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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.12.1894
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1894-12-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18941208010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1894120801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1894120801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-12
- Tag1894-12-08
- Monat1894-12
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VezugS-Prets D- d« tzauptG»»diti»a »der de» i« Et«d»> >«trk im» dm Lorsdteu «ertchtetr» >u- gatrstellen,»geholt: dt,rt»lstU>rlich^4.b0. »A «etmalla« «öglich« gustrll»», in« daa« ^ LchO. Durch di» Post teioae» für Deutschland und Oesterreich: »tenellSdetlch <ch S-—. Dir»«» ttallch» Dnutdandimou»!! tu» »nslund: mo»,««ch 7.S0. Dt» Vkorge».Uu«gab« erscheint tüglich'/,? Uh^ dt» ÜUmid.>u»-,d« Wochentag« ü uhr. Ne-arttoa »uL LrreLitto»; Jatznnnrsgass» 8. Dt« Irvediito» ist Sochruiag» »annterbroch« gäsftat »«, srtch 8 bi» Abend« - Uhr. /Iliilea: vtt« Me««'» Lorttm. («fre» -ah»X Untvresitit-straß» I« L.ut» Vüstd«. K«t-art»«»str. 14, pari, »nd königßpkatz 7. Morgen-Ausgabe rwriatr.T«lgt1>latt Anzeiger. Organ für Politik, Localgefchichte, Handels- vnd Geschäftsverkehr. Anzeigen-PreiS dle 6 gespaltene Petitzeile 20 Psg. Reklamen unter dem RedactionSslrich (4g«» spalten) bO^j, vor den Famitienaachrichl«, (6 gespalten) 40^. LrStzere Schriften laut unjernn PreiS- «erzeichniß. Tcibellariicher und Zissernsatz Nach höherem Tarif. Sxtra-Beilagen (gefalzt), nur nnt der Morgen-Aufgabe, ohne Poslbesördenrng 60.—, mit Postbeförderung 70.-. Annahmeschlu^ für Anzeigen: Bdend-Ausgabe: Bormittag» 10 Uhr. Marge »»Ausgabe: Nachmittag- 4 Uhr. Sonn- und Festtag- früh V,9 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen i» eia» halb» Stund« früher. Dnjeigrn sind stets an die Erpedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz ta Leipzig K2K. Sonnabend den 8. Dccember 1894. 88. Jahrgang. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag, den V. Deeember, Vormittags nur bis Uhr geöffnet. LxpeälUon ÄS8 I^etprlxer VakedtLltsg. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung, Me A«»el»u«t, »ur Kirchenv«rftan«a»ahl t« der Sreu»« »«rechte drircffriid. D» mit Schluß de» Jahre- 1894, noch 8. 17 der Kirchen- Vorstand»- und Synodalordoung für die evangelisch-lutherische Kirche de» Königreich» Sach;«», durch da» Los» bestimmt, di« Herrea Rentter kallmeier in Leipzig-Neustadt, Schuldirecior Mutd in Leipjig.Nruschüneseld, Schuldirector Schuß in Leipzig-Neusladl und Kaufmann Dörr ta Leipzig-Neuichöneseid au» dem Kirchenvorstand» zum heiligen kreuz au»icheiden, so sind vier Klrchrnparftetzer durch di» kirchengem.inüe neu zu wählen. Die Au«fchetheu»r« sin» wieder withlhar. Stimmberechtigt zu dieser Waül sind all« selbstständigen, in Leipzig« Neustadt und Leipzig-Reufchöneseld wohnhaften Männer, evangelisch, lutherischen Bekenntnisse«, welche bat 2ö. Lebensjahr vollendet haben, sie »eien verhrirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung de» Wortes Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliche», durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehooene» Aergernis gegeben haben, oder von der Summderechtigung bei Wahlen der politischen Gemeind» outaeichlossea sind, oder denen endlich durch Beschlich der köntgl. »irchenlnspection, noch de» kirchengksetze vom 1. Deeember 1876. die Au»üdung ihre« kirchlichen Wahlrecht» abektuant »ordea ist. «er fei» Stimmrecht ««»üben will, bis" sich «Afttzllch oder schriftlich dazu «uzumeldr«. Di» Anmeldu»««» sollen Sonntag, den 9 Deeember d. I.. Vormittag« 11—1 Uhr. und vom 10. di« 1b. Deeember, jede» Tag von Vormittag» 9—1 und Nachmittag» 8—6 Uhr in der Dr»e»ttl«n »er heiligen Kreuzkirche entgegen- genommen werben. Bei den schrislilchea Anmeldungen muß genau angegeben werden: 1) v»r- und Zuname, 8) Stand und «»werbe, S) Ge burtstag und Geburtsjahr und 4) die Wohnung. Wir fordern dir Glieder unserer Gemeinde aus, sich an der vorstehenden Wahl zu beiheiligen und zu diesem Zwecke die Anmeldung in der bezeichnet»» Mise, an den obengenannteu Tagen und bi» spürest«»» Sonnabend, den 1b. Deeember d. I»., Abend« 6 Uhr, be- wirken zu wollen. Leipzig-Neuftadt, am 6. Deeember 1894. Der Kirchenvorstand z. h. Kreuz. M. Pach«, Plärrer. Der 300jahr. Geburtstag Gustav Adolfs, a« Deeember 18»4, soll in der Kirchgemeiub« zu« heiligen Kreuz dadurch festlich begangen werden, daß sich an den um 6 Uhr beginnenden Adeitb- g«tte»bienft, welcher schon der Bedeutung de» Tage» Rechnung tragen wird, Abend» 8 Uhr im Saal» de» Gasthofe» zn Leipzig Neustadt »in Kawtltenabenb anschließt. Wir bitte» dt» Gemeindeglieder, dir Dankbarkeit gegen den Retter der evangelische, Freiheit durch ihr» Theilnahine an der kirchlichen und weltlichen Feier de» Festtage» zu bethätigra. 6. Decemder 1894. Lripzig.Neustadt, am Der Ktrchenbsrftauh z. h. Kreuz. M. Puch«, Pf. Einladung zur Gustav-Adolf-Feier in L.-Gohlis. Zur Jubelfeier de» 800 silbrige» Geburtstage» Gustav Adols'S wird am 2. Abpent, Sonntag, den 9. Decemder, vsrwtttag G Uhr im hiesigen Gotteshaus» rin FeftasttrSdiki ft geballe» werden. Außerdem wird Mittwsch, gen Io Deeember, Abend 8 Uhr ein» Feftseier im hiesigen Schtllerschlößchrn stottfinden, die in Red«, mnsikalischra vortragen und Deklamationen bestehen wird Wir laden hierzu die Glieder der Gemeind« srrundlichst rin. Letvz>g^bohli». den b. Deeember 1894. Der Ktrchenvarftgn». Der vsrftan» »e« Parachtalberein» l>r. W. Seydel, Bors. Der städtische Lagerhof in Leipzig lagert ESaaren aller Art zu billigen Tarifsätzen. Die Lager- scheine wrrdra von den meisten Bankinssitulen bette-,n. Leipzig, de» LS. April 1894. Die Dezmtatian ,«« Lagerhsse. Die amtliche Begründung zur Umsturzvorlage lautet in ihrem allgemeinen Theil: Schon bald nachdem da« Strafgesetzbuch für da« Deutsche Reich «n Geltung getreten war, ließen manche Wahrnehmungen erkennen, daß die neues, strafrechtlichen Vorschriften, soweit sie den Schutz der Staat-ordnung de« öffentlichen Frieden« und damit d,e Sicherung der Grundlagen unsere- staatlichen und gesellschaftliche» Leben« »um unmittelbaren Zwecke baden, an Lücken kranken, welch» auf die Dauer nicht ohne bedenkliche Folgen bleibsn können. Unler dem Einfluß einer vertrauen- vollen, die Gefahren der politischen, wirthschaftlichen und gesellschaftlichen Zersetzung unserer Zeit nicht au-reichend würdigenden Dtimmuaä batten die Vorschriften de« Gesetzbuch», wie sie au« den Beratyunaen de« Rrich«tag« hervorgrganzen waren, gegenüber dem frühere» Rechte der meisten deutschen Staaten und dem seiten« der verbündeten Regierungen vor» gelegten, i« Wesentlichen diesem älteren Rechte sich anschließen de» Entwurf« «annigfach» Adschwächungen «rsabren. Die Unzulänglichkeit des neuen Rechte« machte sich immer sllhl barer, seitdem der wachsende Einfluß neuer gesellschaftlicher und wirtbschaftlichrr Theorien mehr und mehr dabin sübrte, Grundlagen unserer öffentlichen und privaten Rechtsordnung, wtlchs den Bestand und dir gedeihliche Entwickelung de« ge stimmten Eulturleben« bedingen, zum Gegenstand gehässiger Krnik und wühlerischer Angriffe zu machen Unter dem Eindruck solcher Wahrnehmungen wurden schon >ei der ersten Nevision des Strafgesetzbuches, welche dir No velle vom 26. Februar 1876 zum Ergebniß batte, von den verbündeten Regierungen Aenderungen und Ergänzungen zu den Abschnitten de« Strafgesetzbuch« über den Widerstand Hegen die Staatsgewalt und über die Vergeben wider die öffentliche Ordnung in Vorschlag gebracht. E« gelang damal- nicht, der Erkenntnis von den drohenden Gefahren in dein ieichstage zum Siege zu verhelfen. Die verbündeten Re gierungen sahen sich genötbigt, von weiteren Erfahrungen, die auch für größere Kreise das Unzureichende de» strasgesey licken SckntzeS der allen BolkSclasst» gemeinsamen Interessen erkennbar machen würden, die Verfolgung ihrer Vorschläge abhängig zu machen. Die ganze gesetzgeberische Reform trat demnächst in den Hintergrund, als infolge der Zeitereignisse und namentlich ter verbrecherischen Anschläge wider da» Leben de« verewigten Kaiser« Wilhelm I. mit dem Gesetze „gegen die gemeingefähr lichen Bestrebungen der Socialdemokrarie" vom 2l. Oktober 1878 der Weg der Ausnahmemaßregel» gegen die AnS- ckreitungcn bestimmter Partririlbtungen ringeschlagen wurde. Aber auch unter diesen veränderten Verhältnissen bat die rage, ob nicht aus dem Boden re« gemeinen Rechts «ine lerstärkung der staatlichen Schutzmittel gegenüber den offen kundigen, Ordnung unk Sitte untergrabenden Bestrebungen mancher unserem Staat«- und Euliurleben feindlichen Elemente berbeizusübren sein möchte, wiederholt praktische Gestalt gewonnen. Dabin gerichtete Vorschläge sind sowohl au« der Mitte de- Reichstage« als auch aus dem Schooßc der verbündeten Regierungen heraus gemacht worden. In rtzterer Hinsicht darf in«besondere aus die Anträge hingewiesen werden, welche dir königlich preußische Regierung im Iabre 1889 bei dem BunteSratb gestellt bat uno die, obwvdl sie, von anderen Ausgaben zurückgrdrängt, nicht zu einer Vorlage an den Reichstag führten, dennoch in weiten Kreisen bekannt geworden sind. Al« da» AuSnabmegesetz vom 21. Oktober >878 nack mebrsachrn Verlängerungen seinerGeltung-dauer am l.October 1890 außer Kraft getreten war, mußte jene Frag» wieder zu verstärkter Berrurung gelang«, Daß den Versuchen, breite Schickten der Bevölkerung m»t den Grundbedingungen unseres taallichcn und gesellschaftlichen Leben« zu verfeinden, nicht lediglich mittelst de« Strafgesetzes rntaegengewirki werden kann, daß vielmebr zu ihrer rrsola>eichcn Bekämpfung auch Maßnahmen gehören, welche offenkundige Schäden unserer wirthschaftlichen Entwicke lung zu bessern und vor Allem die Lage der unteren BevölkerungSclassrn zu heben bezwecken, haben die verbündeten Regierungen unter Zustimmung des Reichstags durch wieverbolte Acte der Gesetzgebung anerkannt. Dieser Weg soll auch in Zukunst nicht verlassen werden. Aber man darf sich dabei der Er kenntniß nicht verschließen, daß eine gesetzgeberische Tbätig keil, welche die Elassenaegensätze mildern, Auswüchse in unserer gesellschaftlichen Entwickelung abscbneiten und den wirtbschastlich schwächeren Boikselementen in ihrem Kampfe um eine befriedigende Existenz Beistand gewähren will, ver gebliche Arbeit idut, so lauge auf der anderen Seite die Be völkerung durch böswillige Herabwürdigung der wich tigsten gesellschaftlichen Institutionen, durch Aufstachelungen gegen die staatliche Gewalt, durch die Verbreitung grundloser, die Mißachtung der Staatsordnung fördernder ve unrubigungen in ihrer Auffassung von der Aufgabe de« Staate« und von der Beveulung unserer Eultur geradezu vergiftet wird. Mancherlei Vorgänge au« neuester Zeit im Ausland« wie auch im Inlande drängen zu der Ueberzeugung, daß gesey geberische Abwehrmaßnahmen nach der soeben bezeichnrten Richtung bin nicht länger aufgeschobe» werden dürfen. Auch dem ruhigsten Beobachter kann nickt entgebcn, daß die Auf reckterbaltung der staatlichen Ordnung mit wachsenden Schwierigkeiten und Gefahren zu kämpfen hat. Die Er leichterung vnd Autdednung aller Verkehr« - Beziehungen trägt dazu bei, kraakbafte und verbrecherische Bestrebungen die zunächst in den eigenartigen Verhältnissen anderer Staate» sich entwickelt baden, auch in unser Vaterland zu ver pflanzen und ihnen bi» in die entlegensten Tdeilr de« Lande« Verbreitung zu schaffen. Vervollkommnungen der Technik und der Verkehrsmittel haben da« Emporwuckrrn einer Tage«- literatur begünstigt, welche in den Dienst jener Bestrebungen sich stellt und bi« in die kleinsten Orte und bis in die unreife Jugend hinein ihre Ideen vrrbreitrt. Da« noch immer steigende Wach-thumdergroßrnStädte erleichtert r«, große volk«massen rasch mit gefährlichen Anschauungen »u erfüllen und zu einer Staat und Gesellschaft bedrohenden Haltung zu verleiten. Die Ueberwachung unv Unterdrückung staat-feindlicher Kundgebungen und sonstiger Angriffe gegi die bestrbrnde Ordnung wird unter solchen Verhalt»,ff mehr unk mehr erschwert, und dir Wirkung der Angriffe gestaltet sich zugleich bedrohlicher. E» ist nicht zu erwarten, daß diff« Verhältnisse in Bälde eine Aendrrung erfahren und daß dir darau« entspringenden Bewegungen an Energie und Erfolgen einbüßen werden. Im Gegrntheil liegt die Besorgniß nahe, daß demnächst auch dir bi« jetzt noch unberührt gebliebenen Volk« schichten unter dem vergiftenden Einflüsse staatrseindlichee Bestrebungen zu leiden baden werden. Vertreter und Ber führte ver zügellosesten Abart staatsfeindlicher Theorien, de« AnarchiSmu«, sind bemüht, durch Thaten wabnwiyigen Hasse« gegen Ordnung und Gesittung weite Volkskrcise «n Erregung zu setzen und mit Zweiftln an der Berech tiauvg der jetzigen Staat«- »nd Gesellschastrordnung zu erfüllen. W-nngleich der AnarchiSmu« da- Feld seiner ver> breckerischen Thatigkeit bi-ber dauptsächlichimAuSlanV gesucht bat, so ist doch die Besorgniß nicht abzuweisen daß er im Inlande an Boden gewinnt. Schon baden sich in größeren »rutschen Städten Verbindungen an archisti» scherRichtnng gebildet, und weitere derartige Verbindungen sind in der Bildung begriffen. In letzter Zeit hat sich auch der Zuzug einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Personen bemerkbar gemacht, welche wegen ihrer anarchistischen Wirt samkrit an« benachbarten Staaten, vornehmlich Frankreich und der Schweiz, auSgewiesen worden sind. Oeffentlicbe Versammlungen, in denen aufreizende und nahezu a»s- rührisäie Klinkgebnnge» erfolgen, sowie anarchislische Schriften, die in einzelnen Orten und Gegenden in augenscheinlich vor bedachter Weise verbreitet werden, trete» der Tbäiigkeil jener Vereine und Personen zur Seite. WaS insbesondere die Verbreitung von Schriften betrifft, so kommen außer einem in Berlin in bedeutender Auflage erscheinenden Tagesblatte, reffen Inbalt selbst unter dem jetzigen Reckte zu zahlreichen 'trasrrcktlicken Versolguugen Anlaß gegeben bat unk außer den in unregelmäßigen Zwischenräumen erscheinenden Heficn eines, als „anarckistiiche Bibliothek" sich bezcicknenden Unternehmens, namentlich di« aus dem Ausland eingesübrten Vreßerzcugnissc des Londoner Elubs „Autonomie" in Betracht. Dieser Elub ist wiederholt in gerichtliche» Ur- tbeilen als der Mitlelpunct der anarckistisch-socialistücken Tbätigkeit bezeichnet worden, die insbesondere auch den Um- turz der bkiichcuren Ordnung in Deutschland verfolgt. Unter den im Inland ermiitcllen Anhängern des Anarchismus fehlt es an solche» nickt, welckc die schärfsten Färbungen dcS- elben vertreten oder >l>n zum politis cke» BesckönigungS mittel für gemeine Verbrechen machen. Einen Fall dieser Art bat eine kürzlick vor dem Berliner Schwurgericht ur Verhandlung gelangte Strafsache entküllt, welche die Verurlheilung der Angeklagten, und zwar die des Haupt- angeklagtcn zu einer zwölfjährigen Zuchthausstrafe und zu Edrenilrafen, zum Ergebniß Hane; die »»Laufe dieserUulcr- uchung vorgcnommeuen umsassenden Haussuckungen haben die Aniiabmc nabe gelegt, daß anarchistische Verbrechen in der Vorbereitung begriffen waren. Angesichts dieser Sacklage kann die Gesetzgebung sich der Pslickt nicht cniscblagen, Anreizungen zur Mißachtung von Gesetz und Obrigkeit, Verhöhnung und Schmähung der rechtlichen und sittlichen Grundlagen von Staat und Gesell- chast, Verherrlichung ober Androhung von verbreckeriscken Handlungen, planmäßige Vorbereiiung oder Förderung des gewaltsamen Umsturzes der bestehenden Staatsordnung nack- drücklicher als bisher zu treffe». Daß eine in den bezeicknelen Richtungen unzulängliche Strafgesetzgebung die sittliche Verwilderung und die Erschütterung des NecklS dewußtseinS in der Bevölkerung leicht fördern, rbcn damit aber einer Ausbreitung de« staatsfeindlichen Treiben« Vor schub leisten kann, ist eine Erkenotniß, die sich gerade in der letzten Zeit immer mebr Geltung verschafft bat. Die hiernach erforderlichen Aenderungen ter Strafgesetze brauchen denBodcndeS allgemeinen Rechte« nicht zu verlassen. Verfolgen sie auch zum Tbeil den aus gesprochenen Zweck, die Förderung von Umsturzbcstrebnngcn oder die Verleitung zu solchen unmittelbar zu treffen, so lassen sich doch solche Bestrebungen, ebenso wie bochverrälbcrische oder landeSvcrräiderische, oder gemeingefährliche Unter ncbmungen, unabhängig von jeder politischen vder wirlb schastlicken Parleiricktung denken. Die dagegen gerichteten Strafbestimmungen sollen daher für Jedermann gelte» und eS kommt nur daraus an, daß ihnen, um auch nicht den Schein eines willkürlichen Ermessens bei ibrer Anwendung entstehen zu lassen, eine möglichst bestimmte Begrenzung gegeben werde. Zu diesem Zwecke bat der Entwurf im Thatbeslande behufs näherer Kennzeichnung jener Bestrebungen durchweg den Begriff deS „gewaltsamen Umsturzes der bestehenden Staatsordnung" verwendet. Im Sinne des Entwurfs gehören zur Staatsordnung nicht nur die eigentliche» Ver- fassungsklnrichtungcn, sondern auch die gesellschaftlichen Grundlagen des staatlichen Verbandes, soweit sie im gellenden Rechte Anerkennung und Schutz finden, vor Allem vie Familie und das Eigcnthui», okne welche der Bestand eines geordneten StaatSwesenS für unsere An schauungen ausgeschlossen ist. Aus der anderen Seite soll aber die Strafbarkeit de« Handelnden stet« von der Voraus setzung abhängig sein, daß seine Absicht auf den gewalt samen — also den mit verbrecherischen oder sonstigen gewall tbätizen Mitteln herbeiruführendcn — Umsturz gerichtet ist Hiernach und da die Anwendung dieser wie der übrigen Strasvorsckrjsten des Entwurfs ausschließlich in der Hand der ordentlichen Gerichte liegt, werden die vorgeschlagenen Bestimmungen für die wissenschaftliche Tbätigkeit ebensowenig ein Heinmmß bilden, wie für solche politische Bestrebungen, die lediglich eine Weite renl Wickelung ver von ihnen vertretenen Ideen aus dem Boden der staatlichen Ordnung sich zum Ziele setzen. Die allgemeine bürgerliche Freiheit und deren berechtigte Ausübung bleiben daher unberührt. Auf den dargelegten Erwägungen Keruben die Be stimmungen de« Artikel« l deS Entwürfe«. Sie besteben in einer Aenverung der 88 Vl, ll2, >26, 180, 131 der Straf proceßordnung und in der Einschaltung zweier neuer Para graphen (>>Ia, 129a). Indem der Entwurf sich aus diese wenigen Bestimmungen beschränkt, darf um so eder ter Er wartung Au«druck gegeben werden, daß die Noldwendigkeit derselben bei der überwiegenden Mehrheit de- Volke« An erkennung finden wird. Im Zusammenhänge mit den Aenderungen deS Straf gesetzduche« schlägt der Entwurf unter Artikel HI für die Bestimmung de- Gesetze« Uber die Presse vom 7. Mai 1474 betreffend die vorläufige polizeiliche Beschlagnahme, eine Er> Weiterung und Velscharfung vor, ohne welche ein wirksame« Eingreifen der Staatsgewalt ans dem hier in Rede stehenden Gebiete nicht zu erhoffen ist. Endlich ist in dem Artikel N eine da« Militairstrafgesetz buch ergänzende Bestimmung aufgenommen, welche eS rrmög licken soll, im Wege eines militairgericktlicken Verfahrens Officiere oder Unterofficiere des BeurlaublcnstandkS. die nack dem Unheil der bürgerlicken Gerickte sich einer schweren Auf lehnung gegen dir Etaat«gcwalt fckulvig gemacht habe», aus ihrer autoritativen, mit einem solchen Verhalten nicht vcr kläglichen Stellung zu entfernen. Deutsches Reich. * Berlin. 7. December. Unter dem Titel „In Uniform schreibt die „Voss. Ztg." u. A.: „.. Mit lebhaftem Bedauer haben . . weile Kreise de« Volke« wahrgenommcn, daß der Präsident de« deutschen Reichstages seine Aufgabe, die Würde der Nation in sich zu verkörpern, bei der Weibe des Neuen Parlament-gebäude« in dem Kleide eines Land webrmajorS zu erfüllen sich bemüßigt fühlte. Der Präsi dent de« RcichsiageS ist der Herr dcü Hauses, ist der böcksic Gebieter in seinen Räumen. Der Major aber ist der Unter gebene schon jedes LberstlientenantS und bat ibm seine Reverenz zn macken. Die Militairnuiform deutet da« Ver- bältniß deS Dienstes, der hierarchischen Unterordnung an. Sie bat ihre Bedeutung und cbrt ihren Träger — aber Alles an der reckten Stelle. Wenn morgen mobil gemacht würde und Herr von Levetzow als Major z» den Fahnen eilte, Niemand würde an seiner Uniform Ansles; nehmen. Ist beute eine Eontrolversammlung und der Majvr von Levetzow zu ihr cvmmandirt, so versteht sich von selbst, aß er „deS Königs Kleid" trägt und fick gern und ganz alS Glied de« HecrcS süblt. Aber gestern batte der Major von Lcretzow nicktS zu tbun, auch der Wirklicke Geheime Ratb icktS, sondern nur der Präsident deS deutschen Reichstag«, der frei gewählte Vertrauensmann der Volksvertretung, und darum hätte» wir gewünscht, er hätte diese Hobe Würde auch durch das Gewand dcö freien Manne« angedeutet. Zuiii eiste» Male, seit der RcickStag besteht, ist aus dcni Eckplätze des BuiidcSraibötiickcS ein Reichskanzler im Bürgcr- ocke crsckieuen. Fürst Bismarck war nickt gerade Soldat mit Leib und Seele, obwohl er eS, ebne je eine Eompagnie geführt u haben, bis zum Goncraloberslen der Eavallcrie gekrackt hat. Er batte sick an die Uniform gewöhnt, die er in den Kriegen Preußens und Deutschlands getragen batte, und — er war Blsniaick, und darum konnte Niemand in den Sinn komme», ibm de» Rang nack der Unisorm beiznmessen. Graf Eaprivi war General, ganz General; auck als Reichskanzler bat er nie vergesse», daß er in erster Reibe Soldal sei, abcommandirl ur Wahrnehmung der Geschäfte deS leitende» SlaaiSmanneS. Ta er iinmcr activcr Soldat gebliebe» war, so konnte man, wenn nickl loben, so dock verstehen, daß er die militairiscke Uniform trug. Wie nun, wenn Fürst Hohenlohe zufällig Lieutenant oder Niltmcislcr wäre? Sollte er dann ini Reichstage in der OssicierSuiiisorm erscheine»? Gewiß nicht: darüber wird Niemand im Zweifel sein. Auch der Finanz- niinister von Scholz ist, nacktem er zum Scccndelieutenant ernannt wurde, niemals in LieulcnaniSunisorm vor den Reichstag, den BundcSralb oder den Kaiser getreten. WeS- kalb also soll Herr von Levetzow als Präsident des RcickS tag- genötbigt sein, die Major-uniform zu tragen? Herr von Levetzow ist übrigens ein geistvoller, warmherziger Mann. Er erfreut sick mit Reckt deS Beifalls aller Pa, tcien in seiner Geschäftsführung. Gerade deshalb ist man genötbigt, anzunebnien, daß er fremden Wünschen und Er Wartungen genügen zu müssen glaubte, indem er sich pslickt schuldigst als Major verstellte. Hcrr von Lcrctzow will c« nickt auf Auseinandersetzungen ankoininen lassen. Wir bc dauern seine Nachgiebigkeit, aber wir begreife» sie. Wir sehen in ihr ein Zeichen der Zeit. Und wir hoffen, daß einst eine bessere Zeit anbrcchc» werde, eine Zeit, in der der oberste Vertreter re« dcnlichc» Volle« scincn Stolz darin sehen und auch durch die Thal beweisen wird, daß er bei eierlicken Gelegenheiten nicht ein Dienstkleid anlcgt, das ein UnIerordnungSverbältniß kennzeichnet, sondern das Kleid de« freien, selbstbewußten Bürger«, da- anzeigt, daß er als Präsident des Reichstag- nur dient, wie die Worte über dem neuen ReichStagSbause lauten sollten, dem deutschen Volke." * Berlin, 7. Dccember. Zum Eapilel vom unlauteren Wettbewerb erhält die „Rat. L>b. Eorr." von dem lang jährigen Vorstand eine« Leihhauses eine Zuschrift, in der eS heißt: Ein Eonsvrlium bezw. eine Bande von Möbel »nd Goldbändlern und Trödlern operirt bei allen in ton Leidbäusern der meisten Städte stattfintendcn Versteigerungen in der Art, daß »ach getroffenem Uebereiiikomiucn nur Einer dieser Menschen bietet, die Anderen aber stille sind. Natürlich werten fast alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände in Folge dessen billig ber- gcgeben, viel billiger, als wenn Eoncurrcntcn milbiclen wurden. Einzelne, welche vielleicht milbicten wollen, erhalten von dieser „Kippe" 6 oder auch 10 .-t Belohnung, wenn sic nicht erscheinen oder stille sind. Nach beendigter Aiictivn werden die verschiedenen Gegenstände unter der Bande actbeilt und es bleibt selbstverständlich dabei ein großer Nutzen. Kommen etwa Leute, die bei den Auclioncn einzelne wenb volle Pfänder, Ringe, Ubren, Brillanten erwerben möchten, so werde» sie von dieser Sippschaft derart bineingeboten, daß sie ein zweite« Mal nickt wieder kommen. Ebenso ist eS bei Mobiliarversteigeiungat. Dann werden die so unerhört billig gesteigerten Sacke» zuweilen mit kOO Prccenk Nutzen in den Hantel gebracht. In einigen Leihhäusern wird ein etwaiger UebcrerlöS bei Versteigerungen Denjenigen, welche die Pländer seiner Zeit ver-setzt baben, zurückver.zülct, wenn der Mehrerlös auck erst sechs Monate nach ter siau- gebabten Versteigerung erboten wird. Erst nach dieser Zeit verfällt er zn Gunsten deS Leihbansc«. Durch jene Manipulation erbalten aber die Personen, welche in Roth diese Gegenstände versetzt baben, keinen klebercrlös, obgleich der Taxator kaum mebr als dir Halste deS WcrtbcS dafür giebt, den durch zu höbe Taxation entstandenen Schaden m»>ß er selbst tragen. Es wird sebr schwer sein, diese Uebelstlnde auf gesetzlichem Wege zu Verbindern. Daß diese HantluirgSweise eine unlautere, » nni oraliscke ist, kann keinem Zweifel unterliegen. In allen Städten Deutschland» besteht der gleiche llnsug. Man sagt: Diese Menschen muß man baben, der,« sollst geben die Gegen stände nickt ab. Aber ebenso sicher »sc da« Geschäft solcher Leute auf den Besuch der Versteigerungen gegründet, und sic würden wohl diese- GcschäslSgebahrcn »ntevlasscn, wenn die Gesetz gebung ihnen etwa- mehr aus die Finger sehen könnte. Auck weitere unv anständigere Käufersckiichten würden sick ein finden, wenn diese Händler nickt allein ta« Feld beherrschten. Diese Oualität Menschen bat nieift in den letzten zeb» bis zwölf Jabren große Vermögen erworb* *n. Auch versetze» Solche Pfänder in den Leihhäusern, welche «us ihren eigenen Lager» stammen, bestechen wen» möglich die Taratoren, damit dir Sachen bock taxirt werden, unv lassen dann die Pfandscheine vertreiben, wobei natürlich viele Leute bereinsalleii. Zu sprengen sind solche Manipulationen nur. wenn sich übel all Vereine gegen »»lauteren Erwerb mit jährlichen Beiträgen bilden würden, welche dann durch ausgestellte Personen bei alle» Auclivnen mitbietcn lassen württzn; aber auch eine etwa« schärfere Gesetzgebung sollte dabei mitdclfen. Hoffentlich
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