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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-03-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950330019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895033001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895033001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-03
- Tag1895-03-30
- Monat1895-03
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Hnuptqpeditto» ob«de» t» ktad^ 2^»Im aögehelt: »terteljüdrltch ^44L1 vA»N»»ltd«r WgKchm SufteUun- t>s Morgen-Ausgabe «d ^ M A—. LtrM» «»gliche Krenzbanl t»D Ausland: «ouatlich ^4 7M. für '?ä^ Urkutto» »u- LrvEs«: AOHMlXGDpD» 0, DteUlVrdUl»»iKV»cheaw-s»»»nt,iOwch«» »-»MNM HAH«Md»,UR. FUialr«: vtß» «MM'» «Mttm. <AYnO HchD»^ Aaiversisösspmche 1» ^ »- «V»MM VdW^Pe» Ich Part. »d K-nkg-p!sp R npMLr.T«UcbM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. Awzeigerr-Preis dk Sgespaltrne Petttzeile SV Ps-r' A,rla««a «Na MmßwdmtianiQilch (4-s» fpmer,) -0<ch, NM dev AsmiUrnuachrkhör» (Sgeipaltm) M-ch Gr-ßere Schriften last nafevem ^Pats- mrzetchmß. Laöellartfcha mW Ziffeochch nach HUtze»» Lach. tztr»»VeUa^n sgefalzy, »« Mt de, «»rqen.Ansaabe, ,h», WopMfstd«», ^ SV.-, mit Voftdeisrder»» M . Ämlnh«eschl»ß fir Ilqetzr«: Abend AMgabe: vormttt»-» 10 Uh». M»»-«» Ansgabe: Rachmtttogs 4M» S»va. «ob Festtag» stütz Uhr. Bei da» Filialen und Anaahmrffelle, je et» Halde Stund« ftStzer. UnzetGe, siud stets a, A» HchMNU»» p» richlrn. Druck «ch Verlag vo, E. Pol, ß, LrlvB» 8S. Jahrgang baldgefälligst vermlasien. ^al. Der Bezugspreis betrügt und Oesterreich-Ungarn b ^ ye oerrungsspediteure, ^ die Hauptexpedition: 1 die Mliale«: Katharinenstratze 14, Königsplatz V Md Urnversitntss v nachfolgende Ausgabestelle«: Buckbinderei, Arndtstraße SS Herr L. 0. LLttvI, Colonialwaarenhandlung, Peterskirchhof S Herr max ^ ^ (Müssen, Colonialwaarenhandlung, Beethovenstraße L Herr Hivoä. kster, Colonialwaarenhandlung, Pfafserrdorfer ' vrseder. Colonialwaarenhandlung, Brühl 8V (Ecke Goethestraße) Herr üvrm. Llvsskv, Colonialwaarenhandlung, Nanstfche Gastk V H - Colonialwaarenhandlung, Frankfurter Straße (Tkomasiusstraßen-Ecke) Herr Otto k'ravL, Colonialwaarenhandlung, Ranstadter Ttemweg Colonialwaarenhandlung. Löhrstraße LS Herr Lüuarä üvlrer, Colonialwaarenhandlung, Marfchnerstraße V Herr kaul 8vdr<;ldHr, Drogengeschäst, Nürnberger Straße 45 Herr LL. L. Ukreedl, Colonialwaarenhandlung. Yorkftraße S» (Ccke grüner - . in AngeErottendorf Herr Lodert «reiner, Zwein?md^e?SE ^ ^ ' jn Arnstadt Herr ^twe»^ ^delt, E>i-nb°M - Connewitz Frau LlM.er. Hermannstraße rs, I. Etage, - Plaawch H-rr L. «r^wnan ^ » . - Eutritzsch Herr Lodert mittler, Buchhandlung, Delinscher Straße s, - Stendnitz Herr b uxwLll , 7^7 cichüjt, Leipziger Sttaße e, - W-Hlis Herr »od. Mittler, Buchhandluna, Lindeuthakcr Straße s, . H?r ^ ' - Linde««« Herr I^lutlner. Augustenitraße 13. V-kanntmach««- Ans Anlaß des 80. Geburtstages Sv. Drrvchlarrcht des haben wir beschlossen, am (. April dieses Wahres alle städtischen öffentlichen Gebäude mit Saggsnschmuck zu versehen. Mr bringen diesen Beschluß zur öffentlichen Aenntniß und sprechen die Hoffnung aus, daß auch unsere Mitbürger in gleicher Weise ihre Häuser schmücken werden. . . Leipzig, den 25. März W5. Dev Rath der Stadt Lerxzrg. vr. Georgi. Größe!. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die am Montag, den 1. April er., Mittag» 12 Uhr auf dem Marktplatz stattfindende Festseier zum 80. Geburts« tage de» Fürsten BiSmarck werden die -en Marktplatz m»» «ebenden Kahrstrahen an gedachtem Tage von Vormittag« 11 Uhr ab bi« nach Beendigung der Feier für allen Fahrderkehr «esperrt. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß der Leipziger Schützen- oesellschast die Genehmigung ertheilt worden ist, an demselben Tage Vormittag« zwischen 8 ond etwa V.9 Uhr anf dem AngnstnS» Platz einen Ehrensalui von 80 Böller-Schüssen abzugeben. Die Führer von Geschirren, sowie Reiter werden daher im eigenen Jutereffe aufgefordert, zur fraglichen Zeit die unmittelbar angrenzenden Straßen thunlichst zn meiden, jedenfalls aber geeignet« Vorsichtsmaßregeln gegen ein Scheawerden der Pferde zu treffe» und namentlich letztere nicht, wenn auch nur aus kurze Zeit, un- beaufsichtigt zu lassen. Leipzig, am 29. Mürz 1895. Der Rath «ad das Polizeiantt der Stadt Leipzig. V.R.1429. Vr. Georgi. Bretschnetder. Lekanntmachung. Die auf dem dem Grundstücke Leipzig-Schleutzi-, A-nneritz» Kratze 117, gegen «der liegenden Neudaue für morgen, de« 30. h. R., an gesetzte Anctt«» wird hierdurch anfgehoden. Leipzig, am 29. Mürz 1895. Der «ath der Stadt Leipzig. lä. L. 236. Vr. Georgi. Hubschmaua. Erledigt hat sich unser« Bekanntmachung vom 5. September vorigen des Gtseahobler prinrich Lhriftia« Krteprtch Sönicke betreffend. Leipzig, den 26. März 1895. Der «ath der Stadt Leipzi» Armen««». Adth. IV». 4. R. IV»». 85». Heatschel. Hr» Lekanutmachung. G»N«ta», den RI. d. Mt»., finden wegen Umzug« Abfertigungen bei der ZollabsertigungSstelle für Postgüter nicht statt. « 1. April ad strld die Geschäftsräume dieser Stelle Reiche. Vam 1. April ah sind die Geschäftsräume dieser Strphanstraße 2. »«tgltche» -anptzdlamt Leipzig, am 28. März 1895. Nr. 10591». vr. Gäbt er. Geschäftsräume. Art««aischer Steinmeg 3, Seiteageb. recht», 3. Stock, Helle, 260 am große Räume für 1000 jährlich fafart z» edenpafeldtz. Keitengeb. recht« 2. Stock und Oueraeb. 2. Stock. Sfenstr. ArbeitSsaal u. U. nr. «ohariinmen. 1200 ^ jährl., »,» 1. AprU 1803 ab; Patzftratze 4, Lofgrbände link«, 2. 8. Stock. 2 ArbeitSsäle (16 ». 14 Fenster) für 1000 ^ jährl. svfvrt z» beziehen. Woknräume. GrtMMaischer EtrinMeg S, Getiengeb. recht«, S zweifenstr. 1 rinseaftr. Zimmer, 1 Kammer, Küche ». s. w., 700 jährlich, fvfrrt r» bytehear Rädere« in der AuskunstsftrI« AngnWMplatz» (Eingang im Pststhofe). P«s P-ftgmt« 1 am Der städtische Lagerhof in Leipzig lagert Waaren aller Art zu billigen Tarifsätzen. Die Lager scheine werden von den meisten Bankinstituten bestehen. Leipzig, den 26. April 1894. Die Tedlttation zum Lagerhafe. Äuch ein Jubiläum. Durch Afferhöchsten Erlaß vom 3. April 1845 an da- Militair-Äustiz-Departement bestimmte König Friedrich Wil helm IV., „daß da« gleichzeitig genehmigte „neue Straf gesetzbuch für da» Heer" — mit Berücksichtigung der neuen Kriegsartikel und der Verordnung über deren An wendung vom 27. Juni 1844, sowie der Verordnung über die Ehrengerichte und da« Verfahren derselben bei Streitig keiten unter Officieren vom 20. Juli 1843 — unter Auf hebung aller dem Inhalt desselben entgegenstehcnden früheren Bestimmungen, unverzüglich ,n Kraft treten solle." Seitdem ist der da» materielle Strafrecht enthaltende I. Theil jenr» „StrafgesetzbucheS für da» Heer" aufgehoben und durch das „Militairstrafgesetzbuch für da« deutsche Reich vom 20. Juni 1872" ersetzt; an Stelle der KriegSartikel vom 27. Juni 1844 sind die neueren vom 31. Octover 1872 getreten, die aber auch als materielle- Strafrecht nicht mehr in Betracht kommen, sondern sich nur noch als eine allgemeine Pstichtenlebre, verbunden mit einem AuSzuge au» den bestehenden Strafgesetzen, dar- stellen; endlich hat auch die Verordnung über die Ehren gerichte vom 20. Juli 1843 der neueren vom 2. Mai 1874 weichen müssen. Nur der N. Theil de- StrafgrsrbduchS für da» Heer, „die Strafgerichtsordnung", hat sich als so dauerhaft erwiesen, daß sie durch Verordnung vom 29. De- crmber 1867 im ganzen Gebiet de» „Norddeutschen Bunde«", demnächst aber auch in Hessen, in Baden und in Elsaß- Lothringen eingeführt» in erweiterter Geltung am kommenden 3. April den 50 jährigen Geburtstag begehen kann. Noch mehr! Die Militair-Gtraf-GericktS-Ordnung vom 3. April 1845 ist kein vollständiges Gesetz, sie will nur, wie die» Artikel 2 der Einleitung deutlich zum Ausdruck bringt, die jenigen Vorschriften zur Geltung gebracht wissen, welche durch die vermöae der HeereSeiurichtuagen bedingten Abweichungen von der Behandlung der Strafsachen im bürgerlichen Ver fahren erforderlich geworden sind. Jnzwischra hat aber da« bürgerliche Strafverfahren eine so radikale Umwandlung an Haupt und Gliedern erfahren, und die Grundsäde desselben widersprechen drnjeuiarn der Militair-Ttraf-Geietz-Ordnuug in so schreiender Wesse, das von einer subsidiären Auwenduog der letzteren im Verhältnis zum erster«« nicht mehr di« Rede sein kann, und dies« durä die Macht der Tbatsachen in ihrer Entwickelung zu dem ge worden »st, waß sie gar nicht sein sollte, zum vollständigen Gesetz, welche» ausschließlich auf eigenen Füßen sieben muß. Schon au» diesem einen Umstande müßte mit Nothwendigkeit gefolgert werden, daß dir „Militair-Straf-Gesrd.Ordnung" für die heutigen Verhältnisse nicht mehr zeitgemäß ist. Leider üst e» aber nicht nur diese mehr formale und principiell« Seite der Frag«, welch, Zwingend »u diesem Uriheil führt, soudern eine sehr große Anzahl der Bestimmungen über da» Verfahren, welch« die Jubilarin aufwrisi, dir so bekannt und vielbesprochen sind, daß wir uns die Auszählung im Einzelnen ersparen können, find derartig beschaffen, daß sie im Licht der heutigen Rechtswissenschaft und der heutigen Recht--Ueber zen gung schlechterdings nur als Curiofitäten und Altrr- thümrr betrachtet werden können, denen kein andere» Intereste füglich gewidmet werden darf, al» ein rechtS-antiauarische-. Und trotzdem bildet dieser unzeitgemäße Torso noch die Grundlage de» hrutiaen militairischen Strafverfahren» m der oben angegebenen Ausdehnung. Allerdings nur die Grundlage! Denn die faktische Unmöglichkeit, da» Geseh in allen seinen Theilen buchstäblich oder auch nur sinngemäß auch heute noch zur Anwendung u bringen, wird durch nicht» besser erwiesen al- durch den lmstand, daß sich hier nicht neben dem geschriebenen Recht, sondern gegen dasselbe ein GerichtSgebrauch, «in Gewohnheitsrecht der Militairgerichte gebildet hat, welche» kein Bedenken trug, mit drn GesetzeSvorschriften so wesentlich abändernd umzugehen, daß z. B. der vortreffliche und allge mein angewandte Commentar von SolmS r» augenscheinlich für ganz unbedenklich hält, gewissen Artikeln „nur noch einen beschränkten Einfluß einzuräumen". Da» sind unzweifelhaft in hohem Maße anormale Zustände, deren Vorhandensein nachgerade von fast allen Seiten anerkannt und zugegeben wird — wir würden sagen: von allen, wenn nicht eine Aeußerung, die der gegenwärtige Krieg-minister vor Kurzem im Reichstag gethan, und welche vabin aufgefaßl werden mutzte, daß er bisher ^Lärerso klarte" für eine Reform gekämvft hat, leider zu dieser Einschränkung nöthigte. Die anormalen Zustände machen es erklärlich, wenn da- Jubiläum vom 3. April ohne die üblichen wohlmeinenden oder wenigstens höflichen Glückwünsche für die fernere Erhaltuog und ein lange» Leven der Jubilarin dorübergehrn, ja wenn dasselbe zu erneuten, nachgerade recht dringlichen Wünschen die Veranlassung bietet, daß derselben je eher, je lieber da» Leben-licht au<° geblasen werde. Je freudiger und Überzeugter wir de- Glauben» lebe», daß Deutschland zur Zeit v,elleicht mehr al» ;e einer starken Wehr und eine» guten Schwert» bedarf, und I- weniger wir geneigt sind, da Bestrebungen de» „Militari-- muS" zu erkennen, wo die Nothwendigkeit der Weltlage eine Verstärkung der vaterländischen Rüstung zur Abwehr drohender oder auch nur möglicher Gefahren gebieterisch fordert, um so mehr glauben wir andererseits daran erinnern zu sollen, daß da<L"r ,w,n großen, vielleicht den besten Tbeil seiner Kraft ,m Ernstfall stet- noch dem Geist verdankte, der d,e national- gesinnten und patriotischen, die gesunden Theilr de» Volk«, dessen waffenfähige Juaend unser Heer bildet, erfüllte. Des halb darf man, deshalb muß man auch für da« Heer und im In treffe desselben eine Berücksichtig»»« der vottSthümlichen Wünsche da fordern, wo sie berechtigt sind. In wie weit eine Urbertragung derjenigen Grundsätze, darüber wollen wir heut« un« im Einzeln«, nicht verbreiten' aber e,ne gesunde DiSewlm wird jedenfalls dort am besten gedeihen, wo keine Zweifel darüber bestehen, daß da» ver fahre« d,e Gerechtigkeit der Rechtspflege obieetiv i» ebendigrr ncki entfaltet al» an Allerhöchster Stelle, dafür geben uns die Reform de- militairischen Beschwerdeverfahrens )vn 1891 und die oft erwähnten Allerhöchsten Erlasse, welche sie Abstellung der Soldaten-Mitzhandlungen sich rum Ziel setzen, den deutlichsten Beweis. Und deshalb dürfen wir auch zuversichtlich unS der Hoffnung hingeben, daß e» den Bestrebungen, für deren Ernst General v. Broosart sein Wort verpfändet hat, gelingen werde, die unleugbar vor handenen sachlichen und persönlichen Schwierigkeiten endlich in Bälde ru überwinden und dem gesammten deutschen Heere ein einheitliches Strafverfahren zu erwirken, welche- Gewähr für beide» bietet: für die DiSciplin unsere» Heere» und die Gerechtigkeit der Rechtspflege in demselben. Möge die 50. Wiederkehr de» Geburtstages der Militair-Strafgerichts- Ordnung vom 3. April 1845 die letzte gewesen sein. Deutsches Reich. * Dresden, 29. März. (Telegramm.) Der König hat angeordnet, daß alle militairischen Gebäude innerhalb des sächsischen ArmeecorpS anläßlich de- Geburtstages des Fürsten BiSmarck am 1. April Flaggenschmnck tragen. (Wiederholt.) * Leipzig, 29. März. Professor Theod. Brieger in Leipzig bespricht in der neuesten Nummer der „Deutschen Literaturzeitung" den M. Band von H. Baumgarten'- „Ge schichte Karl'- V." Es heißt darin: »Je vertrauensvoller und freudiger sich hier überall der Leser der Führung Baum- gartrn'S anvertraut, um so schmerzlicher muß er bedauern, daß e» dem ersten bedeutenden Historiographen de- Kaisers, der wie kein zweiter Deutschland» Berbangniß werden sollte, nicht beschieden worden ist. sein patriotische» und — bei aller Unbefangenheit de» Historiker- — protestantisches Werk zu Ende zu führen. Baumgarten hoffte in einem 4. Bande die Zeit bi- zu Ende de- Schmalkaldischen Kriege« zu schil dern, im 5. drn Schluß zu liefern. Nun ist dieses Werk, welches der neuesten reformation-geschichtlichen Literatur wie wenige zur Zierde gereicht, unvollendet geblieben. Wer möchte wagen, e- fortzusetzen nicht allein mit der Unver drossenbeit der Forschung Baumaarten'S, sondern zugleich mit der Kraft und lichten Klarheit seiner Darstellung! Der Tod dieses protestantisch-deutschen, von dem Idealismus eine- Ranke durchleuchteten .Historiker» wäre un« ru früh gekommen, hätte er sich hinauSaeschoben biß an die Grenze de» menschlichen Leben», angesichts diese» Werke» macht er fich doppelt schmerzlich fühlbar. Al» eine Art von Dermächtuiß hat Baumgarten in dem Vorwort diese- Bande-, ankoüpfrnd an die Nothwendigkeit einer vollständigen Eorrespoudenz Karl» V., seine Gedanken entwickelt, wie für die Geschichte der Refor mation und Gegenreformation die unentbehrlichen Grundlagen ru schaffen seien; «- handle sich um eine Fortführung der mvunwentL üermLuiuo um 1'/, Jahrhunderte, und nur da- Reich könne hier wirksam eiagreifen. Bevor da- in umfassender und planmäßiger Weise geschieht, meint Baum- gartrn, konnten weniaftru- „historische Attach--" den deutschen Forschern ihre Arbeit sehr erheblich erleichtern. „Mit einem jährlichen Aufwand von 30—40 000 würde man der deutschen Geschichte und auch der deutschen Politik «inen -roßen Dienst leisten." Man wird dies«
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