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Elbeblatt und Anzeiger : 29.08.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-08-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187308298
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18730829
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18730829
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-08
- Tag1873-08-29
- Monat1873-08
- Jahr1873
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 29.08.1873
- Autor
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WMl und Aiychcr. Amtsblatt für die Königl. Gerichtsämter sowie die Stadträthe zu Mesa und Strehla. Redaction, Druck und Verlag von G Ponsong in Riesa. 33 Freitag, den SS. August 1873 Dieses Blatt „Elbeblatt und Anzeiger" erscheint in Riesa wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags, und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Bestellungen werden bet jeder Post- Anstalt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla sowie von allen unsem Boten entgegen genommen. — Zur Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Haasenstein und Vogltr in Hamburg-Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., R. Mosse in Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen de« 30. September 1873 die dem Schleifer Moritz Schieritz in Glaubitz zugehörigen Haus- und Feldgrundstücke Nr. 56 des CatasterS für Glaubitz und Nr. 54, sowie Nr. 126 und 143 des Grund- und HypothekenbuchS für genanntes Dorf, welche Grundstücke am 18. Juli 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten, und zwar: das Haus mit Scheune und Garten auf 625 Thlr. — —die beiden Feldstücke Fol. 126 und 143 auf 234 Thlr. — —- aewürdert worden find, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger GertchtSstelle und im Gasthofe z« Glaubitz aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, am 19. Juli 1873. Königliches Gerichtsamt. Caspari. Verordnung, die amtliche Correspondenz zwischen Verwaltungs- und Polizeibehörden im Königreiche Sachsen und in der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie betreffend. Nach einer Mittheilung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten sind in Verfolg des seit dem 1. Januar laufenden Jahres einge tretenen Wegfalls der Portofreiheit der amtlichen Correspondenz zwischen Behörden des Königreichs Sachsen und der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie (zu vergleichen Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 31. Januar dieses Jahres) die Verwaltung»- und Polizeibehörden im König reiche Ungarn und in den, im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern des Oesterreichischen Kaiserstaates angewiesen worden, sämmtliche Corresponvenzen mit Verwaltungs- und Polizeibehörden im Königreiche Sachsen ohne Unterschied der Angelegenheit, welche in Frage steht, und ohne Rücksicht darauf, ob das absendende Amt das ersuchende oder das ersuchte ist, ausnahmslos srankirt abgehen zu lassen. Indem dies andurch zur Kenntniß der hierländischen Verwaltungs- und Polizeibehörden gebracht wird, erhalten diese Behörden zugleich An weisung, auch ihrer SeitS alle, an Verwaltungs- und Polizeibehörden in der Oesterreichisch-Ungarischen Monarchie zu erlassenden Corresponvenzen ohne ohne Unterschied der Angelegenheit, um die es sich im einzelnen Falle handelt, und ohne Rücksicht darauf, ob sie die ersuchenden oder die ersuchten Behörden find, ausnahmslos zu frankiren. Dresden, am 20. August 1873. Ministerium des Innern. v. Nostiz Wallwitz. Bekanntmachung. Auf allgemeinen Wunsch soll auch in unserer Stadt am 2. September das nationale Fest gefeiert werden. Die hiesige Einwohnerschaft wird daher hiermit ersucht, am Festtage die Häuser mit Fahnen, Blumen, Kränzen, Flaggen, Guirlanden rc. zu schmücke«. Der Festtag wird am Abmde vorher und früh durch Glockengeläute eingeleitet, dann folgt Morgenmusik auf den Plätzen und Straßen der Stadt, worauf um 9 Uhr der Gchulaetus in der Aula der neuen Schule beginnt, zu welchem wir hiermit öffentlich einladen. Den Gastwirthen und Restaurateuren ist empfohlen, Nachmittags Garten-Coneerte zu veranstalten. Riesa, den 27. August 1873. Der Stadtrath. —Sieger. Mit Recht erscheint daher dem Sinne des Volks der 2. September als derjenige Tag, an welchem den deutschen Geschicken das glänzendste Gestirn geleuchtet hat. Es ist jener Tag, wo die verschiedenen Stämme Deutschlands, um den all- verehrten Oberfeldherrn geschaart, an Tapferkeit und Opferfreudigkeit wetteiferten und den höchsten Preis für deutsche Treue, deutschen Muth und deutsche Standhaftigkeit errangen: unsterblichen Ruhm und die Sicherstellung des Vaterlandes auf unantastbaren Grundlagen ; es ist jener Tag, an welchem die Persönlichkeit unseres Heldenkaisers mit ihrem segensreichen Einfluß auf die Gestal tung der deutschen Geschicke in dm Vordergrund trat, jmer Tag, dessen Bedeutung der fromme Sinn des Herrschers in die unvergeßlichen Worte zusammenfaßte: „Welch' eine wunderbare Wendung durch Gottes Führung!" So möge denn die nationale Dank barkeit den 2. September dauernd zu einem Festtag für das ganze deutsche Volk weihen! Taaesaef^icdte. Leipzig, 24^ «uguL (L T.) Nachdem es bereits am vorgestrigen Abend in der Pletßen- gaffe, well in aner dortigen Wirthschaft ein Soldat sollte ««mißhandelt wordm sein, zu großen Aufläufen und bedrohlichen Versammlungen von Militär gekommen, welche das Einschreiten von Militär- und Polizei«annschaftm nothwendig machten, hab« sich leider gestern Abend diese Keeffe in erhöhtem Maße wiederholl, und ist eine der dafigen Wirtschaften (nach dm R." ein BordH, wie es heißt, von einer Anzahl er bitterter Jäger, deren Kamerad schwere Ver» Der 2. September. Die Bedeutung des 2. September 1870 für die Geschicke Deutschlands ist von je her in allen patriotischen Kreisen richtig erkannt worden. Gleich bei der ersten Nachricht von dem gewaltigen Schlage, der die Macht des französischen Kaiser- thumS zertrümmerte, stand in den Gefühlen des Volkes die Ueberzeugung fest, daß mit diesem Er- eigniß nicht allein der siegreiche AuSgang des Feld zuges, sondem auch die Selbstständigkeit und die Wiedergeburt Deutschlands besiegelt sei. Dieser Eindruck ist durch den Verlauf der nachfolgenden Begebmheitm bestätigt worden und hat sich im Herzen der Nation als eine freudige und dankbare Erinnerung festgesetzt. Daraus erklärt sich der unablässig wiederholte und mit wärmster Be geisterung befürwortete Wunsch, daß der 2. Sep tember alljährlich dem Gedächtniß jener großen Ereignisse gewidmet und als ein Nationalfest ge feiert werden möge. Kaiser Wilhelm hat, so oft Wünsch« in der angedeuteten Richtung an ihn herantratm, sich stets dahin ausgesprochen, daß eS unstatthaft sei, durch unmittelbares Eingreifen von Seiten der Staatsleitung dm Gefühlen und Kundgebungen des Volkes die Bahn vorzuzeichnm. Der Monarch hat aber kein« Zweifel darüber gelassen, daß es Hm zur Befriedigung gereichen würde, wmn dar Andenken an die Großthaten des letzten Krieges und an die Wiederaufnchtung eines Deutschen Reiches aus freiem Antriebe von der Ge- sammtheit der deutschen Volker alljährlich gefeiert und wenn für diese Feier der Tag des 2. Sep- tembkr aewüblt würde. In diesem Jahre wird dem Tage «in« festliche Weihe durch die Enthüllung des Sieges-Denkmals auf dem Königsplatz in Berlin zu Theil. Durch die Entstehung und Bestimmung des Denkmals, welches die Erinnerungen an die Feldzüge von 1864, 1866 und 1870—71 zusammenfaßt, ist die Enthüllungsfeier selbst auf gewisse Grenzen hinge- wiesm, welche bei den bezüglichen Anordnungen innegehalten werden müssen; aber die Wahl des Tages legt unverkennbar Zeugniß dafür ab, daß nach dem Sinne des Kaiser- die Feier gleichzeitig die Bedeutung eines nationalen Festes hat, an welchem die ganze Nation freudigen Antheil nehmen kann. Bei dem Meinungsaustausch über die Wahl eines TageS für das nationale Erinnerungsfest haben sich die meisten Stimmen für dm 2. Sep tember entschieden. Die Geschichte der jüngsten Vergangenheit ist so reich an Ehrentagen für die deutschen Waffen und an gewichtigen Ereignissen für die Begründung der deutschen Einheit, daß die Dankbarkeit per Nation mit den Schwierig keiten der Auswahl zu kämpfen hat. Aber eS handelt sich nicht darum, bi» in'S Einzelne abzu wägen, welchen besonderen Anspruch der ein« oder andere Tag eicheben darf, um in dem begeisterten Andmkm des Volke« fortülleben. Mehr und mehr hat sich die Auffassung Bahn gebrochen, vor zugsweise das Gedächtniß drS 2. September für die nationale Feier geeignet ist, und zwar nicht blo» um der entscheidenden Ereignisse willen, die jenen Tag zu einem der denkwürdigsten in der Weltgeschichte machen, sondern auch well derselbe allmvorangchendm krieg ertschmErfolgm dieKrone aufgesetzt bat und wt-dnAm der »usAmgrpunkt für di« weitere ruhmvolle Entwtckedmg der deut schen Geschichte wurde.
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