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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.04.1896
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1896-04-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18960409015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1896040901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1896040901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-04
- Tag1896-04-09
- Monat1896-04
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Größere Schriften laut unserem Wei»- verzeichaiß. Tabellarischer und Ziffrrniu^ nach böherem Tarif. krtea-Beilagen (gesalzt), nur mtt der Morgen-Ausgabe, ohue Poftbefördeeung 60.—, mit Pvstbrfördernng 70.—. Äunahmeschtuß für Ä »zeige»: Abend-Ausgabe: Bvrmittag» 10 Uhr. Morge n-Ausgabr: Nachmittag» 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde froher. Anzeige« find stets au die Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig ^178. Donnerstag den 9. April 1896. SO. Jahrgang. Das künftige bürgerliche Gesetzbuch. XX. Eltern und Kinder. Von Vr. zur. W. Brandts. Nachdruck »«rboten. Der wichtigste, die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern gegenwärtig regelnde Begriff ist derjenige der väter lichen Gewalt. Der Entwurf setzt an deren Stelle die elterliche Gewalt. Dieselbe steht beiden Eltern zu, soweit eS sich um die Person des Kindes, also hauptsächlich um dessen Erziehung handelt. Ihre Ausübung ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht. Der Einfluß der Mutter gegenüber dem Bater hat allerdings nur beralhende Bedeutung, da bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Eltern die Meinung des Vaters vorgehen soll. Der Inhalt der elterlichen Gewalt erstreckt sich aber auch auf das Vermögen des Kindes. Zn dieser Be ziehung steht dieselbe lediglich dem Vater zu und erst nach dessen Tode der Mutter. Vom Vormundschaftsgerichte soll ihr ein Beistand nur auf ihren eigenen oder des verstorbenen Mannes Wunsch, oder bei einer schwierigen, großen Ver mögensverwaltung bestellt werden. Nach dem im größten Theile des deutschen Reiches gegenwärtig bestehenden Rechte dauert die väterliche Gewalt so lange, bis das Kind sich einen eigenen Hausstand errichtet, ober eine selbstständige Stellung erwirbt. Hierzu wird z. B. in Preußen bei Osfi- cieren erst die Stellung eines Hauptmannes, nicht schon die jenige eines Lieutenants gerechnet. Die schwierige Feststellung dieser Altersgrenze im bürgerlichen Leben hat nach dem Vor gänge mehrerer deutscher Staaten den Entwurf veranlaßt, die elterliche Gewalt mit der erreichten Volljährigkeit für beendet zu erklären. Es ist dies als eine der wichtigeren und wohl gerechtfertigten Neuerungen des Entwurfs zu erklären. Der Inhalt der elterlichen Gewalt ist wesentlich in Ueber- einstimmung mit dem geltenden Rechte geregelt. Sie gewährt die Nutznießung an dem Vermögen des Kindes. Ausgeschlossen hiervon ist dasjenige, was das Kind durch seine Arbeit, oder durch den ihm gestalteten selbständigen Betrieb eines Geschäfts erwirbt, sowie ferner, was ihm von einer anderen Person mit der Bestimmung zugewendet wird, daß das betreffende Ver mögen der elterlichen Nutznießung entzogen sein soll. Dies ist freies Vermögen des Kindes. Bei der Verwaltung des snuder-VermözenS muffen die Eltern mit der gleichen Sorg falt verfahren, welche sie in ihren eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Die Nutznießung endigt vor der Voll jährigkeit, wenn sich das Kind verbeirathet. Zur Vertretung der verheiratheten minderjährigen Tochter in deren persön lichen Angelegenheiten bleibt der Vater jedoch berechtigt. Eltern und Kinder sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Diese Verpflichtung der Eltern dauert nach dem geltenden Rechte so lange, als die Kinder unter väter licher Gewalt stehen, während der Entwurf die Unterhalts pflicht schon mit der erreichten Volljährigkeit der Kinder auf hören läßt. Andererseits ist die Unterhaltungspflicht der Eltern eine strengere, als diejenige der Kinder gegenüber den Eltern. Die Kinder müssen gesetzlich die Eltern nur dann unterhalten, wenn dieselben nicht Nur erwerbsunfähig sind, sondern auch kein Vermögen besitzen, von dem sie sich unterhalten können. Die Eltern hingegen haben die Pflicht, durch eigene Kraft und Mittel ihre Kinder zur Selbst ständigkeit zu bringen, und es tritt diese Verpflichtung nickt erst dann ein, wenn die Kinder durch Erschöpfung des Stammes ihres Vermögens in völlige Dürftigkeit versetzt sind. Es wird deshalb vorgeschrieben, daß ein minderjähriges un- verheiratbeles Kind, welches sich noch nicht selbst ernähren kann, von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung von Unterhalt insoweit verlangen kann, alS die Zinsen oder sonstigen Einkünfte des Vermögens zum Unter halt nicht auSreichen. Diese strenge Unterhaltungspflicht soll mit der Volljährigkeit erlöschen, das volljährige Kmd Muß also nöthigensallS sein Capital angreifen und erst nach dessen Aufzehrung müssen die Eltern wieder eintreten. Diesen Standpunct hat der Entwurf angenommen, da mit der Volljährigkeit des Kindes besten Stellung gegenüber den Eltern eine tiefgehende Aenderung erleidet. Das volljährige Kind ist nicht mehr abhängig von den Eltern und kann ins besondere über sein Vermögen beliebig verfügen. Es mag diese Beschränkung der gesetzlichen UnterbaltungSpflicht um o unbedenklicher sein, als thatsächlich in der großen Mehr ahl der Fälle die Eltern ihren volljährigen, aber noch nicht ur Selbstständigkeit gelangten Kindern, insbesondere unver- »eiratheten Töchtern, den Unterhalt gewähren werben. Haben ie dies gethan, so stellt das Gesetz die Vermuthung auf, daß die Absicht, von dem betreffenden Kinde demnächst Ersatz zu verlangen» nicht vorgelegen hat, so daß ein Erstaltungsanspruch den Eltern versagt ist. Ebenso wird vermuthet, daß Kinder, welche ihren Eltern Unterhalt gewährt haben, hierbei nicht die Absicht hatten, ihre Aufwendungen ersetzt zu verlangen, dieselben sollen vielmehr als geschenkt vermutbet werden. Eine gleiche Vermuthung stellt der Entwurf auch für den Fall auf, wenn ein dem elterlichen Hausstande angehörendeS volljäh riges Kind zur Bestreitung der Kosten des Haushaltes aus seinem Vermögen etwas verwandt oder den Eltern überlassen hat. — Für Geschwister soll eine Unterhaltungspflicht nicht mehr bestehen; es ist dies schon jetzt im deutschen Reiche Rechtens, mit Ausnahme der Gebiete des preußischen allge meinen Landrechts. Uneheliche Kinder erlangen wie bisher die rechtliche Stellung ehrlicher Kinder entweder dadurch, daß der Vater sich mit brr Mutter verheirathet, oder durch Ehelichkeits erklärung seitens deS Landesherrn auf Antrag deS VaterS. Abgesehen von diesen Fällen ist das uneheliche Kind nur mit seiner Mutter und deren Verwandten ebenso verwandt wie rin eheliche«. Der Vater soll seinem unehelichen Kinde nicht nur, wie bisher, bi» zum vierzehnten, sondern stets dis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahre den der Lebensstellung der Mutter entsprechenden Unterhalt gewähren, und diese Verpflich tung geht auf die Erben des VaterS über. Die Mutter hat Anspruch auf die Kosten der Entbindung und die Kosten des Unterhalte» für die ersten sechs Wochen, aber nicht mehr nach Maßgabe ihre« Stande«, sondern nur „innerhalb der Grenzen der Nothdurst"! Der gegenwärtig der unbescholtenen Jung srau oder Wittwe im Falle einer Verführung zustehende An spruch auf Abfindung, der sogen. Deflorationsanspruch gemäß dem Grundsätze: clue aut äotu (Heirathe oder gieb Mitgift), soll den weiblichen Personen nur noch zusteben, wenn die Verführung im Brautstande geschehen ist. Als Vater eines unehelichen Kindes gilt derjenige, welcher der Mutter in der Zeit von dem 181. bis zum 302. Tage vor dem Geburtstage des Kindes beigewohnt hat, es sei denn, daß dies auch ein anderer Mann innerhalb der Zeit gethan hat. Ein fremdes Kind an Kindesstatt annehmen soll nur können, wer keinen ehelichen Abkömmling besitzt, das fünfzigste Lebensjahr überschritten hat und mindestens achtzehn Jahre älter ist als das Kind. Der Annahmevertrag bedars der Bestätigung durch das Gericht, welche jedoch nur zu versagen ist, wenn ein gesetzliches Erforderniß fehlt. Die Wirkung der Annahme an Kindesstatt erstreckt sich nicht auf die Ver wandten des Annehmenden. Auch wird für den Annebmen- den kein Erbrecht am Nachlasse des angenommenen Kindes begründet. Die Wiederaufbebung der Annahme an Kindes statt ist bei Einverständniß der Betheiliglen zulässig. Deutsches Reich. L. K. Berlin, 8. April. Ein Schmerzenskind der Berliner Verwaltung sind die Rieselfelder, deren Betrieb im Vor jahre zu lebhaften und berechtigten Klagen Anlaß gegeben hat, bei denen manches scharfe Licht auf die „Berliner Muster- wirthschaft" fiel. Jetzt ist es etwas bester geworden; wie der so eben erschienene Verwaltungsbericht constalirt, hatten die Rieselfelder-Güter im Großen und Ganzen ein günstigeres WirthschaftSergebniß als im Vorjahre. Der Zuschuß beträgt 187 991 er hat sich gegen das Vorjahr, das mit einem Zuschuß von 325 698 abschließt, um 137 707 ver mindert. Von allen Gütern hat freilich diesmal nur der AcministrationSbezirk Malchow einen Uebersckuß ergeben, selbst der Administralionsbezirk Falkeuberg, der seit 1884 fast un unterbrochen die höchsten Ueberscküsse lieferte, schließt mit einem kleinen Zuschuss« ab. Die Getreidepreise, so beißt eS in dem Bericht, standen noch um 10 — 15 Procent niedriger alS im Vorjahre. Außer den billigen Getreidepreisen ist auch der geringe Gewinn, der durch den Absatz an RieselgraS er zielt wurde, daran schuld, daß die Güter sich so schlecht rentirten. Die Preise vonRieselgraS sanken von ehemals l,20 pro Metercentner auf 40 und auf 35 ^s; ein großer Tbeil deS gewonnenen Grases war ganz unverkäuflich. Die Güter, die ein Areal von 9259 du umfassen, kosteten insgesammt 32 047 301 .sl, die Kausgelder betrugen 17 568 287 die Aptirungs- und Drainirungskosten beliefen sich aus 12 098 896 der Rest wurde für Neubauten u. s. w. ausgegeben. Die Ge- sammtschulden der Canalisations-Verwaltung beliefen sich auf 88 366 870 davon entfallen auf die Eanalisationswerke 59 111414-^!, auf die Rieselfelder 29 255 456 -4? Wenn eS auch der Hauptzweck der letzteren nicht ist, Erträgnisse aus den Betrieben der Landwirthschaft zu geben, so sollte man doch meinen, daß die Güter mit einem Deficit nicht zu arbeiten brauchten, zumal in der Nähe von Berlin, wo der Absatz aller landwirthschaftlichen Erzeugnisse so leicht ist. * Berlin, 8. April. Der 15. Deutsche AdelStag bat am 4. März den Beschluß gefaßt, Ehrengerichte für die Mitglieder der Avetsgenossenschaft einzurichten, welche den Zweck haben, „auf ordnungsmäßigem Wege Ehrenhändel derjenigen Mitglieder zu schlichten, welche keinem andern Ehrengerichte unterstehen und welche seine Entscheidung an rufen." Dieser Beschluß ist in der Presse in den letzten Woche» mehrfach besprochen worden; man bat nach der Bedeutung der getroffenen Einrichtung gefragt. Ietzl giebt darüber ein Mit glied des Deutschen AdetStages in einem im „Deutschen AdelS- blatt" veröffentlichten Artikel nähere Aufklärung. Der „ordnungs mäßige Weg' ist danach eine Erledigung von Ehrenhändeln unter Beachtung der bestehenden Gesetze und unter Vergleichs bedingungen, durch welche der Ehre der Betheiligtrn vollauf Genüge geschieht. Der Artikel fährt fort: „Die Competenr der Ehrengerichte bei Schlichtung von Ehrenhändeln soll aus einen ordnungsmäßigen Weg unbedingt beschränkt werden, so daß das Ehrengericht resp. der Ehrenrath in keinem Falle weder auf Duell erkennen, noch durch Betheiligung bei einem solchen dasselbe sanctioniren darf. Hiernach ist natürlich nicht ausgeschlossen, daß Mitglieder der Deutschen Adelsgenossenschaft, welche glauben, ihre Ebrenstreitigkeiten nicht ohne Duell erledigen zu dürfen, ihrerseits doch zu einem solchen schreiten, jedoch ohne Anrufung und irgend welche Betheilignng deS Ehrenrathes oder Ehrengerichtes der Genoffenschaft, so daß diese in keiner Weise eine Verant wortung für ein solches Dnell trägt. Dies« Competenz- beschränkung der Genossenschafts-Ehrengerichte wurde auf dem Adeislage vom referirenden Mitglied« des Vorstandes, ohne irgend einem Widerspruche zu begegnen, damit motivirt, daß eS für die AdelSgenossensckasl eine Pflicht sei, den Grundsätzen derjenigen Mitglieder voll und ganz Rechnung zu tragen, welche das Duell principiell und unbedingt verwerfen. Durch die darauf erfolgte Annahme deS Antrages hat nun der Adelstag sich seinerseits zu dem vom referirenden VorstandSmitgliede ver tretenen Grundsatz bekannt und ausgesprochen, daß die prin- cipielle Verwerfung deS Duells und die daraus folgende Ablehnung einer Forderung (selbstverständlich auS ehrenhaften Gründen) als eine an sich berechtigte Handlung zu betrachten sei, durch welche die Ehre des Betreffenden in keiner Weise verletzt werde.... Wir zweifeln nickt daran, daß der tiefere Sinn, welcher jenem Beschlüsse des Adelstages zu Grunde liegt, mehr und mehr dazu beitragen werde, in allen adeligen Kreisen die Begriffe über Ehre und Sühne von Ehrverletzungen zu klären, und daß seine Bedeutung sich einer allgemeinen Anerkennung erfreuen werde." — Der Verfasser des Artikels betont am Schluß, daß „die Begriffe über wahre Ehre sich geklärt haben und daß gerade in den höheren Kreisen die Achtung vor der Urberzeugung, besonders wenn dieselbe sich auf die Religion gründet, wesentliche Fortschritte gemacht bat." — Berkin, 8. April. (Telegramm.) Während, wie gestern mitgetheilr, die „Nat.-Ztg." die Meldung einiger 1 otätter, daß dem Reichstage im Spätherbst «ine neue Marine-Vorlage zugehen werde, als durchaus unbegründet zurückweist, erfährt die „Nordd. Allgem. Ztg.", man hoffe, diese Vorlage bis zum Zusammentreten des Reichstags im Herbste fertigstellcn zu können. Bei den Schwierigkeiten aber, die bei der Aufstellung des Bauplanes auch nur eines einzigen Schiffes zu bewältigen seien, habe die Vorlage noch nicht so weit gefördert werden können, daß Einzelheiten aus derselben mitgetbeilt werden könnten. Schon hieraus ergebe sich, baß die Vorlage dem Kaiser vor seiner Abreise nach Italien nicht unterbreitet worden sei. L. Berlin, 8. April. (Privattelegramm.) Wie die „Post" meldet, trat heute Vormittag der Parteitag der (khristlich-Loeialen für den Norden und den Osten Deutschlands unter dem Vorsitze Stöcker's zusammen. Der Parteitag faßte verschiedene Beschlüsse bezüglich der Agitation, der Arbeiterfrage, der Handwerkerfrage und der Frauenfrage und sprach sein „unbegrenztes" Ver trauen zu Stöcker aus. 0. K. Berlin, 8. April. (Privattelegramm.) Der IS. »rutsch« Protcstautentag ist heute hier zusammen getreten. 100 Delegirte aus allen Theilen des protestantischen Deutschlands, auch aus der Schweiz, Holland u. s. w., haben sich einzefunden. (Wiederholt.) L. L. Berlin, 8. April. (Privattelegramm.) Der Köni,g von Italien hat dem Lberbürgermcister Zelle das Commandeurkreuz vom Mauritius- und Lazarusorden verliehen. (Wiederholt.) — Das „Militair-Wochenbl." sagt in einem Auf satz über Moltke's militairische Correspondenz im Jahre 1866: „Ohne einen Bismarck und dessen großartige Politik hätte Moltke allerdings kaum Gelegenheit gehabt, sein Feldhecrntalent in so hohem Grade zu bewähren; sagt er doch selbst in seiner» Auf satz über Strategie: „Die Politik bedient sich des Krieges für Er reichung ihrer Zwecke, sie wirkt entscheidend auf den Beginn und das Ende desselben ein, so zwar, daß sie sich vorbehält, in seinem Verlauf ihre Ansprüche zu steigern oder aber mit einem minderen Erfolg sich zu begnügen." Moltke hatte das Glück, in Bismarck den Vertreter einer kräftigen Politik zur Seite zu haben, und Bis marck wieder fand in Moltke den thatkräftigen General, der der Politik zum Recht verhalf, selbst dabei aber auch diese Politik verstand. So dürfen wir in Moltke nicht nur den genialen Feld herrn bewundern, nein, auch den Mann, der in Beurtheilung aus wärtiger Fragen einem Bismarck würdig zur Seile stand. W>r müssen immer von Neuem dafür dankbar sein, daß in schweren Zeiten neben dem Waffenschmiede Roon solche Männer wie BiSmarck und Moltke zusammenwirkten, die — ein jeder in seinem Fache Meister — auch den Bereich deS anderen mit weitem Blicke um faßten." — Eine Protestversammlung von etwa 100 Ge schäftsinhabern auS der „Uniform-, Militaireffecten- und Herrenbekleidungsbranche nach Maaß" tagte gestern Abend im Hotel „Saxonia" unter Vorsitz deS Herrn Galow vom „Waarenbaus für Armee und Marine", um Protest gegen die Bestimmung der in zweiter Lesung zur Annahme gelangten Gewerbeordnungs-Novelle einzulegen, welche das Aufsucken von Kunrschafl auch für diese Branche verbietet. Am 15. d. M. soll eine große öffentliche Ver sammlung sämmtlicher Geschäftsinhaber dieser Branche in der „Tonhalle" staltfinden. — Am Hose wird heute der Geburtstag der Prinzessin Friedrich Leopold, der Schwester der Kaiserin, festlich begangen. Die Prinzessin ist am 8. April 1866 geboren. — Graf Klinckowström verzichtet in seinem Streit mit der Königsberger Walzmühle (Actiengesellschaft) auf eine weitere Erwiderung und Hal, der „Deutsch. Tagesztg." zufolge, seinen Recklsbeistand beauftragt, gegen den Vorstand der Actiengesellschaft Strafantrag zu stellen. Graf Klinckowström fühlt sich offenbar dadurch beleidigt, daß er sich im Unrecht befindet und darin werden ihm auch die Gerichte schwerlich helfen können. * Rostock, 8. April. (Telegramm.) Die preußischen Staatsminister Dr. von Boelticher und Freiherr von Hammer stein, sowie drei preußische RegierungSräthe, Bürgermeister Vrrsmann aus Hamburg und Senator Bruegmann auS Lübeck sind gestern Abend hier eingetroffen, um heute mit dem Mecklenburgischen StaatSratb von AmSberg die Vieb- tranSpor t-Ein richtun gen und die Quarantaine- An statt in Warnemünde zu besichtigen. * Hamburg, 8. April. Die in den „Hamburger Nachr." veröffentlichte Danksagung des Fürsten Bismarck hat folgenden Wortlaut: Friedrichsrnh, den 8. Avril 1896. Von Nah und Fern, aus Deutschland und dem Auslände habe ich auch in diesem Jahre viele Glückwünsche zu meinem Geburtstage erhalten. Die Anzahl dieser, mich in hohem Grade beglückenden und ehrenden Kundgebungen ist so groß, daß ich zu meinem leb haften Bedauern darauf verzichten muß, jede einzelne dankend zu beantworten. Ich rechne deshalb auf die Nachsicht meiner Freunde, indem ich sie bitte, für ihr wohlwollendes Gedenken meinen ver bindlichsten Dank in dieser Form freundlichst entgegenzunehmen. von Bismarck. * Hannover, 7. April. Bei dem Festmahl am Geburts tage des Fürsten BiSmarck wurde mit besonderer Freude die Mittheilung ausgenommen, daß der geschäftsführende Aus schuß deSHannoverschenProvinzialwahlcomitSSder nationatliberalen Partei eine Anfrage an den Fürsten gerichtet hat, ob ihm ein Besuch seiner Verehrer aus Hannover im Mai oder Juni d. I. angenehm sein würde. Aus FriedrickSruh sei die Erwiderung erfolgt, der Fürst werde den Besuch seiner Freunde au« Hannover gern empfangen, wenn seine Gesundheit eS ihm erlaube; der Aus schuß möge Anfang Mai unter Nennung eines bestimmten Tage« noch einmal ansragen. Es stebt schon jetzt fest, daß die Betheiliguna an dem seit Jahren geplanten Besuch sehr lebhaft sein wurde: auch der Hannoversche Männergesang- verein wird bei dieser Gelegenheit dem Fürsten eine Huldigung darbringen. * M.-Glabbach, 7. April. Unter der Leitung des be kannten hiesigen EentrumsführerS Franz Brandts bat sich hier die „Gladbacher Vereinigung für gemeinnützige Zweck«, Gesellschaft mit beschränkter Haftung" gebildet. Als Gegenstand des Unternehmen» wird, wie wir der „Rb.-Westf. Ztg." entnehmen, genannt: „1) Herstellung und Förderung von gemeinnützigen und wvhlthätigen Anstalten und Einrichtungen zur Hebung der arbeitenden Elasse in wirtbschaftlicher, geistiger und religiös-sittlicher Beziehung, 2) An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden und 3) Veranstaltung von Vorträgen, Gründung von Arbeiter vereinen und die Förderung deren Bestrebungen im christ lichen Sinne." Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 270 000 ; die Einlagen sind vollständig gedeckt, und zwar ind 87 000 baar eingebracht worben, während da« von der Gladbacker Actiengesellschaft für Druckerei und Appretur in Liquidation gekaufte Grundstück mit 183 000 ^! eingestellt worden ist. Die Geschäftsführer der Gesollschaft sind die Kaufleute Leonhard Josten und Michael MvllS, sowie der Gasthossbesitzer Arnold HerfS von hier. Wir brauchen kaum -inzuzufügen, daß es sich hier um ultraanontaae Bestrebung«« handelt. * Köln, 8. April. Zum Abschied deS Oberreichs anwalts Hamm fand gestern im Gürzenich ein Festessen iatt, an welchem 680 Personen theilnabmen, darunter der Lberpräsident Excellenr Nasse, die Mitgüeder deS Ober landesgerichts, die staatlichen und städtischen Behörden, sowie eine große Anzahl angesehener Bürger Kölns und der Rbein- )rovinz. Oberlandesgerichtspräsident Struckmann führte in einer Rede auf Herrn Hamm nach der „KiZn. Zeitung" Folgendes auS: Von nah und fern seien angesehene Männer aller Stände herbeigeeilt, um den Abschied des Ehrengastes zu feitrn. Derselbe sei der vielen Ehrungen aber vollkommen würd«; er besitze ün hervorragendes juristisches Wissen, schnelle Aufsasscum und Schlag- ertigkeit; in den verwickeltsten Fragen verstände er etz, mit vielem Geschick einen Ausweg zu finden. Die StaatsanNUlltschaft habe er nie als eine Verfolgungsbehörde aufgefaßt, sondern als eine Stütze Les Richters zur Handhabung der Gerechtigkeit. StetS habe er sich bemüht, den Unschuldigen zu schützen und Mtzlde zu Sven, oweit das Gesetz die» gestattete. Als Oberstaatsanwalt habe er die Geschäfte Vieles verantwortungsreichrn Amte» 15» Jahre lang in einer Weise ivahrgenommcn, die alle befriedigt Hahr. Er habe sch stets eins gefühlt mit dem Lberlandesgericht rPid hab« es meisterhaft verstanden, jeden Mißklang zu vermeiden x stets sei er diesem Gericht und dessen Präsidenten ein werthvoller Beistand ge- wesen. Aber weit über die Grenzen sehnes Berufes hinaus habe er eine unermüdliche Thätigkeit entfaltet. Als Kriegtzr habe er in den Feldzügen von 1866 und 1870—71 treu seinem Könige ge dient und später habe er sich stets als echten Patrioten erwieM. Mit Begeisterung sei er der Fortbildung des Leutscheu Einheits gedankens gefolgt und habe zu dessen Stärkung beigrtragen. Wo irgend ein patriotisches Fest gefeiert wordon sei, habe man stets auf eine Mitwirkung zählen können. Doch noch weiter sei seine Thätigkeit gegangen. Bei allen wissenschaftlichen, gemeinnrützigen und wohl- thätigen Vereinen sei er Mitgründer oder doch werngflens Förderer gewesen; eine besondere Wirksamkeit habe er auf colonialem Ge biete entfaltet und auf diesem Felde mit jugendlicher Begeisterung gearbeitet. Nach jeder Richtung hin erwachse dem Rheinland und besonders der Stadt Köln durch den Weggang des früheren Ober staatsanwalts ein empfindlicher Verlust, nnd es bliebe nur der Trost, daß «r zu einem seinen Verdiensten entsprechenden hohen Amte berufen sei. Die Zurückbleibenden trösteben sich ferner auch mit dem Gedanken, daß der jetzige OberreichBanwalt ihrer nicht vergessen werde. In tnesem Sinne ersuche er die Fefttheilnrhmer, auf den Ehrengast, den Oberreichsanwalt Hamm, ein dreifach donnerndes Hoch auszubringen. * Erfurt, 7. April. Die hiesige konservative Partei befindet sich seit einiger Zeit in einem Zustande größter Zer fahrenheit. Den ersten Riß brachte die Stellungnahme zu der Stöcker'scken Angelegenheit in den Verein, der sich infolge dessen und well Naumann'sche Strömungen bemerkbar wurden, spaltete, worauf sofort ein neuer Verein sich bildete, der auf alter Grundlage, dem Tivoliprogramm, weiter arbeitete. Neben dem „Thüring. VolkSbl." dem Organ der Tivolicon- servativen, tbat sich ein Organ Naumann'scher Richtung, eine „Ebristlich-sociale Volksztg", auf, und jetzt ist ein weiteres conservatives Organ, „Das alte Thüringer Volksblatt", ins Leben getreten. Es bestehen also nunmehr drei Richtungen, von denen jede ein eigenes Organ hat. * Äürlttz, 7. April. Der Kaiser wird während seines hiesigen Aufenthaltes, wie dir „Görlitzer Nachrichten" melden, im Ständehause Wohnung nehmen. * Stuttgart, 7. April. Die Ostern hier abgehaltene Landesversammlung der S o c i a ld e m o k ra t e n Württembergs nahm eine Resolution an, worin sie den beiden socialdemokratiscken Abgeordneten für deren Thätigkeit in der Kammer Dank und Anerkennung ausspricht, die Ab schaffung aller Privilegirten (auch der Ersten Kammers fordert und gegen alle Beschränkungen der Freiheit, wie solche z. B. in Sachsen eingeführt würden, protestirt. Zu heftigen Auseinandersetzungen kam eS bei Erörterung des Parteistreiles in Heilbronn. Kittler (Heilbronn) warf dem Landesvorstand „Oberflächlichkeit" und „Frivolität" vor. Zum Vertreter der württembergischen Socialdemokraten auf dem Internationalen Eongreß in London wurde Redacteur Tauscher gewählt. * Stuttgart, 8. April. (Telegramm.) Der König comniandirle den dienstthuenden General-Adjutanten General lieutenant Freiherr» von Falkenstein nach Preußen be hufs Verwendung al» commandirender General des XV. Armeecorps. Der Eommaudeur der 52. Infanterie- Brigade Generalmajor von Bilfinger wurde zum diensttbuen- den General-Adjutanten ernannt. (Wiederholt.) Oesterreich - Ungar«. * Pest, 8. April. (Telegramm.) Da« Abgeordneten- Han» nahm Henle di» Berathnngen wieder ans und setzte die Generaldebatte deS Ackerbaubudgets fort. Italien. Die Katterreic * tztiardini, 8. April. (Tc lrgram m.) <L«it '.rud 8 Uhr lies das Torpedoboot „Urania",, welches der „Hob en- zol lern" voraussuhr, auf der c sigcu Rdede ein Die Lohen zollern" selbst kam gegen Ubr hier an und wird Nachmittag« 4 Uhr weiter/, Au« Messina traf Graf Ricardi nebst zws«' Rathen der Präfertur hier rin, um die Majestät'" ju begrüßen. Di« Stadt
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