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Elbeblatt und Anzeiger : 11.09.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-09-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-187509119
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18750911
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18750911
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1875
- Monat1875-09
- Tag1875-09-11
- Monat1875-09
- Jahr1875
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 11.09.1875
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EldMall und Anzeiger. AmtsSlott fiir die Königl. Gerichtsämter sowie die Stadträthe z« Riesa und Strehla. Redactlon, Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. los Sonnabend, den 11. September 187S. -i - Erscheint in Riesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — «donncmentpreis vierteljährlich I Mark2bPfg. — Bestellungen nehmen alle »aiserl. Post-Anstalten, die Expeditionen in Riesa und Strehla, sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche wir die einspaltige CorpuSzeil« mit 1V Psg. berechnen, erbitten wir uns bi« Lag« vorher Vor mittag« lt> llhr. — JusettionSbctrSge von unbekannten auswärtigen Auftraggebern werden, wenn diefewrn nicht in Postmarttn beiliegen, per Postvorschuh erhoben. Nachdem Has Gesetz vom 28. März 1872 den Ge meinden eine Vergütung für das ans Anlaß des Krie ges 1870/71 gewährte Naturalquartier aus Landes mitteln bewilligt hat, ist durch Reichsgesetz vom 23. Februar 1874 in 8 2 unter I. andmvsit bestimmt worden, daß Vergütung erfolgt: für die Gewährung von Naturalquartier nach dem Servistarife, welcher dem Bundesgesetze über die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 beige- fügt ist. Außerdem soll denjenigen Gemeinden, welche für Quartier-Leistungen mehr als das Doppelte der ein fachen Servisvergütung baar aufgewendet haben, der Aufwand, welcher das Doppelte des Servises über steigt — höchstens jedoch bis zu dem Betragender einfachen Servisvergütung — erstattet werden. Mit Rücksicht darauf, daß aus Landesmitteln zum Theil bereits höhere, als die hier vom Reiche gewährten Dresden, am 3. September 1875. Organisation der Behörden für die innere Verwaltuug betreffend, vom 21. April 1873 (G. u. V.-Bl. S. 277) mit besonderem Auftrage versehenen Beamten der KreiS- hauptmannschaft — in Dresden, Regierungsrath von Harttmann, in Leipzig, Regierungsrath Witt genstein, — für die Stadt Chemnitz an die dasige Amtshauptmannschaft, sowie in den Schönburg- schen Receßherrschaften an die Königliche Verwal tungs-Commission zu Glauchau, einzurenhen. Wenn die ebengenannten Behörden die Ueberzeu- gung gewonnen haben, daß von sämmtlichen Gemein den, welche auf Grund des Gesetzes vom 28. März 1872, Entschädigungen empfangen haben, die ver langten Liquidationen eingegangen sind, haben dieselbe» die Letzteren nach vorgängiger Prüfung mit der er forderlichen Bescheinigung zu versehen und demnächst bis zum 1. December a. c. an das Kriegs-Ministerium einzusenden. Verordnung, den den Gemeinden aus Anlaß des Krieges 1870,71 für Gewährung von Naturalquartier erwachsenen baaren Aufwand betreffend; vom 3. September 1875. Vergütungen bewilligt worden sind, stehen auf Grund von tz 4 des ged achten Reichsgesetzcs die nach letzterem für Naturalquartier zu liquidirendcn Beträge, insoweit sie in denjenigen enthalten sind, welche aus der Landescasse bezahlt worden, der letzteren zu. Zur Feststellung dieser Beträge bedarf das Kriegs ministerium von sämmtlichen Gemeinden, insofern sie zu Quartierleistungcn auf Grund des Kriegsleistungs- gesetzcs während der mobilen Periode 1870/71 heran gezogen worden sind, und soweit sie Servisentschädi gungen aus Landesmitteln empfangen haben, einer Zu sammenstellung des ihnen für Gewährung von Natural quartier erwachsenen baaren Aufwandes. Die betreffenden Gemeinden werden hierdurch ver anlaßt, Liquidationen nach dem anliegenden Schema aufzustellen und spätestens bis zum 1. November a. c. an die zuständigen Amtshauptmannschaften, in den Städten Dresden und Leipzig au die zu Besorgung der Militär-Angelegenheiten nach tz 9 des Gesetzes, die Finanz-Ministerium. Kriegs-Ministerium Frhr. von Friesen. von Fabrice. Liquidation der Gemeinde (Servisklafse III) über den für Unterbringung der Offiziere, Beamten, Mannschaften und Pferde w ährend des mobile« Standes der Truppe« vom 1870 bis 1871 gehabten, wirklichen Baaraufwand und über die Vergütung, welche auf Grund des Reichsgesetzes vom 28. Februar 1874 hierauf nachträglich aus Reichsmitteln zu gewähren ist. Bemerkungen. vom LA oVA LA 2. 8. I. 7. 4. 9. 4 1 Unteroffiziere 5 . - Soldaten. . Dienstpferdc . Bataillon des . . . Infanterie-Regiments Nr. . . . „Soldaten . . 5 6 . Batterie des . . . Feld-Artillerie-Regiments. „Kanoniere . . . 2 7 Summa: 8» 18 1875. 3. 1! Sccoiidelieutenant „Soldaten .... 5 3 2 1 20 Laut Belag- Für Quartier leistungen sind wirklich aufgcwendet worden: i Bettag des Aufwandes, welcher das Doppelte des Servises über steigt bis zum j Bettage des ! einfachen Servissatzes. Major OffizierSpferde. Hauptleute. . . bis zum Ab gangs- tag. Die ServiScompetenz ist zu liquidiren. 2 1 2 1 .„<40 ?0j30 2 mithin auf... Monate excl. Ab gangs tag. Betrag nach dem einfachen Satze auf den nebcnan- aegcbcncn Zeitraum. N. N Gemeinde-Vorstand. Das der umstehend in Rubrik 7 zum Ansatz gelangte Baaraufwand ein den Verhältnissen angemessener gewesen ist, bescheinigt. N 1875. ' Königliche SlmtSha«ptman«schaft. - 1 Hauptmann - - 1 Feldwebel - < - l Fähnrich oder 1 Vicefeldwebel - - l Unteroffizier - . 1 Soldat und für Stallung für 1 oder 2 Osfizierspftrde baar bezahlt worden. Anzahl derjeni gen Offiziere, Beamten und Mannschaften, für welche der Servis auf Grund des Gesetzes vom 28. März 1872 liquidirt wor den ist. Anmerkung. 1) Vorstehende Erläuterung ist anzubrmgen, wenn über den angesetzten Baarauswand Quittung nicht bcigebracht werden kann. 2) In den Spalten 1—6 sind dieselben Zahlen ein zurücken, welche in den auf Gründ des Gesetzes vi.iu 28. März 1872 eingcreichten Liquidationen angegeben find. s. !! 6. Bataillon des . . . Infanterie-Regiments Nr. . »ä Spalte 7 für 1 Stabsoffizier find täglich 1 Thlr. 10 Ngr. 6 Pf. - 1 Hauptmann - - i - — - — - - 1 Feldwebel - 8-— - Anzahl der Monat licher Sin- heitSbetrag de« Per- Charge. ringe- sonal- und Stall- stellten servifes. Pferde. LA ii 20 71 "/<; 71 1 II 2« 40 11 20 1 i 20 I 1 20 1 1 12 5 - - - 1 12 5 s 5 » 7 2 5 - - - - 1 28 10 120 28 10 4 1 20 - « - - 1 6 20 20 s? 6 2V 2 27 5 - - '75- - -7.o 3 IS 7 6 ' 1 6 1 27 5 - - 11 - "7-° 19 2 1 20 2 11 6 1 27 5 - - '7°. - i 3 25 10 3 2 10 I 7 5 1 6 7 5 IS 4 2 15 1 7 5 - I - - I 6 7 5 6 7 5 1 7 5 7°. 71 '7°. - '7.° 12 s 1 4 5 15 Vs' ' i 20 80 5 20 15 ! - - i 15 15 15 '7°. - -7s- - >7e° 10 1 10 5 10 30 10 Vs - - 1 10 Iv 5 . Bata illoi de s. - In I /k' anterie -Regien ent- N r. . 7 2 "/°- 71 -7«. 71 10/30 ! 2 10 8, 6 20 i 1 ! 28 4 .. - ! 15 '7-0 ! s! 10, - ! 13, 10, - ! - ! » I 1»,
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