Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1851
- Erscheinungsdatum
- 1851-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185112052
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18511205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18511205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1851
- Monat1851-12
- Tag1851-12-05
- Monat1851-12
- Jahr1851
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1521 1851.) 2921. L». Wigand in Lcipjig. 2922. Winiker in Brünn. 2923- K.Wintrr in Heidelberg. Horn, Ludwig Kossuth. I-(Siterar. Cen tralblatt. 48.) Stieber, Rindviehzucht. (Literar. Cen- tralbl. 48.) Lange, christl. Dogmatik. (Allg. Mo- natsschr. f. Miss. u. Lit. 1851. Nov.) 2924. WöNer in Leipzig. 2925. — — Nie ritz, Gutenberg u. s. Erfindung. (Hamb. lit. u. krit- Bl. 94.) Adolar, gründl. Unterr. f. Brennerei besitzer. (Neuhaldensleb. landw. Mit- theilgn. G 7.) Nichtamtlicher Th eil. Wahrheit ohne Schminke. Obgleich ich mich eines mitleidigen Lächelns nicht erwehren kann, wenn ich im Börsenblatte über Mängel in unserm Geschäfts-Be triebe und Geschäfts-Verkehre lange Abhandlungen, mit Wehklagen reichlich gespickt, lese, da es trotz alles Schreibens doch nicht zu Tha- ten kommt; so sehe ich mich doch selbst einmal in der Verlegenheit, zur Feder greifen zu müssen, nicht etwa in der Hoffnung, den Börsen verein als solchen, zu Ergreifung von Maßregeln gegen einen immer mehr wachsenden Krebsschaden aufstacheln zu können, sondern um eine verkehrte Anschauung, welche sich in dem Briefe eines meiner Debitoren, den ich um Zahlung gemahnt, kund gab, in das rechte Licht zu setzen. Daß ich dies öffentlich thue, geschieht deswegen, weil sich bereits von verschiedenen Seiten dieselbe Ver kehrtheit geltend zu machen versucht hat, und weil diese nicht in einem individuellen Jrrthume, sondern in der unsere Zeit charakterisirenden Begriffsverwirrung seinen Grund hat, was denn auch auf die Moral unserer Standes- genosscn nicht ohne den nachrheiligsten Einfluß geblieben ist. Der Passus jenes Briefes nun, der mich zu diesen Zeilen ver anlaßt hat, ist folgender: „Wollte Gott, der kleine Sortimenter könnte so mit seinen Kun den verfahren, wie cs die Herren Verleger gegen die Sortiments händler thun, dieselben sind wo möglich gleich mit einer Klage bei der Hand (1.), bedenken aber selten, daß der Sortimenter, welcher doch im Ganzen nur für den Verleger sich plagt (2.), oft nicht die Hälfte (ja kaum das Drittel seiner Außenstände) einbekommt, wie es mir so oft schon gegangen ist. Hat man nun gerade keine Ka pitalien (3.) ausstehen, so ist dies dann eine sehr schlimme Sache, man will die Verleger gern als rechtlicher Mann (4.) befriedigen, kann aber nicht, da man durch die vielen Reste gehemmt ist rc. re." Bevor ich zur Beleuchtung der einzelnen Punkte jener Zeilen übergehe, bemerke ich noch, daß der Schreiber derselben nicht zu den bösw illig en Schuldnern gehört, was schon aus dem Inhalt dieser Zeilen selbst, aber auch daraus hervorgeht, daß ich auf meine, freilich unter Androhung der Einklage, an ihn gerichtete Mahnung, den Saldo sofort erhielt; — ich selbst aber, der ich eben sowohl zu der Zahl der kleinen Verleger wie der kleinen Sortimenter gehöre, kann eben deswegen ganz unparteiisch in der Beleuchtung sein, kenne ich ja doch die Freuden und Leiden beider Branchen unseres Ge schäfts zur vollen Genüge. 1. Warum kann der kleine Sortimenter nicht eben so gegen diejenigen seiner Kunden verfahren, die ihrer Pflicht gegen ihn nicht zu rechter Zeit genügen? Die Möglichkeit, den saumseligen oder bös willigen Schuldner zu verklagen, ist ihm ja bei weitem leichter, als dem Verleger dem entfernten Sortimenter gegenüber.— Oder fürchtet er den Verlust solcher Kunden? Das Abspringen solcher Kunden ist aber nicht Verlust, sondern Gewinn für's Geschäft, denn aus der Mitte jener saumseligen, leichtsinnigen oder gar böswilligen Schuldner erwächst ihm nur die Zahl der Betrüger. — Unterläßt der Sorti menter das Einklagen seiner Außenstände von solchen Debitoren, so begeht er, falls er seine Creditoren aus seine n Mi tteln und zur rechten Z ei t befriedigen kann und befriedigt, ein Unrecht gegen seine Familie, denn er übernimmt unndthiger Weise Zinsenverluste, und gefährdet, wenn sein Vermögen nicht bedeutend ist, mit der Zeit seine und die Existenz seiner Familie. Aber doppelt strafbar ist ! der Sortimenter, wenn er seinen Creditoren zumuthet, die Folgen ' seiner eigenen Schuld zu tragen, und den Verlegern bei ihrem verhält- nißmäßig stets großen Risieo bei Herstellung eines Werkes und zu den oft 4 und noch mehr Jahre dauernden Zinsenverlusten des aufgewendeten Kapitals, noch anderweite Jinsenverluste aufzubürden sich nicht entblödet. Nein, wenn irgend welcher Vorwurf die Verleger im Allge meinen gerecht trifft, so ist es nicht der zu großer Strenge, sondern zu großer Nachsicht gegen saumselige oder gar böswillige Schuldner unter den Sortimentern. Schwächein Aufrecht haltung der Ordnung und des Rechts verräth stets eigene moralische Depravation! Darum muß jeder rechtliche Sortimenter und Verleger dem Berliner Verleger-Verein, so wie jedem andern Verleger, es Dank wissen, wenn sie mit Strenge Ordnung und Recht wieder her zustellen suchen. Leider wird der günstige Erfolg solcher Strenge aber dadurch oft paralysirt oder wenigstens um Jahre verspätigt, daß Commis sionaire solcher Sortimenter dieses gewissenlose Gebühren ihrer Committenten unterstützen, dadurch unterstützen, daß sie diesen ihren kreditlosen Committenten Sortiment für ihre Rechnung liefern, statt daß sie diese mit Abgabe der Commission bedrohen sollten, wenn sie ihre Debitoren nicht bezahlen. Treten sie so nicht in das Der- hältniß eines Hehlers zum Stehler? — Achtung und Ehre unserm theuren Kollegen Köhler in Leipzig, — er vertritt das Recht nicht allein für, sondern auch gegen seine Committenten. Und so soll, so kann, so muß der Commissionair handeln, wenn er auf den Namen eines rechtlichen Mannes Anspruch machen will. 2. Grundfalsch ist die Behauptung, daß der Sortim enter sich im Ganzen nur für den Verleger plage. Schlägt denn der Sortimenter den bedeutenden Nutzen von 25 oder 33s/g pCt. (bei Baarkäufcn noch mehr), den ihm der Verleger gewährt, für nichts an? Würden nicht die Sortimenter den Verleger, der sagen wollte, er plage sich im Ganzen nur für den Sortimenter, als toll geworden ansehen? Und wenn es darauf ankäme, könnten nicht die Verleger ohne Sorti menter bestehen, während das umgekehrte Verhältniß ein Unding ist? — Muß denn nicht, wird man sagen, der Sortimenter einen Lheil des Rabatts an das kaufende Publicum wieder abgebcn und stellt sich für den kleinen Sortimenter der Verdienst dann nicht so gering heraus, daß er trotz alles Fleißes, seinen Lebensunterhalt nicht erübrigen kann? — Was kann denn aber der Verleger im Allgemeinen dafür, dass der Sor timenter den ihm gewährten Nutzen wieder verschleudert? — Ist mir doch ganz neuerdings wieder ein Fall vorgekommen, daß eine Sortiments- Handlung unverlangt einem Buchbinder 25 und r«sp. it>A pCt. Rabatt offerirt hat. Wer so gewissenlos, so dumm sein Geschäft betreibt, dev verdient nicht Schonung, sondern die größte Strenge Seiten seiner Kre ditoren. Man sagt, die große Concurrenz habe jene Rabatt-Schleuderet in's Leben gerufen. Dies zugegeben, wird sich wohl der besonnene und gewissenhafte Geschäftsmann bestimmen lassen, etwas nachzumachen, was ihn eben sowohl bürgerlich wie moralisch ruinircn muß? Wie viel bleibt ihm, nach Abzug aller Spesen, bei einem jährlichen Um sätze von 10,000 Thlr. or<I ? Und wo sind die kleinen Sortimentöhand- lungen, die solch' einen Umsatz ermöglichen könnten? Nie ist Schreiber dieses auf Aumuthungen der Art, die ihm im Anfang seines Etablisse ments eben sowohl als später bei cintretender Concurrenz am Platze ge macht wurden, eingcgangen, und doch hat er eine Kundschaft, eine solide Kundschaft, und seine Arbeit bleibt ihm nicht ohne Nutzen. Wenn der Sortimenter mit Intelligenz und mit Moral sein Geschäft be treibt, so wird er auch bei kleinerem Umsatz sein Brod haben. Hier kann ich die Versündigungen der Verleger an den Sortimentern nicht unerwähnt lassen. Die eine ist die, daß einige Verleger ihre Vcrlagsartikel zum Nettopreise an Private verkaufen, was namentlich bei Bezug von Partieen von Exemplaren und bei Schul büchern geschieht. Jst's aber nicht im höchsten Grade undankbar und gemein, dem Sortimenter am Orte den größeren Verdienst nicht zu
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder