Der Klingelbeutel. Von Pastor F. E. Kröber in Brambach (Sachs. Vogtland). De sacculo sonante schrieb im Anfang des vorigen Jahrhunderts (Jena 1705) Wildvogel eine Dissertation. J. G. Klingner aber in seinen sehr wertvollen Sammlungen zum Dorf- und Bauern-Rechte (Leipzig 1749, ein sehr selten noch zu erlangendes Werk) schreibt im ersten Band Kap. 8 unter der Überschrift „Vom Klingebeutel oder Cymbelsäckel 11 : Es ist dieser Klingebeutel ein zum Kirchendienste mit ge widmetes und mit einer klingenden Schelle — für die schläf rigen Kirchenbesucher jedenfalls erwecklich — versehenes Gefäss, worinnen dasjenige Geld an. Sonn- und Festtagen gesammelt wird, welches die Zuhörer göttlichen Wortes aus freiem Willen und zu besserer Bestreitung der benötigten Ausgaben, auch zu Mitteilung eines Almosens für notleidende Witwen und Kinder der Kirchendiener nach Belieben ein legen. Nach Klingner war es weiter wegen der den ein- gepfarrten Kirchkindern und Zuhörern angemerkten Karg heit von der Landesobrigkeit in Sachsen und anderwärts bewilligt worden, den Klingelbeutel während der Predigt herumzutragen und ihn den noch versammelten Zuhörern vorzuhalten, ehe sie aus der Kirche hinauslaufen und dieser zwar beliebigen, jedoch zur Erhaltung des Kirchenkastens er forderlichen Einlage sich entziehen können. Aus letzterem Grunde sei keiner Ortsobrigkeit die Freiheit gelassen, statt des Klingelbeutels eine Büchse oder Becken hinzusetzen, da dann allerdings viele Zuhörer bei den nur hingesetzten Büchsen oder Becken standhaft vorbeigehen würden, ohne etwas einzulegen. Verschiedene Zuhörer legten aber auch