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Elbeblatt und Anzeiger : 06.09.1881
- Erscheinungsdatum
- 1881-09-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-188109068
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18810906
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18810906
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1881
- Monat1881-09
- Tag1881-09-06
- Monat1881-09
- Jahr1881
- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 06.09.1881
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Mbckall und Anzeiger. Amtsblatt der Lömgl. Ämtshauptmannschast Großenhain, -er Königl. Amtsgerichte Mesa und Strehla, sowie Les Stadtraths M Mesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Rcdaction verantwortlich: L. Langer in Riesa. A'° 1V5. Dienstag, den «. Scptcmbkk I88b 34. Jahrg. Erscheint in Riesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — Abonnementspreis vierteljährlich l Mark 2s Pfg. — Bestellungennehmen alle «aiserl. Poftanftalten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Tags vorher Vormittags 10 Uhr. Verordnung an siimmttiche Amtshauptmannschaften, Stadträthe, Bürgermeister und GemeindevorstSnde, die Wahlen znm Reichstag betreffend. Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 31. vorigen Monats zu Vornahme der "Neuwahlen für den Reichstag der 27. October laufenden Jahres festgesetzt worden ist, so werden die Gemeindeobrigkeiten — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die revidirte Städteordnung gilt, die Stadträthe, für die Städte, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister und für das platte Land die Amts hauptmannschaften zu betrachten sind — hierdurch angewiesen, unter Beobachtung der im Wahlgesetze für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 sg.) und in dem zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Reglement vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 fg.) enthaltenen Bestimmungen ungesäumt — und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke — die in den 88 6 und 7 des angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunchmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Gemäßheit von 8 8 des Wahlgesetzes und 8 1 des Reglements die Wähler listen auszustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen und es sind daher die Gemeindevorstände von den Amtshauptmannschaften wegen der geschehenen BezirkSeintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Auslegung der Wählerlisten hat am 28. September dieses Jahres zu beginnen, und es ist deshalb von den Stadträthe», Bürgermeistern und Gemeindevorständen seiner Zeit die in 8 2 des gedachten Reglements vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen. Da auch zum Zwecke der bevorstehenden Wahl für die über die Abgabe der Stimmen aufzunehmenden Protokolle, sowie für die Gegenlisten gedruckte Formulare vertheilt werden sollen, so ist der alsbaldigen Anzeige der Gemeindeobrigkeiteu über die Anzahl der in ihren Bezirken gebildeten Wahlbezirke und der hiernach erforderlichen Protokoll- und Gegenlistenformulare entgegenzusehen. Dresden, am 2. September 1881. Ministerium des Innern. v. No st i tz - Wa l lw itz. Paulig. Die nachträglich ermittelten, im Falle der Ausschreibung von Landlieferungen für deren Vergütung auf die Zeit bis zum 1. April 1882 maßgebenden Durchschnittspreise für Weizen und Weizenmehl im Hauptmarktorte Großenhain betragen: 10 M. 90 Pf. für 50 Kilo Weizen, 12 - 95 - - 50 - Weizenmehl incl. Mahllohn. Großenhain, am 29. August 1881. Die Königliche Amtshauptmannschaft. i. v. v. Meyer. Tn. Bekanntmachung. Auf dem die Firma Riesaer Waagen- und Maschinen-Fabrik betreffenden Folium 83 des Handelsregisters für hiesigen Amtsgerichtsbezirk ist heute das Ausscheiden des Herrn Kaufmann Carl Theodor Emil Zeidler in Riesa aus der Firma Riesaer Waagen- und Maschinen-Fabrik und der Eintritt des Herrn Techniker Emil Theodor Zeidler in Riesa als Mitinhaber dieser Firma eingetragen und daselbst gleichzeitig verlautbart worden, daß die Firma Riesaer Waagen- und Maschinenfabrik künftig Riesaer Waagen-Fabrik Zeidler L Co. firmirt. Riesa, den 31. August 1881. Königliches Amtsgericht. Kommissionsrath Sinz. Die feierliche Eröffnung des Landtags. I Am Sonntag Mittag 1 Uhr fand im Thronsaale j des Königlichen Schlosses durch Se. Majestät den i König die feierliche Eröffnung des Landtags statt. Kurz vor der angesetzten Zeit fanden sich die Herren vom Civil und vom Militär ein, von ersteren die meisten in Gala-Uniform, während die letzteren im Parade-An zug — gestickte Uniform, großes Ordensband, Schärpe, Helm mit Busch — erschienen waren. Links und unter halb der Stufen des Thrones stellten sich die hiesigen Vertreter auswärtiger Mächte auf, sämmtlich in reich mit Gold gestickten Uniformen. Hieran reihten sich die höheren Hosbeamten, während inmitten des Thron saales Staatsbeamte, die Herren der verschiedenen Classen der Hofrangordnung, sowie die erschienenen Mitglieder beider Kammern standen, an deren Spitze die Mitglieder der Directorien derselben. Im Corribor der zweiten Etage, woselbst der Thronsaal gelegen ist, war eine Parade des Garde-Reiter-Regiments und am Aufgange der Treppe eine Ehren-Compagnie des Leib- Grenadier-Regiments aufgestellt. Schlag 1 Uhr ertönte r Parademarsch und alsbald erschienen Se. Majestät der > König und Se. König!. Hoheit Prinz Georg, sowie Se. König!. Hoheit Prinz Friedrich August, welcher zum ersten Male an dem Staatsacte der Eröffnung des Landtages Theil nahm, unter Vorantritt der Herren Staatsminister, sowie der Herren der ersten und zweiten Classe der Hosrangordnung, den Kammerherren und Flügel-Adjutanten. Während Se. Majestät der König dem Throne zuschritt, brachte der Präsident der 1. Kammer, Herr v. Zchmen, ein dreifaches Hoch auf Allerhöchstdenselben aus, in welches die Theilnehmer an der Feier auf das Lebhafteste einstimmten. Se. Majestät nahm auf dem Throne Platz, während Se. Königl. Hoheit Prinz Georg sich rechts und Se. Königl. Hoheit Prinz Friedrich August sich links von dem Throne aufstellten. Hierauf bedeckte Se. Majestät der König das Haupt mit dem Helme und verlas folgende Thronrede: Meine Herren Stände! Sie find heute zusammen gekommen, um »ach verfassungs mäßiger Ordnung die dem neunzehnten ordentlichen Landtage obliegenden GesckKfte zu erledigen, und Ich heiße Sie in Meiner Residenzstadt willkommen. Ich habe Sie schon heute zusammen berufen, da Ich es Mir nicht versagen wollte, die fünfzigste Wiederkehr des Tages, an welchem die Verfassung unseres Landes verkündet worden ist, in Ihrer Mitte zn begehen. Ein Tag so wichtiger Er innerung darf nicht mit Schweigen übergangen werden. Gern gedenken wir Alle der Art, in welcher vor einem halben Jahrhunderte unsere Verfassung gegründet worden ist. Sie ist nicht mit einem gewaltsamen Abbruch der Vergangenheit ent standen, sondern aus einer durchaus maßvollen Entwickelung hervorgegangen. Hatte der Kurftaat Sachsen schon seit Jahr hunderten eine Vertretung in der Form des alteren deutschen Siändewcsens besessen, und in treuem Zusammenwirken mit dieser ein geachtetes Culturlcben errungen, so galt es vor fünf zig Jahren unserem Staate eine neue Organisation zu geben, damit er befähigt würde, die größeren Aufgaben des öffent lichen Lebens dieses Jahrhunderts zu erfüllen. Wir wisst», mit welcher Umsicht und Opferbercits.hast man damals gehandelt, und in welchem Frieden sich der Ncbergang aus dem älteren in den neuen VcrfassungSftaat vollzogen hat, und dankbar er innern wir uns heute der Männer, deren patriotischem Wirken wir dieses entscheidende Ergebnitz zuschreiben. Steht man aber an dem halbhundcrtjiihrigen Abschluß der Wirksamkeit einer solchen Organisation, so sühlt man sich wohl «»'gefordert, die Frage zn beantworten, was sie in einem Zeit raume geleistet bat, in welchem cs galt, Ansprüche des Volks lebens zu befriedigen, wie sie so umfassend in keiner früheren Zeitperiode ausgetreten sind. Denn wenn sich unser früheres Staatsleben Jahrhunderte hin durch aus wesentlich unveränderten Bahnen bewegte, so gab es in dieser Periode kein Gebiet des öffentlichen Rechts, das nicht eine planmäßige Erneuerung nach den politischen Bedürfnissen der Zeit gefordert hätte. In »er That bedarf cs nur eines Blickes auf Das, was in diesen fünfzig Jahren in Gesetzgebung und Verwaltung ge schehen ist, uni sich von der Fruchtbarkeit unseres neuen Ver- fasiungslebens zu überzeugen. Justiz und Verwaltung, Finanz- versassung und Steuern, bas Heerwesen, Kirche und Schule, das Recht der Gemeinden und des gewerblichen Lebens haben völlig neue Ordnung erhalten, und ost ist es nicht bei einer einmalige» Umgestaltung geblieben. So ist unter Mitwirkung der Stände der jetzigen Verfassung unser Staat ein völlig neuer geworden. Wenn Ich hierauf Hinweise, so thue Ich dies nicht in dem Gedanken, daß diese Ergebnisse unseres neuen VcrfossungSlebcnS überall als abgeschlossen zu gelten hätten. Denn definitive Ab schlüsse lassen sich im Staate, zumal bei dem Eharactcr unseres modernen Staatswesens, nur selten erreichen, da die Wechsel wirkung der Kräfte eines gesunden Volkslebens von selbst zu weiteren Entwickelungen hinsührt. Aber trotz der rascheren Veränderung der politischen Bedürfnisse kann auch das moderne Staatsleben nicht bestehe» ohne jene constonten Kräfte, weite die Mannigfaltigkeit im Wechsel regeln und beherrschen; sie wurzeln in der unverbrüchlichen Treue und Liebe zum Vater lande und in der selbstlosen Hingebung bei der Pflege seiner Interessen. Und wenn die Stände unserer Verfassung in diesem halben Jahrhunderte es verstanden Haden, gleichzeitig als Ver treter der mannigfaltigen Interessen des Volkes, wie als treue und zuverlässige Stützen bei der Erhaltung de« Vaterlandes zu dienen, wenn seiner die auf dem Inhalte unserer Ver fassung ruhende talbhundertjährige Arbeit zur Förderung der Gerechtigkeit, zur Hebung der Sittlichkeit des Volks und zur Entwickelung seiner geistigen und wirthschastlichen Kräfte geführt hat, so darf man sagen, daß die vor fünszig Jahren gegründete Hcrsassung die Erwartungen ihrer Einführung erfüllt und als
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