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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.12.1895
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1895-12-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18951214013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1895121401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1895121401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-12
- Tag1895-12-14
- Monat1895-12
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Größer« Schriften taut unserem Preis- verzeichnih. Tabellarischer und Ziffernsatz »ach höherem Tarif. ßktra»Vellage« (gefalzt), aur mit der Morgen.Ausgabe, ohne Postbefbrdrrung SO.—, mrt Postbeförderung 70. Innahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Bormittag» 10 Uhr. Margen-AuSgabe: Nachmittags 4 Uhr. Für dte M ontag-Morgen-Ausgade: Sonuabead Mittag. vet den Filialen und Annahmestellen je eine halb« Stunde früher. Anzeigen sind stet» an die Expedition zu richten. Druck uud Verlag von E. Polz in Leipzig. ^ 808. Sonnabend den 14. December 1895. 89. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. sowie Bekanntmachung. Mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten haben wir Herrn Geh. Rath Prof. 0. Adolph Schmidt, Ehrendoctor der philos. Facultät, Comthur und Ritter hoher Orden, Herrn Geh. Hofrath Prof. vr. Ml. et meä. Rudolph Lerrckavt, Ehrendoctor pp., Comthur und Ritter hoher Orden, in Würdigung der hohen Verdienste, welche sie in langjähriger Wirksamkeit an hiesiger Universität um die Wissenschaft und um unsere Stadt sich erworben haben und als Beweis unserer Ver ehrung und Dankbarkeit das Ehrenbürgerr-cht dev Stadt Leipzig ehrung verliehen. Leipzig» den 13. December 1895. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Tröndlin. Größel. Bekanntmachung. Mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten haben wir be- schlossen, den Preis für zum Kochen und Heizen, sowie zu gewerb- Ischen Zwecken au» den städtischen Leitungen bezogenes Gas vom 1. Januar 1896 ab »on 15 ^ für den vdm auf 12 herabzuscNen. Auskunft über etwa gewünschte Anschlüsse an die städtischen Gas- leitungen wird in der Geschäftsstelle der Gasanstalten (Kurprinz» strotze 14) während der Gejchäftsstunden erlheilt. Leipzig, den 2. August 1895. I 8725 Der Rath der Stadt Leipzig. ' 1276. Itr. Tröndlin. Ass. Bis. Gesucht wird die am 17. Februar 1669 in Schöna bei Etlenburg geborene Arbeiterin Anna Hedwig Goldammer» welche zur Fürsorge für ihr Kind anzuhalten ist. Leipzig, den 11. December 1895. L.-R. IV a., Nr. 1978 a. Der Rath der Stadt Leipzig. Armenamt. Hentjchel. Hr. Gesucht wird als Zeuge der Privatexpedient Friedrich Hermann Dürr, geboren 21. Februar 1839 in Wattersdorf. Leipzig, den 12. December 1895. Der Uutersuchungsrlchter bei dem Königlichen Landgerichte. Ha uher Versteigerung. Montag, den 16. December 1895, Vormittags 11 Uhr gelangt im versteigerungsraume des Kgl. Amtsgerichts hier ein Anspruch aus einem Kaufverträge vom 8. November 1893 aus Eintragung de» Cigarrenhänblers Gustav Reinhold Bude al» Eigenthnmer des aus Fol. 966 des Grund- und Hypotdekenbuchs für Leipzig-GohliS verlautbarten Grundstücke meistbietend gegen sofortige Baarzahlung öffentlich zur Versteigerung. Leipzig» den 8. December ItÄ5. Der Gerichtsvollzieher de» Kgl. Amtsgerichts das. Strinbeck, Secr. Das künftige Bürgerliche Gesetzbuch. H. Miethe «nd Pacht. Bon vr. jur. W. Brandt». Nachdruck «erboten. MirthSverträge werden heute vielfach nur mündlich ab» geschlossen, nach preußischem Landrecht bedürfen »ie, wenn der MietbpreiS über 150 beträgt, der schriftlichen Form Der I. Entwurf verlangte für MietbSverträge keine schifft liche Form, der gegenwärtige Entwurf fordert sie für Mields Verträge über Grundstücke, welche für tätiger als rin Jahr «schlossen sind. Da die meisten MirthSverträge über Löhnungen auf eiu Jahr mit Vorbehalt stillschweigender Verlängerung bei nicht erfolgter Kündigung abgeschlossen werden, so würden hiernach in Zukunft solche MietbSverträge die Schriftsorm nickt erforderlich machen. WaS nun den Inhalt des MirthrechtS und insbesondere die Rechte des Miethers anlangt, so bat sich der Entwurf in der praktisch sehr wichtigen und theoretisch viel umstrittenen Streitfrage, welchen Einfluß der Verkauf deS vermielheten Grundstück« auf die bestehenden MirthSverträge ausübe, auf die Seite deS MietberS gestellt, wie dies auch daS preußische Land recht und der cocls d>LpoIöou gethan haben. Während näm lich daS römische Recht im Falle de» Verkaufs eines ver- mietheten Grundstück« den neuen Erwerber für berechtigt er- klärt, kraft seines Eigrnthum» die Mielher ohne Rücksicht auf die Dauer ibrer MietbSverträge auszulreiven, — dies besagt der Sah: Kauf bricht Mielhe —, verleiben die oben ge« nannten beiden Gesetzbücher dem Mietber ein gleichsam ding icheS Recht am Grundstück, vermöge dessen-er nicht nur von einem Vermiether, sondern auch von einem späteren Erwerber >e» Grundstück» die Respectirung seines MirthSverträge« ver- angen kann — Sauf bricht nicht Miethe. Im sächsischen bürgerlichen Gesetzbuch ist ver Grundsatz, daß Saus Miethe bricht, insofern etwa» gemildert, als ver Miether nur nach vor- gängiger Kündigung seitens deS Erwerber» binnen einer gesetzlich bestimmten Frist auSziehen muß. Voraussetzung für da» weitergehende Wohnungsrecht des Miethers nach dem Entwürfe «st, daß da» vermirthrte Grundstück ibm bereits zur Benutzung übergeben war. Ist »ein Mietber da» Grund- stück, also z. B. die Wohnung, noch picht überlasten, so hat er Recht Legen den neuen Erwerber npr dann, wenn dersrtbe die Erfüllung der bestehenden MirthSverträge übernommen hat. In der ersten Lesung hatte der Eutwurs den römisch» rechtlichen Stauvpunct beibrbalteu, aber i» Folge lebhafter und vielseitiger Angriff« denselben ausgegrbea. «ein jetziger Standpunct ist al» einer der wesentlichsten Forschritte unsere» bürgerlichen Recht» für den größten Theil de» Reich» zu b« zeichnen, da er der von der heutigen Anschauung geforderten selbstständigeren Rechtsstellung deS Miethers entspricht. Klagt doch ein angesehener Lehrer des deutschen Rechts, Professor Gi erke, trotz dieses Zugeständnisses, daß Mielher oder Pachter fast in eine Art von Gnindbörigkeit gebracht seien, und daß das Reckt des Haus- ober Grundherrn auf dasjenige Maß zurückgefühct werden müsse, welches mit den socialen, wirlh- ichasllichen und sittlichen Geboten unserer Zeit und mit dein Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung geordneter Hausstände vereinbar sei. Aus diesen allgemeinen Gesichtspunkten fordert Gierke insbesondere eine erhebliche Beschränkung des gesetzliche» Pfandrechts deS Vermiethers an den eingebrachten Sachen des Miethers. Der Entwurf beschränkt das Pfandrecht schon insofern, als er dem Vermiether in Zukunit nur ei» Pfand recht an den Sachen de» Miethers selbst, nicht auch an den- enigen der Ehefrau und Kinder zugesteht. Es erstreckt sich auch nicht auf die unentbehrlichen Sacken, welche gesetzlich von der Pfändung ausgeschlossen sind, wie der Eiuwurf ausdrück lich ausiprickt. Nachdem diese Beschränkung des Pfand rechts im vorigen Jahre auch in den attpreußlscken Provinzen eingesührt »st, gilt sie jetzt lbeils gesetzlich, tbeils auf Grund gerichtlicher Praxis säst im ganzen Reiche; es ist dies em Punct, in welchem die preußische Rechtspflege hinter der jenige» der meisten übrigen deutschen Staaten zurückgeblieben war. Das Pfandrecht deS Vermiethers bleibt nach dem Entwürfe allerdings für alle Forderungen des Bermielhers aus de» Miethsverhällnissen bestehen, jedoch für künftige Forderungen nur für den MieihziuS eines folgenden Mieihs- ahres. irs bleibt auch nach Entfernung der eiugehrachten Sachen ohne Wissen des Vermiethers bestehen, es sei denn, dag die Entfernung im regelmäßigen Geschäftsbetriebe oder den gewöhnlichen Lebensverbällinssen des Miethers eniprechend erfolgt, oder baß die zurückble>be»den Sachen zur Sicherung des Vermiethers offensichtlich ausreichen. Zu Gunsten wirthschastlich schwacher oder auch leicht fertiger Pcr>o»en, welche eine ungesunde Wohnung ge- mielhet haben, ist die Freibeit der VertragSschließung be schränkt. Ist die Wohnung nämlich so beschaffen, baß ihre Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, so kann der Mietber den Vertrag sof ort auf- lösen, auch wenn er die Beschaffenheit bei dem Abschluß der M>elhe gekannt oder gar aus feine Rechte wegen derselben verzichtet hat. Diese Neuerung wirb gewiß ungclbcilten Beifall finden. — Der Vermieiher kann da« Mieihsverhältniß außer wegen Mißbrauches sofort auflösen, weil» der Mielher für zwei auseinander folgende Termine mit der Entrichtung peS Mictbzmses ganz oder tbeilweise im Verzug ist. Eine anderweitige Vereinbarung der Parteien bleibt zulässig. Von der Mielhe wird die Pacht unterschieden. Bei der Miethe wird dem Miether eine Sache lediglich zum Ge brauche überlassen, bei der Pacht außerdem auch z»»i Frucht' geuuß. Betreffs der Packt dringt ver Entwurf die Neue rung, daß Pachter wegen Mißwachses oder sonstiger Unglücks fälle einen Anlpruch auf Ermäßigung des Pachtzinses nicht mehr haben tollen. Die Aushebung dieser dem römischen Recht entstammenden Vergünstigung ist in Uebereiiistimmung m»l der überwiegenden Mehrheit der Gutachten der land- wirthschafltichen Vertretungen erfolgt. Von dem Recht der Miethe weicht daS Recht der Pacht in einigen Puncten ab. So ist das Pfandrecht deS Ver- Pächters ein ausgedehnteres, insofern es auch das sonst der Pfändung entzogene, zum WirthschaftSbetrirbe unentbehrliche Gerald, Jnventarium rc. des Pächters umfaßt. Auch bei der Asterverpachlung ist die Stellung de» Pächters eine ungünstigere al» diejenige des MietherS. Während Letzterer zwar auch nur m»t Ertaubniß de» Vermiether» die Sache weiter ver- miethen darf, so kann er doch, wenn der Berimelbrr die Er- laudniß verweigert, ohne daß in der Person deS Unieriiiielhers ein wichtiger Grund vorliegt, daS MiethSverhältniß sogleich nach der gesetzlichen Frist aufkündigen. Der Pächter hingegen muß sich dabei beruhigen, wenn der Verpächter auch ohne Grund die Erlaubuiß zu der Unterpacht verweigert, er kann dieferhalb nicht kündigen, da die Natur deS Pachtvertrags ein derartiges jeverzeitiges Aufkündigungsrecht nicyt verträgt Deutsche- Reich. Berlin, 13. December. Die .Freisinnige Zeitung ereifert sich immer niehF über den Antrag Bassermann wegen Sicherung der Forderungen der Bauband- werter. Sie hält a» der widersinnigen Behauptung seit, die Einbringung des Antrags stände nicht im Einklang mit dem Wuusch« der uationallideralen Partei, daß da» Bürger liche Gesetzbuch in dieser Session vom Reichstag an genommen werde. Als ob mit der Einsüdrung dieser "esetzbuches gewartet werden müßte ober könnte, bis jede zur Zeit nicht vollkommen spruchreife civilrechtliche Frage endgiltig gelöst sein wird. Daß über die Wahl der 'Mittel zur Sicherung der Baubandwerker nicht in aller nächster Zeit so weil (Übereinstimmung entstellen wirb, daß zur gesetzgeberischen Bebandlung der Sache geschritten werden kann, ist den Antragsteller» bewußt, und sie haben, wie der „Freis. Zeitung" nicht unbekannt sein kann, daraus kein Hehl gemacht. Der Zweck deS Antrags ist, die Klärung der Frage zu fördern, was ersabrungsgemäß an der Hand von praktischen Versuchen rascher geschieht, als in der rein aka demischen Erörterung. Die „Freis. Ztg." scheint zu glauben, baß, wenn einmal die Einführung des Bürgerlichen Gesetz buches beschlossen sein wird, auf jede Civilrechts - Gesetz gebung für etwa ein halbes Jahrhundert verzichtet werden müsse. Hierin irrt sie. Wenn daS Leben neire rechtliche Bedürfnisse zeitigt, so wird di« Gesetz gebung ibnrn Rechnung tragen, sobald die Anschauungen so weit gereift sind, daß dies möglich ist. Es verbält sich noch mit einer zweiten Angelegenbeil äbnlich wie mit der Bau- )anbwerkerangelegenheit. Die Warrantfrage wird gleich falls in der bevorstehenden Eodification nicht beantwortet werden, ohne daß die „Freis. Zeitung" in dem eben wieder aufgenommenen Versuch, sie ihrer Lösung näher zu legen, einen Anschlag gegen das Zustandekommen deS Bürgerlichen Gesetz buches erblickt hätte. LH Berlin, 13. December. Für die Familien der im Essener Meineivsproceß verurtheille» „Genossen" sind bis zum 1. December 51689,48 gesammelt worden. Davon wurden, wie der „Socialdemokral" mittheilt, an Unterstützungen für vier Familien 958,55 an Vec- tbeidigergcbuhren 1000 ^ und für Porto, Schreib material und Spesen 60,06 ausgegeben. 47 972 ind zu einer Eapitalanlage verwandt worden, wäbrend 1098,87 ^ noch als Easscnbesland vorbanden sind. Eine unterstützlingsberechtigte Familie (Frau Beckmann mit 3 Kin dern) hat die Annahme einer Unterstützung verweigert, weil sie mit Socialdemokraten nicht« zu thun habe wolle. Sie ist in da» Baukauer Armenhaus ausgenommen worden. Schröder, der ehemalige Kaiserbcputirte, und drei andere Verurtheille befinden sich in der Strafanstalt (Zuchthaus) zu Werden a/R., Johann Mayer und Willin in ver Strafanstalt Hamm. — Ein ehemaliger päpstlicher Znavenvssicier giebt in der „Pfälzer Zeitung" seinem Aerger darüber AuSdruck, daß der socialdemokratische Abgcordneie v. Bollmar allgemeio als vormaliger päpstlicher Zuave resp. Lieutenant bezeichnet werve, und behauptet, Herr v. Vollmar sei nur Soldat bei den päpstlichen Earabinieri Esteri (fremden Carabiniers) gewesen, aber schon nach einigen Monaten als unbrauchbar entlassen worden. — Wir können dem binzusügen, daß v. Vollmar auch nicht den deutsch- französischen Krieg, wie vielfach gesagt, als Officier mit gemacht hat, sondern daß er im Miluair-Telegrapheirdirnst deichästigt gewesen ist. * Berlin, 13. December. Auf die Verleugnung der schle sischen Eentrumsleituiig durch die Centrumsfraction deS Reichstags, welche, entgegen den Beschlüssen der erster«», den polnischen NechtSanwäll Radwanski in die Fraction ausgenommen und damit als echten EentrumSmann legitimirt hat, erfolgt in der „Schles VolkS-Ztg." folgende Antwort der schlesischen Centrumsleitung: „Verschiedene Mitglieder des Provtnzialwahlcomitös, darunter die beide» bisherige» Leiter desselven, sind nach Ausnahme de« Abg. Radwanski nicht in der Lage. dir Beraniworilichkett für die Centrumeivahlorganiiation in Schlesien weiter zu tragen. Auf der letzten Bertraueusmännerversaiiiiiiluag sind weg«» Zeitmangel« für die Mitglieder des ProviuztalwahlcomitSs Stellvertreter nickt gewählt worden. Deshalb sind diejenigen Herren, welche auszuscheiden gedenken, ohne di« ihnen obliegenden Pflichten gegen die Partei zu verletzen, nicht in der Lage, letzt schon Viesen Entschluß auszusühreu, vielmehr müssen sie forttungiren, bis eine neue Verjaminlung ein neues Comils ge wählt haben wird. Deshalb sollen bi- 1. Februar die Vertrauens männer mitgeth ilt und, wo dos etwa noch nicht geichehen ist. gewühlt werden, damit dann eine Bersammlung berusen werden kan». Ein ProvinzialwohtcomilS der schlesischen Lenirumspartei kann noch deren Lrganiiationssiaiut nur durch eine solch« Ber- tronensmännerverjammlung gewählt werben, und deshalb soll, so bald das gtjchäftlich ausführbar ist, also im zeitigen Frühjahr eine PertrouenSmännerverjaiiimlung zum Zweck der Wahl eine» neuen Provinziatcomitss einberufen werden." Die beiden Herren, welche, wie hier dargethan, zum Ausscheiden durch die CenlrumSfracticn de» Reichstags genötdigt wurden, sind vr. Porsch und Graf Ballrstrem, derselbe, der vor drei Jahren noch als Erbe Wiudtborst» Führer deS Eenlrums war. Die Herren haben sich selbst so gebettet; anstatt jetzt, wo sie noch im Besitz der Macht sind, sich dagegen zu wehren, daß die Bachem, Fuchs und Genossen sie kübl um der Polen willen opfern, begnügt sich ihr Organ, gegenüber dem Judelruf de» — „Dziennik Poznanski", mit dem kraftlosen Seufzer: „Da» dankbare Polen den Ab geordneten Graf Ballestrem und vr. Porsch!" Dagegen wollen nach einer MiNbeilung der ultramontanen „Ober- schles. Volksztg." sämmtliche katholische Männervereine in Oberschlesicn gegen die Aufnahme Ratwanski'S ins Centruin Verwahrung einlegen und eine Aushebung des FractionsbcschlusseS beantragen. Wenn die Aufnahme RadwanSki'S nicht rückgängig gemacht werden sollte, beabsich tigen diese Vereine, ihre Tbätigkeit für die Centrumspartei einzustellen. Zugleich spielt das genannte Organ den Kampf gegen den neugewählten Abg. RadwanSki auf das persönliche Gebiet hinüber, indem es behauptet, daß „in einer durchspielten Nacht Herrn Radwanski sehr ehrenrührige Dinge an den Kopf geworfen wurden, die Herr Radwanski auf sich Keruben ließ". Das Blatt fordert Herrn Radwanski aus, die Klage anzustrengen, damit eS in die Lage komme, Dinge gerichtlich festzustellen, die sein Verbleiben im Centrum und anderswo unmöglich machen würden. Berlin, 13. December. (Telegramm.) Der Kaiser begab sich heute Vormittag 9>/, Uhr im vierspännigen Jagd wagen vom Neuen Palais nach dem Rendezvousplatze in der Nabe von Pichelsberg« und hielt im Grunewald eine Hof jagv auf Damwild ab. Das Frühstück wurde im Jagdzclle eingenommen. Nack der Jagd gedachte er mit dem Prinzen Georg von Sachsen vom Grunewalv nach Berlin zu fahren, im Schlöffe zu diniren und Abends das Theater zu besuchen. V. Berlin, 13. December. (Telegramm.) Prinz Georg »on Sachse«, der gestern Abend Hegen lO'/r Uhr hier ein getroffen ist und im hiesigen konigl. Schlosse Wohnung genommen bat, begab sich beute Vormittag in Begleitung des Prinzen Friedrich Leopold zur Hofjagd nach dem Grüne wald. Nach der Rückkehr von der Jagd findet im königl. Schlosse das Diner und nach diesem — gegen 6>/r Uhr Abends — die Abreise des Prinzen nach Dresden statt. tztz Berlin, 13. December. (Privattelegramm.) Kürst ViSmarck hat auf eine Anfrage erklärt, daß er, falls sein Gesundheitszustand r» erlaube, am 18. Januar, der Einladung de» Kaiser» folgend, am Banket im Schlöffe tbeil- nehmen wolle. Berlin, 13. December. (Telegramm.) Der „Re ich Sanz." veröffentlicht einen Beschluß deS Staats mini steri um S, bctr. die Ergänzung der Vorschriften für Berechnung der Reise- nnd U«r«gskasten der Beamten. — Der vom „Neichsanz." und Herrn von Köller dementirte Correspdndent der „Saale-Ztg." erklärt, daß er am Sonnabend eine längere Unterredung mit dem früheren Minister des Innern gehabt babe; er bade den darüber verfaßten Bericht Aerrn von Köller zur Prüfung übersandt, bevor er ihn veröffentlichen ließ, aber keine Ant wort erbalten. — Zum Nachfolger des verstorbenen Oberreichs anwalt S Tefsendorff soll, wie mehrere Blätter melden, der Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht in Köln, Geheimer Oberjustizrath Hamm, bestimmt sein. — Die Kaiserin Friedrich stattete am Mittwoch dem Generalfelbmarschall Grafen Blumenthal einen längeren Besuch ab. Graf Blumeutdal ist von der schweren Krantbeit, die ihn vor Jahresfrist befallen hat, vollständig genesen; er ist für sein Hobes Alter von bewundernSwerther Geistesfrische und körperlicher Rüstigkeit. * Ans Pommern, 12. December. Der Vorstand deö Pommerschen PfarrervereinS macht erst jetzt einen zwischen ihm und dem Vorstände de» conservativen ProvinzialvereinS für Pommern im letzten Sommer über den „Fall Kock" geführten Briefwechsel bekannte Pfarrer Kock batte seiner Zeit im conservativen Verein in Greifenberg daS Verhalten der Gutsbesitzer den Tagelöhnern gegenüber scharf kritisirt. In dem Schreiben de- Vorstandes des Pfarrervereins heißt es: „Nach unserer Ueberzcugung und den Wahrnehmungen, welche wir im Kreije unserer Amtsgenoflen gemacht haben, kann das nur durch grundsätzliche und thottächliche Anerkennung des Rechts bewirkt werden, da« dem Peisllichrn krast seine« Amte» zusleht, öfientlich und sonderlich ohne Ansehen der Person, selbstverständlich weife, klug und tactvoll auch die sociale Frage ins Licht des göttlichen Wortes zu stellen, nicht minder ihre Pflicht, da- tu gegenwärtiger Zeit eindringlicher und nachdrücklicher zu tvu» als bisber, wo uud wann es ersarderlich ist. Kund- gedungen im Reich-- und Landtage, io der Presse und in Ber- sammlungen, die neuerdings sich mehren, haben die Erregung ge steigert, welche weithin nicht nur in unserm Vereine, sondern darüber hinaus durch die Greisenberger Ereignisse und deren Nachivirkuugen in die Geistlichkeit hineingetragen ist. Dieser Erregung hoffe« wir mit Erfolg begagnen zu könne», wenn wir den Mttglieber» des Psarrerverein» bekannt geben könnten, daß der Borstand der Eonser vativen in seinem Bereich« für di» von uns al» norhwendtg brzeich
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