7,9 Millimeter
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