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Deutsche Hilfsschulen in Wort und Bild
- Titel
- Deutsche Hilfsschulen in Wort und Bild
- Verleger
- Marhold
- Erscheinungsort
- Halle a. S.
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Umfang
- XXI, 385 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 1.B.107
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5145998984
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id514599898
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-514599898
- SLUB-Katalog (PPN)
- 514599898
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vom Werdegang der Hilfsschule Bamberg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDeutsche Hilfsschulen in Wort und Bild -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt I
- KapitelWidmung III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- KapitelBedeutung und Entwicklung des deutschen Hilfsschulwesens und des ... IX
- KapitelDie Hilfsklasse in Offenburg 1
- KapitelHilfsschule der Stadt Augsburg 2
- KapitelVom Werdegang der Hilfsschule Bamberg 4
- KapitelHilfsschule für Schwachbefähigte in Frankenthal (Pfalz) 7
- KapitelHilfsschule Fürth 9
- KapitelDie Hilfsschule zu Ludwigshafen a. Rh. 12
- KapitelDie Hilfsschulen der Stadt Nürnberg 18
- KapitelDie Hilfsschule zu Blankenburg (Harz) 24
- KapitelHilfsschule Braunschweig 25
- KapitelEntwicklung der Hilfsschulen in Bremen 34
- KapitelDie Fröbel-Schule in Bremerhaven 39
- KapitelDer weibliche Handarbeitsunterricht der Hilfsschule zu Straßburg ... 42
- KapitelPestalozzi-Schule zu Darmstadt 46
- KapitelHilfsschule Gießen 51
- KapitelDie Mainzer Hilfsschule – Jordanschule 56
- KapitelDas hamburgische Hilfsschulwesen 61
- KapitelDie Hilfsschule in Rostock (Mecklenburg) 82
- KapitelDas Berliner Hilfsschulwesen 87
- KapitelDie Hilfsschule zu Brandenburg a. H. 98
- KapitelDie Hilfsschule in Cottbus 100
- KapitelHilfsschule zu Forst (Lausitz) 102
- KapitelDie Hilfsschule in Guben 104
- KapitelDie Hilfsschule zu Landsberg a. W. 106
- KapitelDie Hilfsschule in Berlin-Lankwitz 108
- KapitelDas städtische Hilfsschulwesen Neukölln 110
- KapitelEinklassige Hilfsschule in Spremberg (N.-L.) 119
- KapitelDie Steglitzer Hilfsschule 125
- KapitelHilfsschule Einbeck 130
- KapitelDas Hilfsschulwesen der Stadt Hannover 133
- KapitelAus der Lüneburger Hilfsschule 155
- KapitelDie Hilfsschule zu Cassel 162
- KapitelDie Hilfsschule Frankfurt a. M. 164
- KapitelHilfsschule Wiesbaden 174
- KapitelDie Hilfsschule in Allenstein 178
- KapitelDas Hilfsschulwesen in Königsberg i. Pr. 181
- KapitelDie Hilfsschule zu Stargard i. Pom. 189
- KapitelDie Hilfsschule in Stettin 191
- KapitelDie Hilfsschule in Stolp i. Pom. 192
- KapitelDie Hilfsschule in Bromberg 195
- KapitelDie Hilfsschule in Aachen 197
- KapitelHilfsschule Barmen 199
- KapitelDie Bonner Hilfsschule 201
- KapitelDas Cölner Hilfsschulwesen 209
- KapitelDie Crefelder Hilfsschule 216
- KapitelHilfsschule zu Düren (Rheinland) 218
- Kapitel25 Jahre Düsseldorfer Hilfsschule 220
- KapitelElberfelder Hilfsschule 227
- KapitelHilfsschule der Stadt Eschweiler (Bezirk Aachen) 228
- KapitelHilfsschulwesen der Stadt Essen 234
- KapitelDie Hilfsschule zu Gummersbach 240
- KapitelMülheim a. d. Ruhr 243
- KapitelHygienische Fürsorgemaßnahmen der Hilfsschule zu M.-Gladbach 244
- KapitelStädtische Hilfsschule zu Remscheid 247
- KapitelHilfsschule für schwachbegabte Kinder in Stoppenberg 250
- KapitelHilfsschule Uerdingen am Rhein 252
- KapitelDie Hilfsschule in Wiesdorf 254
- KapitelHalberstadt 256
- KapitelPestalozzischule in Magdeburg 260
- KapitelNordhausen 262
- KapitelDie Hilfsschule in Quedlinburg 263
- KapitelDie Hilfsschule zu Zeitz 267
- KapitelDie Fürsorge für die Schwachsinnigen in Breslau 269
- KapitelHilfsschule Kattowitz 289
- KapitelStädtische Hilfsschule in Kiel 292
- KapitelDie Hilfsschulen in Dortmund 296
- KapitelHilfsschule zu Minden (Westfalen) 306
- KapitelHilfsschule der Stadt Münster in Westfalen 308
- KapitelHilfsschule zu Rheine i. Westf. 311
- KapitelAtmung und Vokalisation in der Hilfsschule 312
- KapitelDas Danziger Hilfsschulwesen 314
- KapitelStädtische Hilfsschule in Elbing 317
- KapitelHilfsschule in Graudenz 321
- KapitelDas Chemnitzer Hilfsschulwesen 325
- KapitelDie evangelischen Hilfsschulen Dresden 330
- KapitelDie Hilfsschule in Leipzig 338
- KapitelDie Hilfsschule in Meißen a. d. E. 349
- KapitelHilfsklassen zu Ölsnitz i.V. 353
- KapitelDie Hilfsschule zu Plauen 355
- KapitelDie Hilfsschule zu Zwickau 362
- KapitelDie Hilfsschule zu Altenburg 366
- KapitelDie Hilfsschule in Gotha 368
- KapitelDer Rechenunterricht in der Meininger Hilfsschule 370
- KapitelHilfsschule in Stuttgart 381
- EinbandEinband -
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- Deutsche Hilfsschulen in Wort und Bild
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in Frage stand, bei den übrigen grundlegende Elemente mangelten, so konnten sie nur in einer untersten Stufe vereinigt werden. Es ging nun unverzagt ans Werk und — bislang gedieh es prächtig. Im Erstlingsjahr gab es bei den Schulbesuchen zahlreicher Interessenten gute Gelegen heit, einer edlen und doch mit ersichtlichem Widerstreben aufgenommenen Sache dauernde Existenzberechtigung zu sichern. In allen Fällen gelang es, Vorurteilsvolle in das Wesen der Schule einzuführen und Widersacher als nicht mehr erlahmende Freunde und Gönner zu ge winnen. Die Bildungsfähigkeit konnte zur Freude hartbetroffener Eltern bisher auch bei allen Aufgenommenen nachgewiesen werden. Als satzungsgemäße Bestimmungen gelten für die Schule im allgemeinen die vom Verbände festgelegten Bichtlinien. Die Anamnese ist eine ziemlich strenge. In der Begel dürfen für die Folge nur solche Kinder zur Aufnahme in Vorschlag gebracht werden, welche eine Klasse der Volksschule 2 Jahre lang ohne nennenswerten Erfolg besucht haben. Doch können Kinder auch nach einem Jahre, in einzelnen Fällen auf Antrag der Eltern sofort der Schule zugeteilt werden, wenn Abb. 2. Die ersten Kinder unserer Hilfsschule. geistige Minderwertigkeit offen zutage hegt oder Bildungsunfähigkeit festzustellen ist. Inter essieren dürfte dann die Bestimmung, daß nach Anordnung der Schulbehörde alle bildungs beschränkten Kinder der Stadt zum Besuche der Hilfsschule ohne weiteres verpflichtet sind. Zu Anfang des Schuljahrs 1912/13, also jetzt, zählt die Schule 32 Köpfe. Der Zuwachs entstammt schon mit Rücksicht auf den noch bestehenden Mangel geeigneter Räume lediglich den Unterstufen der Normalschule, so daß sich die Hilfsschule sukzessiv aus sich selbst heraus ausgestaltet. Solch hohe Schülerzahl wie die vorerwähnte und nur 1 Kraft schlösse intensives Wirken selbstverständlich aus, weshalb der Schule seit 1. September eine Hilfskraft beigegeben ist. In der Arbeitsteilung kommt uns das sich an die Schule anschließende Vorzimmer trefflich zugute. Jede Arbeit ist dann ihres Lohnes wert. Das ist zurzeit bei uns wie folgt geregelt. Da die Hilfsschule einen Teil der hiesigen städtischen Volksschule repräsentiert, so finden das Bamberger Volksschulstatut und alle einschlägigen gesetzlichen und verordnungsgemäßen Bestimmungen auf sie sinngemäße Anwendung. Der Leiter erhält eine Zulage von M. 500; Lehrer, eventuell Lehrerin von M. 300 p. a. Wie werden wir nun Schule und dementsprechend Lehrkörper in Zukunft gliedern? Fußend auf statistische Erfahrungen rechnen wir hier auf eine Gesamtschülerzahl von 100.
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