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Elbeblatt für Riesa, Strehla und deren Umgegend : 11.04.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-04-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666403997-185404110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666403997-18540411
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666403997-18540411
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt für Riesa, Strehla und deren Umgegend
- Jahr1854
- Monat1854-04
- Tag1854-04-11
- Monat1854-04
- Jahr1854
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Glbeblatt für Riesa, Strehla und deren Umgegend. 13.- - - Dienstag, den 11. April 1854» Bekanntmachung des Ministeriums des Innern. von der Königlich Preußischen Hauptverwaltung der Staat-schulden ist a) wegen des vorzunekmenden, nach einer im diplomatischen Wege anher gelangten Mittbeilung der König!. Prerrß. Negierung nur dis Ende November 1854 statthaften Umtausches der Äönigl. Preußischen Kassenanweisungen vom 2. Ian. 1835 gegen neue dergleichen Kassenanweisungen vom 2. November 1851 folgende Aufforderung: - In Folge de- Gesetzes vom IS. Mai 1851. «Gesetzsammlung Seite 335> soll jetzt mit dem Umtausche der tii «t» eulation befindlichen Königlich Preußischen Kassen-Anweisungcn vom 2. Januar 1835 5 1 Tblr., 5 Thlr, SV Thlr. 1VV Tblr. und 5VV Tblr. gegen neue, unter dem 2. November 1851 ausgefcrtigte Kassenanweisungen 5 1 Thlr , - Thlr., Iv Tblr., 5V Tblr. und 1VV Tblr., deren genaue Beschreibung durch die Amtsblätter der Königlichen Regie rungen, durch den Königlich Preußischen Ltaatsanzeiger und duich mehrere, in Berlin erscheinende Zeitungen bo- - kannt gemacht ist, vorgegangen werden. Es werden daher die Inhaber von Königlich Preußischen Kassenanweisung»«» vom 2. Januar 1835 hiermit aut'gcfordert. diese vom 1. Oktober d. I. ab entweder 1) hier bei der Controlle der Slaatspapiere, Oranicnstrafie Nr. 92, parterre, oder 2) in den Provinzen bei den Negierungs-Haupr-Kasscn, sowie bei den von den Königlichen Regieruqgen zu ke- zeichnenden Kreis- oder Special-Kassen zu präseniiren, und dagegen neue Kassen-Anweisungen vom 2. Ns» vcmber 1851 von'gleichem Werlhsbetrage in Empfang zu nehmen. Das Geschäftslocal der Controlle der Slaatspapiere wird zu diesem Behufs in den Wochentagen von 2 tt» 1 Uhr geöffnet sein. Dieselbe kann sich jedoch wegen des Umtauschgeschäfls weder mit Privatpersonen, noch mit In» stituten oder Special Kassen, in Schriftwechsel einlassen, wird vielmehr alle, ihr nicht durch die Negierungs-H'aupn- Kassen zum Umtausch zukommcnden Kassenanweisungen den Einsendern auf ibre Kosten remiltircn. Di« Kassenanweisungen vom 2. Januar 1835 behalten übrigens einslweiien, bis zu dem nach Ablauf vor« 2 Monaten bekannt zu machenden Präclusivtcrmin, ihre Gültigkeit. Die Einlösung der Darlehnskassenscheine bleibt vorläufig noch ausgesetzt, und wird der Termin, an welchem deren Umtausch beginnen soll, später bekannt gemacht werden. Berlin, den 12. September 1853. Königlich PrcuHljche Hauptverwaltung der Staatsschulden. Natan. Rolcke. und weiterhin t>) wegen Einziehung der Königlich Preußischen Dabrlchnskassenscheine vom 15. April 1848 und wegen de» Umtstusche» derselben gegen neue Kaffen-Anweisungen vom 2. November 1851 nachstehende Bekanntmachung: In Verfolg unserer Bekanntmachung vom 12. September d I. wegen Ausreichung neuer Kassenanweisung««» bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 2. Januar k. I. ab auch die noch umlaufenden DahN- lehnskassenschcine vom 15. April 1848 gegen neue Kassenanweisungen vom 2. November 1851 werden umgetauscht : tvrrden, " " Die Inhaber jener Dahrlehnskussenschcine werden daher aufgefordert, diese vom 2. Januar k I. ab »ntw«d«r bei der Kontrolle der Staalepäpiere, Oranienstraße Nr 92, parterre rechts, oder tn den Provinzen bei den Regierungs-Hauptkassen oder bei den von den Königlichen Regierungen bezeichnet«»» Kreis- oder Specialkassen . zu präseniiren, und dagegen neue Ocffsenanweisungen vom 2. November 1851 in Empfang zu nehmen. Das Gkschäftslocal der Controlle der Ltaatspaviere wird zu diesem Zwecke in den Wochentagen von v bi» 1 Uhr geöffnet sein. Dieselbe kann sich jedoch wegen des Umtauschgeschäfts wcd-r mit Privatpersonen, noch mit In stituten oder Spccialkassen in Schriftwechsel einlassen, sondern wird E ihr von aucwärts auf anderem Wege, att ' durch die Regieruikgs-Hauptlassen, zugctzenden Darlehnskassenscheine den Einsendern auf ihre Kosten zurücksendeN. Wenn übrigens alte Kaffeuanweisungen und Darlehnskassenscheine zugleich zum Umtausch prisentirt «erden sollen, so müssen beide Arte» von. Papieren durchaus von einander getrennt werden. Nach . Ablauf von 9 Monaten wird ein Präclusivternun anbnaumt werden, mit dessen Eintritt alle noch nicht «ingelieferte Darlchnsk'affenscheine ungültig werden. > Berlin, de»A7. December 1853. ÄöiUgllch Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden. Natau. Rolcke. Gamet. Robilinz. - «taffen worden. ' ' Solches wird «»durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. , Diese Bekanntmachung ist auf Grund § 21 des Gesetzes über dl« Angelegenheiten der Presse vom 14.-PftKtz UlSl H den darin genannten Blättern abzudrucken. Dresden, den 1». Januar 1854. Ministerium des Innern. . Krejherr von Beust. «... , . . Lenmch.
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