nur aus einer eingebildeten Beschämung denn aus wahrer Guttätigkeit gegen arme Kirchen etwas ein wie die aller hand ungeziemenden Dinge, die man beim Ausschütten des gesammelten Geldes auf Dörfern wie in ansehnlichen Städten gefunden habe, zur Genüge bewiesen. Andre Zuhörer wieder seien ohne gebührende Vorbereitung in die Kirche gegangen und hätten nicht an diese Einlage gedacht. Sie gerieten dann beim Erblicken des auf sie zukommenden Kirchvaters in grosse Angst und stellten sich entweder bloss zum Scheine schlafend oder mussten ihre Nachbarn darum ansprechen, dass ihnen einer zur Aushilfe was vorstrecke. Dagegen könne es aber, wie Hofrat Augustin Leyser in einer Disser tation de injuriis, quae non faciendo tiunt, unter § 2 behaupte, als Beschimpfung und Beleidigung angesehen . und verfolgt werden, wenn der Zimbelträger aus Feindschaft gegen je manden an demselben mit dem Klingelbeutel vorübergehe. Der dies Amt versorgende Kirchvater habe vielmehr alle nur mögliche Bescheidenheit bei dieser Amtsverrichtung zu zeigen, sich insonderheit aber zu hüten, beim Vorhalten des Zimbels Gelächter zu verursachen. — Es wollte aber jeder zeit meist niemand gern diesen eigenartigen Kirchendienst versorgen. Und es gab, wie wir unten geschichtlich belegen werden, allerhand Streitigkeiten darüber, wer den Zimbel von Rechts wegen zu tragen habe, und wie lange diese Ver pflichtung einem obliege. In meiner früheren, armen Gebirgsgemeinde Oberpfannen stiel mit seinen 651 (1890) Einwohnern und kaum 50 Hek taren Grundbesitz bringt der Klingelbeutel noch heute jähr lich gegen 60 Mark ein. Das sind die jährhchen Zinsen von 1500 Mark zu 4°/ 0 . Und das ist für eine nicht wohl habende und durch Schul- und Kirchen-Anlagen verhältnis mässig stark besteuerte Gemeinde eine ganz schöne Neben einnahme. Ihre Abgabe merkt ja keiner. Wäre sie aber nicht da, so müsste doch diese jetzt unerwartet eingehende Summe von den wenig steuerpflichtigen Köpfen in vielleicht manchem sehr bemerkbarer Weise trotzdem auch aufgebracht werden. Uns hat aber das Herumtragen des Klingelbeutels