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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-06-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18950612013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895061201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895061201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-06
- Tag1895-06-12
- Monat1895-06
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Neclamen unter dem RedactionSstrich (4 g» spalten) 50^, vor den Kamiltennachrichtrn (S geipalten) 40 Größere Schrislen laut unserem Preis- derzetchnlß. Tabellarischer und Ziffernlatz nach höherem Tarif. Extra «Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbefördenrng 60.—, mit Postbesörderung 7V--X Annahmeschluk für Anzeigen: (nur Wochentags) Abend-AuSgabe: Vormittags 10 Nk>r. Morgen-Ausgabe: Nachm.ktags 4Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen fr eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Druck nnd Verlag von E. Polz tn Leipzig. ^ 282. Mittwoch den 12. Juni 1895. 88. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Lekanntmachung. Die am 1. Oktober 1895 zu tilgenden Prioritätsobligationen I,it. L. der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft und die am 1. Januar 1896 zu tilgenden Niederschlesischen Zweigbahn-Prioritäts- obligationen der Oberichlesiichen Eisenbahngesellschaft werden TonnerStag. den 4. Juli 1895. vormittags 11 Uhr. in unserm Sitzungszimmer, Oranicustraße 92/94, 1 Treppe, in Gegenwart zweier Notare bezw. eines Notars öffentlich verloost. Berlin, 6. Juni 1895. Königlich Preutzische Hauptverwaltung der Staatsschulden. v. Hoffmann. Lekanntmachung, die am 14. Juni 1895 vorzunehmende Berufs- und Vcwerbezählung betreffend. Nach Maßgabe deS Neichsgeseyes vom 8. April d. I. findet am 14. Juni a. o. im deutschen Reiche eine allgemeine Erhebung der Berufsverhältnisse der Bevölkerung in Verbindung mit einer Auf nahme der land- und sorslwirthjchaftlichen, sowie der gewerblichen Betriebe statt. Die Zählung bezieht sich auf den Stand der Mitternachtsstunde vom 13. zum 14. Juni und umfaßt außer den landwirthschastlichen und gewerblichen Betrieben alle ortsanwesenden, sowie die vorüber gehend abwesenden Personen. Wie früher« Zählungen wird auch diese Erhebung im Wesentlichen mit Hilfe freiwilliger Zähler aus allen Ständen der hiesigen Einwohner bewirkt werden. Bei der großen Wichtigkeit, welche diese Berufs- und Gewerbe zählung namentlich für die künftige PeichSgeselzgcbung haben wird, rechnen wir darauf, daß alle Einwohner unserer Stadt die von ihnen zu machenden Angaben vollständig und gewissenhaft bewirken und auch den Zählern, welche als Organe der Behörde anzujehen sind, das im öffentlichen Interesse übernommene Ehren amt möglichst erleichtern werden. Die Zähler sind auf die vorschriftsmäßige und gewissenhafte Wahrnehmung ihres Aintes hingemiesen worden und durch den Besitz der von unserem statistischen Amte ausgegebenen und mit dem Namen des Zählers versehenen Formularmappen legitimirt. Die Zähler werden in der Zeit vom 10. Juni Vormittags bis 13. Juni Mittags d. I. jeder Haushaltung und jeder allein lebenden, nicht an einer anderen Haushaltung Theil nehmenden, selbst ständigen Person eine Haushaltungsliste (Drucksache I) aushändigcn, sowie allen Haushaltungen, von denen aus Areal (sei es auch im kleinsten Umfange) landwirthjchaftlich, gärtnerisch oder forstwirtb schaftlich bcwirthjchaftet wird, oder von denen Kühe zu Molkerei, zwecken gehalten werden, eine Landwirthschastskarte (Drucksache II), ferner jedem selbstständigen Gewerbtreibenden im Handwerks Industrie-, Bau-, Handels-, Gast- und SchankwirthschastS« und Verkehrsgewerbe (auch Versicherung), sofern derselbe mit wenigstens einem Gehilfen (oder Mitinhaber), oder, wenn auch ohne solchen, doch mit einer durch elementare Kraft bewegten Ilmtriebsmaschine (Motor) rc. arbeitet, einen Gewerbebogen (Drucksache III) zustelle». Der Gewerbcbogen ist am Sitze eines jeden Betriebes auszusüllen. Jeder HaushaltungSvorsrand und jeder Landwirthschaft- oder Gewerbtreibcnde der vorbezeichncten Art, welcher am 13. Juni, Nachmittags 6 Uhr, noch nicht in den Besitz der nöthigen Formu lare gelangt sein sollte, hat bei Vermeidung einer Geldstrafe von 5 bis zuin 14. Juni Vormittags vor 12 Uhr Formulare in unserem statistischen Amte, Kupsergäßckien 1, H., oder dessen Filialen Gellertstraße 7/9, Mittelgebäudc links II.. L.-Neuschüncseld, Clara- straße 16 (ehemal. Gemeindeamt), L.-Plagwitz, Alte Straße 22 (Rathhalls), L.-Gohlis, Kirchplatz 1 (ehcinal. Gemeindeamt), und L -Connewitz, Schulstraße 5 (eheiiial. Gemeindeamt), welchem wir die Ausführung der Zählung übertragen haben, abznholen. Die Zäblerformulare sind nach Maßgabe der aus denselben er sichtlichen Anleitungen und Erläuterungen am Vormittage des 14. Juni von den Haushaltungsvorständen bez. den Landwirthschaft nnd Gewerbtreibenden auszusnllen und durch Unterschrift zu be scheinigen und vom 14. Juni Mittags 12 Uhr an zum Abholen bereit zu halten. Die Zähler werden die Formulare am 14. Juni Nachmittags oder am 15. oder l6. Juni abholen und an Ort und Stelle aus ihre Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Zu diesem Zwecke sind die Formulare von den Haushaltungsvorständen rrsp. den Landwirthschaft- oder Gewerbtreibenden, oder deren Vertreter, womöglich persönlich, nicht aber durch die Dienstboten, innerhalb der Wohnungen bezw. GcschäftSlocale zu übergeben. Sollten die Formulare bis zum 16. Juni Abends nicht abgeholt worden sein, so sind dieselben bei Vermeidung der oben angedrohten Strafe von 5 ./4 am 17. Juni an unser Statistisches Amt oder dessen Filialen zu senden. Im Uebrigen enthält 8- 5 des Reichsgesetzes vom 8. April d. I. folgende Bestimmung: „Wer die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrheitswidrig beantwortet oder die jenigen Angaben zu machen verweigert, welche ihm nach diesem Gesetze und den zur Ausführung desselben erlassenen nnd bekannt gemachten Vorschriften obliegen, wird mit Geld strafe bis zu 30 ^ bestraft." Leipzig, am 10. Juni 1895. Ter Rath der Stadt Leipzig. 3t. ä. 1066/95. Vr. Georg«. Vr. Haffe. Grundkücksverkeigerung. Von dein Unterzeichnete» Amtsgericht sollen Sonnabend, den 1». Juni 1895, Vormittags Uhr, die zu dem Nachlasse des Zimmermeisters Moritz Bernhard Ehe mann in Lobstädt gehörigen, auf den Folien 276 und 297 des Grundbuchs für Lobstädt, vormals dasigen Ger.-Anth., eingetragenen, aus Wohnbaus, Nebengebäuden, Zinimerplay und Garten be sichenden Grundstücke, Nr. 438 , 439 , 440 de- Flurbuch- und Nr. 114 des Brandkatasters für denselben Ort, nach dein Flurbuch 29,2 Ar (--- 159 ll-R. alten Maßes) Fläche mit 237.53 Steuer- einhelten enthaltend, ortsgerichtlich geschätzt auf 35000 »l, sammt dem vorhandenen Handwerkszeug und den Holzvorräthen, orts- gerichtlich geschätzt auf 5821 50 auf Antrag der Erben frei williaerweise versteigert werden. Erstehungslustige werden ersucht, an dem oben bezeichnet»» '/z12 Ubr Vormittags tn der „Resta»rati<n znr Stadt Borna in Lobstädt" sich etnzufindrn und ihre Zahlungsfähigkeit nach zuwcisen. Wegen der VersteiaerungSbedingungen, sowie wegen der Holz, vorrätbe,c.. wird auf die in der vorbezeichneten Rtftanr, aushängende Bekanntmachung verwiesen. lieber die hypothekarische und sonstige Belastung des Grund stackes erhalten Interessenten auch schon vor dem Termin auf Am suchen bet dem Unterzeichneten Amtsgericht nähere Auskunft. Borna, am 18. Mat 1895. Königliche- Amtsgericht. vr. Nodig. Bekanntmachung. Die Einlösung der am S0. dieses Monats fälligen Zilisscheine und Schuldscheine der Leipziger Stadtanleihrn erfolgt schon vom 15. dieses Monats ab bei unserer Stadtcasse tn den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Mittag-. Leipzig, am 7. Juni 1895. Ter Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgs. C. Schulze. Erstatteter Anzeige zufolge ist die dem Reisenden der Firma Robert Kiehlc hier, Herrn Oskar Huh«, am 19. Januar d. Jrs. unter Nr. 833/^ hierfeits ausgestellte Gcwerbelegilimationstarte abhanden gekommen. Zur Verhütung von Mißbrauch wird diese Karte hiermit für ungiltig erklärt. Leipzig, den 7. Juni 1895. TaS Polizeiamt der Stadt Leipzig. II. 3067. Bretschneider. K. publicistische Hänge-Gen-armen. Die Strafkammer des Posener Landesgerichtes hat unlängst den verantwortlichen Redacteur des „Goniec" zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt. Der Grund dafür war eine un gebundene Auslassung in gebundener Sprache, ein politisches Gedicht grober Struktur. Am Schlüsse desselben wurde in rückhaltsloser Weise der Wunsch ausgesprochen, daß die Herren Tiedemann, Kennemann und Hansemann, welche als Schöpfer des neuen Schutzbundes der Deutschen in den Ostmarken gelten, vor den Thüren ihrer Häuser aufgeknüpft werden möchten. Dieser — Galgen-Humor ist mithin durchaus nicht subjektiver Art, sondern langt an deutsche Mitbürger hinan, welche der polnische Hast bevorzugt. Der kleine Scharfrichter- Scherz, an dem sich die Leser des „Goniec" ergötzen sollten, ist von den Betroffenen nicht deshalb übel genommen worden, weil sie auch nur vorübergehend die Furcht anwandelte. Die drei Herren haben in den Fehden mit den Polen sich einige Kaltblütigkeit erworben und erschrecken auch nicht vor dem wüthendsten Wortschwall eines „Tatarin in Posen", einem unliebenSwürvigen Nachäffer des von Daudet so meisterhaft geschilderten südfranzösischen Aufschneiders. Aber die tu eltigis Gehängten mußten doch einmal dem Terrorismus polnischer Fanatiker, welcher die Gemüther schwächer angelegter Deutscher einschüchtern könnte, die Grenzlinie markiren, über welcher die strafrechtliche Verantwortlichkeit beginnt. Die Presse des Polonismus dürfte den Wink versieben und künftighin fick einiger Selbstzucht, auch in ihren Hasses- Scherzen, befleißigen. Sie verzichtet sicherlich ungern auf brutale Androhungen, wird aber diesen Hebel ihrer Politik nicht mehr im deutschen Jnlande direct ansetzen, sondern den galizischen Compatrioten und Journalisten das anmuthige Spiel mit der polnischen Vendetta überlassen müssen. Und daraus erkennt jeder sarmatische OrdnungSmann deutlich, wie be drückt der Pole in Preußen wird. Nicht einmal mit dem schönen Pbantafiebild des gehängten Gegners soll er seine verständnißinnigen Landsleute begeistern! Das Merkwürdige an der Sache ist nämlich nicht, daß irgend ein Heißsporn des PoloniSmuS sich auf die Galgen leiter verfteigt und mißliebigen Deutschen sich als Nachrichter anbietet. Viel interessanter scheint eS uns, daß solche Aus geburten rohen Haffes keinen ernsthaften Tadel in der übrigen polnischen Presse finden, nicht einmal als „nationale Geschmack- iosigkeiten" abgelehnt werden. Desgleichen, daß die zahl reichen katholischen Priester, welche in neuester Zeit bemüht sind, den Frieden gegen die Deutschen zu stiften, und dabei den sogenannten Kanzel-Paragrapben schon von vornherein als aufgehoben betrachten, den Einfall verschmähten, durch eine salbungsvolle Rüge das Gebot der Nächstenliebe wieder in Erinnerung zu bringen. Welche herrliche Gelegenheit hat vor Allem der Erzbischof von Stablewski versäumt, um einen seiner klassischen Hirtenbriefe vom Stapel zu lassen. Die von ihm angefachte Protestbewegung wider Herrn Tiedemann-Bomst hätte die schönste Folie erhalten können durch den Hinweis, daß man die Deutschen nur zu über zeugen und nicht zu hängen brauche. Es ist wohl nur die polnische Vielgeschäftigkett, die ihn verhinderte, in solcher Weise den Frieden auf Erden und nebenbei in Posen zu verkündigen. Die Vorbereitungen zu dem mißglückten Schwedter Vertrag, welcher der polnischen Presse neuen Lebenssaft zugeführl hätte, dürften die Aufmerksamkeit deS -f Florian nach einer anderen Seite abgelenkt haben. Und dann: wer wird polnische CarnevalSspäße gleich so übel nehmen? Be sonders wenn der Zweck eigentlich rin frommer war, den die Staats- und Hofpolen mit den po nischen Sansculotten theilen. Der PoloniSmuS will im Osten regieren und Alle zurückschrecken, an seine unverjährbaren Rechte zu tasten, welche nur daS Preußenthum nicht anerkennt. Ein wohl- denkender Kirchenfürst verbietet den Ochsen, mit denen er drischt, nicht daS Maul. Jetzt freilich wird man im Sitze deS polnischen Primats sich anstellen, als wäre man erhaben über die Ungeschicklich keit eine» Publicisten, welcher zum Opfer deutscher Verfolgunc geworden. Man schüttelt sich die Fanatiker von den Rock schoßen ab, wenn ihr Werk mißlungen. Und die polnischen Realpolitiker dürften plötzlich finden, daß e« eine irre- geleitete Romantik war, welche den Redacteur de ponier" in den großen Erinnerungen des letzten AufstandrS in Congreßpolen schwelgen ließ. Zu den vielen abrn teuerlichen Erscheinungen dieser wie immer schlecht vor- bereiteten Empörung gehörte auch die spukbafte Gestalt des Hänge-Gen dar men, der die Verräthcr an der Nation oder auch nur die Verdächtigen im Stillen meuchelte und sich zu seinem Handwerk durch den Spruch einer vielleicht ihm selbst unbekannten Vehme legitimirt hielt. Eine solche Spukgestalt, die nicht Vrrsödnuna finden konnte, trieb sich wohl im Gehirn de- „Goniec-DichterS" bcrum und verlangte nach Druckerschwärze. Wäre der Redacteur schlau gewesen, so hätte er lewe lebensvollen Erinnerungen in einer historischen Ballade verwertbet und dannt die polnische Literatur — bereichert. Man hätte den feinen Sinn schon herauSgewittert. Aber die germanischen Laute Tiedeinann . r auch rme klingen schleckt ,n P°ln',ch-n Re.mem1 durch überflüssige Deutlichkeit in ^-Manier jst m der bebte Grusei - Stimmung. Dl- '5"ii w preußischer olitik nicht immer zu -Z ^n. Und^m P. itaatSanwalt. dem daS osficielle zusteht, ist gegen schreitunaen der künstlerischen lick ^ ^ gewisse Farben-DiSbarm°n,en doch^mjstn lck,^^ ^sorgt. verderblichen erziehlichen Einst N - nationalen Leidenschaften anstachelt, st Z" iffenen ^ ^ un- Mißvergilügen. besonders wenn d .lntz g .u machen, zeitgemäß batten, gute Miene beißt Anklage Und das Mißvergnügen deS StaatSanw ^ tz^egt und der Mangel an national-sh Redacteur des Gerichtshöfe zur Verurtheilung. z ^gen, wenn er „Goniec" würde seine Tage r)?^/g;^armen geträumt LL 'NrP°L.°h°.-. Sugg.st«.- E-'-r ^ DkÄut'schen im Osten brauchen eS durchaus nicht zu bekwgen, wenn ein- der sckliMmst-n AuSichr-.tunge.i d Presse deö Polonismus an den Pranger gestellt wird, w es sick gebührt. Man chicanirt d.e ft'll-n. S-duld'gen, sleißiaei, Siedler in den Provinzen Preußen«, wo der polnische Patriotismus sich ausbäumt und die Un du dlamkeit fick bei frohen Festen und m säuern Wochen der Deutschen einstellt, unaufhörlich im Großen ""d will ibnen durchaus nicht d,e Lebenslust ihrer Ration gönnem DaS ist ein Schicksal unserer östlichen Stammes aeiiosten argen daS sie sich muthig waffnen müssen, äber daß man die Nürnberger übertrumpft und dleienigen hängen möchte, die man noch nicht eingefangen ^t, das ist e, Abirrung des polnischen Größenwahns, der nur deshalb nia als einfacke Komik hinzunebmen ist, ^est er neue Saa - körner eines unbegrenzten Fanatismus auSstreut. Nein, von diesem giftigen Unkraut soll die ohnedies zu wenig gehütet deutsche Saat nicht überwuchert werden. Den Streit mit den Polen können wir durch ängstliche Zuruckballung und schweigendes Gewährenlaffen nicht beenden. Da muß die nationale Selbsthilfe einyreifen und der preußische - den Stab der Gerechtigkeit warnend emporhalten taat Lkr. Deutsche- Reich. -8- Leipzig, 11. Juni. Wie wir vernehmen, ist gegen den )er Spionage verdächtigen Andr6 Hanne aus Montigny die Anklage nunmehr erhoben worden. Die Verhandlunc findet, da während der Gerichtsferien keine Spionage-Processe vor dem Reichsgericht verhandelt werden, voraussichtlich vor den Ferien, also in der ersten Hälfte deS MonatS Juli statt AndrS Hanne, der sich seit dem 27. Februar dieses JahreS in Metz in Haft befand, wurde vergangenen Sonnabend nach Leipzig gebracht. Der in der gleichen Angelegenheit ver wickelte Carl Meinecke befindet sich jetzt noch in Metz; er ist wieder in Freibeit gesetzt worden, weil sich gegen ihn genügende Verdachtsmomente nicht ergeben haben sollen. Im Uebrigen bestätigt sich die Nachricht der „Franks. Ztg ", daß Frau JSmrrt, die bekanntlich s. Zt. ebenfalls wegen Verdachts der Spionage verhaftet war, die später aber sreigelafsen und des Landes verwiesen wurde, nach dem jetzt vorliegenden belastenden Material nicht mehr außer Verfolgung gesetzt werden würde. 6. 8. Berlin, 11. Juni. Italien hat bekanntlich beim schweizerischen Bundesrath eine Revision der Reblaus- convenlion vom 3. November l88l in der Richtung der völligen Freilassung des Verkehrs aller nicht zur Kategorie der Reben gehörenden Pflanzen beantragt. Alle deutschen Bundesstaaten befassen sich mit dieser Angelegenheit, und in den preußischen Provinzen sind die Oberpräsidenten angewiesen worden, sich mit den gärtnerischen Vereinigungen in Verbindung zu setzen. Der VerbandStag der HandrlSaärtner Deutschlands ist zum 4. August nach Erfurt einberusen; die erwähnte Angelegenheit dürfte im Vordergründe der Berathungen stehen. Einig sind sich die Gärtner über diese so wichtige Frage nicht. Der Vertrauensmann der Verbandsgruppe „Niederrhein" hat sich in seiner Erklärung an die kgl. Regierung in Düsseldorf wie folgt ausgelassen: „Es darf nicht außer Acht gelassen werden, daß der Antrag der italienischen Regierung unzweifelhaft durch das Bestreben hervorgerufen ist, dem italienischen Pflanzenexport zu einem größeren Aufschwung zu verhelfen, und lassen sich die Bedenken nicht von der Hand weisen, daß bei «ner Erleichterung des internationalen PflanzenvcrkebrS die Uebrrschwemmung mit Pflanzen aus klimatisch begünstigten Landern noch größere Dimensionen annehmen und der Schaden für die deutsche producirende Gärtnerei größer sein wird als der Nutzen, welcher derselben durch die Freigabe des Pflanzenverkebrs erwachsen würde, da die Länder, welche für die deutsche Ausfuhr hauptsächlich in Betracht kommen, entweder keinen Weinbau haben und deshalb der Reblaus- Convention nicht be,getreten sind, oder meist Schutzzölle au Gartenproducte eingeführt haben. Die Erfahrung, d,e deut,che Gärtnerei mit der freien Einfuhr , aliemscher «chmttblumen, Gemüse u. s. w. gemacht bat. sind so bitter, daß ,ch e« nicht für rathsam halte, diese Er- fahrungen auch noch hinsichtlich der italienischen Pflanzen- rinfuhr zu bereichern, deren Gefahr für die deutsche Gärtnerei. A^.^nung des italienischen Weinbaues, nur noch durch die Bestimmungen der internationalen RcblauSconvention einigermaßen beschränkt wurde. Auf Grund dieser Er- Wagungen halte ich deSbalb die Revision der Reblausconvention m der anaegrbrncn Richtung für die deutsche producirende Gär nere, so lange für bedenklich, bi« dir deutsche Regierung -b-nfallS i-ckutzzolle .» ausreichender Weise aus aus^ ländische Gartenproducte einqeführt bat" — K!» großer Tdeil der deutschen Gärtner tbeilt iedn/^k e-. punct nick., ist vielmehr der Meinuna dasi w. aufgehoben werden müsse, selbst wenn ^e'ine "r italienischer Pflanzen stattflnd.n würde Letzteres nicht' anmhmen zu müssen da V - l-d°ch * Berlin, 11 Juni. Zur beutigen Enthüllung deS Luther den km als auf dem Neuen Markte in Berlin schreibt die Nat.-Ztg." unter Anderem: Dem unzerstörbaren Zusammen- Mig zwischen dem preußischen Staate und dem Protestantismus verleibt das Lutherdenkmal in Berlin einen bleibenden, mächtigen Ausdruck. Stadt und Staat haben seine Vollendung mit rcich- ichcn Mitteln gefördert, aber bervorgegangen ist cs aus freier Vvlköthat. Ein Zeugniß der sich immer erneuernden Lebens kraft der protestantischen Ueberzcugung. Die großen Männer der Vergangenheit kann keine der politischen und religiösen Parteien der Gegenwart für sich allein in Anspruch nehmen. Sie gehören uns Allen. Luther ist nickt auf daS Programm der Orthodoxie oder deS Protestantenvereins eingeschworen. Nicht aus einzelnen Reden und Handlungen, aus der Gesammt- ,e>t feiner Persönlichkeit und seines Werkes heraus suchen wir ihn zu begreifen. Seinem Genius huldigen wir, nicht dieser oder jener seiner Ansichten. Als ein Sohn seiner Zeit lebte und webte er in ibren Anschauungen und Vorstellungen, sein Weltbild und seine Erkenntniß der Natur waren nicht größer, al« die seiner Zeitgenossen. Wie alle Menschen, batte auch er seine Vorurtheile und seine Schwächen. Die Heftigkeit seines Temperaments riß ihn zuweilen über die Grenzen der Gerechtigkeit und vernünftiger Ueberlegung hinweg. Von wie vielen Fesseln des Aberglaubens und der Ueberlieferung er sich auch gelöst hatte, blieb er doch nothwendiger Weise in dem Banne seines Zeitalters, er glaubte mit dem Teufel zu streiten und mit Gott im Gebet um die Genesung eines Freundes zu ringen. Eine Fülle lebendiger Charakterzüge und unvergeßlicher Kernsprüche haben ihn durch die Jahr hunderte unserem Volke stets von Neuem menschlich näher gebracht; seine Häuslichkeit, sein Leben und sein Verkehr mit der Frau und den Kindern, den Freunden uud Arbeitsgenossen sind in ihrer Liebenswürdigkeit, ihrem heiteren Ernst, ihrer patriarchalischen Würde ohne Prunk, ihrem qemüthlichen Humor eine Art Ideal für uns geworden. Zunächst für das deutsche Pfarrhaus, das sich auf diesem Grunde aufgebaut hat und von ihm aus zu einer der segensreichsten Mächte in unserer nationalen Bildung erwachsen ist. In Luther hatten sich die kräftigsten und die zartesten, die leidenschaftlichsten und die nachdenklichsten Seiten des deutschen Wesens zu einer überragenden Mannesnatur vereinigt. So ward er der Begründer der deutschen Kirche und der deutschen Schule, so schuf er, reinigte und bereicherte er durch seine Bibel übersetzung und seine Lieder die neuhochdeutsche Sprache. Wie er in unserer Phantasie lebte, steht er jetzt im Bilde vor uns, den Feinden zum Trutz, den Freunden zur Ver ehrung, Allen zum Gedächtniß der Freiheit der Forschung und deS Gewissens, die er uns erstritten, Jedem, der sich zu seinem Bekenntniß kalt, zur Mahnung, in dieser Zeit deS Kampfes und des AergernifseS die Guter, die er uns gewonnen, männlich und standhaft zu vertheidigen, gegen den Ucbermuth Roms wie gegen die Unterdrückungsversuche einer unduldsamen Orthodoxie. Berlin, 11. Juni. (Telegramm.) Der Kaiser begab sich heute früh um 6 Uhr mit dem Erzherzog Franz Sal vator nach dem Tempelhofer Felde, um eine Besichtigung des l. und 2. Garde-Dragoner-Regiments vorzunehmen, an die sich eine Gefechtsübung schloß. Nach Beendigung der letzteren begab sich der Kaiser mit dem Erzherzog nach dem Officier- Casino des 2. Garde-Dragoner-Regiments, um daselbst das Frühstück einzunehmen. Später gedachte daS Kaiserpaar mit dem Erzherzog das Festconcert zum Besten der Kaiser- Friedrich-Gedächtnißkirche zu besuchen, das Diner im könig lichen Schloß einzunehmen und in Berlin zu übernachten. Berlin, 11. Juni. (Telegramm.) Erzherzog Franz Lalvator stattete heute nach dem Früvstück beim zweiten Garde-Dragoner-Regiment verschiedene Besuche ab, u. A. beim Reichskanzler, beim Staatssecretair des Auswärtigen, beim Kriegsminister und anderen hochgestellten Herren vom Militair, sowie beim österreichisch-ungarischen Botschafter. Nachmittags besuchte er das Mausoleum in Charlottenburg. ^ Berlin, 11. Juni. (Telegramm.) Heute Vormittag 11 Uhr fand die feierliche Enthüllung VcS Lntherdenkmals aus dem Neuen Markte statt. Die Feier begann mit Glocken geläute und Chorgcsang. Namens des Denkmalcomit6S richtete der Kammergerichtsrath Schröder eine Ansprache an den Prinzen Friedrich Leopold, der als Vertreter des Kaisers der Feier beiwohnte. Auf Befehl de« Prinzen fiel die Denkmalshülle. Ein großer Chor sang daS Lutherlied. Nach der Festrede des Generaljuperintendenten Faber und unter noch maligem Chorgesange erfolgte die Denkmal-Übergabe an die Stadt in die Hände des Oberbürgermeisters. Nach einem Schlußgebete und einem gemeinsamen Gesänge unternabmen der Prinz, der Reichskanzler, die fast vollzählig erschienenen Minister, die Gemeindebehörden u. s. w. einen Rundgang um das Denkmal, wo studentische Corporation«! die Ehren wache hielten. Die ganze Umgebung des Denkmals war prächtig geschmückt; eine große Menschenmenge wohnte der Feier bei prächtigstem Wetter bei. P Berlin, 1l.Juni. (Telegramm.) DerEolonialrath beschloß beute, den Reichskanzler zu ersuchen, schon in der nächsten Tagung einen Gesetzentwurf über die AuSwande- ru ii g vorzulegen, in welchem dieBcsievelungder deutschenS chu tz- gebie t e besonders geregelt wird. Hieraus wurde berathen, ob und wiedie Regelungdes Strafrecht« und de« Strasv e rs a h- renS gegenüber den Eingeborenen vorzunebmen sei. Der Colo nialrath war der Ansicht, daß eS sich nicht empfehlen würde, eine ins Einzelne gehende Regelung für sämmtlichr Schutz- gebiete vorzunehmen. Dagegen wurde eine Commission ge wählt, welche untersuchen soll, ob nicht bestimmte Grundsätze hinsichtlich der Verhängung der Todesstrafe und der körper lichen Strafen aufgestellt werden könnten, sei eS für alle oder sei eS für einzelne Schutzgebiete. Sch ießlich wurde der Antrag angenommen, nach welchem di« Regierung ersucht wird, für die Fortführung der Eisenbabn nach Usambara eine Beihilfe zu gewähren. Darauf wurde der Colonialrath vertagt. Berlin, ll. Juni. (Telegramm.) Dem Atsesrff- nrtcnhausk ging heute die folgende, von der nationalltberalcn Fraction eingebrackte Anterpelalion zu: Welche Maßregel hat die Regierung ergriffen oder beabsichtigt dieselbe zu er greifen, um di, bei dem Proteste Mellage zu Tage ge«
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