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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.08.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-08-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18940803015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894080301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894080301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-08
- Tag1894-08-03
- Monat1894-08
- Jahr1894
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Bezug-Preis W her Hmu>t»rp«dikilm oder de« km Stabt- -»Kt ^d den Bor orte» errichtete» N»K» Jefte»« «»««h»»t: vEBetjührlich^-Pch 8 jchlmch «e vcherretch: »iertrü-hrttch F ch—. Dt«rt» titglich» »e«tbandt«»d»»a U« «WNtmdr »«.otttch ?«. UeUo»t»^l»«aabe erscheint ttlüsich V.7UVY, dt, «ÄchoURdg-de Wochentag« d vhr. R^tkii« «z Crpe)iüo»; L«tz«r»e»G^ 8. HteErpedttio» kfl Wochentag« »nrateri röche» M»>k»«t von srtch « bi» Abend« 7 vhr. Filitle«: Ott» Rle»«'» Torti«. (Nlsrrd H«h»> Universttätsstroße 1. Lnni« Lßsche, Wchnrinmstr. »4, pari, »»d KSnia-Vlntz 7. Morgen-Ausgabe UchMer.TagMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. AmzeigeuPreiS die «gespaltene Pctitzeile SO Pfz. Nrclawen unter de»Redaettoasstrtch (»g«, spalte») VO/4, vor de» Famllininachrlchten fS gespaite») »04- Vrogerr Schrift»» la»t unserem Brei»!, ner^ich-iß. Labellartscher und glffernsntz »ch tztr«-veila«en (g^al»t), Morgen-Ausgabe» ob»« SU.—, mit Postbes-rder ,»r «U der Poftbes-rdernag Postbesürderung 70.—. Ännahmrschlnß fiir Ji«zei-e»: Abend-An-gab«: Vormittag» 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nach«M«g» 4M»' Eon»- u»d Festtag» früh '/,S Uhr. vrt de» Filiale» u»d «»»ahmestelle» je et« halb« kt« de früher. Unieig«, stad stet« »a di« «rpeNtti», z» richte». Druck »ud Verlag vo» E. Pol» 1» Leipzig ^ 392. Freitag den 3. August 1894. 88. Jahrgang. Bestellungen auf Neiseabonnements nimmt entgegen und führt für jede beliebige Zeitdauer aus älv Lxpeältlo» äes I^elprlxer luxedlattes, Johannisgasse 8. Bekanntmachung. Nachdem der Refereudar Herr vr. jur. Johann Lonrav Heyn am gestrigea Tage al« Poliietrefrrrndar bei Unterzeichneter Vehürd« ln Pflicht genommen worden ist, wird Solche» hierdurch bekaunt gemacht. Leipzig, am 2. August 1894. La» Poltzciamt der Stadt Leipzig. vr. Berger, Polizei-Ralh.P- Amüiche Bekanntmachungen. Bekanntmachung, dt» An» »nv Aßsahrt für »te a« 4. und S. August er. ftattstndrnden Renne» betreffe«». L) An diesen Lagen ist Nachmittag» von 2 Uhr ab bi» zum Schluß der Rennen der Scheibeaweg von der Schwügrichen Straße btt »um -ettensteg für den öffentlichen Fahr-, Reit, und Fußverkehr gesperrt. 2) Die Ansahrt durch da» Scheibenholz ist verboten. S) Auf dem Scheibeuweg vou der Schwigrtchrn Straße an haben si««tltche Wagen in der Reihr zu fahre». Au»- biegea und Borsahren wird autdrücklich untersagt 4) Bi» zum Schluß der Rennen habe» sitmmtltche Wagen durch da» Scheibenhotz abznsahren. 5) Nach Schluß der Rennen haben die zur Rückfahrt bestimmten Wagen ausschließlich auf der Westseite der Einfriedigung an bei. vorüberzuftchren. Da» Borsahren vor drr Front der Tribüne ist verboten S) WSHread der Rennen dürfen Wagen aus dem Schleußiger Wege nicht halten bleiben. Für Fahrten nach drr Rennbahn haben sich die Droschken- kutsch«! da« Fahrgeld im Bora«» bezahlen zu lassen. Zuwiderhandlungen werde» mit Geldstrafe bi» zu SO >l oder «tt entsprechend« Haft bestraft. Leipzig, am 28. Juli 1884. Der Roth »uh da» V»lizet««t der Gtudt Leipzig. v. L. 2922. vr. Lröndltn. Bretschurider. Bekanntmachung. Im Gemäßheit der stz 2 und 7 de» Regulativ» für GaSrohr- Heilungen und BaSbrleuchtungS-Anlaaen in Privatgrundstücken vom 2. März 1863 machen wir hierdurch vekanut, daß drr Inhaber einer Schlosserei für Beleuchtungsanlagen, He« Max Schlegel» Nürn- berger Straße Nr. 33, zur Uebernahme solch« Arbeiten bet uns sich angemeldet und den Besitz drr hierzu «forderlichen Vorrichtungen nachgewiesen hat. Leipzig, de» 31. Juli 1894. Der Ruth der Stadt L ^ , X. 5305. vr. LrSndltn. Lolsram. verkauf von 8 Geschoß Treppen. Ja dem Gebäude der 24. Vezirttjchule in Leipzig-Plagwitz, an drr Gltsabetb-Allee, werden 2 Geschoß Treppen an» eichenem Holz« mit je 24 Stufen bei 4,00 m Geschoßhöhe verfügbar, sie sollen deshalb im Wege de» schriftliche» Angebotes auf den Abbruch verkauft werden. Die AbbruchSbedtugungea könne» bei unserer Hachd««-Ver» »alt»»», Aattztza»«, 2. vbergesch»ff, 3t««er Rr. 7, während der GeschäslSslundeu «tngeskhen werden. Di« Besichtigung der Treppen ist am 2., 3. »ad 4. August d. I., Bormittag- von 11 bis 12 Uhr gestattet. Bezügliche Angebot« sind in verschlossenem Umschläge dis zu« August d. A Bormlltag« 10 Uhr bet der obeubrzeichuetro Geschäftsstelle, mit drr Aufschrift: „verkauf zweier Treppen" versehe», «ln,»reichen. geh« Meter bleibt bi» zum 20. Angnst d. I. a» sein Gebot gebunden. Die A»Sw°hl unter den Bietern, sowir die Ablehnung all« Angebote bleibt Vorbehalte». Leipzig, den 30. Juli 1894. Der «ath der Stadl Leipzig. Id. 8672.vr. Tröndlt». Lolditz Bekanntmachung. Ja unser« in Nr. 33l dieses Blatte- veröffentlichten Bekannt machung vom 30. vor. Mi«-, drtreffend die Versicherung-Pflicht Satz« « Bermeidnng von Jrrthümeru hindurch berichtigend zur öffrutli Leantniß gebracht wird. Leipzig, am 28. Juli 1894. Der «ath »er Stadt Leipzig — Uranken»erflcher«ng»a«t. — Vit 1713. vr. Schanz. Merkel. Gesucht wird die am 27. April 1868 in Schönbrrg bei Meerane geborene Dirnstmagb Lina Gatter«»»!«, welch« zur Fürsorge für ihr tu Waisenpflege befiodlicheS Kind auzuhaltr» ist. Leipzig, den SO. Juli 1894. Der Rath per Stadt Leipzig. Ar«e«««t, Adttz. l>» IV». 4484. Mbch. Die städtische Aparcasse deletht Werth»«Piere «nt« günstigen vrdtagnngen. Leipzig, de» 10. Januar 1Ä4. Die Sparcaffe»-Dep»tatt«». Bekanntmachung. dr» Monaten Juni und Jnli d. I. empfing d« Samaritrr- »a» H«r» FriedrnSricht« w. A. Vogel: ^l 2V.— Sühn» t, Sache» tz. /. B » 3.— » » « B '/- V- » 5.— » » » L - 1— » » v. /. R. . r. -/- P- » 10.— » - » St.O. - 3.— - » « K. K- » 10.— - - - D. '/. P. Sa. L8—. Mher Ht«»tt1 dankrnd qnittirt wird. Leipzig, de, I. Angnst 1894. D« VarUaud de» Saiuartter-Veretus. >»to» Siebert. Schatzmeister. Bekanntmachung. Zum Behuf der gegen End« jede« akademischen Halbjahre« zu lallenden Revision der UuioersitätS-Bibliothek werden die Herren Studirraden, wrlch« Büch« au- derselben entliehen haben, aus- gefordert, diese a« AO. Juli, 1. und S. August gegen Zurückgabe drr Empfangsbescheinigungen abzullesern. Di« klblieserumi wird in der Weise zu gescheben haben, daß diejenigen, deren Rameu mit einem der Buchstaben v ansangen, am 30. Juli, die, deren Namen mit einem der Buchstaben beginnen, am 1. August, und die Uebrigen am 3. August (früh zwischen 10—1 Uhr) ablieferu. All« übrige» Entleiher werden ausgefordert, die an sie verliehenen Büch« am 6.-8. August zurückzugeden. Während der Revisioulzeit (30. Juli bi- 11. August incl.) können Bücher an Benutzer, die nicht Docealen der Universität sind, nur au-aahmSweiie nach Haus« verliehen werden. Der Lejesaal ist während derselben Zeit nur Vormittags geöffnet. Leipzig, ce» 25. Juli 1894. Die Dtrerttan der UniversttätS-vidliothek. Bekanntmachung. Die Lieferung der zur Srueueruug de» Aahrbahndklag» der Dderhahtaurr vlnidendrückc (zwischen den Bahnstationen Wiltau und Wielenburg gelegen) ersorderlicheu eichenen Vsaflrn oll an leistungsfähig« Unternehm« vergeben werdrn. Dies« Psosteu, zusammen 23.6 edm, sind in parallelen, vvllkantig gesäumten, au» dem Kern« zu schneidenden Stücken von je 3,30 m Länge, 7 cm Stärk« und 12 bi« 25 cm Breit« zur Baustelle zu liefern, und zwar zu bi» End« August, '/, bi« zum 1b. Sep- temb« und bi« Ende September d. I. Der Preis ist sür da« Kubikmeter zu stellen; auch ist im Preisangebot anzugeben, ob die zu liefernde» Pfosten a»S Holz der Steineiche oder au» solchem der gewöhnlichen Eiche besteben. Preisangebote auf Lieferung dieser Pfosten sind verschlosscn und mit der Aufschrift .Lieferung von eichenen Psosteu znm Obcrhaß- tau« Muldeobrückenban" versehen dt» zu« S. August 18V4, Varmittags 11 Uhr an di» mituaterzeichnet« Bauverwalterei einzureichen, woselbst zu dieser Zelt die Eröffnung der «ingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber erfolgen soll. Dir Auswahl unter den Bewerbern, die bis zum 18. August d. I. an ihre Gebot« gebunden sind, und die Ablehnung sämmt- lich« Angebote bleiben Vorbehalten; die bis zu dem tetztgedachten Termin« unbeantwortet gebliebenen Offerten sind alS abgelehnt zu betrachten. wickau, am 28. Juli 1894. intgltche Straffen- und Königlich» Vauverwalteret. WafferhautnIdecttOU. Voigt. Döhnert. Armengesehgebung in Oesterreich. 8. 6. Auch in Oesterreich herrscht auf dem Gebiete der Armenpflege ein frischer reformatoriscker Zug, wovon da« neue Armengesctz für Niederösterreich beredte-Zeugniß ablegt. Aber diese« Gesetz, das noch nicht in Wirksamkeit getreten ist, findet bei den österreichischen Fachmännern selbst nur getheilte An erkennung, und die dagegen erhobenen Einwendungen ver dienen auch in Deutschland näher gekannt und mitgeprüft zu werden. Wir thun da» an drr Hand einer sehr gediegenen Abhandlung, welche kürzlich unter dem Titel „D»e Reform der öffentliche« Armenpflege in Niederösterreich von vr. Ludwig Kunwald" in drr österreichischen „Zeitschrift für LolkSwirth- schaft, Socialpolitik und Verwaltung", Band Hl, Heft l (Verlag von F. TemvSky in Wien-Prag und G. Freytag in Leipzig) erschienen ist. Der Verfasser ist fast regelmäßig ein willkommener österreichischer Gast aus den Jahres versammlungen de» Deutschen Verein« für Armenpflege und Wohlthätigkeit und belbätigt sein warme« Interesse auch als einer der thätigsten Gründer und Mitglieder de» Wiener .Verein« gegen Verarmung und Bettelei". E» ist für deutsche Leser vor Allem höchst belehrend, so> wobl an» der Schrift vou vr. Kunwald wie auch au» einem Aufsatz von Prof. vr. E. Misckler über „Da» neue Armengesetz fürNiederösterreich" in den „Blättern für sociale Praxi»" Jahr gang 1893, Nr. 26, zu ersehen, daß allen Neformbemühungen nn Lrmenwrsen da» österreichische He im ath» reo» t wie ein Bleigewicht al» Hrmniß anbängt. Vr. Kunwald schreibt: Daß Personen, welchr nach dem Staatsgrundgesey da» Recht haben sich an jedem beliebigen Orte nicderzulaffen, selbst durch einen 30jShrigen ununterbrochenen vorwursSsreien Aufenthalt in einer von ihnen gewählten Gemeinde nicht einmal den Titel zur Zuständigkeit in dieser Gemeinde erlangen, daß selbst ihre Kinder uud Si»de«kiuder, die ' " iude«kiuder, die in dem Aufenthaltsorte geboren wurden, in di» ursprüngliHeH«imath«gemrindr, die sie nie gekannt, zurückverwiesen, ;a unter Umstanden sogar per Schub in dieselbe »urückdefördert werden können, das ist «ine Anomalie, welche in keinem Gesetz« der civilisirten Well wieder vorkommt, und welche, soweit e« sich um politische Rechte bandelt, al» rin Zustand drr Unfreiheit, soweit aber Fragen der öffentlichen Unterstützung in BerarniungSsällen in Betracht kommen, mit Recht al» Barberei bezeichnet werden kann. Der niederösterrrichische Landtaa hatte al» Surrogat für rin au humaner Bast« gestellt»« Hrimath»r«chl und al- Borbild sür dir anderen Länder Oestrrrrich« in dem Armengeseke vom 15. Decrmber >882 einen Landrs-Armenverdand geschaffen aber diese« Gesetz scheint niemals in da» Bewußtsein der Gemeinden gedrungen zn sein, man hat e« ganz Unterlasten bestimmte, aus ein« wirkliche Statistik begründete Erfahrungen über die Wirkung diese« Gesetze« zu sammeln. Der Ab geordnete Josef Schöffel hatte dem niedrrösterreichischen Landtag« im Jahre 1890 den Enlwurf eine« Armcngesetzc« vorgelegt, der von dem Grundgedanken au«ging: .daß die Armenpflege den Gemeinden gänzlich abgenvmmen und neu zu bildenden Brzirks-Armenvrrbänden übertragen und von diesen fortan nach den Grundsätzen de» .Elber- eldrr" System« au-geübt werden solle." Dieser Grund- atz war von dem LandtagSauSschuß unbedingt angenommen und nur die Abänderung vorgcschlagen worden, daß die Stadt Wien, welche Schöffel in die Eompetenzsphäre de« Gesetzes rinbezog, auS derselben ausgeschieden werde. Das Jahr 1892 brachte dem Landtage einen neuen Entwurf von vr. Josef Kopp, worin der Grundzug deö Schöffel'schen Entwurfs im Wesentlichen beibcbalten, aber die Anordnung der Einnahmequellen der neuen Arinenpflezcorgane gründlich verändert worden ist. Dem schließlich zum Gesetz erhobenen Kopp'schen Entwurf liegt der Gedanke zu Grunde, daß das Zurückbleiben des ArmenwcsenS in Niedcrösterreich haupt- achlich in dem finanziellen Unvermögen vieler armen Ge meinden. die Armenlast zu trage», begründet sei. Die Lösung deS Problems soll nun dadurch erfolgen, daß ganze Gruppen von reichen, mäßig begüterten unv ganz armen Gemeinden in Armenbezirke zusammcngcworfcii werben und einGesammt-Armenvcrmogcn bilden sollen. An Stelle ver jetzt bestehenden >59l Gemeinden sollen ca. 70 Armenbezirke mit durchschnittlich etwa 20 000 Einwohnern treten. Die Armenbczirkc sollen auS der Gesammlhrit derjenigen OrtS- gemeinde» bestehen, welche jetzt einen BezirkSgerichtSsprcngel »ilden. An Stelle der OrtSgemeinden soll künftig der Armen bezirk alle de» Gemeinden in Bezug auf Armenpflege obliegenden Pflichten und Rechte auSüben. vr. Kunwald erbebt gegen das neue, noch nicht in Kraft gelreteneArmengcsetz den Einwanv, „daß e-/ von der Sorge der Geldbeschaffung völlig beherrscht, die Organisationsfraze viel zu leicht genommen habe" ..., „daß eS zahlreiche Gemeinden sozusagen „aufs Gerathewobl" zu Armenbezirken lediglich nach dem Zufall der Zugehörigkeit zu BezirkSgerichtSsprengeln vereinigt habe, wobei nicht ausgeschlossen sei, daß in dem einen Armenbezirk über wiegend leistungsfähige, in einem anderen überwiegend leistungSunfädige Gemeinden zusammen seien. Der angr» trebte Zweck einer richtigen und gerechten Ausgleichung zwischen leistung-unfähigen und wohlhabenden Gemeinden werde daher durch das Gesetz gar nicht erreicht, dasselbe finde einen erklärlichen Widerspruch bei den jenigen Stadtgemeinde», denen e- ihre Selbstständigkeit in der Besorgung ihrer Armenangelegenbeiten und die Möglich keit, sich auf diesem Gebiet zu entwickeln »nd ihre Eigenart zu bethätigen, benehme, sowie auch bei den bester fituirten Land gemeinden, die zu erbeblich größeren Leistungen herangezogen würden, ohne die Gewähr einer sparsamen und verbesserten Armenpflege zu erhalten. Ein weiterer Nachtbeil liege darin, daß die in Aussicht genommenen BezirkSarmenräthe, abgesehen von den Städten, die gar nicht in diesen Rahmen passe», eine zu große Anzahl von Landgemeinden (durchschnittlich 30—35) in sich vereinigen, wodurch der Vorzug der landgemeindlichen Armenpflege, nämlich die Notorietät der Verhältnisse der Armen und das nahe Interesse der Einzelnen und der Func> tionairr an der richtigen Handhabung diese« Zweige» der Verwaltung nahezu ganz verloren gehe." vr. Kunwald bemerkt: „Die Armenpflege den Gemeinden nehme», heißt den Sinn der Gemeinden für werkthätige Nächstenliebe abstumpsen, auS dem System ihrer Arbeiten den ethischen Kitt entfernen, historisch Gewordenes und gesetzlich An erkanntes willkürlich aus dem Zusammenhang reißen und dem Wirken der Geiiicinden jenes Element entziehen, welches demselben seinen idealen Werth und seine sittliche Bedeutung verleibt." Weiter rügt vr. Kunwald: „Daß die Armenpflegcr und die Armencomniissioncn von der Bertheilung der Unterstützungen gänzlich ausgeschlossen seien, während der Hauplvorzug des „Elverfelder" Systems eben darin liege, daß NothstandS- crhcbunz und Armenbetheilignng in eine Hand gelegt sei, daß an der Veratbung und Entscheidung üocr jeden einzelnen NothstandSsall jene Personen theilnehmen, welche die Unter suchung gepflogen haben und denen die weitere Ueberwachung des Armen obliegt. Hierdurch werde ein lebendiger und direkter Contact zwischen den Armen und ihren Helfern hergcstellt." Als die beste aller neuen Borkehrungen, welche sogar bis zu einem gewissen Grade die Eorrcctur so mancher Mängel und Lücken deS neuen Gesetze- werden könne, hebt vr. Kunwald die vom niederösterreichischen Landtaa beschlossene Bestellung von sechs Armen-Jnspectorrn hervor, welche das Land nach allen Richtungen zu bereisen, das Armenwesen überall zu prüfen, die Ausübung der Armenpflege zu überwachen und über ihre Erfahrungen dem LandeSausschuflc zu berichten haben werden. Dieses Institut sei der richtige Radschuh, um de» auf abschüssige Wege gerathencn Karren anszubalten. Die Thätigkeit dieser Armen-Jnspectoren, die eine möglichst genaue Armenstatistik aufstellen und über die vorhandenen Mittel und die Bedürfnisse der einzelnen Gemeinden verläßlichen Bericht erstatten sollten, könnte als Vorarbeit dienen, um zu erkennen, waS da- Land eigentlich brauche, vr. Kunwald wünscht, daß mit der Einführung deS Gesetze« noch inneachalten und noch einmal ernstlich geprüft werde, ob gewisse anzuerkennende Vorzüge de- neuen Gesetze- nicht auch auf dem Boden der Gemeinde-Armenpflege (anstatt der BezirkS-Armenpflegr erreicht werdrn könnten. Deutsche- Reich. 8». Verttn, 2. August. Eine überaus interessante und volkSwirtbschaftlich wichtige Angelegenheit wird durch die „Nordd. Allg. Ztg." aus der fachmännischen Erörterung in die breitere politische DiScussion gezogen. Drr ausgezeichnete Zymotechniker Professor vr. Delbrück, der ein Gegner de« Verbot- von Malzsurrogaten bei der Bier» erreugung gewesen ist, hat seine nunmehr geänderte Ansicht in einer Fachzeitschrift eingehend begründet, und da- Regierungsblatt giebt die Ausführungen Le- Ge lehrten mit Bemerkungen wieder, die volle Zustimmung ver rathen. Prof. Delbrück ist, wie er sich selbst auSdrllckt, au- eincm Saulu- ein Paulu» geworden, nachdem rr die Brauerei- verhältoisse in Amerika studirt hatte. Nicht als ob die in Amerika stark verbreitete Verwendung von Surrogaten für Malz ihm eine geringe Meinung von der Leistung-fähigkeit de- dortigen Braugewerbe- beigcbracht hätte, da- dort Gesehene hat ihn vielmehr sichtlich befriedigt — für Amerika Vr Delbrück vertritt aber den Stand mnct, daß da- deutsche Bier nur concurrrnzfäbig durch die Lrbaltung seinerE ig r na rt bleiben könne,«nd„die Eigenart de- deutschen Bieres ist seine Herstellung au- Malz und Hopfen", fordert nun Delbrück ein Surrogatverbot im Interesse der deutschen Bierindustrie, so erhebt er — und hier liegt der Schwerpunkt seiner Ausführungen — diese- Verlangen doch iu erster Reihe zu Gunsten der deutschen Landwirth- chasl. Um die Landwirthschaft zu schonen, war Delbrück ein Gegner de- Surrogatvervot-, dieselbe Rücksicht hat ihn jetzt zum eifrigen Befürworter diese« Verbote- gemacht. Die Landwirthschaft ist an drr Frage hauptsächlich deshalb betheiligt, weil sie Kartoffeln zur Herstellung des als Surrogat verwendeten Stärkezucker- liefert, Prof. Delbrück bat aber gefunden, daß diese« Jntereffe geringfügig ist gegenüber dem Verlust, der durch da- Eindringen de- Mai« droht, und dem Gewinn, der vou einer Ausdehnung und Verbesserung de- deutschen Brau- qerstenbaue- zu erwarten ist. Die amerikanische Regierung, o wird au-gesübrt, sei eifrig bemüht, dem Mai« Absatz in >er deutsckeu Bierindustrie zu verschaffen, und andrrer- eitS zwängen drr Tiefstand der Weizen- und Roagen- preise de» deutschen Landwirth, sich nach einem Ersatz umzusehe». Einen solchen erblickt Delbrück in der Qualität- - Gerste, welche „immer ihren Markt haben und nach ihrem Werth bezahlt werden wird". Da eiweißreiche Gerste viel brauchbarer sei, al» man bi«- ber geglaubt, so sei die Beschränkung de- Gersten- baueS auf bevorzugte Böden nicht mehr geboten, da« Surrozatverbot sei mithin ein gemeinsame- Interesse der Landwirthschaft und de» Braugewerbe«. Daß die Verbraucher die Dritten in diesem Bunde sein würden, braucht nicht erst gesagt zu werden. Jo Bayers gilt neben dem Reich-nahrunaSinittelgesetz da- Malzaufschlag» gesetz, da- die Bereitung von Bier aus anderen Stoffen al- au» opfen, Malz und Wasser unter Strafe stellt. Bayerische rauer, welche diese Bestimmung Ihre» Bierstcuergesetze» durch da» deutsche, Surrogate zulassende Nahrungs- mittelgesetz außer Kraft gesetzt glaubten, sind mittel- ein» psindlicher Geld- und Freiheitsstrafen von dem Forlbtstgnb diese« beneidrnSwerlben ReservatrechteS verständigt worden. Dank diesem Gesetze trinkt man in Bayern das beste Bier in Deutschland und erhält es überdies im Allgemeinen er heblich billiger, al- im Gebiet der Braustcuergemcinschaft und die-, obgleich die Biersteuer in Bayern mehr al» daß Dreifache der RcichSbicrsteuer beträgt! U Berlin, 2. August. Das ReichS-VersicherungSamt hat den Vorständen der JnvaliditätS- n»d AltcrSversicherungS- anstalten das Ergehn iß derRcntenvertheilungfürdaS Jahr 1893 mitgetheilt. Danach sind für beide Ncntenarten rund 28 Millionen gezahlt worden, wovon 22,7 auf die Altersrenten und 5.3 auf die Invalidenrenten entfielen. Ta« Verhältnis zwischen beiden Rentenarten hat sich also für 1893 so gestaltet, daß während 8l Procent auf die Alters renten entfielen, die Jnvalidenrentenzahlungen l9 Proc. be trugen. TaS Verhältniß ist also ein ganz andere» als für 1892 geworden, wo 94 Proc. auf die Altersrenten und 6 Proc. auf die Invalidenrenten entfielen. Die Invaliden renten nehmen, wie das ja auch dem ganzen Eharakter de» Gesetze« entspricht, bei den Rentenzahlungen einen immer größeren Theil in Anspruch, uud die Zeit ist sicherlich nicht mehr so sehr fern, wo sie die Altersrenten in der Hohe erreicht haben werden. Sehen wir un« die Höhe der AiNheile der einzelnen Bundesstaaten an den Rentensummen an, so kamen auf Preußen 19 Millionen, davon l5,7 Alters- und 3,3 Invalidenrenten, auf Bayern 2,6 Millionen, davon 2 Alter«- und 0,8 Invalidenrenten, der Rest auf die übrigen Staaten und dir zugrlassencii Easseneinrichtungen. I« einzelnen Staaten hat sich da« oben erwähnte Verhältniß zwischen Atters- und Invalidenrenten noch mehr zu Gunsten der letzteren verschoben. So kamen in Bayern aus die rrsteren 78, auf die letzteren 22 Procent, desgleichen in Württenberg, in Baden gar 74 und 26 Procent. Von den Altersrentenzahlungen sind vo» Reiche 9 Millionen, von den Versicherungsanstalten u. s. w. l3,7 Millionen erstattet worden, von den Jnvaliden rentenzahlungen 2,2 und 3 Millionen. Legt inan bei einer Vergleichung der Belastung der einzelnen Bunde-staaten eiaerseii« die BrvölkerungSziffern vom 1. Drccmber 1890, andererseits die Zahl der nach der Beruf-statistik vom 5. Juni 1882 als vcrsicherungSpflichtig anzuschenden Per sonen zu Grinde, so ergeben sich nachstehende Lerhältniß- zahlen. Auf den Kops der Bevölkerung überhaupt entfielen sür da» ganze Reich in Pfennigen an Rentenzahlungen 56,8, an Reichszuschuß 22,8, auf den Kopf der versicheruog«- pflichtigen Bevölkerung 2l6,3 und 98,9 für Preußen 6»,1 und 26,1 bezw. 278,4 und 112,9 sür Bayern 48,7 und 20,1 bezw. 205,3 und 84,6 für Sachsen 38,8 und 14.4 bezw. 167,9 und 62,1 -s; für Württemberg 32,8 unv 13.2 bezw. 174,3 und 70.8 -s: für Baden 39,0 und lb,4 bezw. 198,3 und 78,5 sür Hessen 41,6 und ll>,6 bezw. 212,8 und 84,8 ^s; für die beiden Mecklenburg 92,7 und 36.4 bezw. 324,1 und 127,1 ^s; sür die thürinaischen Staaten 41,0 und 16,6 bezw. 182,8 und 73,8 -s; für Olden burg 37,6 und l5,3 bezw. 172,l und 70,3 -s; für Braun- schweia 52,7 und 20,1 bezw. 202,8 und 77,2 ^s; für die Hansestädte 31,4 und 10,3 bezw. 144,0 und 47,2 -s und für Elsaß-Lothringen 53,8 und 19,8 bezw. 237,3 und 87,6 -s. - Berlin, 2. August, lieber dir beschleunigte Fertigstellung de» ReichStagSgebäudeS, di« von der „B. B-Z." aus einen Wunsch de< Kaiser« zurückgeführt wurde, schreibt rin OfsiciosuS dem „Hambg. Eorr": Baumeister Wallot hat nur ungern dem Drängen der Reich-lag-baucommission nach beschleunigter Fertigstellung de» Baue- nacbgegeben. Wenn e- nach seinem Willen ginge, würde der Bau weder 1894, noch 1895 dem Gebrauche übergeben werden. Nach seiner Ansicht dürfte e« bei einem solchen Monumentalbau nicht ans einige Jahre aukommen. Er erinnert an Bauten von geringer«» Bedeutung, wie den Brüsseler Justizpalast und da« Pariser Opernhaus, zum Beweist dafür, daß man in anderen Ländern eine bi« zum Schluß de» Jahrhundert« reichende Bauzeit keineswegs als übermäßig lang aa- lehen würde. Wallol legt da- höchste Gewicht auf die Bedeutung eine- solchen Bauwerke» al« einer Art von Hoch schule für da-Kunsthandwerk. Drr deutsche Reich-tagA»
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