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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.08.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-08-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18930810011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893081001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893081001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-08
- Tag1893-08-10
- Monat1893-08
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Tabellarischer und Zifferajatz nach höherem Tarif. Elstra-Vellage« (gesalzt), nur mit bet Morgen.Ausgabe, ohne PostbrsörderunH 60.—, niit Postbesürderung ^ 70.—. Jinnalimeschluß für Anzeigea: Abeud-Busgabe: Vormittag» 10 Uhr.» Morge a-Ausgab«: Nachmittag« 4 Uhr. Soun- und Festtag» früh '/,9 Uhr. Bei deu Filialen und Annahmestelleu j« »in» halb» Stund« srüher. Auzrigrn siod stet» an di» Er-rtztti»» zu richten. Druck und Verlag von L. Pol, i» Leipzig. Donnerstag den 10. August 1893. 87. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Lekanntmachung. Die Entschädigung für di« in Leipjia-Eonncwitt vom »., 6. bis mit 18. Juli ds». Js. in der Abschgassc, Bornaischrn, Vrnndstratzc, an der Lobnrgcr tihaussrc, in der Eisenbuhn-, Elisen-, Friedrich-, bcrmnnn-, Koch-, König-, Karl-, Kurze«, Laugen, Leipziger, Leopold-, Marie»-, Mitlelstraste, Mühl-, Neudorsgafse, Philipp-, Probsthcidaer, Liier-, Schiller-, Schul-, Teich- und Waldstratze cinquartierl geweienen Truppen vom Köuigl. 8. Jnsanterie-Ncginicnt Nr. 107 kann in den nächsten 8 Tagen bei unserem Luartler-Auite, Nasch markt Ar. 2, im Erdgeschoß links, Zimmer Nr. 30, erhoben werde». Ter das Quartierbillet Borweijeub« gilt al» zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, am 7. August 1893. Ter Rath der Stadt Leipzig. l)r. Tröndlin. Lamprecht Gesucht wird der am 18. Oktober 1838 in Stötteritz geborene Kunsthändler Mustav Robert Klau», welcher zur Fürsorge für seine Familie anzuhalten ist. Leipzig, den 4. August 1893. Ter Rath der Stadt Leipzig, Arinru-Auit, Äbth. U. Hentfchel. Kappel. Ausschließung von Arbeitgebern oder Arbeitern, die sich dem Schiedssprüche etwa nicht fügen wollen, zu weit geben dürfte. Wir wollen liier nickt weiter auf die Erwartungen eingeben, welche der Herr Verfasser der Denkschrift für Ausnützung der Anstalt in Bezug auf Ardeilerstalistik und Arbeilerverficherung ausspricht, sondern nur wünschen, daß es gelingt, die städtischen Verwaltungscollegien von Stuttgart zur Durchführung des besprochenen Planes zu bewegen, da ein Versuch dieser Art a im allgemeinen Interesse liegt. Wird nämlich auch ein gut Theil der Arbeitsvcrmittelung, welcher seitens des Vermittlers besondere persönliche Studien über häusliche Verhältnisse der Arbeitgeber oder über besondere Fähigkeiten der Arbeitnehmer erfordert (z. B. bei Dienstboten für Kinderwartung, bei Kutschern rc.), immer der privaten, gewerbsmäßigen Tbätig- keit überlassen bleiben müssen, weil ein „Bureaubeamter" za olche, zum Theil sehr diskrete oder sachgemäße Erkundigungen gar nicht vermitteln kann, so bleibt der Fürsorge einer öffent lichen Arbeitsnachweis-Anstalt doch noch ein großes Feld für ihre Tbäligkeil übrig, daSjetzt von mancherlei Vereinen, die den Arbeitsnachweis als Mittel für Vereinszwecke betreiben, nickt immer gut bebaut wird. Hftr kann eine unter öffent licher Aufsicht stehende Anstalt vielleicht Man.i es verbessern. Gelingt der Versuch in Stuttgart, so wird cS sicher an Nachfolge in anderen Orlen nicht seblen: denn die Frage des Arbeitsnachweises fängt an, eine „Machlsrage" zu werde», die allseilige Beachtung verdient. Ein städtisches Arbeitsamt in Stuttgart. Ir. Nach Beschluß deS Stuttgarter Gewerbegerichtes, das in seiner Praxis das Bestehen einer unparteiischen und un entgeltlichen Arbeitsvermitlelinigsstelle als dringliches Bedürfniß erkannt hat, soll in der Stadt Stuttgart aus Kosten der Ge meindeverwaltung und unter Aussicht deS Gewerbegerichtes ein städtisches Arbeitsamt errichtet werden. Ter von Herrn Ernst Lautenschlagcr, dem Vorsitzenden deS Gewerbegerichtes Stuttgart, verfaßten Begründung des obengenannten Antrages für die städtischen VcrwaltnngScollegien entnehmen wir folgende interessante Angaben: Es sind in Stuttgart jährlich etwa 74 000 Arbeitsstellen mit gewerblichen Arbeitern, Dienstboten und Lcbrlingen neu u besetzen; 44 000 fallen aus männliche, 30000 aus weib- iche Arbeitskräfte. Das vom Gewerbevcrein, Arbeiter- bildungSverein und Verein für das Wohl arbeitender Elasten im Iabre 1865 begründete Bureau für Arbeitsnachweis in der Carlsstraße verzeichnte 1892 8443 stellesuchende Per sonen und 6539 Arbeitgeber, welche Arbeiter verlangten; im Ganzen wurden durch das Bureau 4736 ein heimische und 679 auswärtige Arbeitsstellen mit männ lichen Arbeitern versorgt ----- ca. 10 Proc. des Gesamml- bedarfs. Das „MarthabanS" vermittelt jährlich mehreren hundert Dienstboten Stellen; der „Local-Wnbltbätigkeiteverein" verschaffte 1892 120 männlichen und 689 weiblichen Personen Arbeit. Genaue Zablen über die beim katholischen Gesellen- vercin, christlichen Verein junger Männer, Herberge zur Heimath, Asyl für Obdachlose, Fachvereinen, Innungen n. s. w. ver mittelten Arbeitsstellen sind nicht angegeben. Dagegen wird mitgetheilt, daß in Stuttgart von 74 im Jahre l892 polizei lich angemeldeten „gewerbsmäßigen ArbeitSvermittlcrn" 56 das Geschäft thatsächlich in folgendem Unisange betrieben baben: 26 Geschäfte erzielten pro Zabr unter 100 Vermittelungen, 18 zwischen 100 und 500, 7 zwischen 500 und 1000, 4 zwischen 1000 und 2000, 1 Geschäft besetzte 5—6000 Stellen im Jahre. Bei den genannten 56 gewerbsmäßigen Vermittclungsstellcn haben sich 1892 ca. 21 000 stcllensuchende Dienstboten u. s. w. und 18 000 stellcnanbielende Dienstherrschaften gemeldet. Einen großen Theil der Stellenvermittelung besorgt die Presse; es enthalt z. B. allein daS „Neue Tageblatt" jährlich 20 000 bis 30 000 Anzeigen, die aus Siellenbesetzung Bezug haben. Tie meisten Anzeigen gehen von Arbeitgebern, also nickt von den Arbeitern aus. Letztere legen sich bei dem üblichen Geld mangel vorwiegend auf das Uuischauen, d. h. die directe, per sönliche Nachfrage nach Arbeit; vielfach vermitteln die Arbeiter selbst unter der Hand, daß sich geeignete Personen aus ihrem Bekanntenkreise rechtzeitig dem Arbeitgeber für eine frei werdende Stelle anbielen. Die für die Vermittelung von gewerbsmäßigen Privat unternehmern rrbobenen Gebühren (Einschreibcgcbühren und Vermittelungsgebührcn werden unterschieden) sind zum Theil sebr hoch; erstere schwanken zwischen 20 und 5 letztere zwischen 1 ^ und 25 .ed Das „Bureau für Arbeitsnachweis", daS der Aussicht eines neungliedrigen Comitös untersteht, erhebt von Arbeitgebern 40—50 für den einzelnen Fall oder im Jahresabonnement 4 <4892 gab cS 768 Abonnenten), von Arbeitern bei Zuweisung einer Stelle 20 ^f, wovon die Hälfte zurückgegcben wird, wenn der Arbeiter Anzeige vom wirklichen Eintritt in die Stelle macht. Nach Darlegung der in verschiedenen anderen Städten bez. Ländern bestehenden Verhältnisse kommt der Herr Verfasser zu der Ansicht, daß die gewerbsmäßige Vermittelung von Arbeit zu theuer sei, die Arbeitssuche >m Umschaucn den Bettel begünstige, die Arbeits- vermittelung durch Armenpflege-Anstalten bei den Arbeitern unbeliebt sei; die Vermittelung durch gemeinnützige Vereine wegen Mangel- an ausreichenden Geldmitteln nickt durchführ bar erscheine; daß die Errichtung einer ArbeilSnackwcisstclle auf Kosten der Stadt aber die zweckmäßigste Einrichtung sein werde. Die Kosten werden auf 5000 pro Jebr ver anschlagt, was uns zu niedrig erscheint. Der Lerr Bericht erstatter erhofft von der Errichtung einer solchen amtlichen Arbeitsnachweisstelle die Beseitigung einer großen Reihe von Mißständen. Außer der energischeren Bekämpfung deS Bettelunwesens erhofft er bessere Regelung der Fürsorge für Arbeitslose, sei eS durch Beschäftigung bei Privaten oder für Zwecke der Stadtverwaltung, sei es durch schärfere Controle der wirklich Bedürftigem Für daS Gewerbcaericht, dem er die Oberaufsicht über die ganze Arbeitsnachweis-Anstalt übertragen wissen will, erhofft der Verfasser eine weit bessere Einsicht in die thatsächlick bestehenden Arbeitsverhältniffe, als bisher möglich und für die Entscheidung bei Entschädigungsklagen wichtig ist. Auch für die Wirksamkeit de» Gewerbegerichtes al» „EinigungSamt" kann die Sache von Bedeutung werden, wenn auch die angedeutete Deutsches Reich. Tk Berlin, 9. August. In verschiedenen Handwerks zweigen wird der Wunsch immer lauter, daß die Unfall versicherung ans das Handwerk ausgedehnt werden möchte. Bekanntlich wird an einem solchen Gesetzentwurf von den zuständigen behördlichen Stellen schon längere Zeit gearbeitet. Indessen sind die Schwierigkeiten, die einem Abschlüsse dieser vorbereitenden Arbeiten entgegcnstehen, nickt kleine. Zunächst wird die Stellung deS Handwerks selbst in Betracht gezogen werden müssen. Obwohl eS nämlich auf der Hand liegt, daß durch den bisherigen Ausschluß des größten TheileS des Handwerks — daS ganze Bauband- werk ist beispielsweise schon jetzt versichert — der Bezug von Arbeitskräften edsckwert wird, indem nämlich die Fabrikarbeit, bei tvelchcr Unfälle entschädigt werden, lieber ausgesucht wird, als der handwerksmäßige unversicherte Betrieb, so glauben dock manche Hantwerkerkrcise, daß die Kosten, die mit der Uniallversicbernngalisdcbnunq verbunden sein werden, für sie kaum erschwinglich sein wurden. Wir sind nun nicht dieser Ansicht. Tic Kosten würden keine allzu roßen sein, namentlich wenn die Organisation einfach und die lcrwallung demgemäß billig hcrgeslelll würbe. Indessen ist dieser Widerstand immerhin bemerkcnSwcrth. Sodann aber liegen große Schwierigkeiten in der Materie selbst. Man beachte nur, um ein Beispiel anznführen, welche Schwierigkeiten ent stellen werden, wenn in die Unfallversicherung die handwerks mäßigen Betriebe derjenigen Berusszwcige einbezogen werden, deren fabrikmäßige jetzt schon in Berufsgenofscnschasten ver einigt sind, wie also bei der Gerberei, Fleischerei u. s. w. Jeder Betrieb, in dem lO Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden, gekört, obne Rücksicht auf maschinelle Einrichtungen, nach dem jetzigen Unfallversicherungsgesctz zur Berufsgenosscn- schaft. Will man diese Bestimmung beibebalten, wie will man später gegenüber Betrieben verfabren, die in die Organi sation der Handwerks-Unfallversicherung einbezogen sind und sich dann zu zehn Arbeitern und mehr erweitern? Kann man solche Betriebe ebne Weiteres dieser Unfallversicherung entziehen und sie der industriellen zutbeilen? Und wie sollen die Verpflichtungen derselben gegen die alte und die neue Unfallversicherung geregelt werden? Oder kann man, um allen diesen Schwierigkeiten zu ent gehen, die gesummten handwerksmäßigen Betriebe solcher Berufszweige einfach zur schon bestehenden gleichartigen Bcrufsgcnosstnsckaft schlagen, obwobl gerade deren Ver- waltungskosten vom Handwerk vermieden werden sollen? Man sieht, daß an einem einzigen Punct eine ganze Anzahl von Fragen sich auswerfen, aus die eine Antwort so ebne Weiteres sich nickt finden läßt. Und wie bei dieser, so ist eS mit vielen anderen Fragen. Es ist deshalb ganz gut, wenn die Ausdehnung der Unfallversicherung aus daS Handwerk erst restlich erwogen wird, ehe man zu endgiltig formulirten Entwürfen gelangt. * Berlin, 9. August. In dem Entwürfe des Kranken» versicherungsgesctzes vom 15. Juni 1883 lautete der l. Absatz des tz. 6: „Die Krankenuntcrstützung ist vom vierten Tage nach Eintritt der Krankbeit ar. für die Dauer der Er werbsunfähigkeit, jedoch höchstens für 13 Wochen zu leisten." Schon aus dem Wortlaute ergiebt sich, daß die Kranken unterstützung volle 13 Wochen, d. i. volle 91 Tage, gewährt werden sollte. Der Reichstag gab dem Gesetze die Fassun i, wie sie jetzt in Abs. 1 und 2 des tz. 6 enthalten ist. Darnach soll die ärztliche Behandlung und Gewäorung von Arzenei rc. <Nr. l) alSdald, obne Beobachtung einer Earenzzeit, beginnen, die Dauer derselben aber nickt verkürzt werden, also 91 volle Tage betragen. Tie Berechnung dieser 9l Tage wäre nur in der Weise denkbar, daß der Beginn auf den Moment gesetzt würde, in welchem zuerst ärztliche Bebandlung rc. gewährt ist, so daß z. B., wenn Letzteres am l. Januar 3 Ubr Nachmittags der Fall gewesen, dieselbe um 3 Uhr Nachmittags des 2. April — deS 92. TageS — aus- börte. Eine solche Berechnung aber von Moment zu Moment, welche für die Verwaltung deS Versichcrungs wesenS die größten Unznträglichkeiten mit sich führen würde, ist dem Krankenversicherunasgesetz überhaupt un bekannt, bei Anwendung seiner Bestimmungen ist nur die Rechnung nach vollen Tagen zulässig. ES bleibt daher nur die Alternative, den ersten Tag entweder roll oder gar nicht einzurechnen. Im ersteren Falle würde der Arbeiter überall da, wo die ärztliche Behandlung rc. — wie fast immer der Fall sein wird — erst im Laufe de« TageS be gonnen bat, benachtheiligt werden können, indem er dann diese Leistungen für den bezüglichen Tbeil des letzten, 91., TageS — auch wenn er ihrer zur Zeit bedürftig ist — nickt erhalt; nach der ganzen Intention des Gesetzes aber, daS Wobl der Arbeiter zu fördern, ist eine Handhabung des selben, welche zu einer^Benachtbeiligung der Arbeiter führen könnte, als unzulässig anzusehen. Es muß daher der Berechnung, nach welcher der erste Tag nicht mitgezäblt wird, der Vorzug gegeben werden. Die Frage, für welche Zeit das Krankengeld zu zahlen ist, bietet keine besondere Schwierigkeit. Die Zeit ist dieselbe, für welche ärztliche Behandlung rc. zu gewähren ist, mit Ausschluß der Earenzzeit. Daß letztere aber außer dem Tage der Er krankung nur 2 Tage beträgt, gebt aus dem bei den Ver- bandlungcn im Reichstage gebrauchten Beispiel, daß ein am Montag erkrankter Arbeiter zuerst für den Donnerstag Krankengeld bekommen soll, deutlich hervor. In dem oben angeführten Beispiel würde also das Krankengeld für die Zeit vom 4. Januar bis 2. April einschließlich, also für 89 Tage weniger die in diese Zeit fallenden Sonn- und Fest- tage, zu zahlen sein. ?. Berlin, 9. August. (Telegramm.) Der Kaiser hat dem Capitain zur See Prinz Heinrich von Preußen daS Dienst auszeichnungskreuz verlieben. 2-- Berlin, 9. August. (Telegramm.) Der Reichskanzler Graf Caprivi ist von seinem Benenleiben wieder bergestellt und bat beute zum ersten Male wieder in Be gleitung seines Adjutanten einen l»/rstündigen Spazierritt im Thiergarten gemacht. Am 2. September wird sich nun mehr der Reichskanzler zu den Manövern begeben und erst nach Beendigung derselben zum Eurgcbrauch nach Karls- bad gehen. Berlin, 9. August. (Telegramm.) Zwischen der deutschen und der englischen Regierung ist soeben ein das Hinterland von Kamerun betreffendes Abkommen abgeschlossen worden. Eine neue Expedition dorthin wird vorbereitet. Der Text des Abkommen« wird demnächst im „NeichSanzeigcr" veröffentlicht werten. (7) Berlin, 9. August. (Telegramm.) Nachrichten, die vom Major v. Wissmann aus Mozambique hier ein» getroffen sind, melden, daß der für den Nyassa-See bestimmte Dampfer der Antisclaverei-Gesellschaft voraussichtlich im September fertig sein werde. Berlin, 9. August. (Telegramm.) Zum deutsch russischen Zollkrieg erfährt die „National-Ztg", daß neuerdings seitens in Rußland wohnender Geschäftsleute ver schiedentlich Bestellungen deutscher Waaren unter Hinweis auf die stattgehable Erhöhung der russischen Ein fuhrzölle rückgängig gemacht worden sind. Gleichzeitig wird demselben Blatte aus Königsberg aus kaufmännischen Kreisen geschrieben, daß an der deutschen Grenze die Heu- einsuhr gesperrt sei. » Berlin, 9. August. (Telegramm.) Die Abend blätter melden aus Thorn: Bei einer Gefechtsübung in Lyck in Ostpreußen unter den Mannschaften des dortigen Ulanen-Regiments auf dem Garnison-Exercirplatze stieß ein Ulan seinem Gegner, dem Ulan Thamson, in voller Earrckre dermaßen (eine Klapplanze in den Ober körper, daß der Getroffene sofort vom Pferde sank und gleich darauf verschied. HH Berlin, 9. August. (Telegramm.) In der Gold- leiste n-Fabrik von Werckmeister, einer der größten der Welt, ist ein partieller Streik ausgebrochen. Die Arbeiter erhielten vielfache Aufforderungen, unter günstigen Bedingungen nach dem Auslande zu kommen. Man be fürchtet einen allgemeinen Streik in der Goldleisten branche, die kier etwa 20 000 Arbeiter umfaßt. — Ein Mitarbeiter der „Vossischen Zeitung", die sich nicht davon frei macken kann, dem traurigen Haß deS Freisinns gegen deu größten deutschen Namen gelegentlich einen erbseinblichen Ausdruck zu geben, hat sich verleiten lassen, einen im Herbst l89l gegen den Grasen Herbert Bis marck geschleuderten gehässigen Borwurs in Sachen der ehe maligen deutschen Emin-Pascha-Expedition wieder aus zuwärmen. Dazu bemerkt die Münchener „AUgem. Ztg.": „Damals, vor fast zwei Jahren, waren es englische Blätter und nicht etwa di» Berliner amtliche Stelle, welche die sachlich« Haltlosigkeit jener gehässigen Behauptung nachwiejen, sie fiel denn auch bald der verdienlen Bergessenheil anheim. Gras Bismarck Hai, soviel wir uns entsinnen, von >e,ier Anrempelung keine Noliz genommen, nur ein kurzer Brief von 3—4 Zeilen ist uns erinnerlich, der — vom November 1891 Latirt — im Mai v. I. in einem amrri- lanischcn Blalte abgedruckt war und worin Gras Bismarck einem amerikanischen Journalisten, der ihn um Material zu einem Dementi ersucht balle, trocken erwiderte: eS gebe Verleumdungen so niedriger Natur, daß sie „bcucntb eontcwpt" (unter aller Verachtung) seien. Dazu gehöre die voriigende, die der Beachtung nicht werih sei. Ta die Anrempelung der „Voisiichen Zeitung" bis heute ohne Erwiderung geblieben, ist wohl anzunehmen, daß Gra Bismarck über die Sache heute noch ebenso denkt wie vor zwei Jahren Im Interesse einer anständigen journalistischen Kampfes- weise bleibt es aber doch zu bedauern, daß sich deutsche Zeitungen sinden, die eine heute ohnehin halb vergessene Sache zu irgend weichen persönlichen Zwecken wieder auiwärmrn und dem Namen Bismarck derarlige unglaubliche Verleumdungen onhängen." — Der Entwurf von Ausnahmebestimmungen, betreffend dieSonnlagSrubeingewerbliche n An la gen(tz. I05d,1 und 105 ck der G -O.) ist nunmebr fertiggcstellt. Wir ent nehmen demselben nachfolgende allgemeine Bestimmungen: 1) Die den Arbeitern zu gewährende Ruh» hat, soweit unter II. nicht abweichende Bestimmungen getroffen sind, mindesten« zu dauern bei zwölsstiindiger Belriebsruhe sür Einzel-Sonn- und Festtage 24 Stunden, sür Toppeisestlage und sür zwei auseinanderfolgende Sonn- und Festtage entweder 36 Stunden oder, wenn eine Unterbrechung stattfinden soll, sür jeden der beiden Tage 24 Stunden; bei ununter brochenem Betriebe, sofern längere als Idstündige Wechselschichlen nicht verboten sind, sür jeden zweiten Sonn- oder Festlag 24 Stunden; sofern längere als I8stünbige Wechselschichten verboten sind, sür Emzel-Soiin. und Festtage entweder sür jeden zweiten Sonn- oder Festtag 24 Stunden ober sür jeden vierten Sonn- und Festtag 36 Stunden, in welchem Falle aber an dem vorhergehenden und an dem folgenden Sonn- oder Festtage die Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends arbeitsfrei bleiben muß; sür Doppelsesttage und sür zwei auseinandersoigend« Sonn- und Festtage entweder 30 Stunden oder 24 Stunden, in weichem Falle aber in der Zeit von 6 Uhr Abends deS vorgehenden WerkiageS bis 6 Uhr Morgen« de« nachfolgenden Werktages inSgesammt mindesten« 36 Stunden arbeitsfrei bleiben müssen. 2) Zur Ablösung der im uniinterbrochenen Betriebe be- schästigten Arbeiter dürfen andere Arbeiter jedoch frühesten« zwöl Stunden nach Beendigung ihrer regelmähigen Arbeit berangezogen werden. Dieselben dürfen in dem ununterbrochenen Betriebe während der letzten 12 Stunden vor Wiederausnahme ihrer regelmäßigen Arbeit nicht beschäftigt werden. Die den Ablösungsmannschasten zu gewährende Ruhe muß mindestens das Maß der den abgeiöslen Arbeitern gewährten Ruhe erreichen. — ES wird bestätigt, baß eine erhebliche Verstärkung des unteren AufsicktSpersonals an der ganzen preußisch-russischen Grenze diesseits stattfinden wird, um dem in Folge des Zollkriege« bedeutend gewachsenen Schmuggel thunlichst zu steuern. Dagegen wird vorläufig von einer Vermehrung des Oberbeamlenpersonais Abstand zenommen werden, da die bisherige Anzahl sür den im starken Rückgang befindlichen rcchtmäßigen Verkehr zwischen Deutsch- lanv und Rußland vollständig ausreicht. — Bei der socialdemokratischen Parteicass« sind im Monat Juli 31 690 99 ^ eingegangen. * Helgoland, 9. August. Der Kaiser hat heute früh 6 Uhr 45 Min. Helgoland wieder verlassen. * Posen, 9. August. (Telegramm.) Prinz Albrechl von Preußen, Prinzregcnt von Braunschwcig, traf heute Vormittag gegen lO>/i Ubr bier ein und setzte nach etwa halbstündigem Aufenthalt seine Reise nach Kolmar in Posen fort, um daselbst der Einweihung des Johanniter-Kranken hauses beizuwohnen. * Frankfnrt a. M., 9. August. (Telegramm.) Die Finanz-Minister-Eonferenz setzte heute Mittag l2 Uhr unter dem Vorsitz des SlaatSsecrctairs deS Rcichsschatzamtes Frbrn. v. Maltzahn die Beratbungcn fort. — Von unter richteter Seile wird die Nachricht, daß der Finanzminister llr. Miquel sich gegenüber den Frankfurter Maklern gegen eine Emissionssteuer ausgesprochen habe, als voll ständig unbegründet erklärt. — Die „Franks. Ztg." berichtet „auf Grund besonderer Informationen" über die Eröffnungssitzung noch Folgendes: Die mit Spannung erwartete Miquel'sche Denkschrift lag der heutigen Lonscrenz noch nicht vor. Wohl aber unterbreitete daS Reichsschatzamt Ausarbeitungen, versehen mit zahlenmäßigem Materiale, die sich mit der Reform des Finanzverhältnisses zwischen dem Reich und den Einzelslaatcn beschäftigen und die Unterlage der sehr eingehenden und lebendigen Diskussion ab« gaben. Ucber das Princip und die Principien der in Rede stehen de» Reform soll sich eine communis opioio, eine nahezu über raschende Einhelligkeit der Ansichten, herausgebildet haben. Abweichend« Auffassungen, Meinungsverschiedenheiten und Ausein- aliderietzungen über die Einzelheiten der als »othwendig anerkannten finanziellen Dranssormaiionen, über die Richtung und das Wieweit der zu beschreitenden Wege werden naturgemäß erst bei der ge sonderten Beralhung der einzelnen Positionen zu Tage treten, die morgen, Mtitwoch, beginnt. Ueber die hauptsächlichsten Ge- sichlsvuncte, die bei der heutigen allgemeinen Erörterung in den Vordergrund gerielhen, veriautel: Man könne sich in den teilenden Kreisen der deutschen Finanzpolitik der Einsicht nicht ver« schließen, daß eine Finanzgebahrung wie die bisherige im Reich für die Dauer unhaltbar ist. In die Rcichsfinanzea müsse der Grundsatz eingesührt werden, daß eine richtige Selbst ständigkeit und Selbstverwaltung stets die Selbstvrrant- wortlichkeit zur Voraussetzung hak. Kein anderer Staat in der Welt hat, so sagt man sich, einen Zustand wie daS Reich derart, daß die Einnahmen nicht aus Eigenem fließen, sondern daß sür die Ausgaben aus die Einzelstaoten zurückgegrissen werden kann, ohne Bekümmernisse uni die Einnahmen. Dabei sei eine sparsame und pflegsame Finanzwirlhschast unmöglich. Ein HauS- soh», der nur an die Ausgaben denkt, wird zum Verschwender. Ein weiser Hausvater muß auch für die Einnahmen sorgen. DaS Beispiel treffe auch für Staatsgebitde und Gemeinschaften zu, die nicht von fremden Mitteln lebe» dürsten, wenn sie nicht der Ver suchung ausgesctzt sein und schließlich erliegen wollen, leichtfertige Ausgaben zu machen. Man denkt sür die Reichsfinanz-Resorm an die Grundzüge der preußischen Steuerreform, die manche» seit« als sür die Gegenwart geradezu musterhaft angesehen wird, weil sie die Verquickung von Staatseinnahmen mit Communatein- nahmen auslöse, insbesondere durch die Aushebung der b,«r Hucne, die mit ihren schwankenden Beträgen aus die Eommunen wirkte, wie ein Lotleriegewinnfl aus den Privaten und, im Charakter aller derariigen Jntraden von wechselnder Höhe, nur zu leicht dazu ver führte, bei ausnahmsweise großen Eingängen die gesammtcn Verwen dungen aus großem Fuß nach diesem Maßstab einz,«richten. Man rechnet der preußischen Finanzresorin ferner zum Rubine, daß sie bei der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Vermögenssteuer die Besitzenden stärker berangezogen hat, während srüher vielfach umgestülvteVerhältnisse herrschten. Von wie weittragender Bedeutung eS wäre, wenn das Reichefinanzwesen auf die Basis der Selbstverwaltung gestellt würde, erhellt aus einem Beispiel, das von einein Conserenzmitgliede ausgestellt worden ist. Man sagt sich, daß der Finanzminister eines Einzeistaates, wenn eine neue Forderung an ihn herantritt, wohl ihre Berechtigung zugestehen und ihre große Nützlichkeit anerkennen darf, aber dann immer noch aus den Mangel an Mitteln verweisen und die Vertagung der Bewilligung (ordern kann. WaS aber könne unter den zur Zeit obwaltenden Um ständen der Reichsschatzsecretair einwevdcn, wenn gesetzten Falls die Militairverwaitung neue Ansprüche erhebt? Würde das ReichSschatzamt mangelnde Mittel vorschützen, so könnte ihm die Miiitairverivaltung mit dem einfachen Hinweis aus die zu ver größernden Mairicuiarbeiträge antworten. Im Uebrigen scheint an manche» Stellen die Erkenntniß vorhanden zu sein, Laß die Leiter der Finanzpolitik besser gethan Hütte», die Aussübriing der Resorin- gedanke» in einem günstigeren als dem augenblicklichen Zeitpunkte anzugreffen, vor sechs Jahren etwa, da wir in der Aera der Ueberschllsse lebten. Aber man meint heute, daß längeres Zuwarten vom Uebel sei, weit man den Eintritt besserer Zeiten nicht bestimmt voraussehen könne. Betreff-« der Frage, ob sich die beabsichtigte Reichsfinanzsteuerreform. außer aus die Relation zwischen Reich und Einzelsiaaten, nicht auch zugleich aus das Vcrhältniß zwischen der djirecten und der indireiuen Besteuerung erstrecken sollte, gilt, so viel wir hörten, die Meinung, daß die Lösung der letzteren Auf gabe sich vor der Hand nicht verwirklichen lasse. * Mainz, 8. August. Wie schon mitgetheilt wurde, findet in diesem Monat in Mainz die internationale Bäckerei- Ausstellung -c. statt, die eine ungewöhnliche Beibeiligung ersabren wird. Jetzt erläßt der Vorstand des Verbandes selbstständiger deutscher Eonditoren eine Erklärung, wonach der Verband (ich nicht an der Ausstellung be iheiligen werde. Zum Schluß beißt es: „Diese Nicht- betheiligung soll zugleich als öffentlicher Protest gegen die von Seiten des Bäckergewerbes immer wieder von Neuem versuchte Verschmelzung der Eonkitorci und Bäckerei an gesehen werden. Wir hoffen, daß sich in diesem Sinne gern >cder deutsche Conditor, der es ehrlich mit seinem Gewerbe meint, uns anschlietzen wird." * Mannheim. 9. August. (Telegramms Die „Badische Correspondenz" dementirt ossiciös die Mittheilung, daß neuerdings die Abhaltung von Kaisermanövern zwischen dem 14. und dem 15. Armeecorps geplant sei.
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