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Elbeblatt für Riesa, Strehla und deren Umgegend : 30.01.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-01-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666403997-185501304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666403997-18550130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666403997-18550130
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- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt für Riesa, Strehla und deren Umgegend
- Jahr1855
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Elbebiatt für Riesa, Strehla und deren Umgegend. 5. Dienstag, den 3V. Januar 1855. Die Mobilifiruna-fragr bei der Bundes versammlung. Seiten der k. k. österreichischen Regierung ist ist in diesen Lagen der Antrag auf Mobiiifirung der halben BundeScontigente bei der Bundesver sammlung eingebracht und damit motivirt worden, daß die drohende Stellung Rußlands an den öst lichen Grenzen des österreichischen Kaiserstaates diese Maaßregel nothwendig erscheine» lasse. Um di« Bedeutung diese« Antrags und das Bedenk liche der gegenwärtigen Situation zu verdeutlichen wird eS nothwendig sein, die hierher gehörigen diplomatischen Vorgänge und Vereinbarungen in da- Gedächtniß zurückzurufen. Mit dem zwischen Oesterreich und Preußen am 20. April v. I. abgeschlossenen Schutz- und Trutz bündnisse, dem durch Beschluß vom 24. Juli auch die übrigen Bundesstaaten beitraten, »ar zugleich eine Militärconvention vereinbart worden, in wel cher die Art und Weise der gegenseitigen Truppen aufstellung festgesetzt ist. Oesterreich ist mit seinen Krieg-rüstungen rasch vorwärts gegangen, während Preußen seinen östlichen Armeecorp» nur eine er höhte Kriegsbereitschaft gab. Im August v. I. wurden bekanntlich auf die Aufforderung Oesterreichs von England und Frank reich vier Punkte aufgestellt, welche die Grundlage für etwaige FriedenSunterhandlungen bilden soll ten. Rußland lehnte dieselben jedoch al« mit sei ner Ehre unverträglich beharrlich ab. Nach län gerem Schwanken schloß endlich Oesterreich am 2. December v. I. mit England und Frankreich eine Art von Präliminarbündniß ab, wobei den vier Punkten eine bestimmtere Auslegung und Erklär ung gegeben und bestimmt wurde, daß wenn bis zum 1. Januar 1855 das St. Petersburger Ka- binet keine bestimmt lautende Erklärung darüber verlautbart habe, baß Rußland die vier Garantie- puncte als die Grundlage des künftigen Frieden» annehmen werde, so sollte das vorläufige Bünd- niß vom 2. December in ein definitives Schutz- und Trutzbündniß übergehen und Oesterreich aus seiner bisherigen defensiven in eine offensive Stel lung übergehen, d. h. Rußland in aller Form den Krieg erklären. Bei dem Zustandekommen des Decemberbünd- niffeS war Preußen nicht beigezogen worden, eben sowenig batte man ihm die von den Westmächten und Oesterreich vereinbarte Auslegung der vier Garantiepuncte mitgetheilt, aber man hatte Preu ßen den einfachen, rückhalt-losen Beitritt zu dem Decemberbündnisse Vorbehalten. Preußen lehnte jedoch diesen Beitritt mit dem Bemerken ab, daß eS sich ein Dündniß, dessen Tragweite eS, da e» die Interpretation der vier Puncte nicht kenne, nicht zu überschauen vermöge, nicht gewissermaßen octropiren lassen werde; die- lasse schon seine Stellung als europäische Großmacht nicht zu. Wolle man seine» Beitritt zu dem Decemberbündnisse, so müsse ihm auch ein Einfluß aus dessen Inhalt zustehen. Gleichwohl ließ Oesterreich in einer Note vom 24. December v. I. auf Grund des Aprilbünd nisses an Preußen die Aufforderung ergehen, die in der Militärconvention vom 20. April v. I. fest gesetzte Truppenaufstellung unverweilt zu bewirken. Ehe jedoch noch die Antwort de-, preußischen Ka- binetS auf diese Aufforderung nach Wien erging, trat in der Gesammtlage der Verhältnisse eine wichtige Wendung ein. Am 28. December v. I. fand zwischen den Vertretern Oesterreichs, Englands und FrankreichS einerseitS und dem russischen Gesandten anderer seits eine erste Conferenz statt, welche zu keinem Resultate führte, indem Fürst Gortschakoff zu Ein holung neuer Instructionen eine 14tägige Frist sich erbat. Noch ehe diese Zeit um war, am 7. Januar d. I. erklärte das St. Petersburger Ka- binet ganz unerwartet, daß eS geneigt sei, aus die vier Puncte hin in Frieben-unterhandlungen ein zutreten, und der österreichische Minister des Aus wärtigen, Graf v. Boul, veranlaßte nun die Ge sandten England», Frankreichs und der Türkei sich mit den erforderlichen Vollmachten zu Friedensun terhandlungen versehen zu lassen, welche letztere denn auch, wie eS heißt, demnächst in Wien statt finden sollten. Weil Preuße» dem Decemberbündnisse nicht beigetrkten ist, so hat man es denn auch bei den letzten diplomatischen Vorgängen nicht beigezogen, ja die drei im Decemkervertrage vereinigten Mächte gehe» so weit, zu behaupten, Preußen habe nun auch kein Recht an der Wiener Frieden-unterhand« lungen theilzunehmen, vorausgesetzt nämlich, daß sie zu Stande kommen. Das aber wird und kann sich Preußen nicht gefallen lassen, weil es damit seine Stellung al« europäische Großmacht vertie ren würde. E« würde im äußersten Falle sein
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