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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.12.1897
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1897-12-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18971216017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1897121601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1897121601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-12
- Tag1897-12-16
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8. Mage z. LchMTWM M SiMn K.8Ä, LmeM tS.IeMber M. sMM-AMck.) 2) Wir sind der Meinung, daß die Erbe: S) 4) 5000000 2500000 - so kann 10 Procent steigen. Der Unterschied zwischen den jetzigen und den künftigen I daß sie nicht in weitere Instanzen hinausgedrängt werden Steuersätzen zeigt folgendes Beispiel: xategortru machen, denen beiden die ihnen zutommendr Bedeutung inne wohne. Wenn er zunächst die Entwürfe ins Auge fasse, die unter», o u. 6. subjummirt seien, so wolle er auch srinrrsrit» einen kleinen »via »u lectsur nach außerhalb de» Hauses zu erkennen gebe». ES sei mit Sicherheit voraus zu sehen, daß der Entwurf vom Publicum und der Press« zunächst dahiu ausgefaßt werde, daß eS sich hier nicht nur um neue Steuern, sondern um wesentlich erhöhte Steuern handle. Da» sei ta aller Wegen rin Jrrthum, denn dir Ersetz, gebuug erstrebe kein» höhrren Steuern, sondern eine gerechtere Vrr« »Heilung bestehender, di» dem Minderbemittelten nicht nur nicht höher belaste, sondern wesentlich entlasir. Damit ist einem Wunsche ent- sprachen, der von un» wiederholt geäußert und e» ist wünschenswerth, diesen Gesichtspunkt der Leffentlichkeit gegen über zu betonen. Zur gegeuwärtigen Zeitpunkt komme nicht blos eine gerechtere Bertheilung der Steuern in Frage, sondern e» müsse auch die Füglichkeit gegeben sein, in höherem Maße dem Staate Deckungsmittel sür seine Bedürfnisse zu schaffen. Schon früher sei von seiner Seite gelegentlich betont worden, daß die finanziellen Verhältnisse unseres engeren Vater landes wieder auf eine sichere, den Erfordernissen der Vorsicht ent- prechende Grundlage gebracht würden. Dir Staatsschulden seien gegenwärtig höher als sonst und hätten zweifellos etwas Bedenk- liches. Im diesjährigen Budget seien darum als außerordentliche Ausgaben 100 Millionen Mark eingestellt, die nur zum geringeren Theile alS productiv angesehen werden könnten. Dazu komme, daß wir uns zu gewissen Ausgaben entschließen müßten, die auf die eigene Anregung der Kammer zurückzusühren seien, sowie einer die Ausbesserung der Gehaltsverhältnisse der Volksschullehrer. Seine politischen Freunde hätten es um deswillen für nothwendig gehalten, die Verhandlungen über Decrct 5 und 3 zu trennen, weit man doch erst die Steuerreform durchsühren müsse, ehe man dm Fell des Bären theile. Es sei im Uebrtgen ein Jrrthum, wenn man glaube, sie wollten die Alterszulagen der Lehrer nur dan:: bewilligen, wenn die Steuerreform gesichert sei; sie würden auch dafür eintretrn, wenn die Struerprojecte nicht durch gingen. (Bravo!) Wenn man das gegenwärtige Steuersystem als ein ungerechtfertigtes bezeichne, so solle man doch be denken, daß alle Härten noch weit schärfer hervortreten, wenn wir unter diesem System mehr Geldmittel brauchen. Man müsse daher dieser Reform die ganze Aufmerksamkeit zuwenden. Bezüglich der Vermögenssteuer hätten seine politischen Freunde zu den jenigen gehört, die schon seit 10 Jahren betont hätten, das steuer bare Vermögen nach seinen Quellen zu unterscheiden. Wir waren und sind der Meinung, daß das fundirte Vermögen höher heran zuziehen ist, als das unfundirte. Ueber die Gesichtspunkte, unter velchen diese höhere Heranziehung stattzufinden habe, hat das Hauo einer Zeit keine Direktiven gegeben. Die Regierung hat nun hier ziemlich fundamental gearbeitet; sie ist nicht auf Zuschläge ge- kommen, sondern hat die Vermögenssteuer im Allgemeinen ins Angc gefaßt. Nicht alle seine Freunde hätten sich dazu entschließen könne», den eingeschlagenen Weg als richtigen zu erkennen, sondern hätten vielmehr gemeint, durch eine Capitalrentensteu« oder durch Zu schläge zur Einkommensteuer zum Ziele zu gelangen. Der weitaus größte Theil seiner Freunde anerkenne aber den Weg der Regierung und halte die Begründung der Vorlagen für eine zutreffende. Bei dieser Erwägung sei ausschlaggebend gewesen, daß man in Preußen formell die verschiedensten Wege erwogen, aber doch als praktisch durchführbar schließlich auf die Vermögenssteuer, d. h. die all gemeine Besteuerung der einzelnen Vermögen zugekommen sei, da» sei sür seine Freunde so überzeugend gewesen, daß auch sie hier zugestimmt hätten; immerhin sei ihnen dieser Ent- schluß nicht leicht gefallen, und man könne sich der Be- sorgniß nicht entschlagen, daß die neuen Projecte in manche Bei- hältuisse schädigend eingriffrn und wohl auch mancherlei Miß stimmung zeitigen würden. Deshalb sei es Pflicht der Kammer, alles zu erwägen und vorzubereiten, Härten zu beseitigen und ab- zumildern. In dieser Beziehung möge man bei drei Punkten gleich eingreiseu. Das sei erstens eine Erwägung derjenigen Vorschriften, die sich auf das Verfahren der Einschätzung bezögen, über welche wiederholt die bittersten Klagen hier im Hause laut geworden seien. Man müsse sich hier alle diejenigen Erfahrungen zu Nutze machen, die mau bei den Schätzungen des Einkommen- steuergesetzes gesammelt habe. Besonders vorsichtig und gerecht müsse bei der Einschätzung von gewerblichen und landwirth. schastlichen Betrieben verfahren werden. Bei der Wahl der Sach verständigen der Einschätzungscommission möge nicht nur auf die Sachkunde, sondern auch auf die Unabhängigkeit des Charakters und der Stellung Rücksicht genommen werden. (Sehr richtig.) Mau vermöge zweitens nicht anzuerkennen, daß 10000 die richtige Grenze sei von der ab das Vermögen steuerbar heraugezogen werden solle. Hier müsse höher gegriffen werden im Interesse des Mittel standes und der kleinen Rentner. Drittens müßte doch der Gedanke einer progressiven Besteuerung verfolgt werden, trotzdem die Re- gierung zu seinem Bedauern erklärt habe, daß dieser Weg bei der Vermögenssteuer sür sie nicht gangbar sei. Und doch träfen hier dieselben Gesichtspunkte zu, die auch bei der Pro gression der Einkommensteuer als einschlägige anerkannt worden sein. Wenn nach diesen drei Richtungen Verbesserungen vor- genommen würden, so sei er überzeugt, daß sehr wohl etwa» zu erreichen sei. — Große Bedenken habe die Behandlung der Grund teuer hervorgerufen, wobei er gleich bemerken wolle. Laß die An- chauungen seiner näheren Freunde hierbei auseinander gegangen eien. Darin allerdings sei man einig gewesen, daß die Grundsteuer steuertechnisch und an sich nnhaltbar und eine ErtragSsteuer gröblichster Art sei. Sie ziehe die Schulden nicht in Betracht und für die Umlegung seien heute noch die Bestimmungen des Jahres 1848 maßgebend. Nun ließen sich ja für Auf rechterhaltung der Grundsteuer auch Gesichtspunkte geltend machen und seine nächeren Freunde, die für dieselbe eintretrn, wiesen darauf hin, daß der Staat diese sicherste Steuerquelle als letzte Zuflucht nicht fallen lassen könne. Man mache von dieser Seite ferner darauf aufmerksam, daß diese Steuer mit der Grund« buchordnung eng zusammenhänge und eine Aenderung nicht un« bedenklich sei, daß weiter auch die Wahlrrchtsverhältuisse der Ge- meindevertretung an die Grundsteuer anknüpsten. Er müsse dagegen namens des größeren Theile» seiner Freunde geltend machen, daß die Auffassung der Grundsteuer als letzte Zu flucht des Staates insoweit nicht anzuerkennen sei, als es doch nur richtig wäre, eine derartige letzte Steuerquelle in guten Zeiten zu schonen, um in der Noth auf sie zurückgreifen zu önnen. (Sehr richtig! und hört, hört!) Auch der Zusammenhang der Grundsteuer mit dem Grundbuchjystem könne seinerseits als stichhaltiger Grund nicht anerkannt werden. Das Grundbuchsystem beruhe auf Vermessungsunterlagen und man könne die Grundsteuer sehr wohl sortsallen lassen, ohne das Bermessungssystem irgendwie zu altrriren. Der Hinweis aus das mit der Grundsteuer zusammen- händende Wahlrecht der Gemeindevertretung sei auch nicht zutreffend. Hier seien vielmehr sociale und politische Erwägungen maßgebend gewesen, dahingehend, daß man den Ansässigen als dem seßhaften Element, das an der Gemeinde und der Scholle hänge, gewisse Bor- rechte gegenüber den Unansässigcn eingeräumt habe. Wenn die Wähl barkeit in die Erste Kammer von der Entrichtung einer gewissen Grundsteuer abhängig gemacht sei, so wolle er daran erinnern, daß zur Zeit der Errichtung der Ersten Kammer eine Grundsteuer noch nicht vorhanden gewesen sei. Daß man die den Schulen gewährten Dotationen diesen nicht entziehen wolle und könne, läge aus der Haud. Dieselben würden auch durch rin Fallenlaffen der Grund teuer gar nicht berührt, sondern es trete der Fall ein, daß das Geld statt auf dem Umwege durch die Staatskassen den Schul gemeinden direkt zuflteße. Wir sind der Meinung, daß die gegenwärtige Gelegenheit ganz besonder- günstig ist, die Grundsteuer aufzuheben. Sagt der Staat in der Begründung der Vorlage doch selbst, daß die Grundsteuer eine ungerechte, in sich unhaltbare sei. Wenn diese Auffassung dort geltend gemacht würde, so zöge er mit seinen näheren Freunden einfach die weiteren Consequenzen. (Sehr gut! Sehr richtig!) Redner verbreitet sich sodann über die Notwendigkeit einer Reform der Gemeindesteuern und ist überrascht, daß der Staat in 8 48 vor gesehen habe, daß die Deckung des Bedarfs von Gemeinden und anderen Corporation»» des öffentlichen Rechtes durch Zuschläge zur Vermögenssteuer unzulässig sei. Damit seien die Gemeinden that- sächlich aus die Grundsteuer verwiesen und eS unmöglich gemacht, diese Ungerechtigkeit in Zukunft auszugleichen. Er würde der Staat-regierung dankbar sein für eine Aufklärung, welche Gründe für die Fällung des 8 48 maßgebend gewesen seien. Bezüglich derErbschaftS« und Schenkungs steuer handle eS sich nicht nur nm eine Reform, sondern um eine wesentliche Umgestaltung. Gegen die progressive Erhöhung der bisherigen Steuersätze hätten seine engeren Freunde im Principe nicht» «inzuwenden, gäben aber zu bedenken, ob man dieselben nach unten nicht doch etwas abschwächen und nach oben erhöhen möchte. Damit könne man den Entwurf, soweit er sich aus Seitenvrrwaadtr und Freunde beziehe, wohl acceptiren. Dagegen hätten sein Freund« die größten Bedenken gegen die Ausdehnungen der Steuer auf A-cendenten und Descendrnten. Wenn der Gesichtspunkt der Bereicherung geltend gemacht sei, so treffe derselbe doch nicht aus Ehegatten ond AScen- deuten und DeScendrnten zu. Eltern und Kinder bildeten eine ge wiss« Personen, und BermägenSeinheit. Er verweise hier auch aus die Bestimmungen de» bürgerlichen Gesetze», nach welchen der Ehe- gatte gehalten sei, die Ehefrau in idie Familiengrmriuschaft auf- zunrhmrn, ihr Antheil am BrrmögenSgewinn zu gewähren und für die Erziehung der Kinder Sorg» zu tragen hab«. Bei dem weitaus größeren Theile der Familien entfalle der Grund der Be» retcherung; e» trete vielmehr mit dem Tode des Familien- Haupte» eine Verschlechterung der Verhältnisse rin, so zwar, daß ta den meisten Fällen die Kinder au« eiurr höheren Sphäre in ein« nieder« irrten. Man werd« sich tu Sachsen mit «in» solchen Kinder Eltern Broßeltera Geschwister Abkömmlinge 1. Grade- von Geschwistern . . Sties« und Schwiegerkinder Abkömmlinge 2. Grade» von Geschwistern, Ge schwister vrr Eltern Abkömmlinge 1. Grade» von Stiefkindern, Sties« und Schwiegereltern Abkömmlinge 1. Grade» von Geschwistern der Eltern Andere Verwandte oder Fremde .... 2000 - 2300 - Milli'ön^n^Mark I diesen Gründen empfehlt er die Beibehaltung de» 8 6, dagegen er« I Entwürfe mit Gründlichkeit und Klarheit m . N stch di- Regierung einverstanden, wenn der 8 12 fallen ge« Die Steuern seien nicht sämm.lich gleichartig in geraver Linie und 50 MiUlonen rvcarr an <se»tea» I ,-0,» wird i .... .... — verwandte. Bon den 200 Millionen Mark in gerader I Nach kurzen persönlichen I * . Linie vererbten Beträgen werden 120 Mill. Mark steuerpflichtig I und vr. von Frrar wird der Antrag H Deputation, I Vergleich ziehe, so wolle er damit keine Unterscheidung zwischen beiden sein und im Durchschnitt 1 Proc. — 1 200 000 an Steuer I wa» den 8 6 aubetrifft gegen 1 Stimme, im Uebrigen einstimmig f Kategorien machen, denen beiden die ihnen zukommende Bedeutung inne bringe». Die 50 Mill. Mark, welche an Seitenverwandte I angenommen. " — fallen, werden im Durchschnitt 5 Procent — 2 500 000 «E I Den dritten Gegenstand der Tagr-ordnuuz bildet die Berathung bringe». Außerdem wird dir ScheukuugSsteuer gegenüber über di. B«,chw»rd« de« Rentier» Louis Schmidt in Reichen« °°°--»««° mä-, al« die Erbschaftssteuer setzt brmgt. Ierstatt« vr. vou Wächter auf Röckuitz beantragt Namen» der DaS fünfte Gesetz, betreffend die Abänderung detzlä. Deputation: „Dir Kamm« wolle beschließen, dir Beschwerde Sächsischer Landtag. Die Grundzüge der Steuerreform. ick. In der Zweiten Kammer de» sächsischen Landtags hat heute die erste Berathung der beiden Gesetzentwürfe, betrfjrnd die Reform der directen Steuern und die Gehaltsverhältnisse der Volksschullehrer, stattgefungen. Wir haben, wa- den letzteren Gesetzentwurf anbelangt, eine eingehende Besprechung . desselben erst in der Nummer vom Sonnabend, den 11. d. M., I Reiner Mehrertrag für den Staat: 5700000 gegeben. Auch der Gesetzentwurf über die Reform der I Die Steuerreformgesetze sollen mit dem Jahre 1900 in directen Steuern ist schon von unS gleich bei Erscheinen I Kraft treten, ebenso da« Gesetz über die Gehaltsverhältnisse Zweite Kammer. 20. öffentliche Sitzung, Vormittag» 10 Uhr. , , , - . » - - . - . Vorsitzender: Präsident vr. Ackermann. des betreffenden Decret» in den Hauptpuncten ge-1 der Lehrer. I Am R-gierongStische: Staatsminister v.Wahdorf.v.Seydewitz, würdigt worden. In Anbetracht der besonderen Wichtig« I Iv. d. Planitz, v. Metzsch und RegierungScommissare. k-it dieser Reform seien jedoch die Grundzüge der-1 (Eigenbericht des Leiria« Taaeblatte» I Tagesordnung: !) Allgemeine Vorberathnng üb« das kömg« s,,.,», nnckmal« erörtert und »War unter kuninkünuna I iSigenvernyl oes r.e,z,ger LageviatttS. I liche Decket Nr. 3, d,e Weitersuhrung der Reform der unter Hinzusugung I Dresden, 15. Decrmber 1897. I direkten Steuern betreffend. 2) Allgemeine Borberathung üb« von weserttlichen Erläuterungen. . .1 Srfte Kammer. I das königliche Decret Nr. 5, den Entwurf eines Gesetzes über Das Decret ubrr die Reform der directen Steuern ent-1 örk-ntlicke SiNuna Aormittna» li Ukr »die Gehaltsverhältnisse derLehrrr an den Volksschulen halt im Ganzen fünf Gesetze. Das erste derselben ist da-I " m . »und dieGewährung von Staatsbeihilsea zudenAlterS« Gesetz über die directen Steuern. Dasselbe besagt in I A"r^*nder. Präsident vr. Graf vonKdnneritz auf Lossa. I derselben betreffend. der Hauptsache, daß die Staatsgrundsteuer aus dem! ??.?/n.x"ngSt,schr: RegieraogScommlffare. I Der Präsident eröffnet um 10'/« Uhr die Sitzung und läßt die Systtme der Staatssteuern gänzlich au-geschieden, jedoch in I °«LA I Registrande bekannt geben. ihrem bisherigen Anträge von 4 ^proGrundsteuereinheit weiter Decret Str. 16, den E?tw?rs °i°e» setz.?, d.^Erlatz von Mywü §°ttib) 'zu!'Gffchäf"^ ^Puntt^"!n?"'d« erbeben und den Schulgemeinden überwiesen werden l Wildschäden und die Rechtsfähigkeit der Jaadaenossen«! .. soll-- Die Hälfte der Staatsgrundsteuer war bereits im schäft betteffend^ 3),Antrag zum mündlichen Buchte der vierten ^.n D.creten vielsüche Berührungspunctt vvrhanLen und'esvon Zähre 1886 den Schulgemeinden als sogenannte Schuldotatw» Deputation »der die Beschwerde d.S Rentier- Louis Etlichem Einflüsse sei, in welcher Weife di- neuen Steuern ver« uberwieisn worden. Die Ueberweisung der zweiten Halste I Schmidt m Reichenbach i. B. durch Rechtsanwalt vr. zur. Victor landet werdeu sollen wird für den Staat einen Ausfall von 1 800 000 mit I Wehner daselbst, die Ausbejirkung eiae» Gartengrundstücke- au» der' - - - - WH LML.M.W °b,, .1.. die Stände einen dahingehenden Beschluß fassen sollten. I Zum zweiten Punkt der Tagesordnung bemerkt d« Bericht I ^«7?^ Das zweite Gesetz betrifft die Abänderung des Ein-1 der ersten Deputation der ersten Kammer: DaSIagdaesetz vom I ,»b<i - kommensteuergesetzeS vom 2. Juli 1878. Darnach sollen! 1. December 1864 regelt die jagdlichen BerlMnisje im Königreich! den Vorschlag de^ vom 1. Januar 1899 ab von der Einkommensteuer^ Sachsin.^DieseS Gesetz hat sich bewährt, und trotzdem eSimAllgemeinen I --' .... — -- -- befreit sein: 1) ' " Der Antrag wird zahlreich unterstützt. Abg. vr. Mehnert - Dresden (cons.) widerspricht den Ausfüh« rungen des Vorredners Namens seiner politischen Freunde. Es sei durchaus logisch, daß Punkt 2 der Tagesordnung erst dann zur Berathung kommen könne, wenn über den «sten Klarheit ge« Äbg. Frätzdorf-Mickten (Soc.) erklärt sich Namens seiner Fraktion -— — — — - — — I I Hinauf wird "der Antrag gegen die Stimmen der Conservativen >» !»>«: I lurWildschaden nicht gewahrt, sind diesbezüglicheI abgelehnt und die Kammer tritt in die Berathung des Dekretes 3 Die Gemein de» und die übrigen juristischen Personen I ^"^n^n°^ommen J^nerhin 'Umchtzu I (Weiterführung der Reform der directen Steuern) ein. Zur Eröffnung d-« öttcntlichen 97-ckits- -1 » ' , I leugnen, daß der den letzigen gesetzlichen Bestimmungen Ungerecht«». I der Debatte nimmt Le« des öffentlichen Hechts „ . I ketten vorkommen können; denn wenn auch, wie in der Begründung I 8taat«minist?r u nur. die ausschließlich kirchlichen, gemeinnützigen, Wohlthatigrn, I des Gesetzentwurfes gesagt wird, in den Pachtverträgen den Ersav I r ! *val;Von das Wo» und bemerkt, d« vor« BesolbungS-undPensionSzweckenbienendenSt iftungeo, des Wildschadens betreffende Bestimmungen ausgenommen werde? Uen wolle «"s ch a'us allg-mein^e Anstalten und Personenvere.ne; önnen «nd Höh-d« I ein Aequ.val.nt für Wild- Lsichtsp??tte besL a"s°die ConcurS m assen; f schaben enthalten ist, so kann doch setzt, wenn eine Jagdgenossen« I bereits in der der Geienesnorloae beiöeoebenen Denkichrtkt auSiübr. die DersicherungSgesellschaftell auf Gtgea« I UA.Lr Zagdre^ einzelne und gründlich behandelt worden Di-Initiativ für Weit«- seitig keil hinsichtlich desjenigen TherleS der an die I Witgl^ der Genossenschast durch Wildschaden geschädigt werden, I sühxung der Steuerreform in dem Grundgedanken der Höherbesteuerung Mitglieder vertheilten Ueberschüsse, welcher dem Ver-! I ^3 fundirten Einkommens gegenüber dem nicht sundirten könne Einnahmen der Gesellschaft entspricht. I festgesetzt bat. Die königliche Staat-regierung hat darum den vor-1 strebunq'en nach dieser Richtung in immer steigendem Maße a-z^at Weiter setzt daS Gesetz fest, daß bei Berechnung de« Eia-1 liegenden Gesetzeniwurf, welcher in Bezug auf Wildschadeoersatz dem ! und die Regierung auf die Beschreitung dieses Weges binaewiesen kommens künftig abziehbar sein sollen die von dem Beitrag-« I 8 835 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 18. August 1896 entspricht, das j-tz? bestehende Unge«chtA Pflichtigen gesetz- oder vertragsmäßig zu leistenden Beitrage den Kammern vorgelegt. I in sich schließe. Im Landtage 1893/94 hätten sich diese Be« zu Kranken«, Unfall-, Alters- und Invalidenversicherung, I.. Abgesehen vou dieser A-nderung der b'sher.g.n gesetzlichen Be« I Übungen zu einem Antrag- der Fmanzdeputation ä verdichtet, die Wittwen-, Waisen-, PensionS- und Sterbecaffen, sowie Ver« I Zukunft dieBerwaltungsbichorde bei entstthenden l Regierung zu ersuchen, zur Herbeiführung der Höherbesteuerung sicherungSprämien und iadirecte Abgaben insoweit, als I I des fundirten Einkommens die Einführung einer Ergänzungs- s?,- dm V,ch äs. n ch ° d Ud,°ft.d ,u Lchn-, Md iEm. M.LL L" ""EM-.- »..« 2--». ft,.., m .u -°d .M.M d., Lebensversicherungspramie «st daher nicht abziehbar, wohl! In Ueberrinstimmung mit den He«en Regirrungscommiffaren I Beitritt »u dreiem Befchlust ' ein^iladen Bei diesem aber d.e F-u-rveri.ch°rungspram.e für emen G-w-rbetr.ebg.htdie Ansicht derDeputationdahin, daß 8 12 des G-setz-S zu^ntragk hab! die Zw.tt°K°mm?rPreubenv°rAu^n gehlby oder für maschinelle Einrichtungen rc ) streichen, 8 13 als 8 12 m Absatz 1 unverändert, in Absatz 2 mit welches im Juli 1893 in Verfolg des gleichen Gedankens ein Er- Endlich ist noch zu erwähnen, daß Veränderungen an! folgend« veränderter Fassuiig:„Di, Bestimmungen über den Kosten« I gänzungssteuergesetz eing.führt habe. Die Erste Kammer sei dem Einkommen, wenn sie im Laufe des VteuerjahreS eintreten, I spateren RechtSmtttelverfahren werden hierdurch mcht I Beschlüsse der Zweiten Kammer damals nicht beigetreten, wenn sich auch in den Steuersätzen dann Berücksichtigung finden sollen, wenn I drruhrt anzunehm«, 8 14 als 8 13 unter Abänderung der Ein-1 wichtige Meinungen zu Gunsten der Höherbesteuerung des sundirten durch Erbschaft oder durch Schenkung eine Erhöhung um I d'm Ersatz-I Einkommens in ersterer geltend gemacht. Da Redner bei Ueber« mehr alS zwei Steuerklassen stattfinden sollte oder sich daS ' NÖch w r'd'b'mett ^ dab 8 6 aea^ !naenommen "°hrne der Leitung des Finanzministeriums die Sach, nur soweit »NI n,»k,r als den vierten! ^coly wiro oemern, oay s d gegen eine grimme angenommen, I vorbereitet gefunden, daß man sich erst im Allgemeinen Mit dem Emlommen deS Steuerpsllchtigen um mehr alS den vierten I ebenso w,e die Streichung des 8 12 gegen eme Stimme beichloss.n I Gedanken beschäftigt, so sei dem vorigen Landtage ein bezüglicher -^heil verm ludert. - I wurde, ferner die 88 15 und 16 als 88 14 und 1r» unverändert I Gesetzentwurf nicht vorgelegt worden, auch sei ihm die ganze Frage Den durch alle Abänderungen des Einkommensteuergesetze» I angenommen wurden. » I noch zu wenig klar gewesen. Trotz sein«. Redners, Erklärung im eintretenden Ausfall berechnet die Regierung auf 500 000 ! Die erste Deputatwn schlagt daher der hohen Kammer vor: I vorigen Landtage, daß das Finanzministerium die Frage der Höher- doch wird derselbe bis zum Inkrafttreten deS Gesetze- I öie 8s 1, 2, 3, 4, o, 6, 7, v, 9, 10 und 11 nnverandert I brsteuerung des sundirten Einkommens in Erwägung, aber noch nicht (1. Januar 1899) seine Deckung finden durch den bi« dahin I anzunehmen; I einem abschließenden Urtheile gelangt sch sei von verschiedensten ru erwartenden Zuwachs. I . ! Seiten dem Wunsche Ausdruck gegeben worden, die Regierung ä Das dritte Gesek betrifft die Einführung einer Der-I MU * "o^^M«* I Ege der begehrten Ergänzungssteuer in irgend einer Form leb« . ' ! m Absatz 2 die Worte „in der zweiten Instanz und um Brr« I Haft-res Interesse entgegenbrtngen. Bei dieser Sachlage mußte die S st e u e r. Btitragspslichtig gemacht werden nur I fahren vor dem Oberorrwa tongsgenchte mit den Worten: I Regierung nun in Erwägung ziehen, in welche Lage sie wohl kommen physische Personen. AlS steuerbares Vermögen gelten in»- I „im spateren RechtSmittelversahren ! werde, wenn sie mit leeren Händen vor den gegenwärtigen Landtag besondere Grundstücke, sowie alles gewerbliche und landwirth-! zu vertauschen ; . I träte, und welche Angriffe sie erfahren würde, wenn sie den Wünschen schaftliche Anlage- und BetriebScapital. Auch eme Leben--, I , mit dieser Abänderung 8 13 als 8 12 anzunehmen; I nicht eutgegen käme und ob sie eine entsprechende Stütze in der Capital- und Rentenversicherung kommt als Vermögen mit! o«e Worte: „In der Regel fallen die Kosten" mit den I Ersten Kammer gesunden. Insbesondere wäre die künigl. Staats« demjenigen Betrage in Anrechnung, für den die Versicherung--! Wotten: ! regierung vielleicht auf unangenehme Schwierigkeiten gestoßen, wenn anstatt die Police zurückkausen würde. Steuerfrei?md alle! "Aie K°st-n k°u«a m der Regel si- gröbere Deckungsmittel für Staatsbedursnisse herbeizuschaffen Vermöaen bi^ 'n 10 000 sowie bei "MbkLen Personen I vertauschen und mit dieser Abänderung 8 14 al» 8 131 für nothwendlg befunden hatte und daraus angewiesen gewesen I anzunehmen ; , ! wäre, von der Kammer Zuschläge zur Einkommensteuer zu ver« die milideriahrige,Familienangehörige zu ernähren haben, oder I z ,5 unverändert als 8 14 anzunehmen; I langen. Im Laufe der letzten 4 Jahren habe sich Manche- in derSache bei vaterlosen Waisen und erwerbsunfähigen Personen da-! ß 16 unverändert als 8 15 anzunehmen; ! geklärt und die Staatsregierung habe sich der Betrachtung nicht Vermögen bis zu 20 000 I Ueberfchrift, Eingang und Schluß unverändert anzunehmen; ! verschließen können, daß der Gedanke einer Höherbesteuerung des DaS gesammle steuerbare Vermögen in Sachsen ist wie I da» ganze Gesetz mit den beschlossenen Abänderungen anzu« I fundirten Einkommens immer größere Bedeutung annehme. Zur folgt veranschlagt: I nehmen. I vorläufigen Orientirung hätten Baden und Hessen Denkschriften in Grundbesitz 6 250 Mill. Mark. I Vicepräsident Oberbürgermeister vr. Georgi-Leipzig macht Be« I gleichem Sinne ausarbriten lassen, ebenso die württembergische Capitalvermögen . 5 750 « - I denken geltend gegen den 8 6 des Entwurfs, wonach Streitigkeiten I Regierung, und die württembergische Kammer der Abgeordneten Gewerbliches Anlage« und BetriebScapital 3810 « « ! über den Ersatz von Wildschaden unter Ausschluß deS Rechtsweges I habe sich nicht abhalten lassen, den ihr vorgelegten anderweiten Sninmm-n M«n Mark—! im Berwaltnngswege durch die Amtshauptmannschaft entschieden I Steuergesetzentwürfen nur unter der Voraussetzung zuzustimmeu, Ab an S»nld-n 3 7^0 . . I werden sollen. Er halte es für eine Anomalie, die civilrechtliche I daß die Giltigkeit der letzteren nur auf wenige Jahre beschränkt und „ ,, " .— I Entscheidung in die Hände der Verwaltungsbehörde zu legen. ES I ihr dann im Sinne der Vermögenssteuer anderweite Gesetzes« -Lcrn «r crn . " I erscheine ihm auch bedenNich, die AmtShauptmannschasteu mit den! Vorlagen gemacht würden. Das vor 3 Jahren in Preußen Hiervon sind 300 Mill. Mark a!S Vermögen der juristr« I Geschäften zu belasten und den Rechtsweg auszuschließen. Die ! eiugeführte Ergänzungs » Steuergefetz lasse erst jetzt ein Ur schen Personen, soweit Gemeinden, Stiftungen rc. m Frage I deutsche Reichsgesetzgebung habe daS Anspruch-recht auf Ersatz I theil zu. Es habe sich gut eingesührt und der Gegner kommen, abzuziehen, sowie 1760 Mill. Mark für steuerfreie I wesentlich erweitert und es sei dah« zu erwarten, daß io! würden immer weniger. Nach dieser Sachlage sei nun die königl. Vermögen bis :n 10 000 Sonach verbleiben steuerpflichtig I Zukunst die Ansprüche häufiger geltend gemacht werden, I Staatsrrgierung zu dem Entschluß gelangt, den Ständen eine ent- 10 000 Mill. Mark Vermögen. Da die Steuer in allen I als eS jetzt der Fall ist. Wenn man also mit dieser I sprechende Vorlage zu machen. Als das zu erstrebende Ziel gelte Classen vom Tausend des Vermögens betragen soll, würde Möglichkeit rechnen muß, so erscheint es bedenklich di. «f d« R-gi.runq, di- B°rschlüge so silb -r I Amtsbauptmannschast und auch noch in erster Lime mit d« Er-! hinsichtlich der Bertheilung der Steuerlasten erreicht werde, welche 2 Vermögenssteuer auf fünfI djejrr Streitfälle zu betrauen. Er hätte daher gewünscht, I sich den modernen Anschauungen auf diesem Gebiete anschlössen und ^llti Ionen ^cari stellen. ! daß noch eine untere Stelle eingeschoben worden wäre, welche die! die wenig angenehmen Kämpfe innerhalb der Ständeversammlung DaS vierte Gesetz bringt wesentliche Aenderungen der ! Schätzung vornimmt und die Streitigkeiten schlichtet. Der Umstand I auf möglichst lange Zeit zur Ruhe brächten. Erst in zweiter Linie Erbschaftssteuer. Die einschneidendste ist, daß künftig I fern«, daß die Entscheidungen unter Ausschluß des Rechtswege»! streb« die Regierung an, durch diese Neuregulirnng etwas ausreichendere auch bei direkter Vererbung auf Ehegatten, Kinder und I erfolgen sollen, widerspreche den grundlegenden Gedanken der Gesetz« I Mittel sür die Staatskasse zu gewinnen. Sollte die Beruhigung der Steuer« KindeSkinder Steuer erhoben werden soll, wenn die Erbschaft I gebung. Ein weiteres Bedenken habe er gegen die in 8 12 Abs. 11 kämpfe erreicht werden, so müßten auch einzelne Bestimmungen deS vroAntbeil den Betraa von 10 000 übersieiat Erben Eltern ! vorgesehene Uebertragung des Rekurses an die KreiShauptmanoschaft, I Einkommensteuergesetzes, welche begründete Klagen und unerquickliche von Kindern so sind nur 5000^ steuerfrei erben Großeltern Iba derselbe nach dem Organisationsgesetze eigentlich an die I Differenzen hervorgerufen, abgeändert weroen. Der Gedankengang . K Ministerialinstanz gehen solle Er lege aber dem keine so große und die Erwägungen, denen die Regierung bei der weiteren Lösung Air'" keine Steuerfreiheit em. Der Steuersatz steigt, wenn ! Bedeutung bei, weil der 8 12 ohnedies gestrichen werden soll, er I ihrer Aufgabe gefolgt sei, seien in der Denkschrift ausführlich ent« Ehegatten, Kinder oder Kindeskinder erben, rm Höchstfälle I aber gegen den 8 6 stimmen. I wickelt, deshalb könne er (Redner) sich auf wenige Bemerkungen be« auf 3 Procent. - . . UrkundenstempelS, enthält in der Hauptsache nurlaus sich beruen zu lassen". Ohne Debatte und eiustimmig formale Aenderungen. « I trat das Haus diesem Anträge bei. Das finanzielle Ergebniß der Steuerreform ist!^. Schließlich wurde noch die anonyme Petition gegen die _«s_ knia-ndes- ° " ' ' l Einiiihrung einer Vermögenssteuer auf Grund von 8 23i» der also folgendes. I LaadtagSordnung für unzulässig erklärt. Ertrag der BermogenSsttuer b000000 I Nächste Sitzung Montag, den 20. December, Mittag 12 Uhr. Mehrertrag der Erbschaftssteuer 2500000 » I Tagesordnung: Generaldebatte über den ordentlichen und außer- Zusammen: 7500000 I ordentlichen Staatshaushalts-Etat. AuSsall an Staat»grundsteuer 1800 000 « I Ministerialinstanz gehen solle. Er lege aber dem keine so gr ,, „ . „ ! Bedeutung bei, weil der 8 12 ohnedies gestrichen werden soll, er Ehegatten, Kinder oder KindeSkinder erben, rm Höchstfälle I „„de aber gegen den 8 6 stimmen. auf 3 Procent. , l Kammerhnr Or. von Frege-Weltzien aus Zabeltitz beruhigt I schränken. Bezüglich der Verwendung der Grundsteuer in Hüh- von Erben andere Familienangehörige oder fremde.Ptrsonen, Vorredner in dn Ueberfeugung, daß bei uns die Entscheidungen 2 pro Einheit sei die Regierung entschlossen, die;e den Schul« so kann der Steuersatz, fk nach Hohe der Erbschaft, b,S auf I ganz gewiß ebenso sorgfältig erwogen werden wie in Preußen durch I g«m-indrn zuzuwenden, wobei sie aber auch nicht abgeneigt sei, I die Amt-Vorsteher. Es liege nur im Interesse sür die Geschädigten, I örest 2 «ventuell m den Händen der ^euerzahl« zu ' ge» I daß sie nicht in weitere Instanzen hinansgedrängt wrrden und er I belassen. Daß dies« Umstand nicht in der Thronrede Er» ' sei der R-giernng sür di. ««einfachnng der Entscheidungen nur Wohnung gesunden sei geschehen um d'-selbe n cht m t zu I dankbar I viel Detail» zu belasten. Die Regierung stehe lediglich aus dem 000^4 g l StaätSminister von Metzsch: Eine Competenzschmälerung I Standpunkte der Denkschttft. Der Grundbesitzer im Allgemeinen 25 000 I Real-runa aan» s.rn aeleaen Sie^bab« die Ent« I und der verschuldete Grundbesitz« im Besonderen sei be, dem gegen- St'uerb.trag I^^R gl^ g^ < b^d ^ärtlg-n St.uerlystrm unverhältnißmSbig und ung«echt belastet Hauptleuten übertragen sehen wollen, weil diese doch zweifellos I m«wunderun» den B-rhältnissrn auf dem Lande viel unmittelbarer 13°»'"^,cser. Es habe im Lande^vielfach^Berwunderung erregt, gtgenüberstthen. Auch wegeu ihr« persönlichen Stellung werden I öaß dw Regierung in Zeiten de» Aufschwung» da» Land mit einem die AmtShauptleut. Mel eh« in der Lag. «eich Differenzen im Ent« S -°»b°uquet beg ucke, U/' ^stzb"!» in zi.ml ch stehen au»zuglrichen und vergleiche hrrbeizusühren. Der Befürchtung! S" bezeichnen. Der erste Zweck der Steuerreform sei nicht, die rin« Mehrbelastung der AmtShauptmanuschofteu habe sich die I StaatScassen zu füllen, sondern eine billiaere und gerrchtere Ver« Regierung nicht hingegeben. Was den Ausschluß de» Rechtswege» ^'>ung der Besteuttung herbelzu uhren (Sehr richtig) soweit die betrifft, so habe « zu erklären, daß d°S Ministerium d^ Innern R-s°rm °ber sircal.sche Zwecke verfolge o furchte «, eher den Vor« bei der Abgrenzung der Competenz mit dem Justizministerium in I "urf hören zu müßen, day sür die Staatskasse zu wenig heraus. Verbindung getreten sei und daß Letzt«.» sich vollständig damit komme. Di-Regi.runa habe ab-rdoch nicht wttter gehen wollen, einverstanden «Närt hat, wenn di. Entscheidungen der Zuständig« Sie sei der Ansicht, daß dir vorge chlagene Höherbesteuerung Nch im kett den v.rw°ltung»behörd.n überwiesen werden. Er glaube rationellen Ganzen bewege und so d,r Reform zu einem «sprieß- nicht, daß die Entscheidungen wenig« zuverlässig in d« Hand der I "Hen Ende geführt werd« (Bravo). Amt-Hauptleute ruhen als in den Händen der Juristen. Aus allen f Abg. Opitz-Treuen (cons.) «kennt an, daß in dem vorliegenden " ' - — - . >,arbeitet worden sei. . _ . _ d»»»»«»« ,»>»» »>>»,» ,uu>u>,t>u/ ij,r»u^u»t!g und gleichwerthig, I nat« », ck und e seien nrne GrsetzeSvorschläge formulirt, unter d Rach kurzen persönlichen Anmerkungen de» Herrn vr. Georgi! und v gelte e», bestehende Bestimmungen zu ändern. Wenn er diesen jetzt küusttg 75 — 175 « — 400 - 500 800 - 750 1050 « 750 - 1300 « 1000 - 1300 . 1000 - 2300 « 1500 M 2300 «
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