Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.12.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18951204012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895120401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895120401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-12
- Tag1895-12-04
- Monat1895-12
- Jahr1895
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bezitgs-PreiS I» dee dautzterpedtttv» oder den im Stab». Leztrk nnd den Vororten errichtete« VuS- gabestrllrn ab geholt: vierteljährlich ^-4.50. bei zweimaliger täglicher Zustellung ins Han» 5.50. Lurch di« Post bezogen sür Leutschland und Österreich: vierteljährlich 6.—. Dtreet» täglich« Kreuzbaodirndung in» Ausland: monatlich 7.50- Morgen-Ausgabe. Die Morgen-Ausgabe erscheint um V,7 Uhr. die Abend-AuSgabe Wochentag- um 5 Uhr. Lr-action,ntz Er-e-iti»»: Johanne-ga-e 8. Di«Expedition ist Wochentag« uuunterbroche» geSfiuet von früh 8 bi» Abend- ? Uhr. Filiale«: Vtts Me««'« Eorii«. (Alfred HahuX UnivrrsttätSstrahe 1, Lauts Lisch«. «atharinenstr. 14, pari, und LönigSdlatz ?. WpMtrIlUMM Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- and Geschäftsverkehr. Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile SO Pfg. Rrclamrn unter dem RedactionSslrich ?4ge- spalten) 50 vor den Familiennachnchien (6gespalten) 40^. Größer» Schristen laut unserem Preis- verzrichaiß. Tabellarischer und Ziffernsatz »ach höherem Tarif. Extra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe. ohne Postbrsörderung 60.—, mrt Postbrsörderung 70.- Annahmeschluß für A.»;eigen: Abend-Ausgabe: BormsttagS 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Für die Montag.Morgen-Ausgabe: Sonuabend Mittag. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an dt» Expedition zu richte». Truck und Berlag von E. Polz in Leipzig. ^ 589. Amtliche Bekanntmachungen. Lekanntmachirng. Die NeujNhrSmefse beginnt Freitag» »e« 2. Jaunar. uud endet Donnerstag, d«u IS. Januar 18SS. DK «etzbürse für die Lederindustrie »ird Freita«. deu s. Januar, Nachmittags 2 bis 4 Ühr im großen Saale der Neuen Börse am Blücherplatz allhier abgehalten. Leipzig, am 2. December 1896. Der «ath der Stadt Leipzig. I». 5725. vr. Tröndliu. Lpe. Lekanntmachung, di« Verwendung und Befestigung von Zirrtbeilrn aus Stnck »ud dergl. «n den Außenseite« der Gebäude betr. Im Interesse der öffentliche» Sicherheit sehe» wir »nS veranlaßt, Folgende« hiermit zu bestimmen: Ziertheile oben bezeichnet»! Art dürfen weder a» hölzernen Ge simsen, noch an Knaggen, Dübeln, Sch«lbrett»r» und dergleichen angebracht werdrn, sondern sind zur sicheren Verbindung mit dem Mauerwerk aus ringemauerten oder sonst in dem Mauerwerk dauer- hast befestigten geschmiedeten Eisen anzusetzen, welche hinsichtlich ihrer Form und Stärke znm Tragen der Stucktheile durchaus geeignet sei» müssen. Jedes Mauerwerk, mit welch«« Ziertheile verbunden werden, muß mindestens Lü am stark sein. Balcon- und Erkereonsolen a«S Stnck oder dergleichen sind «nftutttzafr. Sobald ein Ersatz oder eine Neubesestigung schadhaft gewordener Ziertheile zu erfolge» hat, ist die Befestigung entsprechend den vor stehenden Bestimmungen ouSznsührrn. Ueberhaupt müsse» bei jeder baulichen Veränderung, mit welcher eine Reparatur an der Außen seite «tue- Gebäudes verbunden ist, alle vorhandenen Stucktheile rc. durch einen Sachverständigen aus idre gute Beschaffenheit und sichere Befestigung mitersucht, die schadhaft gewordenen durch neue ersetzt und die lose gewordenen wieder sicher befestigt werden. Auch ist über diese Untersuchung nnd deren Ergebniß die Bescheinigung d«S Sachverständigen bei unserem Baupolizeiamte »inzureichr». Zuwiderhandlungen werden nzst Geldstrafe bi- zu 60 oder entsprechender Haft geahndet werde», Leipzig, am 26. November 1895. Der Roth der Stadt Leipzig. V». 5019. vr. Georgi. EichortuS, Ass. Lekanntmachurrz. Nachdem die Erd- »ud Maurer- und die Steinmetz- Arbeiten zum Vau einer Savallerie-Easerne in Möckern vergeben sind, werden die unberücksichtigt gebliebenen Bewerber ihres Angebots hiermit entlassen. Leipzig, am 23. November 1895. I. b^65 Der «atb der Stadt Leipzig. 1838 vr. Dröndlin. Linduer. Mittwoch den 4. December 1895. 89. Jahrgang. Lekanntmachung. Hierdurch bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß wir Herrn Hermann Wrück, Inhaber eines Colonialwaaren- und Delikatessen- geschältes, Nürnberger Straße Nr. 40, eine Verkaufsstelle für Spar- marken, verbunden mit SpartortenauSgabe, übertragen haben. Leipzig, den 3. December 1895. Der «ath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlt». Anmeldung zur Wahl von Kirchenvorstehern für die Aicolaigemeinde. In Gemäßheit d«S 817 der KirchenvorstandSorbnung vom SV. März 1868 scheiden mit Ende dieses Jahre- die Herren Schulratl, vr. Hempel, Geheimer Rath Professor v. Lutbardt, Maurermeister M. Miersch, vr. weck. Nakontz, Justizrath vr. Rönlsch, Seiler- meister Trümper-Bödemann auS dem Kirchenvorstand der Nicolai-- gemeinde aus. Ebenso ist die Stelle H»S durch Wegzug auS Leipzig ausgeschiedenen Herrn PostdirectorS Bodel zu beietzrn. In Folge dessen hat demnächst durch die Kirchengemetnde eine Neuwahl von 7 Mitgliedern stqttzufinden. Stimmberechtigt ind nach tz. 8 a a. O. alle in der Nicolai gemeinde wohnhaften elbstständigen Hau-väter evangelisch-lutherischen Bekenntnisses, welche da- 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheirathet oder unverheirathet, mit Ausnahme solcher, denen in Folge von Tauf- oder Trauverwrigerung oder auS anderen gesetz lichen Gründen die Slimmberechligung und Wählbarkeit entzogen ist. Wer sein Stimmrecht bei der bevorstehenden Wahl auSllben will, hat gesetzlicher Vorschrift zufolge zunächst mündlich oder schriftlich sich dazu anzumelden. Die mündlichen Anmeldungen werden am 5.» v. und 7. December d. I. an jedem dieser Tage Vormittags von 11 Uhr bis Nachmittag- 3 Uhr ohne Unter brechung m der Sakristei der Nicolqikirche entgegengenommep. Bei schriftlichen Anmeldungen, welche während dieser Tag« an derselben Stelle und schon vorher in der Kirchenexpeditton, Nicolai- kirchhof 4. bewirft werden können, ist Bor» und Zuname. Stand oder Gewerbe, Jahr und Tag der Geburt, sowie die Wohnung des sich Anmeldenden genau anzugeben. Wir fordern di» Stimmberechtigten unserer Gemeind« hierdurch auf, sich an der bevorstehenden Wahl, deren Tag später bekannt gemacht wird, zablreich zu brtbeiligen und deshalb die Anmeldung, welch» längsten- bis zum 7. December d. I, Nachmittag- 3 Uhr, geschehen muß, nicht zu versäumen. Wir bemerken noch, daß in dir Nicolaikirche der östliche und nördliche Theil der Stobt Leipzig eingepsarrt ist und daß folgende Straßen und Plätze zur Rieolaigemeinhe gehöre«: An der 1. Bürgerschule, AugustuSplatz, Bahnhofgäßchen, Bahn- hofstraße Nr. 1—14, Blumenaasie, Bältchergäßchen, Brühl Nr. 23 bi- 7? und Nr. 80—80, Earlstraße, Dä-rien Kratz», Dr»«dner Straße die ungeraden^ Nummern Nr t—23, Egrlstraße, Felixstraße, Friedrich-Lift-Straß«, Bartenstratz». Geüertstraß«, Georgrnstraße, Gewandgätzchru» Goethestrab», Goldtzahngäßche». ttzrimmaischer Steinwea, Grimmaische Straße Nr. 1—33 und 20—34, Hallesche Straße, Jnselftraße. Johanni«gass» nutz -^.,8, Johannis. Nr. 1—3, Au der Milchinsrl, Mittelftraße, Naschmarkt, Reu- markt die ungeraden Nummern »r. 1—35, Nicolaikirchhas. «icolai. Kraß,. Nürnberger Sfroß, die geraden Nummer» Nr. S—Parfstrotze. Pianenscher Platz, Plauensche Straße Nr. 2, Poststraße, Querstraße, Renftich.« Gäbche». «»'chsstrabe, «eudnttzm Straße, «itter «ratze. Roßplatz 12—17, Rotzstreh« die unaeraden Nnmmern Nr. 1—17, Lekannlmachung. 8« »ermiettzeo ist eine -ratze Wohnung im Erdgeschoß links d«S städtischen Hausgrundstllcks Simsouftratze Nr. 10, be- stehend auS 4 Stuben, 2 Kammern, Küche und Zubehör, sür 850 jährlich »o« 1. April 189S ab. . , Miethgesuche werden auf dem Rathhause» 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 9 enigeaeugenommen. Leipzig, den 25. Oktober 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Morche. Gesucht wird der am 22. Februar 1865 in Lindenau geborene Hand arbeiter Carl «ustav Buchmann, welcher zur Fürsorge für seine Familie anzuhaltea ist. Leipzig, den 27. November 1895. Der Natü der Stadt Leipzig. Armenamt. ä.-R. II. Xo. 1828a. Hrntschel. Rbr. Bekanntmachung. Nach 8. 57 der Schulordnung für die hiesigen städtischen Volks schulen vom 2. Januar 1891 sind in den Schulausschuß für das Jahr 1896 2 ftüdtifche ständige «okkSschulletzrer von den ständigen Lehrern und Lehrerinnen dieser Schulen zu wählen. Tie Wahlhandlung wird Sonnabend, de« 14. dieses Monats, Nachmittag 2—6 Uhr im Saale der I. höheren Bürgerschule stattfinden. Zu einer gütigen Wahl ist absolute Stimmenmehrheit erforderlich: uur ivenn eine solche auch im zweiten Mahlgang» uicht erreicht wird, entscheidet im dritten Wahlgange die relative Stimmenmehrheit. Die Stimmberechtigten werden hiermit zum Erscheinen im Wahl termin und zur Vornahme der Wahl geladen. Leipzig, am 2. December 1895. Der Vorsitzende des SchulauSschufieS. Walter. chen, Echiüerstraßt 4—6, Schuhmacher- " ätSstraße. Winter- uchaer Straße Uuiversttä Salomonstraße, gäßchrn, Schützen strotz», garteustraße. Leipzig, am 29. November 1895. Der Atrchenvorstand zu St. Nicolai V. Hölscher. Die Pnvatirrenarrstalteu in Preußen und Lachsen. i. k. Die in letzter Zeit in Süddeutschland und auch im Königreiche Preußen voraekommenen beklagenswerthen Fälle der Vergewaltigung Geisteskranker und der rechtswidrigen Einbringung oder Zurückhaltung geistig intacter Personen in Irrenanstalten hat es mit sich gebracht, daß die Regierungen die Frage erörterten, wie am besten Garantien gegen die Wiederholung derartiger Mißstände geschaffen werden könnten. Im Königreich Württemberg wurden neue Be stimmungen geschaffen, die sich freilich nur auf die Staats irrenanstalten bezogen und deshalb, wie wir seiner Zeit an dieser Stelle hervorhoben, eine fühlbare Lücke ließen. Indessen war daS Vorgehen der württembergischen Regierung immer mit Freuden zu begrüßen. Zeigte eS doch, daß die Regierung au- den zu ihrer Kenntniß gekommenen Fällen gröblicher Ausschreitungen gegen Geisteskranke und rechts widriger Unterbringung Gesunder in Irrenhäusern zu der Ueberzeugung gekommen war, daß etwa- geschehen müsse, um derartige erschreckende Möglichkeiten für die Zukunft auS- zuschließen. Sir hatte erkannt, daß trotz der Versicherungen de- Vr. Kreuser in Schussenried im württembergischen medi- cinischen Eorrespondenzblatt, daß nämlich die sämmtlichen ErnsationSfälle einer stärkeren Kritik nicht Stand gehalten hätten, dies« Fäll« hinreichendes Material an die Hand geben, um neu« Bestimmungen für die IrrenrechtSpklcae zu schaffen. Di« erschreckenden Ereignisse im Alexianerkloster zu Aachen gaben nun auch der preußischen Regierung Veranlassung, Garantien gegen die Wiederholung solcher Vorkommnisse, wie sie der Fall FvrbrS an den Tag gebracht, zu schaffen. Aber während di« würltrmbergische Regierung ihr Auge nur auf die Staatßanstaltrn richtete, beschäftigte sich dir preußische lediglich mit den Privatirrenanstalten. da sie hinsichtlich der StaatSirrenanstalten zu einer Abänderung oder Verschärfung der bestehenden Vorschriften nicht Veranlassung gehabt hat. Schon im Verlaufe des AleHauer-ProceffeS kündigte der Minister vr. Bosse an, daß die preußische Regierung Cautclen gegen die Wiederholung derartiger Vorfälle schaffen werde. Sir liegen jetzt in der im ReichSanzeiaer vom 29. Oktober veröffentlichten „Anweisung über dir Aufnahme und Entlassung von Geisteskranken, Idioten und Epileptischen in und aus Privatirrenanstalte« (ß 30 der Gewerbeordnung) sowie über die Einrichtung, Leitung und Beaufsichtigung solcher An stalten" vor. Wir wollen hier da-Hauptsächlichste dieser Bestimmungen, unter Berücksichtigung der im Königreich Sachsen geltenden Vorschriften, mitthrilrn. Vorauslchicken wbllen wir im Allgemeinen, daß rS als »in wesentlicher Vortheil für die preußische Jrrenpflrge zu bezeichnen ist, daß die Privatirrenanstaltrn künftig nur noch von geschulten Irrenärzten geleitet werden dürfen, daß daS Verbältniß der Zahl der AostaltSärztr zur Zahl der Kranken gesetzlich fixirt und daß zum ersten Mal» diese Materie einheit lich für ha» ganze Königreich Preußen geregelt worden ist. Es sind damit im Wesentlichen die Thesen erfüllt worden, welche der Verein deutscher Irrenärzte >m Jahre l883 auf gestellt hatte. Von einer Hinzuziehung des Laien- ,l »mente» ist Abstand genommen worden. Man mag sich gesagt haben, daß ein» Kommission nach dem Wunsche der Göttinger doch vielleicht rin zu schwerfälliger Apparat sein würde. Die Aufnahme darf nach den neuerlichen Bestimmungen in Preußen auf Grund ,i«,» ärztlichen Zrugniffes erfolgen, aus welchem ersichtlich sind: Veranlassung zur Ausstellung und Zweck de» ZeugmffeS, Zeit und Ort der Untersuchung, die dem Arzt gemachten Mittheilungen einerseits und sein« eigenen Wahrnehmungen andererseits. Da- Zeugniß soll sich darüber aussprechen, qn welcher Form geistiger Störung der Kranke leidet, uutz begründen, weshalb »r der Ausnahme in die Anstalt bedarf. E- soll also eine KrankdeitSgeschichf, gegeben werden. 9n Sachsen ist ebenfalls ein solches Zeugniß mit „ausführlicher KrankheitSgeschichte" nothwendig. Ei« Unterschied tritt «der schon hinsichtlich der Ausstellung diese« Zeugnme« zu Tage. In Preußen soll es in der Regel vom KrciSpbysicuS, also dem beamteten Arzt, oder bei dessen Behinderung von dem für da» Physicat geprüften KreiSwuudarzt ausgestellt werden. Ist daS nicht möglich, so kann auch ein anderer PhhsicuS oder für daS Physicat ge prüfter Kreiswundarzt die Ausstellung vornehmen, doch hat der letztere seine Qualität al« solcher auf dem Zeugniß zu beurkunden. In Fällen, wo bereits von einem anderen Arzte ein ordnungsgemäßes, allen Anforderungen entsprechendes Zeugniß ausgestellt ist, genügt eS, wenn der beamtete Arzt aus Grund eigener Untersuchung beitritt. In Sachsen ge nügt daS Zeugniß eines jeden approbirten Arztes, doch muß um eine Aufnahme zu bewirken, eia Antrag der Angehörigen oder des gesetzlichen Vertreters vorliegen, und wenn der Aufenthalt vier Wochen überschreiten soll, ist dazu die vor mundschaftliche. bez. väterliche Zustimmung erforderlich. Auch muß binnen 24 Stunden eine Anzeige bei der Polizeibehörde erfolgen. Hinsichtlich der Aufnahme in dringenden Fallen bestimmt die preußische Anweisung, daß sie auf Grund eines provisorischen Zeugnisse- jeden approbirten ArrteS erfolgen kann. Man hat diese Bestimmung bedenklich gefunden. Indessen verlangt die Anweisung ja, daß das provisorische Zeugniß den Anforderungen, welche sie selbst stellt, entspricht, und dann wird dieses Zeugniß in den meisten Fällen aus der Feder des Hausarztes fließen, welcher den angeblich geistig Erkrankten auS jahrelangem Umgang und jahrelanger Behandlung kennt und vielleicht bester als jeder Andere die Geisteskrankheit sich entwickeln sah. Das giebt eine gewisse Gewähr dafür, daß die allerdings verhängnißvolle irrthumliche Unterbringung auf Grund eines provisorischen Zeugnisses möglichst ausgeschlossen sein wird. Andererseits war eine solche Bestimmung im Hinblick auf acut ausbrechende Geistes krankheiten geradezu geboten. Innerhalb 48 Stunden muß eine Untersuchung des beamteten ArzteS Nachfolgen, welche in zweifelhaften Fällen in kurzen Fristen wiederholt werden muß. Spätestens binnen zwei Wochen hat der beamtete Arzt sein Zeugniß abzugeben. In Sachsen kann in dringenden Fällen die Aufnahme sogar ohne ein ordnungsgemäße- ärztliche« Zeugniß erfolgen, wa- bei Weitem bedenklicher erscheint. Jedoch ist nach Fest stellung der Geisteskrankheit Anzeige an das Gericht zu erstatten. Für weit bedenklicher könnte man die Vorschrift halten, welche die preußische Anweisung enthält, daß von einer nach träglichen amtsärztlichen Untersuchung abgesehen werden kann, wenn ein allen Erfordernissen entsprechendes privatärztliches Zeugniß vorliegt; allein dies soll nur stattfinden, wenn für den Geisteskranken bereits ein Vormund bestellt ist, also soviel schon feststrht, daß der Aufzunehmende geistig nicht mehr intact ist. Daß die nachträgliche Untersuchung wegfallen kann, wenn das Zeugniß eines ärztlichen Leiters einer öffent lichen Irrenanstalt oder einer psychiatrischen Universitätsklinik vorliegt, erscheint uns einwandSlos. Em bedeutender Fortschritt in der Irrenrechtspflege ist in Preußen durch den H. 8 der Anweisung gethan worden. Binnen 24 Stunden muß die OrtSpolizeibehörde von der Aufnahme in Kenntniß gesetzt werden und zwar in vertrau licher Weise. Ist die Aufnahme ohne Wissen der Polizei behörde erfolgt, so ist außerdem beglaubigte Abschrift der Zeugnisse beizufügen. Aber binnen derselben Frist ist auch, wenn der Aufgenommene noch nicht entmündigt war, die königl. Staatsanwaltschaft von der Aufnahme zu unterrichten, bei einem Entmündigten aber dem VormundschaftS- grricht Anzeige zu erstatten. E« sei hier gleich darauf hingewiesen, daß im künftigen Bürgerlichen Gesetzbuch für da« deutsche Reich die Entmündi gung bei Geisteskrankbeit, Geistesschwäche, Verschwendung und Trunksucht erfolgen kann und daß im letzten Falle der Vormund die Macht hat, den Trunkfälligen in eme Heil anstalt unterzubringen. Bon den oben erwähnten Garantie«», welche in der An- zeigepfticht an die königl. Staatsanwaltschaft thatsächlich liegen, ist der sächsischen Irrrngesetzgebung bislang nicht« bekannt. Bei Ausländern muß nach dem neuen preußischen Gesetz auch eine Anzeige an den zuständigen Regierungspräsidenten erfolgen und zwar unter Angabe der Person oder Behörde, welche die Aufnahme veranlaßt hat, und de« HeimathSorteS des Kranken. Deutsche- Reich. Berlin, 3. December. Im Hinblick auf den vielfach auS landwirtbschaftlichen Kreisen geäußerten Wunsch, die Militairverwaltung möge die zur Versorgung der Armee nothwendigen Naturalien möglichst direct bei den Produeenten einkaufen, dürften Angaben darüber, in welchem Maße diesem Wunsche schon in den letzten Jahren von der Militairverwaltung entsprochen wurde, nicht ohne Interesse sein. Auf Veranlassung der RechnungS- commission he« Reichstags hat die preußische Militair verwaltung eine ausführliche Auskunft über die Frage «rtheilt, <n welchem Verhältnisse die Ankäufe der Naturalien au» erster und zweiter Hand im Jahre 1893/94 erfolgt waren und wie sich die Preise der verschiedenen Be schaffungen stellten, von Getreide kamen nur Roggen und Hafer m Betracht, da Weizen bei der rrglementSmtißigen Brvdverpflegung keine Verwendung findet. DaS geringe Quantum Weizen von 14l t, welche- im Etat von 1893 94 angesetzt war, diente zur Auffrischung d«r für den Kriegsfall zu unterhaltenden Zwiebackvorräthe. Der Nachweis der Mili- tairverwaltung erstreckt sich auf die Zeit vom l. October 1893 bis 30. September 1894. An Roggen wurden in dieser Zeit beschafft auS erster Hand 58 8?S t, auS zweiter Hand 62 «79 t, an Hafer aus erster Hand «1 229,2 t, aus zweiter Hand 105 817 t. Während demnach die Roggenbeschaffung fast zu gleichen Theilen auS erster und zweiter Hand erfolgte, ist daS Verbältniß beim Hafer ein wesentlich ungünstigeres. Zum Theil erklärt sich das allerdings aus dem fast durchweg sehr mangelhaften Ertrage der Hqferernte von 1893. WaS daS Verhältniß der Getreidebeschaffung aus erster und zweiter Hand bei den einzelnen Armeecorp« anlangte, so war dasselbe ein sehr verschiedenes. Am ungünstigsten stellt eS sich beim Roggen für die Provinz Sachsen (IV. Armee- corp«), wo nur >/« des Bedarfs auS erster Hand angekauft wurde. Annähernd ebenso ungünstig ist das Verbältniß im Bereich des XV. nnd XVI. Armeecorps (Elsaß-Lotbringen). In Hannover (X. Armeecorps) wurde V» deS Bedarfs aus erster Hand gedeckt. Umgekehrt weisen die Bezirke des IX. Armeecorps (Schleswig-Holstein, Mecklenburg), des I. (Ost- und Westpreußen) und de« II. ArmeecorpS (Pommern und Regierungsbezirk Bromberg) sehr günstige Verhältnisse auf. Dort wurde nur r/n, bezw. V«—Vr de« Bedarfs aus zweiter Hand befriedigt. Die Unterschiede ergeben sich in der Hauptsache wohl aus den Anbauverhältnffsen der einzelnen Gegenden. Beim Hafer sind die Unterschiede noch größere. Dort weisen ebenfalls da« IV., das XV. und das XVI. Armeecorps die schwächsten Bezüge von Producenten auf, während wiederum das II. und IX. ArmeecorpS günstige Zahlen stellten. Daß hier noch Manches gebessert werden kann, scheint mit Sicherheit angenommen werden zu dürfen. Die Militairverwaltung hat denn auch bereits weiteres Entgegenkommen gezeigt; daß sie wenigstens hinsichtlich der Preise im Allgemeinen dabei nicht schlecht fährt, ergiebt sich aus einem Vergleich der Ankaufspreise, die bei Beschaffungen aus erster und bei denen aus zweiter Hand gezahlt w-urden. Bei den letzteren waren die Preise durchweg und zum Tkeil erheblich höher. Die Preisunterschiede gehen bis zu 9 ^ pro Tonne beim Roggen und bis zu 7 ^ pro Tonne beim Hafer. * Berlin, 3. December. Der „Vorwärts" veröffentlicht ein vertrauliches Schreiben des ReichS-Eisenbahnamts an den preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten. DaS Schreiben lautet: Reichs-Eisenbahn-Amt. Berlin, den 4. Juli 18S4. Vertraulich! Die Durchsicht der Unsallverzeichnisse, um deren Zusendung Las Reich- - Eisenbahn »Amt in seinem ergebensten Schreiben vv»l 11. April d. I. — Nr. 2165 — mehrere hohe Bundesregierungen, denen Eisenbahn-Berwaltungen unterstellt sind, ersucht», hat das irn. erwartete Ergebniß geliefert, daß eine größere Anzahl von Var- waltungen in die Monatsausweise über die Betriebsunfälle bei Weitem nicht alle Vorkommnisse aufuehmen, die nach den zur Zeit geltenden Vorschriften nachgewiesen werden sollten. Auch die MonatSausweise einiger der den königlichen Eisen- bahn-DIrectionen Altona, Frankfurt a. M. und Köln (rrh.) unter- stellten Betrieb-Sinter zeigen Lücken, die nicht immer auf eine miß verständliche Auffassung der Vorschriften zurückzuführen sind. Mit Eurer Excellenz glaubt sich das Amt in der Anschauung zu begegnen, daß dir Berichte der Behörden unter allen Umständen mit den Thatsachen übereinstimmen müssen. Wenn indessen die Un fälle in Zukunft genau nach den gegenwärtig bestehenden Vor schriften zur Meldung kämen, so würde sich, wie die Prüfung ergeben hat, die Gejammtzahl der in der Unfallstatistik nachzuweisenden Fälle etwa verdreifachen. Schon jetzt wird aber den deutschen Eisenbahnen auf Grund der stati stischen Aufzeichnungen hin und wieder vorgeworsen, daß sie bezüglich der Sicherheit hinter anderen europäischen Bahnen zurückständen. Dieseransich ohne Zweifel unbegründete Vorwurf, den daS Amt bisher darauf zurücksühren zu können glaubte, daß von den deutschen Bahnen gewissenhafter rapportirt werde, der aber nach den neuesten Erfahrungen wohl eher darin seinen Grund haben dürfte, daß di» fremden Verwaltungen zum Theil von anderen Anschauungen über die Natur des Betriebsunfall- ausgehe», würde sich in verstärktem Maße er heben, wenn di« Zahlen der deutschen Statistik plötzlich w bestächt- lich in die Höhe gingen. Um dies zu vermeiden, wird es not wendig sein, die Nachweisungen über die Eisenbahn- Unfälle enger zu fassen, die Vorschriften über die Mel- düngen der Unfälle also umz »gestalten. Einen bezüg lichen Entwurf gestattet sich das Amt in der Anlage in 15 Exemplaren mit dem Ersuchen ergebenst zu übersenden, ihm etwaige Aenderungsvorschläge dazu mitzutheilen. auch geneigtest erheben lasten zu wollen, wie viele der im Jahre 1893 auf den königlichen StaatS-Eisenbahnen vorgekommenen Unfälle nach dem Entwürfe in die Unfallstatistik aufzunehmen wären. WaS die Meldungen der Unfälle bi- zur endgiltigen Feststellung neuer Vorschriften anbelangt, so wird es nicht möglich sein, nun mehr plötzlich nach den bisher gütigen, aber zum Theil nicht be achtete» Bestimmungen zu verfahren. Tie Eisenbahn-Verwaltungen werden daher bis aus Weiteres ihre bisherige Gepflogenheit beizuhehalten habe». Der Präsident. Schulz. An den königlichen Staat-minister und Minister der öffentlichen Arbeiten, Herrn Thielen, Excellenz. k. L. L. Nr. 4292. Sache de- Reichstags ist es, über diese Angelegenheit sich Klarheit »u verschaffen und eventuell den „bezüglichen" Entwurf des Herrn Schulz einer gründlichen Kritik zn unter werfen. Berlin, 3. December. (Telegramm.) Kaiserin Nrietzrtch, wird am 8. d. MtS. zu längerem Aufenthalte in Berlin e,»treffen L. Berlin, 3. December. (Privattelegramm.) In parlamentarischen Kreisen wird mit Bestimmtheit von dem Rücktritt des Minister- de« Innern V. Nöller gesprochen. Eine Bestätigung von authentischer Seite liegt nicht vor. Wohl aber wird, nach einer Meldung aus Köln, der „Köln. Ztg." auS Berlin telrgraphirt: „Die Meldung von dem Rücktritte deS Minister- Koller bestätigt sich und kann als feststehend betrachtet werde» Ueber den unmittel baren Anlaß de- Rücktritt- verlautet Verschiedenes, doch tritt noch nicht- als völlig verbürgt hervor. In erster Linie wird gesprochen von zweifelsohne thatsächlich bestehenden Meinungsverschiedenheiten mit dem Kriegsminister, sodann von seinen angeblich ebne vor hergehende- Anfragen beim Reichskanzler angeordneten Vor gehen gegen dir Socialdemokratie. Daß Köllrr bei der ReichStagS-Eröffnung in Uniform erschien, beweist nur, daß der Rücktritt noch nicht in aller Form erfolgt ist." Andere Blätter, die nur von einer „Beurlaubung" de« Herrn
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite