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Leipziger Schoeffenspruchsammlung
- Titel
- Leipziger Schoeffenspruchsammlung
- Verleger
- Hirzel
- Erscheinungsort
- Leipzig
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Umfang
- XVI, 126, 655 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 33.8.202-1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5146121695
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id514612169
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-514612169
- SLUB-Katalog (PPN)
- 514612169
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Quellen zur Geschichte der Rezeption ; 1
- Titel
- Von totschlegen, volgern, forderung und besserung der mort; auch von wunden, schlegen und der ächte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieLeipziger Schoeffenspruchsammlung -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt III
- KapitelVorwort V
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis VII
- KapitelAbkürzungen XIII
- KapitelEinleitung 1
- RegisterInhaltsübersicht 1
- KapitelVon voigt- und eelichem gedinge 3
- KapitelVon gerichtsproceß, clagen und fordern 3
- KapitelVon antwort; ob in allen sachen, wie und was zu antworten sei 8
- KapitelSchult verneinen und beeiden 9
- KapitelVon eide schwern, gezeugen und kundschaften 10
- KapitelVon gezeugen und erweisen 11
- KapitelVon verjarunge, gewonheiten und wie man sich un sachen ... 14
- KapitelVon wilkore, beteidingten und entschickten sachen zu pleiben 14
- KapitelVon burgen und burgeschaften 15
- KapitelVon pfanden und dergleichen 16
- KapitelVon kummer 17
- KapitelVon urteiln 17
- KapitelVon kaufen und verkaufen 18
- KapitelVon lehn und gewere 20
- KapitelVon zehenden, zinsen, geschoß, opfertagen, auch von hauszins 21
- KapitelWelch sache uncreftig, machtlos wurd 22
- KapitelVon erbteilunge, guter angefelle nach magenschaften und sippunge 22
- KapitelSo ein vater gepurenden teil einem kinde zu [schaden] dem ... 31
- KapitelVon absonderung, ausgesatzten kinden, wie damit zu geparen 31
- KapitelVon begabung mans und weibs, wo eins dem andern etwas auf- oder ... 32
- KapitelAuch leibgeding belangend 35
- KapitelVon gerade, mußteil und morgengab 36
- KapitelVon hergebete, erbe und erberecht 38
- KapitelErbgut wollen zu lehngut machen 38
- KapitelSo kinder ausländisch, den gut anerstorben, dhweil [sie] außen ... 39
- KapitelVon vormundschaft und vormunden 39
- KapitelVon rechnung, manen und bezalen 40
- KapitelVon schuldgeldung, etwan auch nach toder hand wie zu bezalen und ... 41
- KapitelNach toder hand erinnerung und erweisung 42
- KapitelVon getreuer hand und leihen oder borgen 42
- KapitelVon falsch handtierern 43
- KapitelVon wucher und wuchern 43
- KapitelVon freimarkten, verwechselen, leinkaufen und spielen 43
- KapitelVon den, die heimlichen rat offenbaren 43
- KapitelVon abtrunnigen, ungehorsamen weiben 44
- KapitelVon notzug, buber- und hurerei 44
- KapitelVon eegelobde 45
- KapitelErweisen, daß kinde lebendig geborn sein 45
- KapitelVon tadelung, unduchtig zu machen, von handwerken wollen werfen ... 45
- KapitelVon injurien und schmehung; die sich auch selbst laster berumen 46
- KapitelVon bezichtung, dieberei und uberfarung 47
- KapitelVon stocke, bande und niederwerfung 48
- KapitelVon gestolener hab, wem die gepurt 48
- KapitelDie sich in gefenknus selter toten 48
- KapitelAp ein rat leut außer statt verweist 48
- KapitelBruche, die on vorsatz mit willen oder von unmundigen kinden, ... 49
- KapitelSchad verwurken mit verwarlosung 49
- KapitelWu tier oder vieh schade tut 49
- KapitelVon lenge der meilen und straßen 50
- KapitelVon testamenten und letsten willen 50
- KapitelVon sigiln und briefen 50
- KapitelVon neu gebeu aufrichtunge, viechtrifte, steinwege, wolfsgruben ... 51
- KapitelVon fridebruche, frevelern, gleitbrechern, trounge, ausheißen, ... 52
- KapitelVon totschlegen, volgern, forderung und besserung der mort; auch ... 54
- KapitelVon geleit 57
- KapitelLeipziger Weistum für Dresden 59
- KapitelLeipziger Weistum für Plauen 68
- KapitelMagdeburger Weistum für Halle 397
- KapitelVerbesserungen 584
- KapitelRegister und Übersichten 585
- EinbandEinband -
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- Leipziger Schoeffenspruchsammlung
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55 Blatt Nummer Der vater muß von seine unmündigen kindes wegen verpesserung tun 61 167 Ein rechtspruch von erforderung eins totschlags. . . 74 204 Volge eins morders 75 206 Umb volest eins morders an gezogen beclagt 75 207 Von volge eins morders 76 208 Von volge eins morders, on verborgen geclagt. ... 77 209 Von teter und volger eins mordes 77 210 Von volgern und helfern eins mordes, und der cleger erpeut sich gezeugen 78 211 Volge eins mordes, ine verlegen mit gelde 78 212 Der richter hat den morder des erschlagen bruder über antwort, ime bevolen, er solle ine versorgen, und der morder ist ine entgangen 79 213 Man muß den morder [zu] der clage frei für gericht pringen und aller band los 80 214 Einen erschlagen in notwere - . . . . 80 215 Einen toden aufgehoben hinder gericht 80 216 Der verwunte ist gestorben 80 217 Von nein gesprochen einer volge 80 218 Es ist einer über die VI wochen noch der tat für ein morder gefenglich angenomen; dapei sich einer gesatzt, er wolde die tat auf ine pringen 81 219 Einer ist pis auf die ächte erlangt, darin verkündigt wurden 82 220 Die wunde ist nicht kampferwirdig geclagt 115 298 Auferhobene braune und blau schiege 116 299 Die schoppen haben Verletzung bekannt 116 300 Von der hulf, die erlangt einer wunden halb 116 301 Zwu kampferwunden, drei peinschrotige wunden. . . 117 303 Einer hat einem ein bein entzwei gefaren 117 304 Beinschrotige und kampferwunden und volger. ... 117 305 Wie ein kampferwirdige wunde sol verlegt werden, und was von einer solchen tat dem richter gepurt. . 159 410 Von einem manne, dem sein son abermort ist und ein teil pesserung daran empfangen hat von dem teter, und der man darnach ist gestorben on erben; wem nun das von recht mag gepuren 167 418
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