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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.01.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189301086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18930108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18930108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-01
- Tag1893-01-08
- Monat1893-01
- Jahr1893
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.01.1893
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Bezugspreis tz, h« HauPtrxpeditiou oder de, t« Stadt- te.trk uud de» Borort» errichtet» Avs- »bestell» abgeholt: »terleliährlich^44^0. bei zweimaliger täglicher Zustellung in« Hau- 5.50. Durch di« Post bezogen für leutfchland und Oesterreich: vierleliLbrlich > 6.—. Dirrcle täglich« Sreuzbandjeaduag in« Ausland: monatlich ^4 9 —. xi« Morgen-Ausgab« erscheint täglich'/,? Uhr, die Abeud-Lusgab« Doch»tagt 5 Uhr. Ledectto» »»d Er»e-ttio«: JotzannrSgafle 8. rie Lrveditioa ist Wochentag« ununterbroch» geöffnet von früh 8 bi« Abend« 7 Uhr. Filialen: ktt« Nie»»'« Eortt». (Alfred Hatz»), Universitätsstraße 1, Laut« Lüsche, Katharinenstr. I«, pari, und König-Platz 7. — KiMtr.Tligeblalt Anzeiger. Legan für Politik, Localgeschichte. tzandelsHesihüstsverkehr. St»zeige«.PreiS Die 6 gespaltene Petitzeile SO Pfg Reclamen unter demRedactirarstrtch (4gd- spalten) 50^, vor den Fainiliennachrichtea (6 gespalten) 40^. Grühere Schriften laut unserem Preis- verzeichniß. Tabellarischer und Ztsiernsatz nach höherem Tarif. Extra-Beilagen Morgen-Ausgabe ^4 60.-. m»t Postbe' (gefalzt), nur mit der ohne Postbeförderung eförderung 70.—. Amiahmeschluß für Anzeigen: Abeud-Ausgabe: JormiUag« 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittag« 4 Uhr. Sonn- und Festtag« früh '/,9 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stund» früher. Anzeige« sind stet« an die Expedttto» zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig- 87. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Geffentliche Sitzung -er Stadtverordneten Mittwoch, den 1t. Januar 1893, Abend« 6', Uhr i« Ltyung»f«ale am Naschmarkte. Tagesordnung: I. Wahlen von Mitgliedern aus dem Collegium bez. der Bürger- schoft zu ») dem städtischen Steuerausschuß, d) dem gemischten GasauSschuß, o) dem gemischten Schulausschuß, ü) dem Armendirectorium, ' e) der Deputation zum VerwaltungSauSschuß für dir Albrecht-Stistuua, t) der Deputation der Friedensstistung, 8) dem gemischt» Ausschuß für öffentliche Gesundheitspflege, o) der gemischten Deputation zur Erörterung von Reformen in dem Systeme der Gemeindeanlagen und Vorberathung der Petition von Grundstücksbesitzern wegen der städtischen Grundsteuer. II. Bericht de« Oekouomie-AusschusseS über: ». Erbauung eines SchuppeugebäudesaufdemSteinlagerplatze des III. Jngenieu» bezirke«; b. Befestigung der Fußwege der Kochstraße in Leipzig-Connewitz mit Granitplatten und Entnahme der dafür zu gewährenden und ähnlichen Entschädigungen aus Conto 38, Pos, 42 b ». o. deS Haushaltplanes für 1892. III. Bericht d«S Finanzausschusses über: ». die Rechnung des Aichamtes auf das Jahr I89l: d. Verwendung des Ver- mögen« der ausgelösten Tuchmacheriniiung nebst Zinsen. IV. Bericht de« VerfassungsausschusscS über die Eingabe des Vereins für Feuerbestattung zu Leipzig betr. einen an den Rath gebrachten Antrag aus Einführung der Feuerbestattung. Gewerdekammer Leipzig. Tten«tag, de« 10. d. M.. Nachmittag 5 Uhr öffentliche Plenarsitzung im Kammerlokale. Tazesordnung: Wahl der beiden Vorsitzenden, des CafseuverwalterS und des Wahl-Busschusses. Leipzig, den 8. Januar 1893 D. A. Oehler, vors. Herzog, S. ibedliiivfvlKktzuug, den einjahrig-freiwiüigen Dienst betreffend. Aus Grund der Bestimmungen in §. 89 flg. der Wehrordnung vom 22. November 1888 wird Folgendes bekannt gemacht: 1) Die Berechtigung zum einjährig.sreiwilligen Dienste darf im Allgemeinen nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nach, gesucht werden. L) Junge Leute, welche im Negiernng«beztrk Leipzig wohn hast sind und um die Berechtigung zum einjährig-frei. willigen Dienst nachsuchen wollen, haben dies spätestens »i« »UM 1. Aebruar de» ersten «tlitairpflichrjahrcs bei der Unterzeichneten Künigl. PrüfungS-Commission (Roß- platz 11, 1 Treppe) schriftlich unter genauer Angabe ihrer Adresse zu thun. 8) Der Meldung sind beizufügen: ». ein Geburtszeugniß (zu Militairzwecken kostenfrei), t>. eine Erklärung deS Vaters oder Vormundes «brr »ie Vereitwillt - einer et«! au»z«r«f und Unterhalt drelt hierzu ist (8- 89, 4d). c. Unbescholtenheitsaukwei« bis 4) Der Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung für den ein jährig-freiwilligen Dienst hat entweder durch Beibringung von Schulzeugnissen (8- 90), oder Lurch Ablegung einer Prüfung vor der Unterzeichneten Königlichen Prüsungs. Commission zu geschehen und sind der Meldung daher entweder: ». die Schulzeugnisse, durch welche di« wissenschaftlich« Befähigung nachgewiesen werden kann, beizufügen oder d e« ist zu erwähnen, daß dieselben Nachfolgen, in welchem Falle die Einreichung bis zum 1. April aus gesetzt werden darf, oder 0. eS ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung »ur Prüfung ouszusprechen. In vielem Falle ist ferner anzugeben, in welchen zwei fremben Sprachen der sich Meldende geprüft sei» will. Auch hat der sich Meldend« einen selbstgeschriebenen Lebenslau beizusügen. 8) Da« Gesuch um Zulassung zu der im Frühjahr stattfindenden Prüfung ist ebenfalls spätestens bis zum I. Februar ds«. Js. mit den unter 3a—o erwähnten Schriftstücken bei der Königlichen Prüfungs-Commission einzureichen. Leipzig, den 2. Januar 1893. Königliche Prüfunas-rommission für «insähri,-Freiwillige im NegierungS-Vezirke Leipzig. narung oes «aters over «ormunves «der eitwtlligkeit, ben Freiwilligen währen« niährtgen aktiven Dienstzeit zu bekleide», »sten, fowie «te Kosten für Wohnung zu übernehmen. »wrlUledltllel» Tie r«4I»l« zu bescheinigen kegierungS-vezirke Leipzig. Semig, vr. Kutzleb, Oberstlieutenant. Regierungsrath. Graul. S Nutz- und Brennholzauction. Mittwoch, den 11. Januar d. Js. sollen von vormittag» 10 Uhr an im Däseuer Gut»hilzchen, der sogen. Leine ca. 1 Eichen-Klotz v. 33 cm Miltenstke. u. 4 m Länge, - 31 Birken-Klätze - 17—37 - - - 3—6 - » 1 Kschen-Klotz » 21 » » » 5 « , - 5 Kirschbaum-Klätze - 81—27 - « 3—4 » . - 2 Ktefern-Kl-tze <> 27—29 . » . 4—5 . - 2 F chten-Klätze - 18—26 » » » 5—6 » > - 60 Vtrken-Tchvrhälter, » 65 Fichten-Ttangen, 9—12 cm untere Stärke, fowie » 17 Rmtr. Eich». 1 - 7 . Birken- ^ Vreuuscheite, » 2 « Kiefern- u. Ficht»- s sowie - 3l starke Abraumhaufe« und . 47 starke Langhaufe«, unter den im Termine bekannt zu gebend» Bedingungen und gegen sofortige Bezahlung nach dem Zuschläge an den Meistbietenden vertäust werden Zusammenkunft: in der sogen. Leine bei Dösen, unweit de« Tösen-Probstheidaer Communicationsweges. Leipzig, am 3. Januar 1893. Die Deputation zum Johauni«ho»pital. Leipziger Dtunstverein Sonntag, den 8. Januar, Vormittags V-12 Uhr Gedächtnisfeier undertjährigen Geburtstag von Adolph Heinrich Schletter. Der Vokftand de» Leipziger zur Erinnerung an den Lekauutmachung. gl' Ti Seitens des Rathes der Stadt Leipzig — Krankenversicherungs- amt — als Aufsichtsbehörde sind gemäg 8. 26», Abs. 2, Ziffer 2 a und ß. 55, Abs. 3 deS Krankenversicherungsgcietzcs vom 15. Juni 1883 in der Fassung der Novelle vom 10. April 1892 in Ver bindung mit 88- 25 und 57 des Statuts, die in der General versammlung der Unterzeichneten Lasse vom 9. December e. be schlossenen, dem rcvidlrlc» Statute als Anhang bcigegebenen Bor- 'christen, betr, -V. Krankenmcldnng und Verhalten der Kranken, v. Krankenaufstchl und 0. Mahngebühren für im Rückstand gelassene Beiträge, genehmigt worden und werden dieselben nachstehend sub G mit dem Hinweise zur öffentlichen Äenntniß gebracht, Laß die zu 0. ge nannten Mahngebühren nur auf rückständige Beiträge zur Kranken versicherung, nicht aber auch aus solche zur Juvaliditäts- und Alters versicherung Bezug haben. "eipzig, am 30. December 1892. Die LrtSkrankeiirasse für Leipzig und Umgcgeuh Albert Brockhaus, Vorsitzender. G. O Auszug au» dem Statut. . 25. Die Casseninitglicdcr sind verpflichtet, die durch Beschluß der Gcneralveriammlung erlassenen Vorschriften über die Krank meldung, das Verhalten der Krankt» und die Krankenaufsicht, sowie die Anordnungen des behandelnden Arztes zu befolgen. Zuwider handlungen gegen diese Verpflichtung ziehen Ordnungsstrafen bis zu 20 ./i nach sich. 8- 57. Die Beiträge für die versicherung-pflichtigen Mitglieder werden durch Cassenbotcn eingeholt. — Arbeitgeber, welche an den Cassenboten Zahlung nicht leisten oder von demselben nicht cmge- troffen werden, haben die Beiträge spätestens binnen einer Woche unmittelbar bei der Zahlstelle der Lrlskrankencasse einzuzahl». Die Zahlung der nach Ablauf dieser Frist verbliebenen Reste wird vor Einleitung deS Bcitreibungsverfahren« mittelst eingeschriebenen Briefes erinnert und sind die mit Beiträgen restirenden Arbeitgeber verbunden, i» diesem Full« eine Mahngebühr nebst den entstanden» . , ' z» bezahlen. Die Mahngebühr wird nebst den Porto- verlägen mit den rückständig» Beiträgen eingezogrn. Anhang. Vorschriften, in «emäfzhett der 88 25 und 57 de» Statut» »er Drtskrankeneafse für Leipzig und Umgegend beschlossen in der Generalversammlung vom 9. December 1892. Krankmeldung und Verhalten der Kranken. <8 25 des Statuts.) Jede mit Erwerbsunfähigkeit verbundene Krankheit eine- Mit- siede- ist seitens des Mitglieds sofort oder fpälestenS am zweiten age der Erwerbsunfähigkeit mündlich oder schriftlich unter Vor- legung des Mitgliedsbuches und deS vom Arzt auszustcllenden Krankenbuches bei der Cafsenverwaltung anzumclden. Die Zeugnisse über Erwerbsunfähigkeit sind allwöchentlich rin- »»reichen, soweit nicht die Art der Krankheit die Einreichung dieses Scheines unmöglich macht. Der Tag der Krankineldung beim Arzt gilt als Tag der Er krankung, wenn die Erwerbsunsähigkeit bis Mittags 12 Uhr ei», getreten ist, und ein früherer Beginn der Erwerbsunfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann. Tie Gesnndineldung hat am letzten Tage der Krankheit, spätestens am folgenden Tage mündlich oder schriftlich zu erfolgen, auch bei Entlassung aus Heilanstalten. Tie erkrankten erwerbsunfähigen Mitglieder dürfen keine gewerb lichen Arbeiten noch sonstige ihrer Genesung hinderliche Handlungen vornehmen. Oeffenllich« Locale oder Schankstellen dürfen sie ohne Erlaubniß des Vorstandes nicht besuche». Erwerbsunsäbige Mitglieder bedürfen zum AuSaehen der schrift lichen ärztlichen Erlaubnift, die sich auf die Tageszeit und Dauer des Ausganges zu erstrecken hat. Mit dem angenommenen Arzt darf nur mit Genehmigung deS BorstandeS gewechselt werden. Erwcrbsunsähige Mitglieder dürfen nur aus Verordnung eines Cassenarztes und mit Gciichmigung deS Cassenvorstandes den Cassen bezirk verlasse». Auf Erfordern deS Vorstandes haben sich erkrankte Mitglieder oder Angehörige einer Nachuntersuchung durch den Vertrauensarzt oder Revisionsarzt zu unterziehen. Während der Dauer einer Erkrankung eintretende Wohnung« Veränderungen sind binnen 3 Tage» bei der Cassenverwaltung zu melden. Der letzte Tag der Erwerbsunfähigkeit unterliegt noch der Controlausübunb Erkrankte Mitglieder oder Angehörige haben die Vorschriften des Arztes und deS Borstandes für das Heilverfahren gewissenhaft zu befolgen. N Krankenansftcht. G. 25 des Statuts.) Die Krankenaussicht wird ansaeübt: a) durch vom Vorstände augestellte und legitimirte Vertrauens- ärzte und Kcankenbejucher, d) durch die Vorstandsmitglieder, c) durch vom Vorstand legitimirte Casf'cnmitglieder oder beitrag zahlende Arbeitgeber «freiwillige Krankenbesncher). SämmIIiche Genannten haben das Recht, sich durch Besuche von dem jeweiligen Zustand« der als krank gemeldeten Personen zu über zeugen. Di« Aufficht der auswärts befindlichen erwerbsunfähigen Mit- glieder wird in Gemäßheit von 8. 24 de« Statuts auSaeübt. O. Mahn,edützre« für km Nückstsn» «elafsene veitri,e. t8- 57 des Statuts.) Die in 8. 57 deS Statuts erwähnten Mahngebühren betragen bei einem Rückstände an Ortskrankencassenbeiträgen: bis zu IN : 10 . . 20 - : 20 - » » 50 - : 30 - . . 100 . : 50 . . . 200 . : 75 . . . 300 . : 100 . üb» 300 . : 200 . Leipzig, am 9. December 1892. Der v«rst«nd. Albert Brockhau-, Vorsitzender Lrtskrankencaste für Leipzig und Umgegend, welche in der am 9, December 1892 obgebaltenen General Versammlung beschlossen worden sind, werden gemäß 8- 26», Abs. 2 des KrankcnvcrsichkrungsgescVeS vom Io. Juni 1883 in der Fassu g der Novelle vom 10. April 1892 genehmigt. LHLhd-r'rL^ vr. Schmid. -vcrzvu Der (I-. 9.) Lekanntmlichung. die «u- und Abmeldung kran»c»vcrfichcrungSPfl«l> .g nie r.» Prrso,,r» betreffend vrrfichrrungSpfiicht. Nack, S 1 deS Krankenversicherungsgcletzes vom Juni 18. auch Tanlidtne» m.d Naturalbezüge zu rechnen stnd) beschäftigt R-rawerken Salinen, Ausbcreitungsanstalte». Brüchen und Grube in Fabrik!» und Hüttenwerken, beim Eisenbahn.. Binnen- imiiisadrts- und Bagqercibctriebe, auf Werften »nd bei Baute», 3) in dem Geschäftsbetriebe der Anwälte. Notare und Geri«l. Vollzieher, der Krankencassen. Berussgenos,»schäften und Vcrsichc *""4>c>n «ewieben. ^ ^ Dampfkessel oder durch 'l-menlnre Kraft «Äind, Wasser, Dampf. Gas, heiße Lust u. s. w.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, sofern diese ^^nvenduiig incht ausschließlich in vorübergehender Benutzung einer nicht zur Betrieb, anlaae gehörenden Kraftmaschine besteht. , Nach 88- 1 und 2 des erwähnten Gesetzes in Verbindung mit Len für die Stadtgemeinde Leipzig und die so"st n°ch zum Orts- krankencassenbezirk gehörenden Gemeinden und selbstständigen Gitter im Jahre 1888 errichteten ortsstatutarischen Bestimmungen unter- liegen ferner, vorausgesetzt, dah ihre Tdätigkett gegen -ohn oder Gehalt stattsindkt. der Versicherungspflicht: 5) Gehilfen und Lehrlinge im Handel. . , »an und endlich nach 8. 133 des GelctzeS vom 5 Mni1886 >n Verbindung mit 8- 25 des Sächsischen Gesetzes voin 22. Marz1888. 6) Personen, die iu der Land- und Forstwirthschasl bcichastlgt werden. n Ausnahme« von der «erficheriingspflicht bestehen u. «. für folgende Person»: 1) solche, deren Beschäftigung durch die Natur ihres Gegenstände» oder iin Voraus durch den Arbeitsvertrag aus einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, 2) selbstständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebs tättcn im Aufträge und für Rechnung anderer Gewerbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschoß tigt werde» (Hansindustrielle), 3) Betriebsbeamle. Werkmeister und Techniker, Handlungsgehilfen und die unter I, Ziffer 3, genannten Personen, wenn ihr Arbeit« verdienst an Lohn oder Gehalt sechszweidrittel Mark für den Arbeit« tag, oder, sofern Lohn oder Gehalt nach größeren Zeitabschnitten bemessen ist, zweitausend Mark für das Jahr gerechnet, übersteigt. III. Meldepflicht. Dafür, daß versichernngspflichlige Personen gehörig an- und abgemeldet werden, sind einzig und allein die Arbettgrdrr ver antwortlich, denen daher nachltehende Vorschriften zur Befolgung bekannt gegeben, bez. in Erinnerung gebracht werden. 1) Die unter I, Ziffer 1—6, bezeichnet» Personen sind, dnsern ie weder einer andere» öffentlich-rechtlichen Lasse (Betriebs-, Bau Innung«-, Knappschastscasse) angehür», noch geinäß 8- 75 des «rankenversicheriingsgesetzes von der Verpflichtung, einer Lrts- krankencassc anzugehoren, beftUt sind, spätestens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung anzumeld» »nd spätestens am dritten Tage nach Beendigung derselbe» wieder obzumelden. 2) Veränderungen, durch welche während der Dauer der Beschäf tigung die Versicherungspslicht für solche Personen begründet wird, die der Versicherungspflicht aus Grund ihrer Beschäftigung bisher nicht unterlagen, sind spätestens am dritten Tage »ach ihrem Ein tritt gleichfalls anzumelden. 3- Jede Meldung Ist bei einer der unten verzeichnet» Stellen mittelst des jeweilig vorgeschriebe»» Formulars unter genauer und vollständiger Vcantwvrtuiig der in letzterem gestellt» Fragen, vor zügtich auch derjenigen über Geburtstag und -Jahr, sowie über Tagesverdienst des zu Meldenden zu bewirke«, das ausgesüllte Formular aber mit dem (Vor- »nd Zu-i Namen oder der Geschäfts- firina und mit Angabe der Wohnung oder Betriebsstätte des Arbeits- gebers zu unterzeichnen. Nenderiingeil in den Lohnverhältnissen sind spätestens am dritten Tage, nachdem sie eingctretm, anzumclden. 4- Mittelst des jeweiligen Formulars und in der soeben ange- ebenen Weise sind auch die nach Ziffer 2 dieses Abschnitts vorge. hrieben» Meldungen zu erstatten; in der AnmerkungSsvaltc des Formulars ist der Grund der bisherigen Unterlassung der Meldung mit anzugeben. Fälle sind auch diejenigen Personen anzumeld», rücksichtlich deren etwa gemäß der gesetzlichen Bestimmungen Antrag aus Befreiung von der Versicherungspflicht oder aus Ermäßignng der Versicherungsbeiträge gestellt werden sollte (88. 3» und 3>, des KrankenversicherungsgesetzeS in der Fassung vom 10. April 1892 88- 136 und 137 des Gesetzes vom 5. Mai 1886). 6) Anmeldungen letzterwähnter Art. sowie solche, denen ein An- trag aus Befreiung von der Lrlskrankencassenmilgliedschaft deshalb be,gefügt wirb, weil die angemcldete Person nachweislich eine- den Anforderung» von 8. 75 des Gesetzes genügenden Lasse angehört. können nur bei der Hauvtinelde,teile eingereicht werden Der Nachweis der anderweiten Mitgliedschaft ist mit der Meldung Vorstehende Vorschrift» der vcrjtichnitz der Meldestellen. Hauptmrldeftelle. Bureau der Lrtskrankcncassen-Berwaltuug. Nicolaikirchhos 2, I, - »,»mr Nr. - Zwetgmeldeftellen: Lierr A. Niedlich, Burgstraße 10. . F. Heisterbergk. Johannisplatz 1/2. E Behren», Plaucnsche Silage 9. I. Kadcman», Neichsstraße 11. F. Laupr. PeterSsteinwcg 10. L. Pf»ii Nachf., Zeitzer Straße 25. M- Astuilt»» Nachf., Elisenftroße 33. Herren Gct». Spillner, Windmühlenstraße 37. Herr <4. t^änzel Nachf., Dresdner Straße 12. I. Lchümichen, Schützenstraße 5. I. B- Leutrich. Blücherstraß« 31. F. Kodier, Gerberstraße 11. F. A. Schiller, Ranslädtcr Steinweg 33. Fr. Kind jr., Promenadenstraße 17. L. Kuli», Plagwitzer Straße 33. A. Schlag. Leipzig-Anger-Crottendors, Hauptstraße 27. H. Dtttrich, Wesisiraße 32. O. Kittel, Anidtstraße 35. N. Weik. Leipzig-Eutritzsch, Lindenstraße 34. Strorg Grutfmaii», Leipzm-Plagwitz, Zschochersche Sir. Her NI. Weickardt. Leipzig-Neujellerhausen, Wurzener Str. 29. Bemme. Leipzig-Lösnig Zolizei-Lezirks-Wache Nr. 12 Leipzig-Thonberg. . - - Nr. 18 Leipzig-GohUS. . - - Nr. 11 Leipzig-Reudnitz. - - - Nr. 16 Leipzig-Sellerhausen. - - -- Nr. 14 Leipzig-Neustadt. . - - Nr. 15 Leipzig-Volkmarsdors. »- - Nr. 24 Leipzig-Connewitz. - - Nr. 23 Leipzig-Kleinzschochcr. Nr. 20 Leipzig-Lindenau. Gemeindeamt Bühlitz^shrenberg. . Dölitz. » Gautzsch. - Großzschochrr. - Leutzsch. » Mockau. . Mölkau. . Probstheida. - Paunsdors. « Stötteritz. Wahren. » Schöneseld. - Mückeru. Die »orgekchriedene« Meldef»r««lare sind »et den «den- genannten Meldestellen »n deitetze«. zu verbinden. IV. u Dtrafdeftimmungen. 7,1 Bestimmungen, insbesondere denen unter III, zuw,verhandeln, unterliegen nicht nur nach 8. 81 des KrankenversicherungsgesetzeS einer Geldstrafe bis zu 20 ./« für jeden einzelnen Fall, sondern hoben auch ^ Weil^ n,ck>^.nö^ ^"""""Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig» ^^bS'^ben von der ihn» außerdem 8 di-chzadlung der Cassensleuer, gemäß Grün? ° Aufwendung», die die Lrtskrankencosie aus «'^ »»tzl'cher oder st°.u.°r,!cher Vorschrift in ein», vor der bl« die vorfchrislsinavigc Abmeldung erfolgt ist ' ^ ^ ^ ^ Lnpziq. den 28. December 1 >*.>-.> ^ ' Der Nattz dn Ltadt Lctprtg. tKrantkiidertzchcrungsamt.» Dr. Schmid. Herzog. Lekauntmachung. Das vom StistSratbe »r. Johann Franz Vor» für einen in Leipzig geboren», die Rechte sludirend» Sohn u. eines Beisitzers der hiesige» Jurislensacultät, oder, da der» keiner vorhanden, d. eines Beisitzers deS vormaligen hiesigen SchöppenstuhleS, oder, da ein solcher auch nicht wäre. c. eines Rathsherren allhier, und wenn der» ebenmäßig keiner zu finden, ,1. eines hiesig» Bürgers gestiftete Stiprndium ist aus die beiden Jahre 1893 und 1894 zu vergeben und beträgt aus diese beiden Jahre je 169 63 Der Empfänger diese- Stipendii hat fedes Jahr am 12. Juni, oder, dafern letzterer aus einen Sonn- oder Feiertag fällt, am 13. Juni über ein „»rtxuwentui» surickicmu zu perorircn" und diese Lrntion schriftlich bei u»S einznreicheu. Wir fordern diejenigen Herren Studirenden, welche um obige« Stipendium sich bewerben wollen, hierdurch aus, sich unter Be- schcinigling ihrer stiftung-gemäß» Qualification bi- zum 30. März dicics Jahres schriftlich bei unS anzumeld», widrigenfalls sie dic-mal unberücksichligt bleiben. Leipzig, den 3. Januar 1893. Drr Rath »er Stadt Leipzig. vr. Georgi. Wagner. Lekanutmachuuß. Tie Firma sitontard L Henny in Leipzig-Plagwltz, vertreten durch die Kausleute Herr» Friedrich Pontard und Friedrich Eduard Hennh in Leipzig. beabsichtigt, aus dem an der Brausiraße in L -Plagwitz gelegenen, zur Zeit noch der Leipziger Weslendbaugesellschast in L--«chleußtg gedörigcn Areale Nr. 327 n deS Flurbuchs und Nr. 577 des Grund buchs für Plagwitz eine Seisensabrik zu errichteü. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige gegen die beabsichtigte Anlage zu erhebende Einwendungen, welche nicht aus privatrechllich» Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen bei uns anzubring», alle übrige» Einwendungen aber, ohne daß von deren Erledigung die Genehmigung der Anlage ab hängig geinacht wird, zur richterlichen Entscheidung zu verweisen sind. Leipzig, am 7. Januar 1893. Der Nath der Stadt Leipzig. VI. 86. vr. Georgi. Kaffelt. Holz-Autlion. Montag, den 9. Januar IKS5, sollen von Vormittag« 9 Nhr an auf Lein Miltelwaldschlage in Abth. In desBurgguer Forstrevier», zwischen den Böhlitz-Ehrenberger Wesen und der Jluthrinne, ca 299 starke Abranmtzanfen und - 299 starke Langhaufe» unter den iin Termine öffentlich auSl,äugenden Bedingungen und gegen die übliche Anzahlung an den Meistbietend» verkauft werden. Zusammenkunft: auf dem obengenannten Schlage. Leipzig, am 21. December 1892. De» Nath» Forstdkputation. Katholische Bürgerschule, Aleranderftrasze 55—57. Ostern 1893 werden alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welch« bi» dahin das 6. Lebensiahr erfüllt haben. Ausnahme können Ostern 1893 auch solche Kinder finden, welche bis zum 30. Juni 1893 da- 6. Lebensjadr vollenden. Die Anmeldung aller dieser Kinder bat z» erfolgen in der Zeit vom 12. hi» >4. Januar >895. Bormittags 19 his 12 Uhr nnd Nachmittag« 2 di» 4 Uhr. Veizubriiigei, sind: die standesamtliche GeburtSbejcheinigung, der Jiiivst'chcin und das Tauszeuiniß. Leipzig, den 4. Januar 1893. Hugo Lchwrrmann, sicllverir. Direktor.
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