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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18951205014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895120501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895120501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-12
- Tag1895-12-05
- Monat1895-12
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BezvgS-Pler- tu der hanptexpeditto» oder de» im Etadt- bezirk und des Vororte» errichteten Aus« qabeslrlle» abgeholt: vierteljährlich ^14.50, bei »wetmaliaer täglicher Zustellung in« Hau» K^O. Durch die Post bezogen für Dentschlaud und Oesterreich: viertel,ährlich 6.—. Direct« tägliche Kreuzbandiendnng t»t >«»la»d: monatttch X 7LO. Die Morgeu-Uus-ab« erscheint um '/,? Uhr. hi« Abendausgabe Wochentag» am k Uhr. Ne-aetio» »«- LrpeLittou: J»tz«une»«affe 8. Die Expedition ist Wochentag« uuuntrrbroche» geöffnet vou früh 8 bi» Abend» 7 Uhr. Filiale«: Ott» Ae««'» Eorti«. («lfretz -Ohn). U»iversi1St<straße 1, Lonts LSsche, Kathariuenstr. 14. Part, und KönigSvlatz 7. Morgen-Ausgabe. KiWAerIllMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Kandels- «nd Geschäftsverkehr. Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reelamea unter dem Rrdactionsstrich l4ge< spalten) bO/>Z. vor den Familiennachnchtei, (6 gespalten) 40/4- Größere Schriften laut unserem Preis- »erzeichniß. Tabellarischer und Ziffernsatz nach höherem Tarif. Extra-Beilagen (gefqlzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderung SO.—, mit Postbeförderung X 70.- -. Annahmrschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: vormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4Uhr. Für die Montag-Morgen-AuSgabr: Sonnabend Mittag. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anreißen sind stet» an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. ^ 581. Donnerstag den 5. December 1895. 89. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Da» 41. Stück des diesjährigen Reichsgesetzblattes ist Lei lm» eingegangrn und wird bis zum 28. December b. I». aus dem RathhanSsaale zur Einsichtnahme öffentlich auShängen. Dasselbe enthält: Nr. 2275. Verordnung, betreffend den Lerlthr mit Arzneimitteln, vom 8K. November 1895. Nr. 2276- Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepfltcht für die Schweineseuche und den Rothlauf der Schweine. Vom 28. November 1895. Nr. 2277. Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. Vom 27. November 1895. Leipzig, am 30. November 1895. In. 5539. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Krumbiegel. Bekanntmachung. Bei der gestern stattgefundenen Stadtverordneten - Ergän- zungswahl der II. Wählerabtheilung siud 2719 gütige Stimmzettel abgegeben und folgende Herren gewählt worden: L. als Stadtverordnete: a) von den Angesessene«: 1) Bäckerobermeister E> K. Joachim mit 1584 Stimmen, 3) Laufmonn E. <Ü. Scheller - 1475 - 3) Handelsgärtnrr E. K. Kaiser - 1467 - 4) Privatmann I. H. Gangloff - 1460 - M von den »»angesessenen: 5) Redacteur und FachzeitungsherauSgeber F. E. Seifert mit 2465 Stimme«, 6) Lausmann und Techniker W.L.J.Schilbach - 1589 - 7) Baukvorstcher und Fletscherobermeister s. «. Streubel . 1587 8) Hotelier L. H. E. FaeiuS - 1464 - L. als Reservemänner: «) von den Angesessenen: S) Privaimaun E. F. Taubert mit 1469 Stimmen, S) von de« Unangeseffenen: 10) Tischlerobermeister E. G Äüiijcl mit 1475 Stimmen. Leipzig, am 4. December 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. G. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmungen des tz. 105b Abs. 2 der Ge- Werbeordnung und des 8- 3 Abs. 3 des Gesetzes, die Sonn-, Fest» und Bußtagsfeier betr. vom 10. September 1870, genehmigt der untrrzeichnete Rath als Polizei- bezw. Ortsbehörde unter Aushebung der bezüglichen Bekanntmachung vom 6. December 1893 für die auf den 15. und 22. December ». v. fallenden Sonntage 1) die Ausdehnung der für die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern im Hanbelsaewerbe und dem Ge werbebetrieb in offenen Verkaufsstellen freigegebenen Zeit auf die Stunden von 11 Uhr Vormittags bi- 9 Uhr Abends, L) 1» der unter 1) genannten Zeit den öffentlichen Handel mit alt« Maaren. Wegen de» Verkaufs von Brod und weißer Backwaare, von Eouditoreiwaaren, von Fleisch und Fleifchwaaren, sowie von Fischen bleibt eS bei den Bestimmungen, weiche bezüglich des Beginnes der Verkaufszeit dieser Maaren für den gewöhnlichen Sonntagsverkehr getroffen sind. Der Handel mit Milch ist nur in den Stunden von 9—11 Uhr Vormittags untersagt. Leipzig, am 2. December 1895. _ Der Rath der Stadt Leipzig. L. 6562. vr. Georgi. Res, vr. Kleinert. Bekanntmachung. Bon dem Unterzeichneten Armenamte sollen Freitag, den 6. December 1895, BormtttagS von 9 Uhr an . . ^ ^ t« hiesigen Stadttzause verschiedene Gegenstände, al»: Mädel, Betten. Wäsche, LleidnngSstückc, Ha«»-, ««chen- «nd Wirthschasisgeräthe u. «. öffentlich versteigert werden. Leipzig, am 4. December 1895. Das Armenamt. Hentschel. Artu». Nuhhch-Äuction. Mantag, den 16. December d. IS. sollen von VormittagS 9 Uhr an im B«rgauer Forstreviere auf dem Schlage in der sogenannten vindenauer Eottge, dicht am Fahrwege in Abth. 28a 181 Etche«-»lätze von 17—89 6M Mtttensrärke u. L—13 m Länge, 64 Buchen- - - 18—38 - - . 4— 8 - 22 Esche«- - . 16—89 . - . 4— 7 . - 2 Matzhoiöer- . 22—32 . - - 5— 7 . 29 Rüstern» - - 17—84 - - - 8—12 - - 2 Erlen» » . 17—19 . . » 4— s - - 1 Linden »-88- . . s . . und 68 Stück Eschen-Schirrhölzer unter den im Trrmln« aushängenden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Ort und Stelle meistbietend verlaust werden. Zusammenkunft: auf dem obengenannten Schlage. Leipzig, am S. December 1895. Des Rath» Farstdeputatian. schrribung hierunter ersichtlich ist, Leipzig, de» S. December 18Sk »«» Valtzet» Unbekannter Leichnam. Am 1. diese» Monats hat sich in einem hiesigen Gasthaus« «in unbekannter Mann, der sich in da» Fremdenbuch al« Laufmana MarAischeran« Sprembera eingetragen hat, durch Erschieß«« entleib». Vir bitte» um schleunige Mittheilung aller Wahrnehmungen, di« zur Ermittelung der Persönlichkeit de« verstorbene», dessen Be- dienen können. >5. V»lt»»l,U«t der Stadt Leipzig. I. 6237. Bretschneider. G. Beschreibung: Stand: angruscheinlich Kaufmann, Alter: ca. 30 Jahre, Größe: 1,65 m, Figur: mittel, Haare: braun. Augen: grau, Nase. gebogen, Mund: aewöhnltch, Zähne: im Oberkiefer desect. Bart: Schaar«, und tnrzgeschnttteuen Vollbart, veioader« Lean- Zeichen: am rechten Unterschenkel eine offene Wunde, welche v«r. bunden »a«. Kleidung: 1) «in schwarzer Lammgarnanzug, 8) rin schwarzer Mlch» »ilzhn», ») rin brauner Lrimmer-Ueberzteher, 4) ein Paar aran« Strümpfe, k) et, leinene« Hemd mit »ragen, ch eia schwarzer viadeschlip« mit rothen Toppen. 7) rin Paar ziemlich neue Stiese- l«tt«n, 8) «tu Paar Manschetten, 9) ein Paar Gummihosenträger. 10) «ln Spazi«rst»ck mit silbernem Kops. Bekanntmachung. Zu vermiethc» ist eine große Wohnung im Erdgeschoß links des städtischen Hausgrundstücks Siiusonstratze Nr. 19, be lebend aus 4 Stuben, 2 Kammern, Lüche und Zubehör, für 850 ährlich vom 1. April 1896 ab. Miethgesuche werden auf dem Rathhause, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 9 entgegengenommen. Leipzig, den 8b. Oktober 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Morche. Gefunden oder als herrenlos angemeldet resp. abgegeben wurden in der Zeit vom 16. bis 30. November 1895 folgende Gegenstände: rin Geldbetrag von 29 2 Portemonnaies mit 3 ^ 28 /H und 3 2 -4 und mehrere mit geringeren Beträgen, eine silberne Herren-ikyltnder-Uhr mit Kette, ein goldener Siegelring, gravirt „ll. 0. , eine goldene Brosche, eine goldene Schlipsnadel, ein goldener Klemmer, ein goldenes Medaillon mit Haareinlage, «in 4 rcihiges Corallen-Armband, eine Granatbrosche, ein schwarzled. Cigarren-Enii, 2 Brillen, 1 Zitherschlüssel, eine Anzahl gewöhnt. Schlüssel, ein Tischtuch, eine Federboa, «in weißer Damenschulterkragen, ein dunkelblauer desgl. mit Besatz, ein Müdchrnfiizhut, ein gezeichnetes Ober hemd, ein dunkler Wtnterüberzieher» fast neu, 2 Schinne, 1 Spazierstock. eine Wasserwaage, rin Kistchen mit einem Musikwerk, 1 Kiste Nudeln, V« Ctr. Linsen, ein Sack Kartoffeln, ein Kistchen Hafermehl, ein Kistchen Tabak, eine Wagenkapsel, eine braune Pferdedecke, ein Koffer mit Leim, ein 4 räoriger Leiterhandwagcn» ein 2rädriger Hand- wagen mit verschiedenem Dachdrckermaterial, eine etngefaugene gröbere Ente. Zur Ermittelung der Eigeuthümer wird dies hierdurch bekannt gemacht. Gleichzeitig fordern wir auch Diejenigen, welche vom Juli bis Ende November 1894 Fundgegenstände bei uns abgegeben haben, auf, dieselben zurückzufordern, andernfalls darüber den Rechten gemäß verfügt werden wird. Leipzig, den 8. December 1895. Das Poltzei-Amt der Stadt Leipzig. Bretschneider. Ml. Anmeldung zur Wahl von Lirchenvorftehern für -ie Aicolaigemeinde. I« Gemäßheit de« ß. 17 der Kirchenvorstandsordnung vom 30. März 1868 scheiden mit Ende diese« Jahres die Herren Schulrath vr. Hempel, Geheimer Rath Professor v. Luthardt, Maurermeister M. Miersch, vr. weck. Nakontz, Justizrath vr. Röntsch, Seiler- meistec Trümper-Bödemann aus dem Kirchenvorstand der Nicolai» gcmeinde aus. Ebenso ist die Stelle des durch Wegzug aus Leipzig ausgeschiedenen Herrn Postdirectors Bodel zu besetzen. In Folge dessen hat demnächst durch die Kirchengcmeindr eine Neuwahl von 7 Mitgliedern stattzufinden. Stimmberechtigt sind nach §. 8 a. a. O. alle in der Nicolai gemeinde wohnhaften selbstständigen Hausväter evangelisch-lutherischen Bekenntnisse-, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheirothrt oder unverheirathet, mit Ausnahme solcher, denen in Folge von Tauf- oder Trauverweigerung oder aus anderen gesetz lichen Gründen die Stimmberechtigt»«« und Wählbarkeit entzogen ist. Wer sein Stimmrecht bei der bevorstehenden Wahl ausüben will, hat gesetzlicher Vorschrift zufolge zunächst mündlich oder schriftlich sich dazu anzumelden. Die mnndlichen Anmeldungen werden am 5., 6. und 7. December b. I. an jedem dieser Tage Vormittag« von 11 Uhr bis Nachmittag- 8 Uhr ohne Unter brechung in der Sakristei der Nicolaikirche entgegeugrnommen. Bei schriftlichen Anmeldungen, welche während dieser Tage an derselben Stelle und sckon vorher in der Kirchenexpedition, Nicolat- kirchhof 4, bewirkt werden können, ist Vor- und Zuname, Stand oder Gewerbe, Jahr und Tag der Geburt, sowie die Wohnung des sich Anmeldenden genau anzugeben. Wir fordern die Stimmberechtigten unserer Gemeinde hierdurch ans, sich an der bevorstehenden Wahl, deren Tag später bekannt gemacht wird, zahlreich zo bethriligen und deshalb die Anmeldung, welche längstens bis zum 7. December d. I., Nachmittags 3 Uhr, geschehen muß, nicht zu versäumen. Wir bemerken noch, daß in die Nicolaikirche der östliche und nördliche Theil der Stadt Leipzig eingepsarrt ist und daß folgende Straßen und Plätze zur Nicolaigemeinde gehören: An der 1. Bürgerschule, Augustu-platz, Babnhofgähchen, Bahn Hofstraße Nr. 1—14, Blumrnaass», Böttchrrgäßchen, Brühl Nr. 23 hi« 77 «nd Nr. 20—80, Larlstraße, Dörrienstraße, Dresdner Straße die ungeraden Nummern Nr. 1—23, Egelstrabe, Felixstraße, Frirdrich-List-Straße, Gartenstraßr, Gellertstrahe, Georgenstraße, Gewandgäßchen, Goetheftraße, Goldhahngäßchen, Griinmaischer Steinwea. Grtmmaischr Straße Nr. 1—83 und 20—34, Hallesch« Straße, Jnselstraße, Johannisgasse Nr. 1—15 und 8—18, JohanniS- platz Nr. 1—7, Latharinenstraße dir geraden Nummern Nr. 2—26, Königsstraße Nr. 1—13 und 8—14, Kreuzstraße, Kupfergäßchen, Lange Straße, Magazingasse, Marienplatz, Marienstraße, Markt Nr. 1—3, An der Milchinsel, Mittelstraße, Naschmarkt, Neu- markt die ungeraden Nummern Nr. 1—35, Nicolaikirchhof, Nicolai- straße, Nürnberger Straße die geraden Nummern Nr. 8—24. Parkstraße, Plaurnscher Platz, Plauensche Straße Nr. 8, Poststraße, Querstraße, Ranftsche« Sätzchen, RetchSstraße, Reudnitzer Straße, Ritterstrabe, Roßplatz 18—17, Roßstraße dt« ungeraden Nummern Nr. 1—17, Salomonstraße, Salzgäßchen, Gchillerstrahe 4—6, Schuhmacher- gäßchen, Schützenstraße, Tauchaer Straße, UniversitätSstroße. Winter gartenstraß». Leipzig, am 89. November 1895. Der Kirchenvorstand zu Et. Ricolat. v. Hölscher. Bekanntmachung. Spareaffe in der Parochie Tchünifrld zu Leipzig-Reudnitz, Greazstraß« Z. Der Zinsenberechuung und de« Bücherabschluss«« halber bleibt di, Expedition unserer Sparcaff» va« 16. bi« 31. December 1895 für Ein- uud Rückzahlungen auf Sparbücher ge schaffen. vom 2. Januar 1896 an ist di« Expedition wieder für den regelmäßigen Sparverkehr Vormittag« von 9—1 Uhr geöffnet. Letpzig-Revdnttz, 26. November 189k. Robert Lkebert, Direktor. Dt, städtische Spareaffe zu Markranstädt verzinst dt, Ein- lagen haidmvnatltch «ad zwar mit: »'/. Expedi»ion«zeit jeden Wochentag vormittag vou 9—13 Uhr mit >u«uahme de« Sonnabend«. Sparverkehr im Monat Oktober: 199 115 31 Einlagen und 62 831 59 ch Rückzahlungen. Disponible Gelder liegen zur Ausleihung gegen Stellung von Hypothek oder Verpfändung mündelsicherer Werihpapierr, sowie gegen Verbürgung hier bekannter und zahlungssähiger Personen ,eder- zeit bereit. Sparcaffr Markranstädt im November 1895 Die Privatirrenanftalteu in Preußen unk Sachsen. ii. k. WaS die Entlassung aus den Anstalten anlangt, so kann man den Bestimmungen, welche die preußische An weisung enthält, mit berechtigten Einwänden begegnen. Die Entlassung muß erfolgen, wenn der Kranke geheilt ist. Da ist selbstverständlich, denn einen Geheilten zurückzuhalten würde Freiheitsberaubung sein. Außerdem muß sie aber nur erfolgen, wenn der gesetzliche Bertreter die Entlastung fordert. Hier ist eine Lücke. Wenn nun der Kranke nicht ganz, aber soweit geheilt ist, daß es für seinen Zustand zweckmäßig ist, ihn außerhalb der Anstalt wieder in der Familie unter- zubringen, und der gesetzliche Vertreter stellt den erforder lichen Antrag nicht? ES ist ihm vielleicht unbequem, den Kranken wieder zu Hause zu haben. Was dann? Da« Gesetz schweigt sich darüber aus. Es müßte auf jeden Fall dem Kranken selbst mehr Recht ein- geräumt werden. Er muß seine Entlastung selbst fordern können und erbalten, wenn ein ärztliches Gutachten des AnstaltSarztes sich für dieselbe ausspricht. Dasselbe gilt von den Beurlaubungen. Daß diese obendrein bei nicht völliger Heilung von der Genehmigung der Polizeibehörde abhängen soll, die von dem Zustande deS Kranken keine Ahnung bat, ist nicht nur eine verfehlte Verzögerung, sondern auch eine sonst bedenkliche Maßnahme, wie der Fall Kühnle gezeigt hat. Daß die Behörden, die von der Aufnahme zu benachrichtigen sind, auch von der Entlastung, dem Tode oder der heimlichen Entfernung eines Kranken in Kenntniß gesetzt werden müssen, ist selbstverständlich. In Sachsen ist die Entlassung insofern noch einer weiteren Verzögerung ausgesetzt» als vorher auch die förm liche Genehmigung der Vormundschaftsbehörde einzuholen und abzuwarten ist, während in Preußen nur eine einfache Anzeige zu erstatten ist. Daß bei Gemeingesährlichkeit ein Ünbedenklich- keitszeugniß der Polizeibehörde deS künftigen Wohnorte- bei gezogen werden muß, ist in der Ordnung, denn bei aller Fürsorge für die Irren, bei allem Mitleid mit ihnen dürfen doch keine sentimentalen Anwandlungen dahin führen, daß darüber das Recht der geistig Gesunden auf Sicherheit ge schmälert werde. Die preußische Anweisung enthält auch Vorschriften für sogenannte freiwilige Pensionaire, zu deren Aufnahme die Concession der OrtSpolizeibehörde gegeben sein muß. Ein ärztliches Zeugniß muß die Zweckmäßigkeit einer Aufnabme vom medicinischen Standpuncte aus bescheinigen. Auch muß eine schriftliche Einwilligung des PensonairS oder seines ge setzlichen Vertreters vorliegen. Der Entlastung muß, wenn sie vom gesetzlichen Vertreter gefordert wird, in jedem Falle sofort entsprochen werden. Stellt der Kranke selbst den An trag, so kann dieser nur abgelehnt werden, wenn zugleich eine Untersuchung durch den beamteten Arzt eingeleitet wird. Anerkennenswerth ist es, daß den Anstaltsleitern von Gesetzes wegen eingeschärft ist, daß sie alle Krankenfälle vertraulich zu behandeln haben. Oft genug werden dadurch, daß sich yerumspricht, daß Jemand in einer Anstalt detinirt war, demselben nach der Entlastung noch Schwierigkeiten im bürgerlichen Leben bereitet, die vermieden werden können Die wirksamste Garantie aber hat Preußen gegen Miß griffe und Uebergriffe durch die Bestimmungen über die Ein richtung und Leitung von Privatirrenanstalten inS Leben gerufen. Dieselben müssen, soweit eS sich nicht um wirth schaftliche oder Bureauarbeiten handelt, von einem in der Psychiatrie bewanderten Arzt geleitet werden, der durch längere Thätigkeit an einer größeren öffentlichen Anstalt oder an einer psychiatrischen Universitätsklinik sich die nöthigen Kenntnisse verschafft hat. Es kommt also zum beamteten Arzt ein sachverständiger Arzt, und die Herrlichkeit eine« Paulus Overbeck ist nicht mehr denkbar. Der Unternehmer bedarf für die eigene ärztliche Leitung der Anstalt oder für die Anstellung de» leitenden Arzte» derGeneymigung der OrtSpolizeibehörde, und diese Genehmigung kann nicht ohne Zustimmung deS Regierungspräsidenten ertbeilt werden. Sie kann unter Umständen zurückgenommen werden. Für jeden Kranken müssen, wie in Sachsen, Personalkarten mit fort laufender KrankhrltSgeschichte und ein Hauptjournal, überdies auch eine Zu- und AbgangSliste geführt werden. Urber die Zahl der Aerzte, weiche in der Anstalt thätig sein müssen, ist Folgende« bestimmt worden: „In Anstalten, in denen heilbare Kranke Aufnahme finden, oder welche für mehr als 50 Geisteskranke oder mehr als 100 Epileptische bestimmt sind, muß mindesten« ein nach Vorschrift der Nr. 1 ausgebildeter Arzt wohnen. Urbersteigt die Zahl der Geisteskranken 100 oder der Epileptischen 200, so muß ei« zweiter Arzt bestellt werden und in der Anstalt wohnen. Für den zweiten Arzt ist zwar ebenfalls der Nachweis einer psychiatrischen Vorbildung erforderlich, doch brauchen in dieser Beziehung nicht die Bedingungen erfüllt zu werden, die an den leitenden Arzt zu stellen sind. Sind mehr als 300 Geisteskranke oder mehr al« 400 Epileptische in Behandlung, so kann für je 100 Geisteskranke und je 200 Epileptische die Anstellung eine« weiteren Arzte» angeordnet werden." Damit ist Zuständen, wie sie im Alexianrrklostrr zu Tage traten, energisch vorgcbeugt. Da- läßt sich auch von den Vorschriften über die Beaufsichtigung der Privatirrrn- anstaltrn sagen. Sie erfolgt durch den Physik«» und ein, BesuchScommtstion, welche vom Ministerium de« Jnurrn ein- gesetzt wird. Die Besichtigungen haben unvermuthet alljährlich zwei Mal durch den Physiku«, rin Mal unter dessen Zuziehung vurch die BezirkScommission, zu erfolgen. Diese Revisionen sollen auH das Verhalten de« Wartepersonals mit umfassen, indessen ,st e« immerhin bedenklich, daß die Wärtersrage selbst in der Anweisung nicht geregelt worden ist. Die schlimmsten Ausschreitungen, welche in letzter Zeit zur Kenntniß gekommen sind und an Robheit ihre« Gleichen suchen, waren in den Irrenhäusern von den Wärtern au«, geübt worden. Man hat sich von der Begründung von Wärterschulen nicht viel versprochen, indessen sollten wir meinen, daß doch «ine gewisse psychiatrische Kenntniß auch beim Wärterversonal vorhanden sein müßte. In Sachsen erfolgt die Beaufsichtigung durch den Bezirksarzt und die königl. AmtSbauptmannschaft, an deren Stelle bei Städten mit revidirter Städteordnung der Stadtrath tritt. Man mag über die neuen preußischen Vorschriften denken, wie man will, man mag sie, wie dies thatsLchlich schon geschehen ist, für unzulänglich erklären: so viel ist sicher, daß sie Vieles enthalten, was der Aufnahme in die Verordnungen anderer Bundesstaaten Werth wäre. Eine gedeihliche Wirkung der Vorschriften wird freilich erst dann eintreten, wenn die Psychiatrie allgemeines Prüfungs fach Wird, wofür neuerdings wieder Professor Sommer in Gießen eingetreten ist. Mindestens müssen die beamteten Aerzte tüchtige Psychiatriker sein. „D.-e Voraussetzung der Wirkung der ganzen Maßnahme", sagte Minister Bosse am 25. Juni 1895 im preußischen Abgeord netenhause, „ist allerdings die, daß unsere beamteten Aerzte mindestens psychiatrisch genauer, eingehender ausgebildet werden, als es bisher der Fall gewesen ist." Deutsches Reich. -§H. Lcitzjig, 4. December. Die Untersuchung in dem Spio- nageproceste Schoren, die bekanntlich von Herrn Land- gerichtsdirector Bartsch geführt wird, ist bis jetzt noch nicht abgeschloffen, da ein überaus umfangreiches Material zu er ledigen ist. In vergangener Woche wurden, wie verlautet, militairische Sachverständige vom General stabe vernommen. ^ Berlin, 4. December. Die conservative Presse bat in diesen Wochen tbeilS aus besonderem, von ihrer jüngsten Geschichte gelieferten Anlaß, theilS bei Gelegenheit des Buß tags und deS ersten Adventsonntags mit feurigen Zungen Sittlichkeit und besonders Wahrhaftigkeit im privaten wie öffentlichen Leben gepredigt. Wie es mit dem inneren Drang dazu bestellt ist, mag em Blick in den Verleumdungs apparat eines Theiles dieser Presse, der soeben wegen der beute stattsindenden Stickwabl in Herford-Halle im Gange ist, dem Auditorium jener Moralpredigten zeigen. Ende der vergangenen Woche, anscheinend am Freitag, schrieb die conservative „Neue Westfäl. Volksztg": „Gerüchtweise verlautet, daß die Herforder Führer der Partei Quentin sofort, nachdem die Stichwahl feststand, mit den Führern der Socialvemokratic verhandelt und mit ihnen verabredet haben, daß sämmtliche Socialdemokraten für Quentin stimmen sollen. Eine Bürgschaft für die Richtigkeit dieses Gerüchtes können wir, obgleich es von sehr ernsten Leuten als Thatsache behandelt wird, gleichwohl nicht über nehmen." Die „Neue Westfäl. Volksztg." erscheint in Bielefeld, also in der Nähe von Herford, und es konnte sich deshalb für sie nicht empfehlen, eine Persönlichkeiten der Nachbarstadt betreffende falsche Behauptung in positiver Form zurecht zu machen. Es war dies auch nicht nöthig, da das Blatt sicher sein durfte, ein weiter vom Schüsse befindliches gesinnungsverwandtes Organ werde sein Halbfabrikat in eine für den Gebrauch fertige Verleumdung umgestalten. Hierin sollte sie sich auch nicht getäuscht haben, denn am Sonntag war auS dem „Gerüchte", für dessen Richtigkeit das Biele felder Blatt keine Bürgschaft übernehmen wollte, in der „Kreuzzeitung" eine vorbehaltslose „Mittheilung" der „Neuen Westfäl. Volksztg." geworden, und dieser Zeitung selbst zur Bekräftigung ihrer „Mittheilung" der Charakter eines „durchaus zuverlässigen Blattes" attestirt worden. Die Nationalliberalen in Herford nahmen in den Spalten der „Kreuzzeitung" nunmehr schon „keinen Anstand", mit der Socialdemokratie „über Wahlunterstützung gegen die Conservativen zu verhandeln, die sie andererseits um jeden Preis für rin Cartell gegen die Nmsturzpartei und für manches Andere noch gewinnen möchten." Noch drei Tage und man wird in der conservativen und der ihr secundirenden klerikalen Presse lesen: „Bekanntlich baden die Nationalliberalen in Herford-Halle sich mit den Socialdemokraten gegen die Con servativen zu verbinden gesucht" und nach einem Viertel jahre wird eS heißen: „Die Nationalliberalen haben ein gestandenermaßen u. s. w." So schafft man „Tat sachen", wenn man durch die Schule deS Herrn Stöcker gegangen ist und über eine entsprechende Organisation ver fügt. Das Basiliogcsäusel der „Neuen Wests. VolkSzgt", aus dem die,^kreuzztg." eine wohlbeglaubigte Erzählung macht, bat keine thatsächliche Unterlage. Die Nationalliberalen in Herford haben dem Gedanken, sich um socialdemokratische Stimmen zu bemühen, keinen Augenblick Raum ge geben, geschweige denn Schritte zu seiner Verwirklichung ge- tban. Wenn es aber auch anders gewesen wäre, bei den Conservativen hätte man sich deswegen nicht zu ent schuldigen brauchen. Denn ihr leitende« Organ, die „Kreuz zeitung", sucht offen die Unterstützung der Socialdemokratie in Herford-Halle, indem es ihnen zu bedenken giebt/ daß die Vermehrung der nationalliberalen Sitze im Reichstag der Bekämpfung der Umsturzbrstrebungen förderlich sein würde. Nachdem Graf Limburg-Stirum eben erst ein gesetzgeberisches Vorgehen gegen die Socialdemokratie energisch verlangt hat, übrigen« auch die ,^kreuzztg." neuerdings wiederbolt für ein Ausnahmegesetz eingetreten ist, wird man die wohlgemeinte Warnung an die Adresse der Herforder Socialdemokratie einigermaßen seltsam finden dürfen. § Berlin, 4. December. Bei der BekleidungS- industrie-BerufSgenossenschaft hat die kürzlich ver anlaßt« Revision einer größeren Anzahl von Betrieben durch einen Beauftragten ergeben, daß die Lohnbuchungrn eer Mitglieder nicht immer mit den jährlichen Lohu-Nach- weisungen iibereinstimmeu, und in manchen Fällen sogar erhebliche Abweichungen zu Ungunsten der BerufSgenoffrnschaft aufwiesen. Die entgangenen Beiträge werden daher nachträglich eingezogen und Ordnungsstrafen festgesetzt. In Folge dessen sollen auch die Revisionen fortan baufiger stattstnden. Ferner ist eine größere Anzahl von nnfallversicherungSpflichtigen Betrieben, welche zur Saison mehr als S Personen be schäftigen, aber unfallgefährliche Maschinen verwenden und sich trotzdem Jahre lang durch Unterlassung der An meldung von den Beitragszahlungen gcvrückt haben, durch den Beauftragten ermittelt worden; dieselben wurden beran- gezogen und die Unternehmer mit Ordnung-Sttrafcn, deren I Aobe der Dauer der VersicherungSpftichligkeit entspricht, belegt.
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