Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-01-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950117018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895011701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895011701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-01
- Tag1895-01-17
- Monat1895-01
- Jahr1895
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
dez«g--PrOt- W H« Hmeptexpedttton ob« d» t« St»b-» Bezirk mrb den Vororten errichteten «»«- «lbestellen abgeholt: vierteljährlich X4.SK bei -wetmalioer täglicher Zustellung st»« Han« KLO. Durch di« Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: viertel,thrltch S.—. Directr tägliche Arruzbandseudnng tu« Ausland: monatlich 7.KO. Die Morgeu-AuSgab« erscheint täglich '/,7Uhr, dt» Aoend-Ansgab« Wochentag« 5 Uhr. Lr-artion und Erve-Mo«: AodanneSgafse 8. Die Expedition ist Wochentag« ununterbrochr, geöffnet »n« früh 8 bÄ Abend« 7 Uhr. Filialen: vtt« Me«m » Sortim. (Alfred Hahn)» Universitätsstratzr 1, Ln«i« Lösche, Aathartneustr. 1«, pari, und König-Platz 7. Morgen-Ausgabe MmM.TaBIM Anzeiger. Drglin für Politik, Localgeschichte, Kandels- vnd Geschäftsverkehr. «lAzeigeu-VrOiH die 6 gespaltene Petitzeile SO Pfg. Reklamen unter dem Redactionsstrich («ge spalten) 50^-, vor den Familiennachrichten (6 gespalten) 40^. Größere Schriften laut unserem Preis- verzeichuiß. Tabellarischer und gifsernstch nach höherem Tons. Extra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen-Auögabe, ohne Postbrsördernng ^4 Ä.—, m»t Postbesörderung 7V.—. Annahmeschluß für Anzeige«: Abend-Ausgabe: vormsttagS 10 Uhr. Morgen»Ausgabe: Nachmittag» 4Uhr. Sonn- und Festtags früh '/,9 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Un-eigen sind stets an die Gxpedtttnn zu richten. Druck und Verlag von S. Pol» st» Leipzig ^°3«. Donnerstag den 17. Januar 1895. 8S. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Nachdem die Gesuche um Allerhöchste Dispensation von der Vorschrift in ß. 6 des Gesetzes, die Ehen unter Personen evan gelischen und katholischen Glaubensbekenntnisses und die religiöse Erziehung der von Eltern solcher verschiedener Konfessionen er zeugten Kinder betreffend, vom 1. November 1836 neuerdings über hand genommen haben, weil die betreffenden Eltern aus die Not wendigkeit der Abschließung eines Vertrages über die Erziehung der Kinder erst bei deren Aufnahme in die Schule, d. h. zu einem Zeitpunkte, wo es nach 8- 8 des erwähnten Gesetzes zu einem solchen Vertrage in der Regel bereits zu spät ist, aufmerksam geworden sind, nehmen wir Veranlassung, in der Anlage die ein schlagenden Bestimmungen des erwähnten Gesetzes unter besonderem Hinweis auf den Schlußsatz seines 8. 8 in Eriunerung zu bringen. Leipzig, am 5. Januar 1895. Die Bezirksschulinspection I. Der Rath Der Königliche der Stadt Leipzig. BezirkSschnlinspector. Dr. Georgi. Dr. H e m P e l. Dr. Seetzen. Anlage. 8. 6. Tie aus gemischten Ehen erzeugten Kinder sind in der Regel in der Confession des Vaters zu erziehen. Es ist jedoch den Eltern gestattet, durch freie Uebereinkunst, unter den im folgenden 8- vorgeschriebenen Erfordernissen, hierüber unter sich etwas anderes festzusetzen. 8, 7. Eine solche Uebereinkunst der Brautleute oder Ehegatten über die Confession der Kinder ist an eine Einwilligung der Eltern» Vor münder (oder Geschlechtscuratoren) nicht gebunden, es sind jedoch hierbei theils die allgemeinen Bedingungen eines rechtsbeständigen Vertrags, theils auch folgende Formen zu beachten: a) die Erklärung muß vor dem ordentlichen Richter des Bräutigams oder Ehemannes, und insofern derselbe ein Ausländer ist, und im Jnlande ein bestimmtes Wohnsitzrecht noch nicht erlangt hat, vor dem competenten Richter der Braut, b) an Gerichtsstelle, c) von beiden Theilen, welche deshalb persönlich erscheinen müssen, und ä) ohne Zulassung eines Geistlichen oder anderer Personen, abgegeben und über dieselbe ein legales Protokoll in gesetzlicher Form ausgenommen werden. Der Richter hat hierbei aller Ein wirkung auf die Willenserklärung der Paciscenten sich zu enthalten, wodurch jedoch nicht ausgeschlossen ist, daß derselbe über die Willens freiheit sich durch Befragen der Paciscenten Gewißheit verschaffe», auch dieselben auf die gesetzlichen Folgen solcher Verträge aufmerksam machen könne. 8. 8. Dergleichen Vereinigungen können sowohl vor Eingehung der Ehe, als während derselben geschlossen, auch mit Beobachtung der 8- 7 enthaltenen Vorschriften wieder ausgehoben oder verändert werden. Auf die religiöse Erziehung derjenigen Kinder aber, welche das 6. Jahr bereits erfüllt haben, ist der Abschluß, die Aushebung oder Veränderung solcher Vereinigungen ohne Einfluß. Bekanntmachung. Die dem Kaufmann Herrn Carl August Wilhelm Aruo Franckc in Leipzig ertheilte Concession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Aus wanderern nach überseeischen Häfen und Abschließung hierauf bezüg licher Verträge im Aufträge der obrigkeitlich zugclassenen Schiffs expedienten B. Karlsberg in Hamburg, V. Karlsberg L Co. in Rotterdam und Harry Coheu in Bremen für die Echiffslinicn: .4Uau 8tüts Dine via Olagxorv, Dominion Ickoo via Ickrerpooi und für die Linien der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Actien-Gesell- schast in Hamburg ist infolge freiwilligen Verzichts des genannten Herrn Francke erloschen. Leipzig, am 12. Januar 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. VI. 194. Dr. Georg». Kastelt. Der Unterzeichnete Kirchenvorstand hat ein Stistungscapital von 20 000 auf sichere erste Hypothek auszuleihcn. Schriftliche Be Werbungen werden bis zum 19. dss. Mts. erbeten. Leipzig-Connewitz. am 12. Januar 1895. Der Kircheuvorstand daselbst. K. M. Hasse, ?. Lehrerin, geprüft für Turnunterricht und weibliche Handarbeiten, für Ostern gesucht. Gehalt 800 .^! Meldungen mit begl. Zeugnißabschriften bis 28. Januar einzureichen. Elsenberg, S.-A., den 8. Januar 1895. Der Schulvorstand. Elsaß. Frehtag'S „Soll und Haben" (? ?), Dickens' sociale Romane (! ?) dem Staatsanwalt verfallen!" Solche Ueberlreibungen richten sich selbst und geben von der Unbefangenheit deö BerfasserS keinen hohen Begriff. Worauf derselbe mit seiner Warnung eigentlich hinaus will, verräth eine andere Stelle des Artikels, wo davon die Rede ist, daß die sog. „moderne" Literatur — Dramen, Romane, Abhandlungen socialpolitische», religiösen und sitt lichen Inhalts — am ersten mit der Umsturzvorlage in Conflict kommen werde. Und doch „wüßten die Buchhändler am besten, wie groß die Zahl Derjenigen sei, welche gerade nach dieser modernen Literatur verlangten", wie sehr aber wiederum davon die „Rentabilität" des Buchhandels abhänge. Hiernach ist es nickt so sehr das ideale Interesse der Literatur, als das sehr reelle und materielle der „Rentabi lität", was dem Verfasser am Herzen liegt, und es sind nicht so sehr Schiller's „Räuber" und „Dell", oder Goetbe'S „Faust", um die es ihm bangt, als die Werke von „Zola, Ibsen, Bellamy, Hauptmann" und „hundert andere" — wie er meint, „entweder künstlerisch oder wirthschaftlich bedeutende Sachen". Nun ist nicht zu leugnen, daß diese „moderne Literatur" sich mit ganz besonderer Vorliebe an die heikelsten und delicatesten Fragen — der Religion, der Sittlichkeit, der Rechts- und Gesellschaftsordnung — heranwagt. Auch das ist nicht zu verkennen, daß für manche der modernen Schrift steller gerade in dem Bruch mit Allem, was bisher auf den genannten hochwichtigen Lebensgebieten als feststehend und ehrwürdig galt, ein Hauptreiz ihrer schriftstellerischen Thätigkeit, daß andererseits für einen nicht geringen Tbei des Publikums eben darin ein Hauptreiz der Schriften jener „Modernen" liegt. Allein es giebt auch hier eine zwar feine, jedoch wohl erkennbare Grenze, welche den nur auf „sensationelle Effecte" ausgehenden Schrift steller von dem scheidet, der zwar mit der ganzen Ent schiedenheit des WakrheitSforschers, aber auch mit der ganzen Selbstverantwortlichkeit deö gewissenhaften Mannes an solche hockiernste Fragen herantritt. Der Letztere wird, auch wenn er sich in seiner Ueberzeugnng gedrungen fühlt, freiere An sichten, als die herkömmlichen, über Das und Jenes zu be kennen, doch bemüht sein, dies in einer solchen Weise zu lbun, daß dadurch eine „Störung des öffentlichen Friedens ein öffentliches Aergerniß nicht hcrvvrgerufen wird, nnd wenn er solchergestalt jene feine Grenzlinie, von der wir oben sprachen, einbält, so werden auch Staatsanwalt und Gericht dieselbe respectiren und ihn, als einen wirklichen Vertreter der „Kunst und Wissenschaft", frei schalten lassen. Wenn freilich ein Schriftsteller die Würde der „Kunst und Wissen schast" so weit vergäße, daß er mehr auf die Lüsternheit und Frivolität, als aus ein ernsteres Interesse des Publicums spcculirte, wenn ein Verleger, (wie das angeblich vor gekommen sein soll) geradezu einen Schriftsteller aufforderte „ihm einen unanständigen Roman zu schreiben", weil „ein solcher am besten zöge", dann würde ein solches Gebühren sich nicht mit der Firma der „Kunst" decken können, sondern würde sich selbst auf eine Stufe stellen mit der muthwillix und planmäßig Recht, Glauben und Sitte untergrabenden Agitation der Socialdemokratie. Wir haben von dem deutschen Buchhandel und den deutschen Buchhändlern eine viel zu gute Meinung, als daß wir annebmen möchten, diese Kreise würden gegen die von den Negierungen beabsichtigten und für nothwcndig erkannten ernsteren Maßregeln gegen die Umsturzbestrebungen sich um deswillen sträuben, weil durch dieselben auch solche schrift stellerischen Richtungen mit betroffen werden könnten, welche der Literatur wahrlich nicht zur Ehre gereichen, welche aber ans weite Schichten des PublicumS nur zu verderb liche Wirkungen äußern, ja in gewissem Sinne der Social- demokratic Vorarbeiten. Im Gegentheil steht zu hoffen, daß die besseren Verleger von selbst, nicht aus Furcht vor dem Staatsanwalt, sondern nach der eigenen höheren Auffassung von ihrem Berufe, mit jener niederen Gattung „moderner Literatur" grundsätzlich brechen und so die Social demokratie einer nicht unwichtigen Bundesgenossenschaft be rauben werden. Die Umsturzvorlage und der Buchhandel. ö. In der „Allgemeinen Buchhändlerzeitung" von» 19. und 26. December v. I. erbebt ein Herr Friedrich Thieme einen lauten Angst- und Weberuf gegen die sogenannte „Umsturzvorlage". Bei ihrer Annahme im Reichstage sieht er Wissenschaft, Literatur, Kunst nnd mit ihnen den Buchhandel einem unrettbaren Verfalle preiögegcben. Wenn man diesen Artikel liest, sollte man wirklich glauben, wir steckten entiveder schon mitten in der ärgsten Reaktion, oder die Regierungen und die auf ihrer Seile stehenden Parteien gingen planmäßig darauf aus, eine solche Neaction inS Werk zu setzen Der Verfasser muß von der Handhabung eines Strafgesetzes in einem woblgeordneten Staatswesen, wie es daS unsere doch ist, einen sonderbaren Begriff haben, wenn er auSspricht, durch dieses neue Gesetz (die Umsturzvorlage) „werde die Regierung mit einer unerhörten Machtvollkommenheit be traut". Als ob die Regierung (oder, wie er ein anderes Mal sagt, „die Exekutivgewalt") nach ihrem Belieben die Gerichte anweisen könnte, auf Grund dieses Gesetzes an zuklagen und zu verurtheilen. als ob eS nirgends in Deutsch land unabhängige und gewissenhafte Richter, auch nicht als höchsten Geranten dieser Unabhängigkeit einen obersten Ge richtsbos, unser Reichsgericht in Leipzig, gäbe! Und welchen wahrhaft beleidigend niederen Maßstab legt der Verfasser an da- Verständniß oder die Unbefangenheit unserer deutschen Richter an. wenn er alles Ernstes die Befürchtung äußert: „nach der neuen Gesctzesvorlage würde vielleicht ein Schiller wegen seiner „Räuber" und seines „Tell" inS Gefängniß wandern, würden Werke wie Rousseau's „Gesell schaftsvertrag", Goetbe'S „Faust" (!?), Lesstng'S „Nathan" (I?), Deutsches Reich. B. Berlin, 16. Januar. Während die von der Wirt schaftlichen Vereinigung eingesetzte Commission zur Beratung des Antrags Kanitz ihre Verhandlungen ver schoben hat, tritt die „Germania" mit einem anderen Plane zur Erhöhung der Getreidepreise auf dem Wege der Gesetzgebung hervor. Diese Zeitung unter hält bekanntlich enge Füblung mit Ceiitrunissübrern, und darum fordert es Beachtung, daß sie mit den Urhebern der Vorschläge auf Verstaatlichung oder Conlingentirung der Getreideeinfuhr in Concurrenz tritt. Allerdings bleibt dabei die Frage offen gelassen, ob man „überhaupt" aus dcn Gedanken einer staatlichen Steigerung des Getreidepreises cingeben dürfe. In diesem Falle glaubt das Blatt einen Weg ge funden zu haben, welcher der Verstaatlichung oder Contingen- tirung vorzuziehen sei. Es will die Einfuhr von Getreide Jedem, wie bisher, freistcllen, das eingeführte (und verzollte) Getreide aber soll sofort oder wen» es im Jnlande in den Verbrauch übergeht oder im Inlande weiter verkauft wird, einer Verbrauchs- beziehungsweise VerkehrSsteuer unterliegen. Diese Steuer müsse veränderlich, und zwar je höher sein, je niedriger der Getreidepreis ist, und umgekehrt, und zu berechnen sein nach einem gesetzlich bestimmten Höchst maß. Dieser Höchstpreis könne, wie Graf Kanitz wolle, ein für allemal festgesetzt werken oder, wie Andere vorschlagen, für jedes Jahr nach dem Durchschnitt der letzten vierzig Jahre vorgeschrieben werden. Die Steuer würbe so viel be tragen, wie der wirkliche Einkaufspreis (Weltpreis plus Zoll) niedriger ist als der Höchstpreis; erreiche der wirkliche Preis den Höchstpreis, so entfiele die Steuer. Betrüge z. B. der festgesetzte Höchstpreis 20 und der Einkaufspreis ver zollten Getreides l4 so würden als Verkaufs- oder Berkehrssteuer 6 ^ zu entrichten sein. Die „Germania" findet den Werth ihres Vorschlags darin, daß nach ihm die Vertheilirng beS Ankaufs auf verschiedene Länder, wie sie sich nach dem Anträge Kanitz als nothwendig herausstellt, wegsiele und mit ibr die Gefahr zollpolitischer Ver wickelungen. Das Erstere ist zutreffend, das Zweite nicht. Was schlägt das Blatt denn vor? Thatsächlich einen Zoll, der, mag er auch von Inländern erhoben werden, je nach den Umständen mehr oder weniger von den Einfubrstaaten getragen wird. Jene „Steuer" wäre keine Verbrauchsabgabe im steuertechnischen Sinne, wie etwa die Verbrauchsabgabe auf Zucker, denn sie läge nicht auf allem in Deutschland verbrauchten Mehl und Brod, sondern nur auf der aus aus ländischem Getreide hergestelllen Halb- ober Ganzfabrikation. Aus demselben Grunde könnte man auch nicht von einer VerkehrSsteuer sprechen. Der Gedanke der „Germania" ist nichts als eine Modifikation der unseres Wissens zuerst von Herrn v. Karvorff erhobenen Forderung nach einem ver änderlichen Zoll. Nur gehl er insofern weiter, als Herr v. Kardorff die Veränderung des Zollsatzes dem Stande deS Goldpreises in Ausfuhrländern mit schwankender Valuta anpassen wollte, während hier der Weltmarktpreis des Ge treides den Maßstab geben soll, wobei allerdings alle nach Deutschland einführenden Länder eine gleichmäßige Behand lung erführen. Nach dem oben angeführten Beispiel würde auf Grund des Vorschlages der Zoll sich zusammensetzen aus dem festen mit 3>,z ^ und dem beweglichen mit 0 zu sammen iD/z Wenn die „Germania" von der Annahme des Antrages Kanitz mit Recht besorgt, wir würden „auö einem Zollkrieg in den anderen kommen", so steht ihrem Vor schlag die Befürchtung entgegen, daß er Deutschland mit allen inleressirlen Ländern gleichzeitig in einen Zollkrieg verwickeln müßte. T Berlin, 16. Januar. (Telegramm.) Dem Abge ordnetenhaus«: ging der Entwurf eines preutzischcu (KcrichtS- kostcngcsctzcs zu. Dasselbe bezweckt eine erschöpfende Leen regelung der GerichlSkosten in Sachen der nicht streitigen Gerichtsbarkeit und enthält außerdem Bestimmungen zur Ergänzung und Ausführung der reichsgesetzlichen Vorschriften über die Kosten in Sachen der streitigen Gerichtsbarkeit, so daß er sich als eine Eovisication des gesammten Gerichts kostenwesens darstellt, soweit dasselbe der Landesgesetzgebung untersteht. Officiös wirb hierzu bemerkt Eine Neuordnung des Kostenwesens ist dringendes Bedürfniß, weit die bestehende Gesetzgebung der Einheitlichkeit und liebersicht lichkeit entbehrt und die geltenden Gebührensätze in mannigfacher Hinsicht Anlaß zu Klagen gegeben haben. Der Entwurf setzt an die Stelle einer großen Zahl von Gesetzen, deren gegenteiliges Ver> hältmß nicht immer klar ist, und deren Geltungsbereich bald die ganze Monarchie, bald nur Theile derselben umiaßt, ein ein heit liches, sür alle Landestheile geltendes Gesetz, wodurch eine leichtere Handhabung der Kostenbeslimmungen und eine sehr erwünschte Vereinfachung des Rechtszuslandes erzielt wird. Bei der Bestimmung der Gebührensätze konnte eine Verminderung des Gcsammtertrages an Gerichtsgebühren mit Rücksicht auf die gegenwärtige Finanzlage nicht in Aussicht genommen werden, da die Ausgaben der Justizverwaltung die Einnahmen sehr erheblich übersteigen. Der Entwurf erstrebt aber eine gerechtcreBertheitung des Gebühr enerlrags aus die einzelnen Geschäfte des Gerichts, in dem er Geschäfte, für welche bisher zu hohe Gebühren zu zahlen waren, entlastet und zur Deckung des Ausfalls bei anderen Geschäften eine Erhöhung bisher zu niedrig bemessener Gebühren vornimmt. Das Verhältnis, in welchem Geschäfte über kleine und große Werthe zur Ausbringung des Gesanimlaufkommens an Gerichtskoslcn beizutragen haben, ist zu Gunsten der kleinen Werthe verschoben. Eine solche Verschiebung tritt namentlich bei den Gebühre» in Grundbuch und VormundschaftSjachen ein. Bo» den Geichäste» des Grundbuchverkehrs sollen im Allgemeinen diejenigen über Werthe bis zu 54 0 .>Z, welche etwa aller überhaupt vorkommenden Geschälte ausmachen, eine Ermäßigung der Gebühren erfahren; die zum Ausgleich bei dem Rest der Geschäfte eintretende Erhöhung hält sich in mäßigen Grenzen, wie eine der Begründung beigegebene Vergleichung init den in andern deutschen Staaten geltenden Sätzen ergiebt. In Vormundschafts sachen, wo bisher die Gebühre» bei großen Vermögen verliältniß, mäßig niedriger waren als bei kleinen, soll nach dem Eiilwurle bei alle» Vermögen der gleiche Procentsatz als Gebühr erhoben werde», wodurch eine wesentliche Erleichterung der kleinen Vermögen erzielt wird; auch sollen Vermögen bis 500 ./i ganz gebührensrei bleiben, während bisher nur bei Vermögen bis zu 150 Gebührensreiheit gewährt wurde. Eine durchgehende Erhöhung soll bei den Ge bühren sür Eintragungen im Handelsregister eintreten, weil hier die bestehenden Sätze derart niedrig bemessen sind, daß ihre Aufrecht, erhaltung eine Begünstigung des Handelsslandes vor anderen Ständen darslellen würde. Die Gebührenordnung für Notare führt den bisher im größten Theile der Monarchie geltenden Grundsatz, daß die Gebühren der Gerichte und Notare gleich hoch sein sollen, für den ganzen Umfang des Staates und namentlich auch für das Gebiet deS rheinischen Rechts ein. Den Gebührensätzen für gerichtliche oder notarielle Beurkundungen sind die Be stiniinungen des Tarifs vom 10. Mai l85k zu Grunde ge legt; es sind jedoch einerseits die Gebühren für mittlere und hohe Werthe erböbt, andererseits die Gebühren sür Geschäfte über kleine Werthe (bis zu 900 ermäßigt worden. V. Berlin, 16. Januar. (Telegramm.) Der Kaiser machte beute früh eine Promenade im Thiergarten, nahm auf der Rückfahrt den Vortrag deS NeschskanzlerS in dessen R e i ck> s k a n j Palais entgegen, hörte, in das kgl. Schloß zurückgekebrt, den Vortrag deS CbefS des Geheimen Civil-Cabinets und empfing darauf den Präsidenten des evangelischen Ober-Kirchenraths D. Barkhausen. Mittags gewährte er dem bis herigen russische» Botschafter, Grasen S cd u w a l o w, die erbetene Abschiebsaudienz, welcher der StaatSsecretair des Auswärtigen, Staatsminister Frbr. Marschall v. Bieber stein, beiwohnte. Zur heutigen Frühstückstafel waren geladen: Graf und Gräfin Schuwalow nebst Tochter, der Obrrst- Kämmerer Erbprinz v. Hohenlohe, Prinz und Prinzessin Albert von Sachsen-Altenburg und der deutsche Botschafter am Petersburger Hofe, v. Werder. Morgen wird der Kaiser mit dcn anwesenden capitelfälngen Rittern des Ordens vom Schwarzen Adler im königlichen Schlosses die feierliche Investitur des Prinzen Joachim Albrecht von Preußen und des Erbprinzen von Sachsen- Coburg und Gotba, sowie des Botschafters v. Werder, des Kriegsministers Bronsart v. Sckellendorff, des Generals der Artillerie z. D. Fürsten Anton Nadziwill, de« Generals der Cavallerie z. D. Grafen v. Wartensleben und des comman- direnden Generals des IX. Armee-Corps, Grasen v. Waldersee, vornehmen und ein Capitel abballen. V. Berlin, 16. Januar. (Te fuhr heule Vormittag bei dem Bot erkundigte sich nach den Ereignissen in Pari«. eg ramm.) Der Kaiser chafter Hertette vor und < Berlin, 16.Januar. (Telegramm.) Der bisherige russische Botschafter (tzraf Tchuwalow nimmt am 18. d. M. an einem ihm zu Ehren beim Reichskanzler veranstalteten Abschiedsessen Theil und reist Abends nach Warschau ab. L. Berlin, 16. Januar. (Privattelegramm.) Die „Nat.-Ztg." schreibt: „Zwischen conservativen und deutsch- freisinnigen Blättern findet eine Unterhaltung darüber statt, oh der Besuch des Fürsten Hohenlohe in Friedrichsruh eine politische Bedeutung gehabt habe, und worin diese bestand. Daß die beiden Staatsmänner sich nicht über das Wetter unterhalten haben, kann man wohl als sicher an nehmen — und als ebenso sicher, daß sie über den Inhalt ihrer Unterredung keine Aufschlüsse in die Zeitungen haben gelangen lassen. Solcher bedarf es indeß weder über die durch den Besuch constatirtc Thatsache, daß zwischen dem früheren und dem jetzigen Kanzler die besten Beziehungen bestehe», noch über die ebenso offenkundige Thatsache, daß sie hinsichtlich wichtiger Tagesfragen verschiedene Wege gehen, namentlich was die politische Methode betrifft." U. Berlin, 16. Januar. (Privattelegramm.) Dem preußischen Herrenhause ist der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Ausführungsgesetzes zur Tcntschen Civilproccs;orv»ung rc., zugegangen. — Zum Stand der Verhandlungen über die Tabak- stcuervorla^e im BundeSrathe ist nach dem „Hann. Cour." „mit Sicherheit zu melden", daß der süddeutsche An trag auf Erhöhung deS ZollschutzeS von 40 auf 45.//! bei der ersten Lesung in den BundesrathSausschüssen gegen die Stimmen von Preußen, Sachsen und der Hansestädte angenommen worden ist. Das preußische Staatsministe- rium habe sich am Montag darüber schlüssig gemacht, wie die preußischen Stimmen in dieser Frage weiter zu in- struiren seien. — lieber die Vorbereitungen zu der Feier des 80. Geburts tages des Fürsten Bismarck liegen heute folgende Nach richten vor: In Bochum haben die Stadtverordneten und die nationalliberale Partei Feiern beschlossen, in Düsseldorf beschloß der Verein deutscher Eisenhüttenleute, eine Festsitzung abzubalten rc. — Bezüglich des über die verurtheilten Oberfeuer werker verbängten Strafmaßes bemerkt die „Volk-ztg." er läuternd: „Das Strafmaß von sechs Wochen und einem Tage Gefängniß hat für die zu dieser Strafe Verurtheilten insofern eine ganz besondere Bedeutung, als nach den Be stimmungen des Militairstrafgcsetzbucheö die Dauer einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Wochen auf die Dienstzeit nicht angerechnet wird. Die Betreffenden müssen also nach Ablauf ihrer Capitulation sechs Wochen nachdienen. Bei einer Strafe von fünf Jahren Gefängniß fällt eigentlich die Bedeutung des einen Tages fort. Der zu fünf Jahren unv einem Tage vernrtbeilte Unterofsicier ist wahrscheinlich wegen der von ihm begangenen Achtungsverletzung mit sechs Wochen und einem Tage Gefängniß bestraft worden; die weitere Strafe hat er wegen der Aufwiegelung erhalten". — Den „Hambg. Nachr." wird von hier gemeldet: „Mit Rücksicht ans das für dcn ersten April d. I. vorgesehene Jnkrafttrtccn der Vorschriften über die gewerbliche Sonntags ruhe und die vom Bundcsrath dazu gemäß 8- 105ck der Gewerbe ordnung zu beschließenden Ausnahmebestimmungen beabsichtigt die Reichsregierung gleichzeitig eine eingehende Instruction für die Gewerbeausjichtsbeamtrn zu erlassen, durch welche eine einheitliche Auslegung und Handhabung der durch 8- 105o der Gewerbeordnung feslgestellten gesetzlichen Ausnahme-Borschriften seitens der localen Polizeibehörden gesichert werden soll." Unseres Wissens war dies schon früher angekündigt worden. — Dem Vernehmen der „F. Z." nach wird eine Novelle zur Reform des AichwesenS vorbereitet, da sich mannig- tache Unzulänglichkeiten der Gesetzgebung für die GeschäftS- praris berausgestellt hätten, auf die unlängst auch von mehreren Handelskammern hingewiesen sei. — Wie die „Brest. Ztg." wissen will, ist die Suspension des Predigers Lisco deshalb erfolgt, weil er dem Over- kirchenratbe anzeigte, daß er das Apostolikum im Gottes dienste nicht mehr zu gebrauchen gedenke. — Dem Contreadmiral Aschenborn wurde nach dem „Hambg. Corr." der erbetene Abschied bewilligt. — Vor einiger Zeit erregte die Nachricht Aussehen, daß der Lieutenant Graf Friedrich v. Spee vom 1. Garde-Dragone» regimeiit seinen Abschied genommen hätte, um sich dem Studium der Theologie zu widmen. Jetzt wird der „M. Z." aus Köln gemeldet, daß der 29jährige ehemalige Lieutenant die niederen Weihen erhalten habe. Graf Spee gehört einer in der Rhein- provinz ansässigen und reichbegüterten Familie an; sein Vater spielte in de» Kreisen des katholischen Adels eine angesehene Rolle und war auch in Hoskreisen als Schloßhauptmann von Brühl und Kammerherr sehr bekannt. Von seinen Söhnen ist einer, Graf Friedrich Matthias, 1892 als Priester gestorben, zwei andere sind gleichfalls Priester, und nun ist auch der vierte in den geistlichen Stand eingetreten. * Kiel» 16. Januar. (Telegramm.) Prinz und Prin zessin Heinrich haben sich heute Vormittag nach Berlin begeben. * Ttadc, 15. Januar. Oberprästdent v. Bennigsen hat auf die Einladung zu einer in Scharzenbeck stattfindenden Versammlung von Wählern aus dem 18. hannoverschen Reichstagswablkreise, in der über die geplante neue Tabak- sabrikalstcuer verhandelt werden sollte, ablehnend ge antwortet und sein Ausbleiben mit seiner Tbeilnabme an den Reichstagssitzungen entschuldigt. In dem Antwort schreiben spricht er sich über die Tabaksteuervorlage folgen dermaßen auS: „Im übrigen bemerke ich ergebenst, daß voraussichtlich der Steuergcsetzentwurf in diesem Jahre in einer abgeschwächten, da- Tabakgewerbe mehr schonenden Form eingebracht werden wird. Es wird sich dann darum handeln, ob das Finanzbedürsniß im Reich al- dringend nachgewiesen wird, ob dabei die Herbeischaffung höherer Mittel aus dem Tabak unvermeidlich ist, und endlich, ob die vorstcschlagene Art der Besteuerung in diesem Falle al- eine erträgliche anzusehcn ist, mit deren Annahme zugleich der Vortheil erreicht würde, welcher keineswegs ein unbedeutender wäre, daß das Tabakgewerbe mit weiteren Steuer- projecten zur Ruhe kommt." * Vraunfchwcig, 15. Januar. Gestern Abend fand hier eine Versammlung hiesiger Handels- unv Gewerbetreibender
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite