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Schönburg
- Titel
- Schönburg
- Untertitel
- Geschichte des Hauses bis zur Reformation
- Autor
- Müller, Conrad
- Verleger
- Insel-Verlag
- Erscheinungsort
- Leipzig
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Umfang
- XII, 414 S., 28 Bl.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 6.2.4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id51465550X6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id51465550X
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-51465550X
- SLUB-Katalog (PPN)
- 51465550X
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- XX Ein Bruderkrieg und seine Lehren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieSchönburg -
- EinbandEinband -
- Abbildung[Das Schönburgische Wappen] 1
- TitelblattTitelblatt I
- KapitelVorwort III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis IX
- RegisterVerzeichnis der Textabbildungen XI
- RegisterVerzeichnis der Tafeln XI
- KapitelI An Saale, Mulde und Erzgebirge im 12. Jahrhundert 1
- KapitelII Erstes Auftauchen Schönburgischer Dynasten im Osten 11
- KapitelIII Hermann I. und II. von Schönburg 19
- KapitelIV Geringswalde und sein Schönburgisches Hauskloster 31
- KapitelV Böhmen und die Schönburgischen Asterlehen 44
- KapitelVI Frühsiedlungen in der Oberlausitz 54
- KapitelVII Die Namensverbreitung 62
- KapitelVIII Das Schönburgische Hauswappen 66
- KapitelIX Alte Schönburgen im deutschen Land 75
- KapitelX Die Schönburg am Rhein bei Oberwesel 83
- KapitelXI Die Muldenlandschaft 90
- KapitelXII Friedrich I. von Schönburg-Glauchau 98
- KapitelXIII Glauchaus Entwicklung 106
- KapitelXIV Hermann IV. und seine Geschwister 114
- KapitelXV Agathe und Friedrich III. von Schönburg 119
- KapitelXVI Die Herrschaft Crimmitschau 124
- KapitelXVII Das Treffen im Mülsengrund und bei Lucka 1306/7 130
- KapitelXVIII Alt-Meerane 140
- KapitelXIX Die Fortsetzung der Glauchauer Linie 150
- KapitelXX Ein Bruderkrieg und seine Lehren 154
- KapitelXXI Friedrich XI. und Schönburg-Glauchau 158
- KapitelXXII Zur Vorgeschichte der Herrschaft Waldenburg 164
- KapitelXXIII Kloster Remse 173
- KapitelXXIV Schicksale der Crimmitschauer Linie 180
- KapitelXXV Herrschaft Stollberg im Erzgebirge 192
- KapitelXXVI Die böhmischen Burgen 196
- KapitelXXVII Hassenstein 199
- KapitelXXVIII Von Birsenstein bis Neuschönburg 206
- KapitelXXIX Der Erwerb der Grafschaft Hartenstein 213
- KapitelXXX Auf dem Konstanzer Konzil 228
- KapitelXXXI Veit I. und seine Fehden 233
- KapitelXXXII Die Hussitenkämpfe und die Aussiger Schlacht 1426 245
- KapitelXXXIII Das Brüderpaar Veit II. und Friedrich XX. 252
- KapitelXXXIV Veits II. Zug nach Preußen 261
- KapitelXXXV Der sächsische Prinzenraub 272
- KapitelXXXVI Die Pilgerfahrt Ernsts I. nach Jerusalem 1476 284
- KapitelXXXVII Ernsts I. Verlöbnis, Ehe und Regierung 293
- KapitelXXXVIII Der Heldentod Ernsts I. in den Niederlanden 303
- KapitelXXXIX Gräfin Anna, die Huldreiche, als Regentin 314
- KapitelXL Die Gefangennahme des Götz von Berlichingen 1519 322
- KapitelXLI Wolfs I. Feldzug gegen Polen 339
- KapitelXLII Die Regierung Wolfs I. und Ernsts II. 351
- KapitelXLIII Soziale Unruhen im Schönburgischen 363
- KapitelXLIV Schönburgisches Bergwesen 371
- KapitelXLV Wilhelm I. von Neu-Schönburg 385
- KapitelXLVI Die Herrschaft Hoyerswerda und ihr Verlust 390
- RegisterQuellenverzeichnis 399
- KapitelDruckfehlerverzeichnis -
- AbbildungTafel 28: Comitatus Schoenburgensis 28
- EinbandEinband -
- Titel
- Schönburg
- Autor
- Links
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LIN LKVOLKLHILO VNV 8LINL LLRKLN XX Ein Bruderkrieg und seine Lehren deöHauses lagen (D, I damals noch so, daß ein Erstge- burtsrecht an dem Gesamterbe dem ältesten Sohne nicht zustand, daß ihm wohl die natürliche Führung und Vertretung der Herrschaft zufiel, er aber mit seinen Ge schwistern sich über die Teilung der Erbmasse in brüderlicher Weise auseinanderzusetzen hatte. Bei dieser mehr dem Familiensinn und Gerechtigkeitsgefühl überlassenen Re gelung konnten störende Mißverständnisse, persönliche Zu- oder Abneigungen, Gegen sätze der Interessen, selbst bösartige Ein flüsse von außen sich unter den Erben nock leichter eindrängen, als bei einer allgemei nen, über ihnenstehendenErbrechrsordnung, welche alle gleichmäßig band. Diese Gefahr brach unter den nachgelassenen Söhnen Friedrichs (IV.) in unerwarteter Heftigkeit aus und brachte das eben noch ruhige, geeinte und aufblühende Glauchauer Haus bis an den Rand des Verderbens. Dem Anschein nach sind die drei Brüder über die Vertei lung der Herrschaften aneinander geraten. Da der Crimmitschauer Zweig für sich ge trennt verwaltete und vererbte, kam er nicht in Frage, dagegen standen die Herrschaften Glauchau und Meerane zur brüderlichen Auseinandersetzung zur Verfügung. Man hatte sich zunächst dahin entschieden, daß die beiden Ältesten Glauchau zusammen übernahmen und Meerane dem Jüngsten, Dietrich, überließen. Es geht die Überliefe rung, das Dorf Dittrich, das Dittrichsholz und der Dittrichsbach wären in ihrem Na men noch Nachklänge von dessen einstiger Meeraner Hofhaltung. Bald jedoch ent schloß er sich, in den deutschen Orden einzu treten, vielleicht unter dem Einfluß der da rin viel tätigen reußischenVerwandten. Da mit mußte Meerane wieder freiwerdcn, und Friedrich und Hermann mußten sich über dessen weiteren Verbleib verständigen. Die herrschende Spannung fand ihren ersten Ausdruck in einer merkwürdigen Einung der Brüder am 6.Iuli 1^41 (1,195). Alle drei Herren zu Glauchau-so nannten sie sich ge mäß des ungeteilten Erbrechtes - gelobten sich darin beieinander und ««gesondert zu bleiben vom nächsten Michaelistage an zwei Jahre nacheinander und all ihr Gut, was sie jetzund haben, und alles, was ihnen die Zeit noch bescheren würde, miteinander un geteilt und ungesondert zu halten, wie Brü der es zu Recht sollen. Sie gelobten ferner, daß ihrer keiner in dieser Frist keines Teiles muten (begehren) solle in keinerlei Weise, und keinem solle ein Teil folgen noch wer den. Wer von den Brüdern sich in einen Orden begebenwolle,dersolleMachthaben, sein Erbteil zu geben einem seiner Brüder, welchem er wolle, und soll darum unver dacht bleiben.Sie gelobten dies alles sonder lich ihrem lieben Ohm, Heinrich dem Älte sten, Vogtvon Gera, und wollten das halten ohne allerlei Krieg und ohne Zorn. Der letztere war jedenfalls der Friedensstifter gewesen, und soweit klang die Abrede brü-
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