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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.10.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-10-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18951003018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895100301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895100301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-10
- Tag1895-10-03
- Monat1895-10
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Vez«g-.Pretr >» >« H«pt«rv»d1tto» oder de» t« Stad^ beatek «»d dnr Vororte» errichteten Au«- Morgen-Ausgabe. DieMorgeu-Aurgab« erscheint täglich mit An». «»hmr^eö^Soo»' and yestwgr» V,7Uhr. lulgabe Wochentag« » Uhr. Redaktion und Er-edltlen; Johanne«,affe 8. TKLL'MMWVW' dM TaMalt Mnzetgen-Prei» die 6 gespaltene Petitzcile 20 Pfß. Reclam.a unter dem Redaction«strich (4g»> spalten) 50-H, vor den Familirnnachrtchte» (S gespalten) 40^. Größere Schriften laut «srrem Prei«. verzeichntß. Labellarijcher und gtffrrnjatz »ach höherem Sans. Extra «Beilagen (gesalzt), nur mit de, Morgeii-Au-raabe, ohne Postbeförderimg 60.—, mit Postbesörderuag 70.->. Anuahmrschlui für Inzeizea: Filialen: Ott» «'« «or»i«. Mlfro» H«»,). Unwersttttsftraß, I, LaniS Lösche. Eachardteuftr. 14. patt, und Kö,tg«pla» 7. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Kandels- und GcMMerkchr. (nur Wochentag«) Gbend-Ausgabe: Bormittag« 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittag« 4 Uh^ vei den Filialen und Annahmestellen je eine Haid« Stund» früher. Vuietge« find stet« an di» Expeditto» zu richten. Druck und Verlag von S. Pokz fn Leivjlg. Donnerstag den 3. October 1895. 89. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Sekanntmachung, »au ronfirmau»«V'U»terricht in der Parochie L -Plagtotiz »elreffeud. Die Anmeldung derjenigen in hiesiger Parochie wohnenden Ton» firmauden, welche anderwärts Schulanstalt«» besuchen, wird in den Tagen vom S. —4. vctater, v-rmittaa« IS —1 Uhr und Nach mittag« 8—4 Uhr in hiefiger Pfarramt-expedition, Friedttchstraßr 6, Pfarrhau« Part. rrbelen. Beizubringen ist Geburt«- und Taufzeugnib. L.-Plagwitz, 28. September 1895. Ev.-luth. Pfarramt. 8. Schmidt. Lekanntmachung. Ja Gemäßheit der 88 2 und 7 de« Regulativ« für GaSrohr- leitungen uud Gasbelruchtungsanlagrn in Privatgrundstücken vom 2. März 1863 machen wir hierdurch bekannt, daß der Ingenieur Herr Kranz Kntzlcb, Leipzig, Zeitz,r Straße 2l. Hof. zur Uebernahme solcher Arbeiten bei uns sich angemeldet und den Besitz der hierzu erforderlichen Vorrichtungen nachgewiesen hat. Leipzig, den 1. October 18SÜ. Der Rath der Stadt Leipzig. X. 5816. vr. Seorgt. Wvlfr. Gesucht wird die am 5. Decembrr 1870 in Haulwitz bei Borna geborene Pauline Anna, getrennt lebende Stetubach, aeb. Mangel, welche zur Fürsorge für ihre Kinder anzuhalten ist. Leipzig, den 83. September 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. Ariuen-Amt. X.-8. IV». Nr. 1471 ir. Hrntschel. Hr. Gesucht wird die am 22. August 1876 in Leipzig geborene Fabrikarbeiterin Marie Beyer, welche zur Fürsorge für ihr Kind anzuhalten ist. Leipzig, den 25. September 1895. Der Rath her Stadt Leipzig. Armenamt. X. 8. IV a. Nr. 1583 b. Hrntschel. Hr. Gesucht wird der am 29. Juli 1863 in Freiberg geborene Handarbeiter Paul Clemens Dtctze, welcher zur Fürsorge für seine Tochter anzuhalten ist. Leipzig, den 27. September 1895. Der Rath der Stadt Leipzig Armenamt. X.-k. IVa. Nr. 884o. Hrntschel. Hr. Gefunden oder als Herren!»« angemeldet resp. abgegeben wurden in der Zeit vom 16. bis 30. September 1895 folgende Gegenstände: ein Geldbetrag von 100 Mark und bezw. 3 Mark, 3 Stück Elfenbein und 3 Stück gewöhnliche Billard bälle, von Diebstahl herrührend, ein Portemonnaie mit 22 Mark 50 Pfg. und bezw. 3 Mart 50 Pfennig, eine goldene Damen-Remootoir-Uhr mit Kette, eine silberne berat. mit Kette, eine mittelgroße silberne Remontotr-uhr und eine alte nensilberne Uhr, ein Krtmmstecher mit Etui, mehrere goldene Ringe, darunter ein gravirter Trauring» eine Corallenkette, ein silbernes Kettenarmband, ein Granat-Ohrring, mehrere Brillen, einige Leihhausscheine, eine Anzahl Schlüssel, einige Spaztrrstvcke und Sonnenschirme, ein Regenschirm, ca. 20 m Borde, ein Packet Barchent, ein Taillenrock, rin Sommerkberzieher, «in Kindermantel, ein Ktudermantelkragen, eine weiße Frauen schürze, 1 Paar brauniederne Pantoffel, eine Plüschreise decke» 8 Firmenschilder, von einem Schuhwaaren- und einem Landesproductengeschüft herrührend, 1 Fensterflügel, eine Handsäge, eine Schaalwaage, ein Waagebalken, ein Holz- eimer mit Salz und eine Segeltuchplane. Zur Ermittelung der Eigenthümrr wird dir« hierdurch bekannt gemacht. Gleichzeitig fordern wir auch Diejenigen, welche im IH. Quartal 1894 Fundgegenstände bei uns abgegeben haben, auf, dieselben zurückzufordern, andernfalls darüber den Rechten gemäß verfügt werden wird. Leipzig, den 1. October 1895. Da« Polizei-Amt »er Stadt Leipzig. Bretschueider. Ml. Versteigerung. Montag, den 7. October ^8S5, von vormittags 10 Uhr an sollen im Grundstücke der Allgemeinen Deutschen Lreditanstalt hier, Brühl Nr. 75, 77, etne Stste Hermelin-Kelle meistbietend gegen Baarzahlung versteigert werden. Die Felle liegen im obengenannten Grundstücke. Eingang Brühl (Zwischenstock) zur Besichtigung bereit. Leipzig,' am 2. October 1895. Königl. Amtsgericht Leipzig. . Schmidt. ' Lparcaste Lieberlwolkwih. Unter Garantie der Gemeinde. Reserven: 374 SS» IS 4. Sparvrrkehr vom 1. Januar bis 30. Sevtember 1895. 9979 Einzahlungen im Betrage von 1397 120 ^4 01 H, 6109 Rückzahlungen . . . 819 461^4 25^. Verzinsung der Einlage» mit 8'/,*/»- Expedition «zeit: Mon tag« v»d Danuer«tag«, vormitag« von 9—12 Uhr und Nach mittag« von 8—5 Uhr. Die 8weig>efchäst«ftelle Stötteritz expedltt jeden Danner«- tag« Nachmittags von 5 bis 7 Uhr, die ZweiggeschSftSftelle Paunsdarf Montags und Donners tags Nachmittags von 8 bi« 6 Uhr und die ZweiggeschitstSstelle Oelzschau Montag« und Donners- tagS vormittags von S biS 18 Uhr und Nachmittag- von 3 bis 6 Uhr. Epareaffen-Bcrwaltuug. —,Dyck, Director. Halt«»,,,. Bon tznrn Friedensrichter Ha» Ueeae 100 ^l als Sühn» ln Sachen gegen 8t1«b«1 erhalten zu habe« bescheinigt mit bestem Denk« Leipzig den 1. October 1895. dt« Armencasse der Loge Phönix. Panl R«»l. Lekanutmachung. Die Bibliothek der Handelskammer bleibt vom 3. bis mit 28. October geschloffen. Die Bibliothckverwaltung der Handelskammer. Das Künftige bürgerliche Gesetzbuch. IV. ForderungSrcchte. Schadenersatz. Zinse». Bon vr. )ur. W. Brandt«. (Nachdruck verboten.) Da« bürgliche Recht darf dem Leben nicht abgestorben sein, sondcrnmuß den mächtigen Strömungen innererhalb desselben gerecht werden. Wer in dem Jrrthui» befangen ist, daß das bürgerliche oder Privalrecht mit den sogenannten politischen Fragen nichts zu thun habe, wird deshalb vielleicht erschrecken, wenn er hört, daß dem im Jahre 1888 veröffent lichten ersten Entwurf eine« bürgerlichen Gesetzbuches von arbeiterfreundiicher Seite der Borwurf gemacht ist, daß der selbe die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit aufstelle, und zwar bei der Ordnung des Rechts der Schuldverhält nisse. Dieser Vorwurf ist natürlich nicht in dem Sinne expoben worden, es werde verlangt, daß eine Claffe der Bevölkerung vor dem Gesetze günstiger gestellt sein sollte al» die andere. Die Tendenz des Borwurfs war vielmehr eine solche, die sich allgemeiner Billigung erfreuen muß, denn sie ging dahin, daß bei einer dem Buchstaben nach vollen Gleich heit der Rechte und Pflichten der wirthschaftlich Schwächere gegenüber dem Stärkeren im Nachthrile sei, und daß daS Gesetz dem Schwachen hei der tatsächlichen Lage der Ver hältnisse Schutz zu gewähren habe. Durch eine Reihe einzelner Bestimmungen war das Schuldrecht de« ersten Entwurfs strenger und unerbittlicher gestaltet als im bisher geltenden Recht. Die Revisionskommission hat auS Anlaß der deshalb erhobenen socialen Bedenken in mehrfachen Beziehungen Wandel geschaffen. An dieser Stelle muß ich mich auf die Hervorhebung deS allgemeinen Gedankens beschränken und behalte mir vor, bei den einzelnen Punkten des Entwurfs auf denselben zurückzukoinmen. Nach der gegenwärtig herrschenden juristischen Lehre werden nur solche Forderungen vor den Gerichten als klagbar an erkannt, welche einen Vermögenswerth haben. Nehmen wir z. B. folgenden Fall: Der hinter meinem Wohnhause brlegene Garten kann auch von einigen Fenstern des HauseS meines Nachbarn auS übersehen werden. Mein Nachbar gestattet mir aus besonderer Freundschaft, diese wenigen Fenster durch Anstrich undurchsichtig zu machen, so lange ich lebe und das Haus besitze. Wir verfeinden uns und er läßt die Farbe von den Fenstern entfernen. Die Frage, ob ich auf Grund des mir gegebenen Versprechens die Wiederherstellung des Anstrichs verlangen kann, entscheidet der Entwurf im bejahenden Sinne. Es war vorgeschlagen, daß, abgesehen von Vermögensinteressen, nur solche Interessen geschützt werden sollten, welche nach Ansicht kcS Gerichts „schutzwürdig" seien. Diese Beschränkung ist jedoch nicht ausgenommen, so daß jedwedes erlaubte Thun oder Unter lassen Gegenstand einer Forderung sein kann. Erfülle ich eine Verpflichtung nicht, oder verletze ich die Rechtssphäre eines Anderen durch eine unerlaubte Handlung, so entsteht für mich sehr häufig die Verpflichtung, den ver ursachten Schaden zu ersetzen. Eine gewöhnliche Vorfrage ist hierbei, ob durch mein Verschulden, meine Fahrlässigkeit der Schaden kerbeigeführt ist. Bisher legte unser Gesetz hierbei den Maßstab deS viel verspotteten sogenannten „ordentlichen HauSvaters" an. Man kann sagen, daß dieser dem römischen Recht entlehnte und in der Phantasie der Juristen fortlebende Typus eines Biedermannes der Masse des deutschen Volkes und dem deutschen Sprach gebrauch? eine durchaus fremde Person geblieben ist. Für unsere Zeit, wo die Menschen ihre Thätigkeit arößtentbeilS außer dem Hause entwickeln, liegt es näher, sich unter dem „HauSvater" einen behäbigen Mann im Schlasrock, als das Vorbild der Sorgfalt und Wachsamkeit vorzustellen. Zudem paßt das Wort insofern gar nicht auf die gegenwärtigen Ver hältnisse, als die geringste Zahl der selbstständigen Menschen ein Eigrnthum besitzt und sich als Hausvater zu bezeichnen pflegt, und als andererseits jetzt auch Frauen und Mädchen Trägerinnen von Rechten und Verpflichtungen sind. Der Entwurf hat deshalb die Construction diese« Mustermenschen fallen lasten und als Maßstab „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt" aufgestellt. Verschiedene Grade der Fahrlässig keit, ob geringe oder grobe, werden in der Regel nicht unter schieden. Die Ziehung der Grenze stellte sich auch allzuoft als völlig unsicher heraus. Einen zugefügten Schaden kann man in zweierlei Weise wieder aut machen, nämlich entweder dadurch, daß man den früheren Zustand wiederherstellt, oder daß man dem Ver letzten den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag zahlt. Der Entwurf geht davon aus, daß der Verletzte in der Regel Wiederherstellung fordern darf. Dieser Satz ließ sich jedoch so wohl im Interesse deS Geschädigten als deS Schuldner« nicht conseauent durchführen. Es kann Fälle geben, in denen dem Verlttzten nicht zugemuthet werden kann, unbekannter fremder Hand seine beschädigte Sache oder gar den ver letzten Körper zur Wiederherstellung anzuvrrtrauen. In diesen Fällen ist dem Geschädigten deshalb von vornherein das Recht gegeben, an Stelle der Wiederherstellung Schadenersatz in Geld zu fordern. Umgekehrt kann die Wiederherstellung für deo Schuldner mit unverbältnißmäßig größeren Auf wendungen verknüpft sein, al« für den Geschädigten, und in diesem Falle ist der Schuldner ohne Weiteres berechtigt, seinerseits den Gläubiger in Geld schadlos zu halten. Die Ersatzpflicht erstreckt sich wie bisher nicht nur auf den positiven Schaden, sondern auch auf den entgangenen Gr- winn. In letzter Beziehung ist aber, um den Schuldner bei Nichterfüllung einer Verbindlichkeit nicht übermäßig zu be lasten, die Beschränkung hinzugefügt, daß er nicht für solchen Schaden aufzukommen braucht, dessen Entstehung nach der Sachlage, die er kannte oder doch kennen mußte, ganz un wahrscheinlich war. Zum Beispiel durch den nicht recht zeitigen Empfang, einer geschuldeten Summe ist es mir nicht möglich geworden, mich an dem bereit« von mir abge- schlefseaen Ankauf eine« Grundstück- zu betheillgen, welches nun von den Personen, die es in wollten, allein gekauft und nach nmaen " Schaden pelten Preise weiter verkauft ist. löseben und ist konnte mein Schuldner durchaus nicht vora ös y deshalb für denselben nicht ersatzpflichtig Als landesübliche Zinsen erkennen unftre'D riw bet sich immer noch auf 5 Procent, abgesehen "m H v verkehr, mit dem wir eS h.er nicht zu ihnn bab-w Lic ^ dieses Zinsfußes ist vielfach bemängelt w^de"' d b k sich be. sicherer Capitalanlage heutzutage kaum Zinsen zu erlangen sind. Dessen »»geacktet b laßt eS^ver Entwurf dabei, daß dem Gläubiger, wen , mit der Zahlung in, Verzüge .st, oder den sellencu Fa^ii, wo Parteien einen ZinSsuß nicht vereinbart b ' Schuldner 5 Proc. zu zahlen hat. Es ist dies durcha ; billigen, denn daS, was de», Gläubiger durch unpunc , Erfüllung entgeht, sind nickt nur die Zinsen, sondern ", Regel auch Zeitverlust und Müh- wegen etwaiger Belckaffmig anderwcilen EapitalS. UebrigenS muß er bei - l ähnlichen Vereinen, wo der Gläubiger sich etwa O- § vorläufigen Deckung deS Ausfalles leiben sollte. a»ck meist - S 5 Proc. oder gar noch höhere Zinsen zahlen. Ein neues wichtiges Recht führt der Entwurf für den Schuldner ein, wenn nämlich ein höherer Zinsfuß also P>cc. ist, so soll der Schuldner nack dem Ablauf emeS halben Jahre« berechtigt sein, das Capital zu kundigen. Dieses Recht soll durch Vertrag weder ausgeschlossen noch beschrankt werden können. Deutsches Reich. » Zwickau, 2. October. (Telegramms Die 8. Generalversammlung deS evangelischen Bunde wurde heute mit einer Ansprache de« Grafen von Wintzingerode unter reger Betbeiligung aus allen TheUen Deutschlands eröffnet. Zum ersten Vorsitzenden wurde Graf von Wintzingerode, rum ersten Stellvertreter des Vorsitzenden Oberbürgermeister Streit-Zwickau, zum zweiten Stellvertreter Superintendent Meyer-Zwickau erwählt. An den Kaiser wurde folgendes Huldigungs- telegramin gerichtet: „Allrrdurchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser! Allergnädigster Kaiser, König und Herr! In tiefster Ehrfurcht nahen wir uns Aller, höchstihrem Throne. In Eurer Majestät erhabener Person ist die Einheit Deutschlands verkörpert, die vor fünfundzwanzig Jahren unter der glorreichen Führung von Eurer Majestät Vorgängern durch die deutschen Heere erkämpft worden ist. Finstere Gewalten aus verschiedenen Lagern sind eS, welche die so schwer errungene Einheit gegenwärtig bedrohen: es bedarf einer scharfen Wacht und einer starken Hand, um die Gefahren zu beschwören. Im Grunde kann nur eine tiefe religiöse Umkehr, nur der Glaube an die Gnade Gottes in Christo schützen und stützen. Wir bitten Gott, daß es Eurer Majestät gelingen möge, alle am wahren Wohle des Vaterlandes bauenden Kräfte zu pflegen, alle zerstörenden aber niederzuhalten und zu entwaffnen. Der evangelische Bund zur Wahrung der deutsch-protestantischen Interessen." An den König von Sachsen wurde folgendes Telegramm gerichtet: „Eurer Königlichen Majestät, dem milden und gerechte» Herrscher, unter welchem die evangelische Kirche Sachsens allezeit Schutz und Förderung gesunden hat, bringt der in Zwickau versammelte evan gelische Bund seine ehrerbietige Huldigung dar. Wir kommen nicht, um in friedliche Zustände Zwietracht hineinzutragen, sondern, um an unserm Theile unveräußerliche geistige Erbgüter des deutschen Volkes zu wahren. Wir erbitten Gottes Segen und Schutz für Eure Majestät, einen Fürsten, der an Deutschlands gegenwärtiger Einigung und Erhebung einen so hervorragenden Antheii hat. Der evangelische Bund zur Wahrung der deutsch-protestantischen Interessen." -6. Berlin, 2. October. Ein Berliner Blatt fragt, wo Herr v. Hammerstein daS Schreiben, in dem er die Klage gegen die „Kleine Presse" zurücknimmt, datirt habe. Die Frage ist nicht sehr interessant, denn wie die Erfahrung gezeigt hat, besitzt Herr v. Hammer- stein noch Freunde, die im Interesse seiner Sicherheit zwischen ihm und der Post die Vermittler spielen. Sehr viel wissenSwerther ist der Grund, weshalb der Flüchtling sich die Mühe der Zurücknabme seiner Klage genommen hat. E'r hatte in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung nichts »lehr zu riskiren, sein Renommee ist gegründet, und wenn er noch etwas für sich zu retten hoffte, mußte er gerade die Zurücknahme der Klage, diese« Geständniß seiner Schuld, vermeiden. Manchem Andern aber mag mit der Beseitigung der Sache ein Stein vom Herzen gefallen sein. Es wäre ein Zug, der einiges Licht >n d.e düstere sittliche Physiognomie de- Flüchtlings buchte- wenn er diesen Erfolg in selbstloser Absicht h-rbei- geführt batte. Vielleicht aber hat man sich da oder dort Mm.",LL"" "°" """ -d-r- . ^ derlin, 2. October. Ueber Unterschlagungen wurde in den meisten der in den letzten Tagen abgehaltenen aesük>Vt^A° ^Gewerkschaftsversammlungen Klage geführt. So berichtete die Streikcoiiilnission der Musik- daß angeblich 20 Sammellisten ver- loren und von 7 Listen die gesammelten Beträge untrr- w.Äck.k Tischlern hatte der Ge- werkschaftsdelegirt« einen größeren Posten Bon« übernommen- Tb.il verkauft, aber kein P -7n'g an d,e Casie abg.siefert worden. Der Betreffende wurde seine« Postens enthoben. Im Verein der Lithographen und beschlossen, di- Namen derjenigen „Ge- nossen , die ilber die von ihnen während de« letzten Streiks „korrupte Classenjustiz" in Anspruch genommen werden. * Berlin, 2. October. In einem Artikel, überschrieben Vom Schloß ins Zuchthaus", den kürzlich die „Zukunft" veröffentlicht bat, wurde die Ansicht ausgesprochen, daß nach dem Ausfälle deS Essener SchwurgerichtS-Urtheilö gegen Schröder und Genossen dem Proletariate der Verdacht nicht mebr werde genommen werden können, daß ein Act der Klassenjustiz vollzogen worden sei; ferner wurde ge sagt, daß die Geschworenen, als sie ihr Volum ab gegeben hätten, wohl ihrem Gewissen gefolgt seien, aber dabei „vielleicht" auch im Banne ihrer Classen- anschauung gestanden hätten, die ihnen Socialdemokra ten weniger glaubwürdig erscheinen ließ, als andere Bürger. Hierzu schreiben die „Hamb. Nachr.": „Wenn dies der Fall gewesen sein sollte, so würden mir eS begreiflich finden. Die Essener Geschworenen konnten doch ihr Urtheil nicht aussprechen, ohne die verschiedenen Kriterien, welche die Socialdrmokratie öffentlich und officiell von ihrer Auffassung des EidcS gegeben hat, sich zu vergegenwärtigen. Seit den bekannten Vorgängen vor Hamburger und Breslauer Ge richten ist die Annahme immer mehr gerechtfertigt worden, daß die Socieldemokratie den Meineid vor Gericht unter Umständen, v. h. wenn er den „Genossen" ober der socialdemokratischen Sache nützt, nicht nur für kein Verbrechen, sondern für eine gut zu heißende Thal hält. Die Socialdemokratie wird eS auf diesem Wege dahin bringen, daß die Eide ihrer Angehörigen jede Glaub würdigkeit verlieren, und sie bahnt damit Zustände an, die der Staat zu seiner Abwehr zu erstreben hat. Wenn der Staat dazu gebracht wird, anerkannte Socialdemokraten, weil apriorisch meineidsverdächtig, als Zeugen, Sachver ständige u. s. w. vor Gericht nickt mehr zuzulassen, so ist damit der erste Schritt auf dem Wege gethan, der zur staat lichen Acceptirung deS socialdemokratischen Verzichts nicht nur aus Theilnahme an den Gerichtsverhandlungen, sondern auch an allen sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens führt. Dann aber könnte logischer Weise z. B. Niemand mehr von dem Staate verlangen, daß er Rechtsverletzungen, die gegen notorische Socialvemokraten begangen sind, auf Grund der LandeS- gesetze ahnde, denn der Staat dürfte sich mit Recht daraus berufen, baß die Socialdemokratie sich selbst außerhalb der allgemein giltiaen Rechtsordnung gestellt hatte, diese nicht nur nicht aiierkenne, sondern sie bekämpfe und ausdrücklich verlange, nicht unter sie subsumirt zu werden. Die Social demokratie würde dann schutzlos und vogelfrei im Staate dastehen, in Acht und Bann. Wir sagen nicht, daß sie das nicht verdiente; wir wollen nur zeigen, wohin der Weg führt, auf den die Socialisten mit der praktischen Durch führung der Ansichten gelangen werden, die ihnen den Meineid, wenn er im Parteiintereffe liegt, erlaubt er scheinen lassen." V. Berlin, 2. October. (Telegramm.) Der Kaiser, der in de» letzten Tagen im Jagdbause zu Nominten ver schiedene Vorträge entgegennahm, erlegte auf der gestrigen Abendpürsche abermals zwei sebr starke Hirsche. Ueber seine Abreise von Nominten und seine Ankunft auf Jagdschloß Hnbertusstock waren endgiltige Bestimmungen auch heute noch nickt getroffen. — Die Kaiserin begab sich heute früh um 8 Uhr 20 Minuten von der Wildparkstation mittels Sonder- zugeö nach Eberswalde, verließ den Zug am Haltepunkt „Wasserfall" und fuhr von dort nach dem Hospital, um der Einweihung desselben beiznwobnen. Nach Beendigung der Feier fuhr die Kaiserin nach dem Bahnhofe in Eberswalde und von dort um II Uhr 15 Minuten mittels Sonderzuges nach Wildpark rurück, wo die Ankunft Mittags 1 Uhr lO Minuten erfolgte. 8. Berlin, 2. October. (Privattelegramm.) Die grasten Kaiscrmanöver im nächsten Jahre dürften, wie eS beißt, im Bezirk deS 10. Armeecorps (Hannover) statt- sinden. Eine Entscheidung deS Kaisers ist jedoch noch nicht ergangen. 8. Berlin, 2. October. (Privattelegramm.) Das schwedisch-norwegische KriegSmiutfterium geht mit der Ab sicht um, Ausrüstungsgegenstande nach preußischem Muster in der schwedisch-norwegischen Armee einzuführen, und bat zu diesem Zwecke vom preußischen Kriegsniinisterium Proben erbeten, die bereitwilligst zur Verfügung gestellt »nd durch die hiesige schwedisch-norwegische Gesandtschaft nach Stockholm abgesandt worden sind. 8. Berlin, 2. October. (Privattelegramm.) Wie die „Nat.-Zta." der „Jllinois-StaalS-Zeitung" vom 19. Sep tember entnehmen, hat im Gesundbeitsdepartement der Stadt Ehicago i,n Auftrag der deutschen Regierung der dortige deutsche Consul Or. C. Bünz nach den Chicagoer Verhältnissen über die «eaufsichtigttng von Pferdeschlächtereien und der mit diesen zusammenhängenden Betriebe Erkundigungen eingezoge», weil, wie das Blatt andeutet, der gegründete Verdacht besteht, daß von Chicago» Pferdeschlächtereien auch das Fleisch von kranken oder gefallenen Thieren znm Export kommt. — Anläßlich der Erörterungen über den Stöcker'sche» Brief von 1888 ist mehrfach in der freisinnigen Presse die Behauptung wiederholt worden, Herr Stöcker habe Ende der achtziger Jahre öffentlich „die Kaiserin sein« liebe Freundin genannt und sich die Rolle als „guter Onkel" der kaiserlichen Kinder angemaßt". In einem dritten Artikel zur Geschichte der Waldersee-Bersammlung schreibt Herr Stöcker hierüber: '^Jck war in Ostpreußen zu einem Stadtmlssionsfest und nannte die Kaiserin eine Freundin der kirchlichen Arbeit und der Berliner StaLtmiision. Nach einigen Wochen wurde mir ein Fortschritts blatt von dort zugejchickt, da- jene Verdrehung enthielt. Die Sache war so kindisch, daß ich selbstverständlich eine Berichtigung unter- "tß. — WaS die Beziehung zu den kaiserlichen Prinzen betrifft, so verhält sich das folgendermaßen. Ich hatte in Schmalkalden eine Rede gehalten. Irgend einer schlug dann vor. nach dem nahegelkgenen Oberhos zu fahren, wo dir Prinzen ihre Aowmersrtsche hielten. Die« geschah, und al« »in höflicher Mensch machte ich dem anwesenden Hofmarschall wie der Hofdame rneinen Besuch. Zufällig sah ich dabei zwei der Prinzen. Mit dieser Thatsach« vergleiche man dir Entstellung der Fortschritts- Presse . . . Meine Berührung mit dem kaiserlichen Hof bestand überhaupt nur in der ausgrregten Phantast»: ein einzige« Mal "übrend der ganzen Hospredigerzeit habe ich die Ehre gehabt, von Prinz Wilhelm zur Tafel gezogen zu werden, und bei dieser Ge legenheit einige Wort« mit ihm allein gesprochen. Auch bei der
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